[Deutscher Bundestag
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14. Wahlperiode
19. 07. 2001
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 17. Juli 2001 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Erika Reinhardt, Klaus-Jürgen Hedrich,
Dr. Norbert Blüm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/6084 –
Internationale Implikationen der globalen Problematik von Drogenanbau
und Drogenhandel
In den ver gangenen Jahren hat der Drogenkonsum weltweit erheblich
zugenommen. Die Zahl der Abhängigen ist kontinuierlich angestiegen. Dabei ist
zu beobachten, dass die Entwicklungsländer, in denen die Hauptanbaugebiete
für Heroin und Kokaprodukte zu suchen sind, zwischenzeitlich zu den größten
Nachfragern im weltweiten Rauschgifthandel geworden sind. Der illegale
Handel mit Drogen, dessen weltweite Umsätze auf bis zu 500 Mrd. US-Dollar
jährlich geschätzt werden, hat sich globalisiert und bedroht die nationale
Sicherheit und Stabilität ganzer Regionen. Hierfür verantwortlich sind seine
Begleiterscheinungen wie die mafiöse Unterwanderung von Politik und
irtschaft, die Schwächung der staatlichen Autorität durch Geldwäsche und
Korruption, die Finanzierung der Aktivitäten krimineller Organisationen,
Terroristengruppen sowie von Guerilla- oder Rebellengruppen und nicht zuletzt
die Verbreitung bestimmter mit Drogenmissbrauch zusammenhängender
Infektionskrankheiten.
Nach Angaben des jüngsten W eltdrogenberichts der UNO ist zwar die
weltweite Produktion von Kokain und Heroin sowie die Zahl der Drogen
produzierenden Länder zurückgegangen. Parallel dazu hat jedoch eine
Regionalisierung der Produktion in der W eise stattgefunden, dass nun Afghanistan und
Myanmar die Hauptlieferanten für ca. 90 % der W eltopiumproduktion sind,
während aus Kolumbien 80 % des weltweit her gestellten Kokains stammen.
Die klassische Einteilung in die Industrieländer als Drogenkonsumenten und
die Entwicklungsländer als Drogenproduzenten gilt aber heute nicht mehr , da
der Konsum und der Missbrauch von Drogen zu einem weltweiten Phänomen
geworden ist.
Die Ursachen der Drogenproduktion sind komplex und Drogen- und
Entwicklungsprobleme hängen oft auf vielfältige Art miteinander zusammen, da z. B.
ein Zusammenhang zwischen geographischer Isolation, fehlenden
Einkommensmöglichkeiten, Armut und dem Anbau von Drogenpflanzen besteht
Einerseits können sich zwar kurzfristig vermeintlich positive Ef fekte durch
die temporäre Schaffung von Einkommen mit Drogenanbau und -handel
ergeben, mittel- und langfristig dominieren aber die eindeutig negativen Auswir -
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kungen, da die Drogenprobleme häufig die schon bestehenden Entwicklungs
probleme verschärfen. Während die labilen Demokratien Lateinamerikas
durch das Drogenproblem vor der Gefährdung von Rechtsstaatlichkeit und
Menschenrechten mit dem Risiko eines Bür gerkrieges und außenpolitischer
Eskalation stehen, sieht sich u. a. Europa neben wachsender
Drogenkriminalität vor allem durch Geldwäsche-Operationen bedroht. Daher muss die Über -
prüfung der konkreten Handlungsoptionen gegen das weltweite
Drogenproblem in eine globale Strategie münden.
1. Inwiefern trägt die Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung
der Feststellung der heutigen parlamentarischen Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,
Dr. Uschi Eid, vom Juni 1998 Rechnung, dass die internationale
Drogenpolitik gescheitert sei?
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, sowohl durch Einf ussnahme auf
internationale Prozesse als auch durch Neuorientierung der eigenen Programme
die Wirksamkeit, Nachhaltigkeit und Sozialverträglichkeit der Drogenpolitik
zu verbessern, indem sie
neben einer koordinierten Drogenbekämpfung der Prävention des
Missbrauchs legaler und illegaler Drogen einen größeren Stellenwert als in der
Vergangenheit beimisst. Ein Zeichen hierfür ist die V erlagerung der Stelle
des Drogenbeauftragten vom BMI (zuständig für Drogenkontrolle) zum
BMG (zuständig für Suchtprävention).
bei der internationalen Politik die Zusammenhänge von Drogenproblemen
mit Armuts- und Entwicklungsproblemen in das Zentrum ihrer Strategien
rückt, statt einseitig auf die Reduzierung des Drogenanbaus f xiert zu sein.
die Bemühungen zur Reduzierung der Nachfrage, insbesondere auch in den
EL, die inzwischen Hauptkonsumenten sind, ausweitet.
2. Welche konkreten Neuansätze hat die Bundesregierung im Rahmen der
internationalen Drogenpolitik ergriffen?
Ausgehend von dem Leitgedanken, dass Drogenprobleme eng mit Armuts- und
Entwicklungsproblemen zusammenhängen, hat die Bundesregierung
ihre Strategie zur Reduzierung des Drogenangebots angepasst und zielt im
Falle kleinbäuerlichen Drogenanbaus mehr auf die umfassende Entwicklung
von Regionen, die von Drogenanbau betrof fen oder bedroht sind, statt
einseitig auf die Reduzierung der Drogenanbauf äche.
die Anzahl der Programme zur Reduzierung der Nachfrage in den EL
erhöht, da das alte Muster von den Entwicklungsländern (EL) als Lieferanten
und den Industrieländern (IL) als Konsumenten zunehmend an Bedeutung
verliert. (So leben z. B. in Pakistan mehr Drogenabhängige als in den USA
und in Europa zusammen.) Im Zentrum der Strategien stehen präventive
Ansätze.
ihre Ansätze zur Stärkung von Good Governance ausgeweitet, da gute
Regierungsführung eine der wichtigsten Bedingungen für eine wirksame
Drogenpolitik ist.
Ausgehend von dem neuen V erständnis von Entwicklungspolitik als globaler
Strukturpolitik bemüht sich die Bundesregierung verstärkt, über die Gestaltung
multilateraler Programme und die Einf ussnahme auf internationale Politiken
einen Beitrag zu leisten, dass auch international die präventiven und
umfassenden Ansätze gegenüber den repressiven gestärkt werden.
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Da eine Reihe von EL auch vom Missbrauch synthetischer Drogen betroffen
sind, unterstützt die Bundesregierung ein neues UNDCP-Vorhaben zur
Prävention synthetischer Drogen (Amphetamin Type Substances, ATS) in Asien.
Im Rahmen der EU hat die Bundesregierung über die Arbeit in der
„Horizontalen Gruppe Drogen“ an der Erstellung des EU-Drogenaktionsplanes 2000 bis
2004, der vom Europäischen Rat gebilligt wurde, mitgewirkt. Neben einer
koordinierten Drogenbekämpfung in Europa wird der Prävention des
Missbrauchs legaler und illegaler Drogen ein großer Stellenwert beigemessen.
Außerdem werden beitrittswillige Staaten in die Drogenstrategie der EU
eingebunden und in ihren Bemühungen unterstützt.
Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene und im
multilateralen Rahmen verstärkt für einen Ausbau der regionalen Zusammenarbeit
gegen Drogen ein. So hat die EU unter deutscher Präsidentschaft 1999 einen
gemeinsamen Anti-Drogenplan mit Lateinamerika und der Karibik
abgeschlossen. Ein Aktionsplan mit Zentralasien steht kurz vor dem Abschluss.
3. In welchen Bereichen kann die Entwicklungszusammenarbeit bei der
Drogenproblematik ansetzen und ihre Wirkung entfalten?
Was kann diese zu einem schlüssigen Konzept zur Entschärfung der
Drogenproblematik beitragen, das sowohl die Bereiche Prävention, Repression
und alternative Entwicklung berücksichtigt?
Die Entwicklungszusammenarbeit (EZ) ist immer dann gefordert, wenn die
Ursachen für Drogenprobleme in Entwicklungs- und Armutsproblemen liegen.
Dies ist in der Regel beim kleinbäuerlichen Koka- und Schlafmohnanbau und
beim Drogenkonsum in EL der Fall. Darüber hinaus kann die EZ durch die
Stärkung von Good Governance einen Beitrag leisten, um Korruption und die
Aushöhlung von Rechtsstaatlichkeit zu verringern. Die EZ ist daher zusammen
mit Maßnahmen der Prävention und polizeilicher Zusammenarbeit einer der
Hauptbestandteile eines Gesamtkonzepts zur internationalen Zusammenarbeit
gegen Drogen.
4. Welche Rolle kann die technische, welche Rolle die finanzielle Zusam
menarbeit hinsichtlich der Drogenproblematik spielen?
Wo können Nichtregierungsor ganisationen, kirchliche Hilfswerke und
politische Stiftungen ansetzen?
Bei der Drogenproblematik gelten dieselben Leitlinien für das Zusammenspiel
von finanzieller (FZ) und technischer (TZ) Zusammenarbeit wie in anderen Be
reichen der EZ. Beispiele für TZ sind die Stärkung von
Gemeindeorganisationen in Drogenanbauregionen (Peru), Fortbildung von Sozialarbeitern und
Lehrern, um den Drogeneinstieg zu verhindern (Pakistan) oder Regierungsberatung
zur Entwicklung einer umfassenden Drogenbekämpfungsstrategie (Laos);
Beispiele für FZ sind der Aufbau von V ermarktungseinrichtungen für alternativ
angebaute Produkte (Andenländer) oder die Slumsanierung (Kolumbien).
Nichtregierungsorganisationen, kirchliche Hilfswerke und politische
Stiftungen können grundsätzlich in allen Bereichen der entwicklungsorientierten
Drogenbekämpfung tätig werden. Haupttätigkeitsgebiete von
Nichtregierungsorganisationen und Kirchen sind Prävention und Menschenrechtsarbeit, die
politischen Stiftungen spielen eine wichtige Rolle bei nationalen und
internationalen Politikdialogen zur Gestaltung der Drogenpolitik sowie bei der
Menschenrechtsarbeit.
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5. Welchen Stellenwert und welchen finanziellen Spielraum räumt die Bun
desregierung der Rauschgiftbekämpfung im Rahmen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit ein?
Stellenwert und finanzieller Spielraum für die Drogenbekämpfung werden i
Rahmen der Schwerpunktsetzung bei der Formulierung der Länderstrategien in
Zusammenarbeit mit der Partnerregierung festgelegt. In Ländern mit virulenter
Drogenproblematik wie in Kolumbien, Peru oder Laos hat die
Drogenbekämpfung einen hohen Stellenwert.
Ausgehend von dem Leitgedanken, dass Drogenprobleme eng mit
Entwicklungsproblemen verknüpft sind, werden Drogenvorhaben im Rahmen der EZ
durchgeführt.
6. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, die
Drogenbekämpfung durch Formulierung gemeinsamer Strategien und Ziele auf
nationaler, europäischer und internationaler Ebene weltweit zu vernetzen?
Welche Probleme treten dabei auf?
Vertreter der Bundesregierung arbeiten in den maßgeblichen Gremien der EU
(wie z. B. Horizontale Gruppe Drogen) sowie der Pompidou-Gruppe des
Europarats mit. Hier wird sowohl die Umsetzung des EU-Drogenaktionsplans 2000
bis 2004 als auch die weitere V orgehensweise in der Drogenpolitik gestaltet.
Die Voraussetzungen für eine an der Realität orientierte Drogenpolitik werden
mit Hilfe der Daten der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und
Drogensucht (EBDD) geschaf fen. Anhand dieser Daten lassen sich gemeinsame
oder unterschiedliche T endenzen in den verschiedenen Ländern analysieren
und entsprechend bewerten. Die EBDD ist hierbei auf die aus den
verschiedenen Staaten eingehenden Meldungen angewiesen. Da sich die Basis der
nationalen Statistiken nicht immer gleicht, wird verstärkt an einer Angleichung
gearbeitet, um eine homogene Erhebung zu gewährleisten.
Die Bundesregierung arbeitet aktiv an der weltweiten Umsetzung der von der
Sondergeneralversammlung Drogen der Vereinten Nationen vom Juni 1998 in
New York verabschiedeten Beschlüsse mit. Die Beschlüsse der
Sondergeneralversammlung enthalten eine Reihe von Zieldaten und setzten einzuhaltende
Standards fest. Insbesondere Entwicklungsländern fällt es nicht immer leicht,
die Beschlüsse der Sonder generalversammlung vollständig umzusetzen. Die
Bundesregierung setzt sich in ihrer Zusammenarbeit mit diesen Ländern gegen
Drogen auch für die Einhaltung der Beschlüsse ein und leistet diesbezüglich
Unterstützung.
7. Welche Arbeitsteilung plant sie in diesem Kontext im Hinblick auf andere
bilaterale Geber und multilaterale Organisationen wie die Weltbank, die
regionalen Entwicklungsbanken und die UN-Organisationen sowie die EU?
Die Bundesregierung ist eine wichtige Geberin für Programme der
Alternativen Entwicklung und gilt als eine der Meinungsführerinnen der
entwicklungsorientierten Drogenpolitik. So kann sie durchaus als Motor für die Aktivitäten
anderer Geber und multilateraler Or ganisationen gesehen werden.
Beispielsweise veranstaltet das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung vom 18. bis 22. September 2001 in Zusammenarbeit mit der
Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ), der Deutschen
Stiftung für Internationale Entwicklung (DSE) und dem
Drogenkontrollprogramm der Vereinten Nationen (UNDCP) eine internationale Tagung zur
Alternativen Entwicklung mit der Zielsetzung, das Konzept zur Alternativen Ent-
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wicklung anzupassen und eine Strategie zur breiten Umsetzung – auch durch
Einbindung anderer Geber – zu entwickeln. Andere multilaterale
Organisationen und Finanzinstitutionen wie die W eltbank, die Interamerikanische und
die Asiatische Entwicklungsbank und IFAD, werden teilnehmen.
Eine wichtige Arbeitsteilung f ndet in den Ländern statt, in denen Deutschland
und häufig auch andere Geberstaaten aufgrund der politischen Situation bilate
ral nicht tätig sind (Bsp. Afghanistan), während UN-Organisationen hier eine
wichtige Rolle spielen.
8. Wie und in welchem Umfang unterstützt die Bundesregierung die Arbeit
der UN-Organisation für Drogenbekämpfung (UNDCP)?
Wie beurteilt sie deren Ef fizienz und die Erfüllung des ihr zugewiesene
Mandats?
Deutschland als drittgrößtes Hauptgeberland in der V orgängerorganisation hat
sich seinerzeit dafür eingesetzt, dass die Generalversammlung der V ereinten
Nationen im Jahre 1990 das Suchtstof fkontrollprogramm der Vereinten
Nationen (UNDCP) eingerichtet und mit einem umfassenden Mandat versehen hat.
Dieses umfasst die konzertierte internationale Aktion zur Bekämpfung des
illegalen Drogenangebots und der Drogennachfrage. Die Bundesregierung ist
Mitglied in den regelmäßigen internen Hauptgebertref fen von UNDCP sowie in
dem politischen Aufsichtsgremium, der Suchtstof fkommission der V ereinten
Nationen (CND). Sie wirkt in diesen Gremien an der Erarbeitung der
zweijährigen Aktionspläne mit, nimmt Einf uss auf die Prioritätensetzung und achtet auf
Kohärenz der Arbeit von UNDCP mit den Aktionsplänen und Maßnahmen, die
die Sondergeneralversammlung Drogen (UNGASS) im Jahre 1998 für die
internationale Drogenbekämpfung beschlossen hat.
Die Bundesregierung unterstützte das Drogenkontrollprogramm der V ereinten
Nationen (UNDCP) im Jahr 2000 f nanziell mit zweckungebundenen und
zweckgebundenen Mitteln in Höhe von über 2,2 Mio. DM. Die V ergabe der
zweckgebundenen Mitteln orientiert sich in erster Linie an der Qualität und der
Entwicklungsorientierung der Programme (Einbindung der Zielgruppen,
Berücksichtigung von Nachhaltigkeit, Beachtung der Menschenrechte etc.).
Außerdem stellt die Bundesregierung regelmäßig Experten für diverse
langfristige Projektmaßnahmen sowie W orkshops und Seminare zur V erfügung, die
UNDCP in allen Bereichen der Drogenkontrolle auf bi- und multilateraler
Ebene organisiert.
Die Ef fizienz und die Erfüllung des zugewiesenen Mandats werden kritisc
verfolgt, da einige Bereiche innerhalb des UNDCP von der Bundesregierung
als verbesserungsfähig angesehen werden. Die Bundesregierung ist jedoch der
Auffassung, dass UNDCP als multilaterale Or ganisation zur
Drogenbekämpfung eine wichtige Aufgabe erfüllt. Die deutsche Unterstützung erfolgt
überwiegend zweckgebunden, um mit Fördersumme und Auswahl der Programme
deutliche Zeichen zu setzen. Darüber hinaus nutzt Deutschland intensiv die
Möglichkeiten zur Verbesserung des Programms, insbesondere im Rahmen der
halbjährlichen Hauptgebertreffen.
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9. Welche Länder haben die drei Übereinkommen der UN
(Einheitsprotokoll von 1961 über Suchtstoffe in der 1972 geänderten Fassung/
Übereinkommen von 1971 über psychotrope Stof fe/1988 verabschiedete Über -
einkommen gegen den unerlaubten V erkehr mit Suchtstof fen und
psychotropen Stof fen), die die Grundlage für die weltweiten
Kontrollmaßnahmen in der Drogenbekämpfung bilden, unterzeichnet?
Dem Einheitsübereinkommen von 1961 über Suchtstof fe in der durch das
Protokoll zur Änderung des Einheitsübereinkommens im Jahre 1972 geänderten
Fassung sind bislang 173 Staaten beigetreten (Stand: jeweils 2. April 2001).
Dem Übereinkommen von 1971 über psychotrope Stoffe sind 167 Staaten
beigetreten. Dem Übereinkommen der V ereinten Nationen vom 20. Dezember
1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen
Stoffen sind nach derzeitigem Stand 160 Staaten beigetreten. Das
Drogenkontrollprogramm der Vereinten Nationen führt auf seiner frei zugänglichen Internet-
Homepage (
www.undcp.org/) unter der Überschrift „Treaty and Legal Affairs“
eine monatliche Übersicht, in der die beigetretenen Länder aufgelistet sind
(Monthly Status of Treaty Adherence).
10. Mit welchen Ländern arbeitet die Bundesregierung bei der
Drogenkontrolle zusammen und welche Maßnahmen werden dabei konkret er
griffen?
Die Bundesregierung arbeitet zusammen mit:
Paraguay (Beratung des Projektes zur integrierten Förderung von
Jugendgesundheit)
Argentinien (Unterstützung und Ko-Finanzierung einer Studie zu
Drogenkonsum und Sexualverhalten für das Projekt „HIV -Prävention und
Förderung der sexuellen Gesundheit von Jugendlichen“)
Bolivien (Ländliche Regionalentwicklung/Ressourcenschutz in vier
Provinzen im Departament Santa Cruz)
Peru (Stärkung von Gemeinden und Basisorganisationen in der Alternativen
Entwicklung; Regionalentwicklung Jaen-San Ignacio-Bagua; Alternative
Entwicklung Alto Mayo; Prävention des Drogenmissbrauchs in Manzanilla,
Lima)
Kolumbien (Alternative Entwicklung durch Gemeindeentwicklung in Bota
Caucana und Alto Patia; Förderung der Jugendarbeit in Medellín)
El Salvador (Prävention des Drogenkonsums in El Salvador)
Trinidad & Tobago (Beratung des Vorhabens zur AIDS-Bekämpfung in der
englischsprachigen Karibik)
Pakistan (Suchtprävention mit gefährdeten Jugendlichen in Peshawar)
Thailand (Thailändisch-Deutsches Drogenkontrollprogramm;
Gemeindeorientierte Kontrolle des Drogenmissbrauchs)
Laos (Laotisch-Deutsches Drogenkontrollprogramm)
Vietnam (Workshops zur Prävention von Drogenmissbrauch an
Universitäten)
Überregional (Internationale Fachtagungen zur „Rolle der Alternativen
Entwicklung in der Entwicklungszusammenarbeit“ in Feldaf ng, Deutschland,
(September 2001) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Stiftung für
Internationale Entwicklung)
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Des Weiteren kooperiert die Bundesregierung bei der Kontrolle der
Rauschgiftkriminalität mit einer Vielzahl von Staaten vorrangig in folgenden Bereichen:
Auf europäischer Ebene
Mit allen europäischen Staaten besteht eine ausgeprägte bilaterale sowie
multilaterale Zusammenarbeit auf unterschiedlichen Ebenen und in verschiedenen
Kooperationsrahmen. Dazu zählen die Gremienarbeit im Rahmen des Rates der
Europäischen Union, der institutionalisierte Informationsaustausch über
Europol, regionale Arbeitsgruppen und eine enge Zusammenarbeit zu gemeinsamen
Schwerpunktthemen der Kontrolle der Rauschgiftkriminalität im Rahmen von
speziellen Auswertungen und Ermittlungsverfahren, insbesondere auch mit den
Niederlanden. Eine intensive Unterstützung der EU-Beitrittskandidaten f ndet
im Rahmen der PHARE-Projekte statt. Auch innerhalb Europas wird ein T eil
des internationalen polizeilichen Nachrichtenaustausches über Interpol
betrieben.
Auf internationaler Ebene
Darüber hinaus findet eine Zusammenarbeit mit den 177 Interpol-Mitglied
staaten statt. Ferner werden zu speziellen Themen, beispielsweise auf dem
Gebiet des Monitoring von Vorläufersubstanzen zur Herstellung von Rauschgiften
im Rahmen der Operationen „Purple“ und „T opaz“, intensiv bi- und
multilateral polizeiliche Erkenntnisse ausgetauscht. W eiterhin wurden im Rahmen der
Zusammenarbeit mit den Staaten Mittel- und Osteuropas sowie Zentralasiens
neue Kooperationsmodelle zur Erkennung neuer Phänomene und der
Schmuggelroute „Seidenroute“ initiiert.
Verbindungsbeamte
Im Rahmen der Vorverlagerungsstrategie zur Kontrolle der
Rauschgiftkriminalität sind derzeit weltweit 55 Verbindungsbeamte an 42 Standorten in 39
Staaten eingesetzt, die Kontakte zu den Rauschgiftkontrollbehörden unterhalten
und eine Intensivierung der Zusammenarbeit ermöglichen.
11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Erfolgschancen der im UN-
Drogenprogramm geforderten drastischen Reduzierung des Anbaus illegaler
Drogen bis zum Jahre 2008?
In der auf der Sonder -Generalversammlung „Drogen“ der Vereinten Nationen
vom 8. bis 10. Juni 1998 in New York verabschiedeten „Politischen Erklärung“
der VN-Mitgliedstaaten wird das Jahr 2008 unter anderem als Zieldatum für
die Ausmerzung oder beträchtliche Reduzierung des illegalen Anbaus von
Koka, Cannabis und Schlafmohn benannt. Eine Reihe wichtiger
Drogenanbauländer haben seitdem ihre Anstrengungen mit internationaler Hilfe auf dieses
Zieldatum ausgerichtet und dabei wie z. B. Bolivien und Peru teilweise
erhebliche Rückgänge beim Anbau illegaler Drogen erreicht. Der Anbau konzentriert
sich damit zunehmend auf wenige Hauptanbauländer wie Kolumbien,
Afghanistan und Myanmar, in denen aufgrund innerer Konf ikte schwierige
Rahmenbedingungen für ein ef fektives Vorgehen gegen den Drogenanbau bestehen.
Wie nachhaltig die dargestellte Entwicklung ist, wird sich allerdings erst in
einigen Jahren zeigen, da es sich bei der Reduzierung des Anbaus illegaler
Drogen um einen komplexen und langfristigen Prozess handelt.
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12. In welchem Ausmaß werden die entwicklungspolitischen Implikationen
der Drogenproblematik im politischen Dialog bei
Regierungsverhandlungen explizit angesprochen?
In Ländern mit virulenter Drogenproblematik wie etwa in Bolivien, Peru,
Kolumbien oder Laos ist dies ein Thema bei den Regierungskonsultationen und
-Verhandlungen. Der Dialog reicht von Diskussionen über die jeweilige
nationale Drogenangebots- und Nachfragesituation, die
Drogenbekämpfungsstrategie, die Menschenrechtssituation bei der Drogenbekämpfung bis hin zur
Bewertung einzelner Programme.
13. Inwiefern findet eine Konditionierung zwischen Fortschritten bei de
Drogenbekämpfung und dem Umfang der Entwicklungszusammenarbeit
statt?
Die Bundesregierung lehnt eine Konditionierung zwischen Fortschritten bei
der Drogenbekämpfung und dem Umfang der Entwicklungszusammenarbeit
ab. Eine solche Konditionierung zielt lediglich auf kurzfristig messbare Erfolge
und vernachlässigt das Ziel einer nachhaltigen und daher wirksamen
Drogenpolitik. Im Extremfall kann eine Konditionierung sogar kontraproduktiv sein,
wenn aufgrund der erzwungenen kurzfristigen Erfolge ein mühsam
aufgebautes Vertrauensverhältnis zur Zielbevölkerung durch gewaltsame V ernichtung
gefährdet wird. Die Bundesregierung vertritt die Auf fassung, dass Bauern erst
vom Drogenanbau ablassen werden, wenn sie solide und ausreichende
alternative Einkommensquellen haben.
14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Art, die
geographische Konzentration, den Umfang und die V erteilungsrouten des
illegalen Drogenanbaus und Drogenhandels vor?
Welche Gefahren sieht die Bundesregierung für die nationale, regionale
und globale Stabilität?
Heroin
Die weltweit bedeutendsten Anbaugebiete für Schlafmohn liegen in Südwest-
und Südostasien. Afghanistan ist bislang der größte Opiumproduzent mit einem
Anteil von etwa 75 % an der weltweiten Opiumproduktion. Allerdings ist nach
UNDCP-Angaben 2001 von einem erheblichen Rückgang des
Schlafmohnanbaus in Afghanistan auszugehen, nachdem das Opiumanbauverbot der T
aliban weitgehend umgesetzt zu werden scheint. Südwestasien stellt die
wesentliche Quelle für in Europa gehandeltes und konsumiertes Heroin dar . Bis zu
90 % des in Europa konsumierten Heroins stammt aus dieser Region. In
Myanmar, im Südosten Asiens, wird weltweit die zweitgrößte Opiummenge
produziert, wobei die Erntemengen in den letzten Jahren jedoch deutlich gesunken
sind.
Heroin aus der Herkunftsregion Südwestasien wird überwiegend auf der
Balkanroute in die Abnehmerländer West- und Mitteleuropas geschmuggelt. Nach
Schätzungen der IKPO-Interpol werden ca. 80 % des in Europa sichergestellten
Heroins über die Balkanroute transportiert. V on Afghanistan/Pakistan aus
gelangen die Rauschgifttransporte über das Gebiet des Iran oder über
Zentralasien, das Kaspische Meer und den Kaukasus in die Türkei. Ausgangspunkt des
europäischen Teils der Balkanroute ist in den meisten Fällen Istanbul. Von hier
aus werden die Herointransporte auf verschiedenen Ausläufern der
Balkanroute in die Abnehmerstaaten weitertransportiert.
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Es wird unterschieden zwischen
der „klassischen Route“ über Bulgarien, das Gebiet des ehemaligen
Jugoslawiens, Slowenien, Österreich und Deutschland,
der „nördlichen Route“ über verschiedene mittel- und osteuropäische
Staaten bis Polen und weiter nach Westeuropa, wobei als neue Variante der Weg
über das Schwarze Meer nach Rumänien, W eißrussland und die Ukraine
festgestellt wurde, und
der „südlichen Route“ über Bulgarien, Griechenland, Mazedonien, Albanien
und Italien.
Neben der Balkanroute gewinnt der Schmuggel von Afghanistan/Pakistan aus
nach Norden über das Gebiet der zentralasiatischen Republiken an Bedeutung.
Über diese so genannte „Seidenroute“ gelangen Rauschgifttransporte nach
Russland und von dort aus weiter über die Ukraine, Weißrussland und Polen nach
Westeuropa bzw. über die baltischen Staaten auf dem Seeweg nach Skandinavien.
Kokain
Bedeutendste Herkunftsländer für Kokapf anzen sind Kolumbien, Peru und
Bolivien. Während die Anbauf ächen in Peru und Bolivien in den letzten Jahren
verringert werden konnten, ist sie in Kolumbien erheblich angestiegen (von
1995 bis 1999 um 220 %), obwohl auch dort Vernichtungsaktionen in
beträchtlichem Umfang stattfinden. Nach Schätzungen amerikanischer Stellen lag di
Anbaufläche im Jahr 1999 in Kolumbien bei 122 500 ha, in Peru bei 38 700 ha
und in Bolivien bei 21 800 ha. Etwa 80 % der Weltkokainproduktion stammt
aus dieser Region. Nach den Staaten Nordamerikas ist Europa der zweitgrößte
Absatzmarkt für Kokain.
Das Kokain wird direkt aus den Herkunftsländern und über die Transitländer
Venezuela, Ecuador, Brasilien, Chile und Argentinien in die Bestimmungsländer
geschmuggelt. Hierbei passen sich die Straftäter kurzfristig neuen Gegebenheiten im
Hinblick auf Logistik und Strafverfolgungsdruck etc. an, so dass die einzelnen
Transitländer mit sich ständig verändernder Intensität frequentiert werden.
Für den Schmuggel von Kokain aus Südamerika nach Europa kommen vier
Hauptrouten in Betracht.
Ziel der „iberischen Route“, die ihren Ausgangspunkt in verschiedenen
Staaten Südamerikas hat, sind Spanien und Portugal. Der Schmuggel
größerer Mengen erfolgt auf dem Seeweg, aber auch auf dem Luftweg werden
erhebliche Mengen an Kokain transportiert. Spanien ist das wichtigste
Einfuhrland in Europa, im Jahr 1999 wurden hier ca. 18 t Kokain sichergestellt.
Die „karibische Route“ hat ihren Ausgangspunkt auf verschiedenen Inseln
der Region. Vorrangig gelangen die Transporte auf dem See- und Luftweg in
die Niederlande und nach Belgien. Dieses ist auf die guten V
erkehrsverbindungen in diese Staaten, vor allem von den Niederländischen Antillen aus,
zurückzuführen. Daneben ist die Karibikregion für den Schmuggel von
Kokain in die USA von erheblicher Bedeutung.
Eine weitere Route führt über Ost- bzw. Südosteuropa, um dem hohen
Kontrollniveau in westeuropäischen Staaten auszuweichen. Für den Schmuggel
von Osteuropa aus in die westeuropäischen Abnehmerstaaten dürften die
Händlergruppierungen auf bestehende Strukturen der Balkanroute
zurückgreifen.
Der Schmuggel auf dem Luftweg erfolgt in Post- bzw . Frachtsendungen
oder per Kurier von südamerikanischen über europäische Flughäfen an die
Empfänger der Sendungen.
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– 10 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Synthetische Drogen
Die Niederlande sind das bedeutendste Herkunftsland synthetischer Drogen
mit zunehmend globaler Bedeutung. Jährlich werden in vielen Staaten große
Mengen synthetischer Drogen aus den Niederlanden sichergestellt. Neben den
Niederlanden sind Belgien, die T schechische Republik und Polen als Her -
kunftsländer von Bedeutung. Dort wird hauptsächlich Amphetamin
synthetisiert, welches überwiegend für Skandinavien bestimmt ist. Ferner wird in der
Region Südostasien mit zunehmender T endenz Methamphetamin produziert,
welches größtenteils zur Versorgung des asiatischen Rauschgiftmarktes dient.
Ecstasy-Tabletten werden von den Niederlanden aus über westeuropäische
Großflughäfen (z. B. Frankfurt/M., Brüssel, Paris) in die USA, Australien,
Japan, Südafrika, Südamerika und auf den südostasiatischen Absatzmarkt
vertrieben. Der Schmuggel erfolgt überwiegend durch Kuriere oder per Post- und
Kurierdienstsendungen auf dem Luftweg. In den letzten beiden Jahren hat
insbesondere der Schmuggel von Ecstasy-T abletten nach Nordamerika stark
zugenommen, wobei erhebliche Mengen aus niederländischer Produktion mit
Bestimmung USA oder Kanada in Deutschland sichergestellt werden konnten.
Cannabis
Hauptherkunftsstaat für in Europa sichergestelltes Haschisch ist Marokko. Der
Anteil an der europäischen Gesamtsicherstellungsmenge betrug in den letzten
beiden Jahren zwischen 80 % und 90 %.
Ein weiteres Herkunftsgebiet ist Pakistan/Afghanistan.
Hauptherkunftsgebiete für Marihuana sind Kolumbien, Jamaika, W est- und
Südafrika und mit abnehmender Bedeutung Südostasien.
In den letzten Jahren hat der illegale Cannabisanbau in den europäischen
Staaten stark zugenommen. Überwiegend wird aus den Pf anzen Marihuana, aber
auch Haschisch produziert. Nach den Niederlanden mit umfangreichem
Indoor-Anbau von Cannabis-Kulturen wird in Albanien in großem Umfang
Marihuana hergestellt, welches anfangs in erster Linie nach Griechenland und
Italien, inzwischen aber auch in andere europäische Staaten geschmuggelt wird.
Daneben gewinnt die Schweiz durch ein vielfältiges Angebot von
Cannabisprodukten an Bedeutung, die seit einer beabsichtigten Lockerung der
schweizerischen Btm-Gesetzgebung in den dortigen Hanfäden vertrieben werden.
Der Schmuggel von Haschisch erfolgt von Marokko aus mit Kraftfahrzeugen
aller Art auf den verschiedenen Fährverbindungen vor allem nach Spanien.
Daneben wird Cannabisharz in kleinen Schif fen und Booten von Marokko aus an
die spanische Küste transportiert, wo es zum T eil in Depots zwischengelagert
wird. Von dort erfolgt der W eitertransport auf dem Landweg in die
europäischen Abnehmerstaaten. Ferner bestehen direkte Schmuggelverbindungen von
Haschisch auf dem Seeweg in die Abnehmerstaaten.
Der Schmuggel von Haschisch nach Europa aus Südwestasien erfolgt auf
verschiedenen Routen. Eine bedeutende Transportroute ist der Seeweg von
Pakistan aus, der in der V ergangenheit zum Teil über ostafrikanische Häfen verlief.
Daneben werden die Balkanroute und die Seidenroute für den Schmuggel von
Haschisch nach Westeuropa genutzt.
Der Schmuggel von Cannabiskraut aus Übersee erfolgt im Allgemeinen per
Container auf dem Seeweg. Es werden, insbesondere bei Marihuana aus
Kolumbien, Mengen von mehreren Tonnen im Einzelfall transportiert. Ziel dieser
Lieferungen sind europäische Seehäfen, insbesondere der Hafen Rotterdam, in
dem immer wieder Großsicherstellungen von Marihuana erfolgen.
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Gefahren
Neben den verheerenden gesundheitlichen Auswirkungen des Drogenkonsums
ist besonders die V erbindung der Drogenproblematik mit einer zunehmend
transnational operierenden or ganisierten Kriminalität ein weltweites Problem
geworden. Jährlich werden nach Schätzungen der V ereinten Nationen mehrere
hundert Milliarden US-Dollar mit dem Anbau und Handel illegaler Drogen
umgesetzt und stellen in vielen Ländern einen erheblichen illegalen W
irtschaftsfaktor dar. Es ist davon auszugehen, dass international operierende Kar -
telle die Gewinne aus dem Drogenhandel zur Sicherung und dem Ausbau ihrer
Aktivitäten einsetzen und dabei durch Bestechungsversuche staatliche
Entscheidungsträger zu beeinf ussen versuchen. Neben der organisierten
Kriminalität beteiligen sich in einer Reihe von Anbau- und Transitländern auch
terroristische Or ganisationen am Anbau und Handel mit illegalen Drogen, um ihre
Aktivitäten zu finanzieren. Angesichts der globalen Dimension des Drogen
problems ist daher neben nationalen Anstrengungen v. a. eine effektive
internationale Zusammenarbeit notwendig, um gegen die vom Drogenproblem
ausgehenden Stabilitätsgefahren vorzugehen.
15. Auf welche Schwerpunktregionen sollen sich die gegen Drogenanbau
und -handel gerichteten Maßnahmen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere im Rahmen der alternativen Entwicklung,
konzentrieren?
Wer sind die Zielgruppen und welche Instrumente sollen zum Einsatz
kommen?
Die EZ und insbesondere die Alternative Entwicklung konzentriert sich
lediglich auf den Drogenanbau und können nicht den Drogenhandel kontrollieren
(vgl auch Frage 3). Schwerpunktregionen für den Kokaanbau sind Kolumbien,
Peru und Bolivien. In den beiden größten Anbaugebieten von Schlafmohn,
nämlich Afghanistan und Myanmar , ist die deutsche EZ derzeit aufgrund der
politischen Situation nicht tätig. Mit Laos, dem derzeit drittgrößten
Opiumanbauland, bestehen intensive bi- und multilaterale EZ, um dieser Entwicklung
entgegenzuwirken.
Zielgruppen der Alternativen Entwicklung sind Kleinbäuerinnen und -bauern,
die aufgrund von Armuts- und Entwicklungsproblemen Drogen anbauen.
Mittler sind Organisationen der ländlichen und alternativen Entwicklung auf
lokaler, regionaler und nationaler Ebene. Zum Einsatz kommen FZ, TZ, die
Kooperation mit multilateralen Or ganisationen sowie die Zusammenarbeit mit
Nichtregierungsorganisationen (vgl. auch Frage 4).
16. Mit welchen Nichtregierungsor ganisationen, kirchlichen Einrichtungen
und Stiftungen arbeitet die Bundesregierung bei der Suchtprävention in
Entwicklungsländern zusammen und welche Erfahrungen wurden mit
dieser Art der Zusammenarbeit gemacht?
Maßnahmen der Suchtprävention haben bei deutschen
Nichtregierungsorganisationen einen hohen Stellenwert und sind in der Regel in Zusammenhang mit
Ausbildungs- und Erziehungsvorhaben sowie sog. „Straßenkinderprojekten“
angesiedelt. Die Bundesregierung unterstützt diese Maßnahmen und wird bei
Vorliegen der entwicklungspolitischen Förderungswürdigkeit und Erfolg
versprechender Projekterfahrungen weitere V orhaben im Rahmen ihrer
Möglichkeiten fördern.
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– 12 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Neben einer Vielzahl von privaten Trägern erhalten zur Zeit auch die
Katholische und die Evangelische Zentralstelle für Entwicklungshilfe sowie der
Deutsche Caritas-Verband Zuwendungen.
Die Erfahrungen der Zusammenarbeit mit Nichtregierungsor ganisationen,
kirchlichen Einrichtungen und Stiftungen variieren von Or ganisation zu
Organisation und von Programm zu Programm. Die überwiegende Zahl der Projekte
und Programme zur Suchtprävention leistet jedoch einen wichtigen Beitrag, um
die Suchtproblematik in den EL zu entschärfen. Große Zielgruppennähe ist
dabei ein wesentlicher Erfolgsfaktor.
17. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung er griffen oder
wird sie er greifen, um dem im Drogenaktionsplan der Europäischen
Union formulierten Ziel der erheblichen V erringerung der Anzahl der
Einsteiger insbesondere bei Jugendlichen unter 18 Jahren bis zum Jahre
2004 gerecht zu werden?
Die Bundesregierung wird die Präventionsarbeit auf Bundesebene,
insbesondere im Hinblick auf weitere besonders gefährdete Betrof fenengruppen, ver -
stärken und auch neue W ege gehen. Hierzu gehört die erweiterte
Präventionsarbeit gegen T abakmissbrauch, übermäßigen Alkoholmissbrauch und
Medikamentenmissbrauch ebenso wie die Einbeziehung neuer Kooperationspartner
auf allen staatlichen und privaten Ebenen in eine über greifende Daueraufgabe
Suchtprävention. Auch die Gruppe der Gleichaltrigen (Peer -to-Peer) ist ver -
stärkt zu beteiligen.
Bereits in der Primärprävention wird ein Beitrag zur V orbeugung gegenüber
einem eventuell späteren Drogenkonsum und den damit verbundenen
gesundheitlichen und sozialen Schäden geleistet. Integriert in Maßnahmen der
allgemeinen Lebenskompetenzförderung werden Kinder und Jugendliche alters-
und situationsangemessen über die jeweiligen Suchtmittel und die mit ihrem
Konsum verbundenen gesundheitlichen Risiken sachlich informiert.
Entsprechende Medien und Maßnahmen stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung bundesweit bereit.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat (in Abstimmung mit der
Ausländerbeauftragten und dem BMI) drei Expertisen über die gesundheitliche
Situation im Bereich der Suchtproblematik und über vorhandene Ansätze in der
Prävention und Hilfe für Migranten ver geben. Die Er gebnisse aller Expertisen
werden 2001 in einem Fachgespräch mit den Wissenschaftlern, den betroffenen
Ressortvertretern und eventuell weiteren Experten aus den Ländern sowie den
kommunalen Bereichen ausgewertet, um spezifschere Maßnahmen zu planen.
Als eine Maßnahme der Sekundärprävention und Frühintervention ist ein
Bund-Länder-Modellprogramm vorgesehen, an dem sich bisher 8 Länder mit
insgesamt 15 Modellstandorten, der Bund und als T räger der Landschaftsver -
band Westfalen-Lippe beteiligen wollen. Dieses Modellprogramm soll
insbesondere nach § 31a BtmG auf fällig gewordenen Drogenkonsumenten ein
freiwilliges Angebot zu einem Intensivkurs über Drogen, ihre W irkungen und
gesundheitlichen Gefahren sowie alternative Handlungsmöglichkeiten machen.
Ziel ist es, weiterem Drogenkonsum vorzubeugen und im Bedarfsfalle auch auf
zusätzliche vertiefende Hilfen zu verweisen. V oraussetzung für das Gelingen
des Projektes ist eine gute Zusammenarbeit der Gesundheits- und Justizressorts
bzw. vor Ort zwischen den Projektleitern, den Drogenberatungsstellen, den
Staatsanwaltschaften und den Polizeien.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13 –
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18. Mit welchen konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung die im
Drogenaktionsplan der EU geforderte V erstärkung der Bekämpfung der
organisierten Kriminalität, des illegalen Drogenhandels sowie die gefor -
derte Verstärkung der polizeilichen, zollbehördlichen und justitiellen
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der EU umsetzen?
Durch die derzeitig in der Umsetzung bef ndliche Neuorganisation des
Zollfahndungsdienstes wird auch den veränderten Anforderungen an eine effektive
und nachhaltige Bekämpfung des illegalen Drogenhandels und -schmuggels
sowie den anderen Erscheinungsformen der Or ganisierten Kriminalität
Rechnung getragen werden.
Des Weiteren haben am 29. Mai 2000 die Mitgliedstaaten der Europäischen
Union das EU-Rechtshilfeübereinkommen gezeichnet, das moderne
Ermittlungsmethoden wie beispielsweise die T elekommunikationsüberwachung, die
Einsetzung gemeinsamer Ermittlungsgruppen, verdeckte Ermittlungen oder die
Durchführung kontrollierter Lieferungen für grenzüberschreitende
strafrechtliche Ermittlungen nutzbar macht.
Zurzeit wird ein Zusatzprotokoll zu dem EU-Rechtshilfeübereinkommen
beraten, auf dessen Grundlage das Aufspüren und die Rückverfolgbarkeit von
Erträgen aus Straftaten erleichtert werden sollen. Die unterschiedlichen V
orschriften der Mitgliedstaaten zum Steuer - und Bankgeheimnis werden der
Durchführung von Rechtshilfeersuchen danach nicht mehr entgegenstehen.
19. Ist es bislang zur Einsetzung gemeinsamer Ermittlungsgruppen aus
Polizei, Zoll und anderen Strafverfolgungsbehörden einzelner
Mitgliedstaaten der EU gekommen, die in ihrem Hoheitsgebiet speziell für
Drogenhandel zuständig sind, wie im Drogenaktionsplan der EU gefordert?
Sind daran deutsche Behörden beteiligt?
Wenn ja, welche?
Innerstaatlich ist die Einrichtung Gemeinsamer Ermittlungsgruppen Rauschgift
aus Polizei und Zoll bereits langjährige Praxis. In der Bundesrepublik
Deutschland sind seit 1970 an insgesamt 28 Standorten Gemeinsame
Ermittlungsgruppen Rauschgift aus Zoll und Polizei errichtet worden. Die dieser Einrichtung
zugrunde liegende Richtlinie für die Zusammenarbeit zwischen Polizei und
Zoll bei der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität wird derzeit unter
Federführung des BMF im Hinblick auf die veränderte Kriminalitätslage überarbeitet
(Hinweis auf Frage 18).
Auf europäischer Ebene hat der Rat der Justiz- und Innenminister am 30.
November 2000 Möglichkeiten für Europol aufgezeigt, im Rahmen der geltenden
Europol-Konvention gemeinsame Ermittlungsteams der Mitgliedstaaten zu
unterstützen. Im Europäischen Rechtshilfsübereinkommen vom 29. Mai 2000 sind
die rechtlichen Grundlagen für Gemeinsame Ermittlungsgruppen festgelegt
worden.
Die Bundesrepublik Deutschland hat gemeinsame Ermittlungen mit anderen
Mitgliedstaaten, die von Europol unterstützt wurden, bereits initiiert und
durchgeführt. Als Beispiel kann das Vorhaben „Mitsubishi“ des BKA in
Zusammenarbeit mit einer V ielzahl von europäischen Sicherheitsbehörden genannt wer -
den (Gegenstand: illegaler Handel mit synthetischen Drogen).
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– 14 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Auf der Basis einer Initiative von BM Schily vom Mai des vergangenen Jahres
befindet sich – ebenfalls mit Unterstützung von Europol – ein orhaben mit
den Niederlanden zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität in der Planung.
Ziel des V orhabens ist es, ausgehend von dem bilateralen Zusammenschluss
zwischen Deutschland und den Niederlanden, gemeinsame Ermittlungen in
weiteren betroffenen Staaten der Europäischen Union voranzutreiben.
20. Wie beurteilt die Bundesregierung die politische Umsetzung der
internationalen Kooperations- und Hilfsprogramme zur Bekämpfung des inter -
nationalen Drogenhandels vor allem in den armen Produktions- und
Transitländern?
Ganz überwiegend genießen internationale Hilfsprogramme zur Bekämpfung
des internationalen Drogenhandels vor allem in den armen Produktions- und
Transitländern eine hohe politische Priorität. Dies lässt sich auch daran
erkennen, dass eine Reihe dieser Länder die genannten Programme durch erhebliche
Eigenleistungen ergänzen. Trotz dieser hohen politischen Aufmerksamkeit ist
allerdings die Umsetzung der Programme wegen schwieriger
Rahmenbedingungen vor Ort häufig problematisch
21. Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit mit Kuba, die wachsende Bedeutung des Landes als T
ransitland für den Kokainschmuggel nach Europa zu berücksichtigen?
Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sollen ergriffen werden?
Bei der Kontrolle des Drogenhandels sieht die Bundesregierung keinen
Ansatzpunkt für die entwicklungspolitische Zusammenarbeit. Maßnahmen der
bilateralen EZ sind derzeit im Bereich Umwelt- und Ressourcenschutz einschließlich
erneuerbaren Energien und Klimaschutz vorgesehen.
22. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Drogenproblematik im
Rahmen der Osterweiterung der EU bei?
Spielen Aspekte der Kontrolle des Drogenhandels in den Beitrittsver -
handlungen eine Rolle?
Die Bundesregierung sieht die Bekämpfung der Kriminalität, insbesondere der
organisierten Kriminalität, im Zusammenhang mit der EU-Osterweiterung
unter dem Gesichtspunkt der Umsetzung der vom EU-Rat im Jahr 2000
beschlossenen 39 Empfehlungen zur „Prävention und Bekämpfung der organisierten
Kriminalität“. Neben den Kriminalitätsfeldern
Wirtschaftskriminalität
Geldwäsche
Schleuserkriminalität
steht dabei der illegale Drogenhandel im Mittelpunkt.
Dabei geht die Bundesregierung davon aus, dass die schrittweise Annäherung
der Beitrittskandidaten an den Sicherheitsstandard der EU wichtig ist, um
bereits während der Beitrittsverhandlungen Mindeststandards des in der EU
vorhandenen Sicherheitsacquis einzuführen. Die wirksame Begegnung der
grenzüberschreitenden Kriminalität sowie die Sicherung der EU-Außengrenzen
gehören dabei zu den wichtigsten Aufgaben der Beitrittsländer . Die
Drogenproblematik nimmt dabei einen besonderen Platz ein, verlaufen doch über Mit-
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 15 –
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tel- und Osteuropa wichtige T ransitstrecken für den illegalen Drogenhandel
nach W esteuropa. Entsprechend einer V orbeitrittsvereinbarung über die
Bekämpfung der or ganisierten Kriminalität zwischen den Mitgliedstaaten der
EU und den beitrittswilligen Ländern Mittel- und Osteuropas sowie Zypern
werden diese in die V orbereitung von Maßnahmen zur Bekämpfung der
Rauschgiftkriminalität sowie zur Prävention des Drogenmissbrauchs
einbezogen. Mit der Errichtung bzw. Benennung der zentralen Behörden für die
Strafverfolgung und Justiz
nationale zentrale Stellen für die Koordinierung der Bekämpfung der OK
nationale zentrale Kontaktstellen für den Informationsaustausch
nationale multidisziplinäre Teams
Netz für die justizielle Zusammenarbeit
sind in den meisten Beitrittsländern or ganisatorische Voraussetzungen für die
Entwicklung der Zusammenarbeit geschaffen worden.
Im Rahmen der im September 1998 mit den Beitrittsländern eingerichteten
gemeinsamen Gruppe PAPEG (Pre-Accession Pact Experts Group on Organized
Crime – P APEG) wird turnusmäßig der Stand der Umsetzung der durch die
Beitrittsländer übernommenen Verpflichtungen zur Erreichung des Sicherheits
acquis der EU eingeschätzt, wozu vor allem auch Maßnahmen auf dem Gebiet
der Bekämpfung der Drogenkriminalität gehören.
23. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Art, Umfang und
Methode der Beschaf fung kontrollierter Chemikalien durch
Rauschgifthändler weltweit vor
– durch Abzweigung der Chemikalien von legalen Importen,
– durch Schmuggel der Chemikalien aus Staaten, die sowohl
Produktions- als auch Importland dieser chemischen Stoffe sein können, und
– durch Abzweigung der Chemikalien von der einheimischen
Produktion?
Die Beschaffungsmuster von Chemikalien zur illegalen Rauschgiftherstellung
durch Abzweigungen aus legaler Produktion sind vielfältig, da teilweise
regionenspezifisch und chemikalienabhängig. Generell ist die Nutzung von Schein
firmen zur Bestellung aus dem legalen Handel, die erfrachtung über mehrere
Länder zur V erschleierung des wahren Endempfängers, die V orgabe falscher
Verwendungszwecke und (vermehrt feststellbar) „traditionelles“
Schmuggelverhalten zu nennen.
Darüber hinaus gehen die Rauschgifthersteller zunehmend auch dazu über , die
von gesetzlichen Kontrollen erfassten Chemikalien unter V erwendung nicht
kontrollierter Substanzen selbst zu synthetisieren. Als entsprechende
Beispielsfälle können das Aufdecken von illegalen Produktionsstätten für
Kaliumpermanganat (zur Herstellung von Kokain) in Kolumbien oder für
Benzylmethylketon (zur Herstellung von Amphetamin) in Osteuropa angeführt werden.
Eine ausführliche Darstellung der internationalen Situation erfolgt durch das
International Narcotics Control Board (INCB) der Vereinten Nationen in Wien,
so zuletzt im „Precursor Report 2000“. Der Bericht liegt dem BMI vor.
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– 16 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
24. Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Kontext die vorhandenen
Kontrollmechanismen in Deutschland und anderen Herstellungsländern
für chemische Stoffe, die für die Produktion von illegalen Drogen
geeignet sind, und welche Maßnahmen zur Verstärkung dieser
Kontrollmechanismen wird die Bundesregierung national und international ergreifen?
Die in Deutschland vorhandenen Kontrollmechanismen in Form der
gesetzlichen Grundstoffüberwachung infolge des „Gesetzes zur Überwachung des
Verkehrs mit Grundstoffen, die für die unerlaubte Herstellung von
Betäubungsmitteln missbraucht werden können (GÜG)“ in V erbindung mit dem freiwilligen
„Monitoring-System“ (für gesetzlich nicht erfasste Substanzen) werden als
effektiv und ausreichend angesehen. Eine Novellierung des GÜG zur weiteren
Optimierung ist unter Federführung des BMG in Vorbereitung.
Eine gesetzliche Überwachung von Grundstof fen findet auf der Grundlage de
Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 1988 gegen den
Unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen von 1988
mittlerweile in vielen Staaten der W elt statt. In den EU-Mitgliedstaaten sind
infolge des einheitlichen EU-Rechts (Ratif zierung der Konvention durch die
einzelnen EU-Staaten und damit einher gehende Verordnungen und Richtlinien)
die Überwachungsmaßnahmen gesetzlich kontrollierter Stoffe vergleichbar mit
den Maßnahmen in Deutschland. Eine freiwillige Kontrolle von nicht von
gesetzlichen Regelungen erfassten Stof fen (sog. „Substituenten“) – analog dem
deutschen System – wird demnächst für alle EU-Mitgliedstaaten bindend.
Entsprechende Maßnahmen wurden durch das INCB auch weltweit initiiert.
Speziell die bi- und multilaterale Kooperation der zuständigen Behörden und
ein umfassender und unbürokratischer Informationsaustausch sowie die
Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsbeteiligten sind international
weiter verbesserungsfähig.
25. Was gedenkt die Bundesregierung hinsichtlich ausgewählter Chemikalien
zur Herstellung von Amphetamin und seinen Derivaten zur
Überwachung des internationalen Handels, ver gleichbar der Operationen
„Purple“ und „Topaz“, zu tun?
Deutschland ist in Fragen der internationalen Grundstof fkontrolle als Mitglied
der Europäischen Union in das europäische System eingebunden und stimmt
sich diesbezüglich im Rahmen des Konsultationsmechanismus mit der EU-
Kommission und den übrigen EU-Mitgliedstaaten ab.
Im Rahmen der gemeinsamen EU-Politik hinsichtlich der Überwachung von
Grundstoffen finden in Zusammenarbeit mit dem INCB gegenwärtig Überle
gungen zur stärkeren Kontrolle der für die A TS-Herstellung (ATS:
Amphetamine Type Stimulants) notwendigen Grundstoffe mit den entsprechenden Her -
stellerländern statt.
In diesem Kontext wird eine international besetzte informelle Arbeitsgruppe
(mit deutscher Beteiligung) unter Leitung des INCB demnächst in China,
einem Herstellungsland des für die illegale ATS-Produktion missbrauchsfähigen
Grundstoffes PMK, über mögliche internationale
Sonderüberwachungsmaßnahmen analog den Operationen „Purple“ und „Topaz“ beraten.
Diesbezüglich wird auf die von der EU sowie den USA eingebrachte
Resolution im Rahmen der 44. CND zur verstärkten Kontrolle von ATS-Grundstoffen
hingewiesen, die von Deutschland unterstützt wurde.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 17 –
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26. Wie will die Bundesregierung im Rahmen des Konzepts der Alternativen
Entwicklung auf Erscheinungen wie die veränderte Anbaustrategie in
Kolumbien (steilere Hänge, kleinere verteilte Anbauflächen), die
erdreifachung der Kokaanbauflächen seit 1992 und den zwischenzeitliche
Preisanstieg, der den Anbau noch attraktiver macht, reagieren?
Die veränderte Anbaustrategie stellt die Strategie der Alternativen Entwicklung
nicht in Frage, da es nicht ausschließliches und primäres Ziel der Alternativen
Entwicklung ist, die Anbauf ächen zu reduzieren. Alternative Entwicklung zielt
mit ihrem umfassenden Ansatz vielmehr auf eine integrierte Entwicklung
ganzer Regionen, wodurch dem Anreiz zum Kokaanbau entgegengewirkt werden
soll. Die Ausweitung auf steilere Hänge und kleinere Anbauf ächen ist ebenso
wie die Verdreifachung der Kokaanbauf äche ohnehin ein weiterer Beweis
dafür, dass die Bauern nach Sprühaktionen lediglich auf andere Felder
ausweichen und kein nachhaltiger Erfolg zu verzeichnen ist, wenn
Einkommensalternativen fehlen.
Der Preisanstieg reduziert tatsächlich die Erfolgschancen für Programme der
Alternativen Entwicklung, obwohl die Erfahrungen der bilateralen
Zusammenarbeit zeigen, dass die Bäuerinnen und Bauern keine gleich hohen Einkommen
aus der alternativen Produktion erwarten, sondern sich durchaus mit geringeren
Einnahmen abfinden, solange diese zum Leben ausreichen, da sie die gewon
nene persönliche Sicherheit hoch bewerten.
27. Wie beurteilt die Bundesregierung die T atsache, dass die Erfolge in der
Drogenbekämpfung in Ländern wie Thailand oder Pakistan lediglich zu
einer Verlagerung des Anbaus und der Kartelle aus dieser Region nach
Lateinamerika, in die Karibik und benachbarte Regionen geführt haben?
Welche Konsequenzen haben diese Erkenntnisse für die Drogenpolitik
der Bundesregierung?
Nach erfolgreichem Vorgehen einzelner Länder gegen den illegalen Anbau von
Drogen ist in der Vergangenheit wiederholt eine Verstärkung des schon
vorhandenen Anbaus in einzelnen Ländern derselben Region zu beobachten gewesen.
Ein Beispiel hierfür ist der Rückgang des Koka-Anbaus in Bolivien und Peru
bei zeitlich parallelem Anstieg in Kolumbien in den letzten fünf Jahren. Eine
regionenübergreifende Verlagerung des Anbaus und der produzierenden Kar -
telle dürfte dagegen die Ausnahme darstellen.
Die Bundesregierung ist daher bestrebt, in die bilaterale Zusammenarbeit
gegen Drogen sämtliche Anbauländer einer Region miteinzubeziehen. Besondere
Bedeutung misst die Bundesregierung dabei der regionalen Zusammenarbeit
der betreffenden Staaten untereinander bei und fördert diese u. a. durch
multinationale Polizei-Lehrgänge mit T eilnehmern einer Region oder durch
regionale Workshops zum Erfahrungsaustausch im Bereich der Alternativen
Entwicklung. Auf EU-Ebene und im multilateralen Rahmen setzt sich die
Bundesregierung ebenfalls für verstärkte regionale Zusammenarbeit bei der
Drogenbekämpfung ein, um einer Verlagerung von Drogenanbau und
Drogenhandel entgegenzuwirken. Die EU hat dementsprechend einen gemeinsamen
Aktionsplan mit Lateinamerika und der Karibik im Jahre 1999 unter deutscher
EU-Präsidentschaft verabschiedet, ein Drogenaktionsplan mit Zentralasien
steht kurz vor der Unterzeichnung.
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– 18 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
28. Wie kann der Attraktivität von Drogenanbaugebieten als
Zuwanderungsregionen mit überdurchschnittlichen Verdienstmöglichkeiten bzw.
etwaigen Migrationsbewegungen von Arbeitskräften in Drogenanbaugebiete
vorgebeugt werden?
Die Drogenbekämpfung im weiteren Sinne umfasst durchaus die Entwicklung
von Regionen, die als Abwanderungsgebiete für Drogenanbaugebiete bekannt
sind. So z. B. sind die Projekte in Bolivien zur Entwicklung des Altiplano nicht
nur aus Gründen der Armutsbekämpfung sinnvoll, sondern können auch einen
Beitrag leisten, die Migrationsbewegungen in den Chapare zu verhindern.
29. Wie beurteilt die Bundesregierung die Perspektiven, über Landreformen
in einigen Drogenanbauländern zu durchschlagenden Erfolgen in der
Antidrogenpolitik zu gelangen?
Grundsätzlich ist eine gerechte Landverteilung eine wichtige Voraussetzung für
die Entwicklung der kleinbäuerlichen Landwirtschaft und somit eine wichtige
Voraussetzung für den Erfolg der Alternativen Entwicklung. In Bolivien, Peru
und Kolumbien ist jedoch die Landverteilung nicht der entscheidende Engpass
bei der Entwicklung der Landwirtschaft. Def zite finden sich vielmehr bei de
Verfügbarkeit von Dienstleistungen und beim Zugang zu Märkten. Daher
würden Landreformen die Situation nicht durchschlagend verbessern.
30. Welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung besonders im
Rahmen der EU ergreifen, um im Kontext der Alternativen Entwicklung
zu einer Beseitigung der Krise der lateinamerikanischen Landwirtschaft
beizutragen?
Zur Verbesserung der Situation der Landwirtschaft in Bolivien, Peru und
Kolumbien werden bilateral und auch im Rahmen der EU Projekte und
Programme gefördert, die auf eine V erbesserung des Dienstleistungsangebotes
(insbesondere Beratung und Kredit) zielen und den Zugang zu V orleistungs-
und Absatzmärkten verbessern wollen.
Darüber hinaus gewährt die EU den Drogenanbauländern im Rahmen des
Allgemeinen Präferenzsystems (APS) zollfreien Marktzugang für Produkte aus
alternativem Anbau.
31. Wie beurteilt die Bundesregierung die sozialen und wirtschaftlichen Ur -
sachen des Drogenpflanzenanbaus, und welchen Zusammenhang sieht si
zwischen der Armuts- und der Drogenproblematik?
Die Zusammenhänge von Drogen- und Armutsproblemen bestehen in beide
Richtungen:
(1.) Entwicklungsprobleme begünstigen Drogenprobleme,
(2.) Drogenprobleme können ihrerseits aber auch Entwicklungsprobleme
verstärken.
(1.) Zu den Faktoren, die Drogenproduktion begünstigen, gehören vor allem
Armut, Ausgrenzung und entwicklungshemmende Rahmenbedingungen. Die
Bäuerinnen und Bauern können oft nicht einmal ihre Grundbedürfnisse
befriedigen. Ihnen fehlt der Zugang zu Märkten, zu außerlandwirtschaftlichen
Erwerbsmöglichkeiten, zu Bildung und zu politischen Entscheidungsprozessen.
In Südostasien sind die schwierigen Beziehungen zwischen Regierung und
ethnischen Minderheiten ein weiterer wichtiger Faktor . In den Andenländern
gehören die Guerillabewegung, der politische Terrorismus, Korruption, die
organisierte Kriminalität (Drogenkartelle) ebenso wie externe Faktoren, wie die
Weltmarktpreise für legale Produkte, zu den Ursachen.
Beim Drogenkonsum ist ebenfalls Armut die wichtigste Ursache, aber auch
sozialer Druck, fehlende Zukunftsperspektiven und die Auf ösung sozialer
Strukturen in Folge sozialen und wirtschaftlichen Wandels.
(2.) Der Drogenanbau vermag zwar zur kurzfristigen Einkommenserzielung
beizutragen, er führt aber nie zu sozial und wirtschaftlich nachhaltiger
Entwicklung. Die Verschärfung von Sicherheitsproblemen, der Zerfall
traditioneller Strukturen und Werte sowie die Zunahme des Drogenkonsums sind nur
einige der aus der Drogenproblematik resultierenden Entwicklungsprobleme.
Der Drogenkonsum verstärkt die Armut, verschärft Gesundheitsprobleme und
Ausgrenzung und schwächt soziale Strukturen. Leidtragende sind oft Frauen
drogenabhängiger Männer.
32. Welche Kenntnisse bzw. Ergebnisse besitzt die Bundesregierung über die
Wirkung von Projekten bzw. Programmen, die eine Strategie der
Alternativen Entwicklung mit dem Ziel der Schaffung von legalen
Einkommensquellen verfolgen?
Welche Bedingungen müssen dafür gegeben sein und welche
Maßnahmen sind am ehesten geeignet, in diesem Kontext Erfolge zu erzielen?
Die Erfahrungen in Lateinamerika und Asien zeigen, dass Alternative
Entwicklung dazu beitragen kann, die Drogenproduktion zu reduzieren. Auch wenn aus
der Drogenproduktion höhere Einkommen erzielt werden können, hat
Alternative Entwicklung den V orteil, dass sie die Lebensverhältnisse insgesamt ver -
bessert, Gewalt abbaut und marginalisierte Gebiete integriert. Die Praxis zeigt,
dass die Bäuerinnen und Bauern für dieses Mehr an Lebensqualität durchaus
bereit sind, Abstriche beim Einkommen zu akzeptieren, solange sie ein
„normales“ Leben führen können. Gegenüber anderen Strategien der
Drogenkontrolle – insbesondere die gewaltsame V ernichtung von Drogenkulturen – hat
Alternative Entwicklung den Vorteil, dass sie von allen Beteiligten
(Zielgruppen, Nichtregierungsorganisationen, lokale und nationale
Regierungsinstitutionen) eher akzeptiert wird. Negative Konsequenzen, wie
Menschenrechtsverletzungen, Konflikte, Umweltzerstörung und erarmung der Bevölkerung,
können vermieden werden (zu den konkreten Erfolgen siehe Frage 35).
Zu den Erfolgsbedingungen zählen ein klar erkennbarer politischer W ille der
Regierung, geeignete Trägerstrukturen vor Ort sowie die Akzeptanz des
Vorhabens durch die Bevölkerung. Sind diese Rahmenbedingungen nicht gegeben,
kann die EZ darauf hinwirken, diese z. B. durch Trägerförderung oder
Regierungsberatung zu schaffen und zu stärken.
Die Maßnahmen der Alternativen Entwicklung schöpfen aus dem gesamten
Spektrum der Ländlichen Entwicklung, wie z. B.
Schaffung alternativer Einkommensmöglichkeiten im landwirtschaftlichen
und nicht landwirtschaftlichen Bereich
Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen,
Verbesserung der sozialen und physischen Infrastruktur
Stärkung von Gemeindeinstitutionen und Selbsthilfegruppen
Unterstützung von Frauen und Gleichberechtigungsprogrammen und
Erweiterung von Partizipationsmöglichkeiten der Zielgruppen
Dazu kommen zunehmend auch Komponenten der Prävention des
Drogenkonsums, da insbesondere in Südostasien Opiate missbraucht werden.
33. In welchen Ländern werden und wurden bilaterale Projekte der
Alternativen Entwicklung tatsächlich durchgeführt, welche Projekte sind dies
konkret und wie hoch sind die dafür aufgebrachten Mittel?
Zu Projekten der Alternativen Entwicklung siehe Aufistung unter Frage 10.
Die seit 1990 für den Bereich „Entwicklungsorientierte Drogenkontrolle“
(Rauschgiftbekämpfung durch EZ) aufgewendeten Mittel betragen etwa 400
Mio. DM (ein TZ-Vorhaben begann bereits 1981).
34. Welche Anstrengungen unternehmen die Regierungen der jeweiligen
Partnerländer, um das Konzept der Alternativen Entwicklung zu unter -
stützen?
In den drei Andenländern mit hoher Kokaproduktion haben die Regierungen
inzwischen nationale Drogenbekämpfungspläne entwickelt und mit der
Umsetzung begonnen. Die Alternative Entwicklung hat in allen drei Plänen einen
hohen, wenn auch unterschiedlichen Stellenwert. In Bolivien hat die Regierung
ein V izeministerium für Alternative Entwicklung geschaf fen, in Kolumbien
zum gleichen Zweck das Präsidialprogramm PLANTE und in Peru hat die
Alternative Entwicklung bei der Drogenkontrollkommission Contradrogas
gleichfalls einen hohen Stellenwert. Die peruanische Regierung hat mit der
Bundesregierung 1999 vereinbart, im Rahmen der Schuldenumwandlung einen
Betrag i. H. v. 24 Mio. DM für Alternative Entwicklung zu verwenden. Die
peruanische wie die bolivianische Regierung haben im Nachgang zur SGV mit
Erfolg Gebertreffen zur Mobilisierung von Finanzmitteln veranstaltet.
Auch die Erfolge in der Drogenkontrolle in Thailand und Pakistan sind im
Wesentlichen auf die Anstrengungen der jeweiligen Regierungen bei der
Formulierung und Umsetzung ihrer Drogenpolitik zurückzuführen.
35. Welche Erfolge konnten durch das Konzept der Alternativen
Entwicklung erzielt werden?
Alternative Entwicklung trägt dazu bei, Drogenprobleme zu mindern und
Entwicklungsprozesse zu fördern. In den meisten Ländern Asiens ist die
Opiumproduktion beträchtlich zurückgegangen.
in Thailand von 146 t im Jahr 1968 (also vor Beginn der Programme) auf 5 t
im Jahr 1997
in Pakistan von 800 t (1979) auf 24 t (1997)
in Laos sind dort T eilerfolge sichtbar , wo seit Ende der 80er Jahre
Maßnahmen der Alternativen Entwicklung durchgeführt werden. Zwischen 1992
und 1996 sank dort die Produktion um 15 %.
In Lateinamerika begannen Maßnahmen der Alternativen Entwicklung erst in
der zweiten Hälfte der 80er Jahre. Erfolge im Hinblick auf eine V erringerung
des Kokaanbaus sind aufgrund der Alternativen Entwicklung daher bislang nur
in Einzelfällen nachweisbar . Nachhaltige Drogenkontrolle durch Alternative
Entwicklung ist ein Prozess, der Zeit braucht (s. auch Frage 32).
36. Welche Probleme ergeben sich in Regionen, in denen es keine anerkannte
Regierung gibt, für die Entwicklungszusammenarbeit und damit auch für
den Ansatz der Alternativen Entwicklung?
Welche alternativen Möglichkeiten bzw. Förderinstrumente gibt es, wenn
keine staatliche Zusammenarbeit möglich ist?
Die staatliche EZ wird in Regionen, in denen es keine anerkannte Regierung
gibt, mit bilateralen Maßnahmen der Alternativen Entwicklung nicht tätig.
Alternative Möglichkeiten bestehen in der Unterstützung von
Nichtregierungsorganisationen oder in der Finanzierung multilateraler Programme z. B. der
Vereinten Nationen. Dabei ist es wichtig, dass die Programme direkt mit der
Not leidenden Bevölkerung zusammenarbeiten und die
Menschenrechtssituation stets kritisch verfolgt wird.
37. Welche möglichen Konflikte mit entwicklungspolitischen Zielsetzunge
kann es durch die Beteiligung an Maßnahmen des „law enforcement“,
d. h. an polizeilichen und militärischen Maßnahmen bei der
Drogenbekämpfung, geben?
Entwicklungspolitische Projekte im Bereich Alternative Entwicklung bauen
auf vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Zielgruppen auf. Konf ikte
können dort entstehen, wo die dieses V ertrauensverhältnis durch Maßnahmen des
„law enforcement“ gestört wird, d. h. die Zielgruppen das Vertrauen in die
entwicklungspolitische Zusammenarbeit verlieren. Die Bundesregierung bemüht
sich daher , vor Ort eine enge Abstimmung aller beabsichtigten Maßnahmen
herzustellen.
Aus dem Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung dürfen nach einem Beschluss des Haushaltsausschusses keine
Maßnahmen des „law enforcement“ fnanziert werden.
38. Wie unterstützen die USA die kolumbianische Regierung im
kolumbianischen Drogenkrieg?
Der US-Kongress hatte am 3. Juli 2000 ein Unterstützungspaket zur
Drogenbekämpfung über den sog. „Plan Colombia“ in Höhe von 1,3 Mrd. US-Dollar
über zwei Jahre bewilligt. Ende August 2000 wurden die Gelder durch den
damaligen US-Präsidenten Clinton of fiziell freigegeben. Derzeit liegt dem US
Kongress ein weiteres Hilfspaket zur Bewilligung vor: die sog. „Andean
Regional Initiative“ ist auf die gesamte Region ausgeweitet und soll 882 Mio. US-
Dollar umfassen.
Im ersten Hilfspaket sind nach US-Angaben von den bewilligten 1,3 Mrd. US-
Dollar ca. 20 v . H. für US-Ausstattung in der Region, ca. 65 v . H. für
Kolumbien und weniger als 15 v. H. (180 Mio. US-Dollar) für die Anrainerstaaten
gedacht. Von den Leistungen zugunsten Kolumbien sind etwa zwei Drittel (ca.
519,2 Mio. US-Dollar) für Militärhilfe vor gesehen (Aufklärungsfluggerät
„Black-Hawk“-Hubschrauber), ein Drittel für Unterstützung im Justiz- und
Polizeisektor (184 Mio. US-Dollar), Alternative Entwicklung (68 Mio. US-
Dollar), Menschenrechte (51 Mio. US-Dollar) und Demokratieförderung sowie
Flüchtlingshilfe (37,5 Mio. US-Dollar). Die Mittel im T eil-Paket für US-
Einrichtungen in der Region sollen für den Ausbau von Flughäfen, Radaranlagen,
Fluggerät und US-Aktivitäten im Anti-Drogenbereich (Fahndung) verwendet
werden.
Mit einer ersten Lieferung der von US-Seite unentgeltlich zur V erfügung
gestellten, jedoch nicht in KOL-Besitz über gehenden Hubschrauber wird ab Juli
d. J. gerechnet. Ein Abfluss der zugesagten Mittel für Alternative Entwicklun
hat bisher aufgrund der üblicherweise nötigen Vorlaufzeiten zur
Projektkonkretisierung noch nicht in nennenswertem Umfang stattgefunden.
Im Entwurf für das zweite Paket („Andean Regional Initiative“) sind etwa
45 v. H. für Kolumbien, 55 v . H. für die Anrainerstaaten bestimmt. Die
Bundesregierung begrüßt, dass die „Andean Regional Initiative“ in stärkerem Maße
als das erste Paket einen über greifenden Ansatz unter gleichgewichtiger
Berücksichtigung von demokratischen, menschenrechtlichen und allgemein
entwicklungspolitischen Kriterien betont.
39. Was ist die Position der Bundesregierung zur Drogenbekämpfungspolitik
der USA in Lateinamerika, insbesondere hinsichtlich der amerikanischen
Strategie in Kolumbien („Plan Colombia“)?
Das vorrangig auf eine Verringerung des Drogenangebots abzielende US-
Engagement in Lateinamerika gegen Drogen hat einen besonderen Schwerpunkt im
Bereich der Ausstattungs- und Ausbildungshilfe für die jeweiligen bei der
Drogenbekämpfung eingesetzten Strafverfolgungsbehörden sowie in der
Zusammenarbeit mit diesen Behörden. Zudem werden in einer Reihe von Ländern die
an der Drogenbekämpfung beteiligten Streitkräfte unterstützt. Ein nicht
geringer Teil der US-Unterstützung für Drogenherkunfts- und Transitländer wird
jedoch auch im Bereich der Alternativen Entwicklung sowie der
Nachfragereduzierung, Prävention, Gesundheit, Justiz- und Demokratiehilfe geleistet. Die
US-Drogenpolitik in Lateinamerika verfolgt damit den Ansatz, dass repressive
Maßnahmen allein nicht ausreichen, um gegen das Drogenproblem in
Lateinamerika vorzugehen.
Der „Plan Colombia“ ist eine kolumbianische Initiative, ausgehend von der
Prämisse, dass der Drogenanbau und -handel Hauptursache der Eskalation des
kolumbianischen Konflikts in den 90er Jahren sei. Für diesen Plan hat di
kolumbianische Regierung starke Unterstützung von Seiten der USA erhalten
(s. Antwort zu Frage 38). Der „Plan Colombia“ ist ein umfassender
Entwicklungsplan für Kolumbien. Wie schon in der Antwort auf die Kleine Anfrage der
MdB Hedrich u. a. und der Fraktion der CDU/CSU am 19. Mai 2000
ausgeführt, begrüßt die Bundesregierung den Gedanken eines umfassenden und
multidimensionalen Entwicklungsansatzes für Kolumbien, lehnt jedoch die
Unterstützung des Plan Columbia aufgrund seiner militärisch-repressiven
Komponente der Drogenbekämpfung ab.
In den Fragen der Beteiligung der Zivilgesellschaft und der konkreten Form der
Drogenbekämpfung würde die Bundesregierung eine offenere Haltung der
kolumbianischen Regierung begrüßen. Sie erkennt an, dass über das Mittel der
sozialen Pakte (d. h. manuelle Eradikation, soziale Projekte, V erzicht auf
Besprühungen der Drogenkulturen aus der Luft) hier seit kurzem ein
möglicherweise Erfolg versprechender Weg beschritten wird.
Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der Europäischen Union die
Friedensbemühungen der kolumbianischen Regierung mit einem eigenständigen,
vom „Plan Colombia“ unabhängigen Ansatz. Am 30. April 2001 fand in
Brüssel das dritte Treffen der Unterstützergruppe Kolumbiens statt, bei dem die EU
Entwicklungshilfe in Höhe von ca. 335 Mio. Euro bereitstellte; Deutschland ist
hieran bilateral mit ca. 41 Mio. DM für die Zweijahresperiode 2001/2002,
sowie über seinen Anteil am Budget der EU-Kommission beteiligt.
Die Entwicklungshilfe der EU liegt ausschließlich im nicht-militärischen
Bereich; sie zielt auf die sozioökonomischen Gründe des Binnenkonfiktes ab.
Darin enthalten sind neben Projekten zur Demokratieförderung und dem Aufbau
rechtsstaatlicher Strukturen auch solche alternativer ökologischer Entwicklung
(u. a. durch manuelles Entfemen von Kokapf anzen). Herbizidsprühaktionen
aus der Luft sind wegen der durch sie verursachten unkontrollierbaren
Nebenerscheinungen und ihrer mangelnden Akzeptanz bei der lokalen Bevölkerung
nicht Bestandteil der deutschen oder der EU-Politik zur Drogenbekämpfung in
Lateinamerika.
Zur Bekämpfung der internationalen Drogenkriminalität hält die
Bundesregierung auch repressive Maßnahmen für unverzichtbar . Sie sieht die
Durchführung vorrangig als Aufgabe der Polizeikräfte, nicht des Militärs. Sie teilt die
Sorge der Nachbarländer Kolumbiens, massiver Militäreinsatz zur
Drogenbekämpfung könnte den Binnenkonf ikt in Kolumbien anheizen und auf die
Nachbarländer übergreifen lassen.
Die Bundesregierung hat seit 1995 Kolumbien im Rahmen bilateraler
Polizeizusammenarbeit 4,1 Mio. DM Ausstattungs- und 159 000,– DM
Ausbildungshilfe zur V erfügung gestellt. Darüber hinaus ist Deutschland im Rahmen der
Europäischen Union am Drogenkoordinierungs- und
Kooperationsmechanismus EU-Lateinamerika/Karibik beteiligt, dessen drittes T reffen auf Hoher
Ebene für den 11./12. Juni 2001 in Cochabamba/Bolivien terminiert ist.
Zusätzlich finden jährliche Fachtre fen der EU mit der Andengemeinschaft zum
Thema Vorläuferstoffe statt.
40. Wie beurteilt die Bundesregierung die Erfolge der restriktiven
internationalen Drogenbekämpfungspolitik der USA?
Die USA sind weltweit größter bilateraler und multilateraler Geber bei der
internationalen Zusammenarbeit gegen Drogen mit besonderer regionaler
Berücksichtigung von Lateinamerika und der Karibik. Die USA gehen, ebenso
wie andere Geber , bei ihrer internationalen Zusammenarbeit davon aus, dass
restriktive Maßnahmen der Bekämpfung des Drogenanbaus und -handels allein
nicht ausreichen, um dem globalen Drogenproblem erfolgreich zu begegnen.
Deshalb enthält die internationale US-Unterstützung gegen Drogen in der
Regel auch bedeutende Komponenten in den Bereichen Nachfragereduzierung,
Prävention, Alternative Entwicklung, Demokratie und Menschenrechtshilfe.
Diesen Grundansatz wird auch von den meisten anderen Hauptgeberländer bei
der internationalen Zusammenarbeit gegen Drogen verfolgt.
Die Unterstützung der USA wie auch anderer Geberländer hat in einer Reihe
von Ländern, (z. B Peru und Bolivien), bei der Verringerung des Koka-Anbaus
eine substanzielle Rolle gespielt. Die Drogenpolitik beider Länder ist in den
letzten Jahren von einer weitgehend gleichwertigen Bedeutung repressiver wie
sozialer Entwicklungsmaßnahmen ausgegangen. Dagegen hat sich die
Drogenproduktion in Kolumbien trotz einer im V ergleich stärker repressive Elemente
aufweisenden Strategie (Einsatz von Streitkräften und Herbizid-
Sprühaktionen) in den letzten 5 Jahren erheblich erhöht.
41. Wie beurteilt die Bundesregierung die Erfolge der kolumbianischen
Regierung im Kampf gegen die Drogenkartelle in Kolumbien?
Seit 1994 ist die Menge der angebauten Koka-Blätter von 67 497 t auf
220 000 t im Jahr 2000 gestiegen. Die Kartelle setzen die erwirtschafteten
Drogengelder zum Ausbau ihrer Aktivitäten ein und versuchen staatliche
Entscheidungsträger mit kriminellen Mitteln zu beeinf ussen. Die Erfolge der
kolumbianischen Regierung mit der Zerschlagung der großen Kartelle von Cali
und Medellín Anfang der 90er Jahre haben leider nur zu einer dezentraleren
und flexibleren Arbeitsweise der Kartelle geführt. Die kolumbianischen Institu
tionen bemühen sich, dem Drogenproblem ef fektiv zu begegnen. Der Kampf
gegen die Drogenkartelle wird jedoch dadurch erschwert, dass neben den
kriminellen Kartellen auch die in den kolumbianischen Binnenkonf ikt
verwikkelten bewaffneten Gruppen an Drogenanbau und -handel beteiligt sind.
42. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um
nationale und internationale Regelungen zur Unterbindung der
Geldwäsche durchzusetzen?
Mit dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten
(Geldwäschegesetz – GwG) vom 25. Oktober 1993, zuletzt geändert durch
Gesetz vom 4. Mai 1998, hat Deutschland die V orschriften der EU-
Geldwäscherichtlinie vom 10. Juni 1991 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems
zum Zwecke der Geldwäsche (91/308/EWG) sowie die 40 Empfehlungen der
Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF), dem weltweit
führenden Gremium zur Bekämpfung der Geldwäsche, in nationales Recht
umgesetzt.
Für den Finanzsektor erfolgt die laufende Aufsicht über die Einhaltung des
GwG vor allem durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred)
und das Bundesaufsichtsamt für das V ersicherungswesen (BAV). Diese haben
für die von ihnen beaufsichtigten Institute jeweils konkretisierende Regeln in
Form verbindlicher Verlautbarungen herausgegeben. Bei V erstößen haben die
Ämter Sanktionsmöglichkeiten nach dem GwG sowie gegebenenfalls im
Rahmen ihres allgemeinen aufsichtsrechtlichen Instrumentariums.
Ergänzt wird die Überwachung der Einhaltung der nationalen Bestimmungen
ferner durch die Durchführung von Bargeldkontrollen der Zollbehörden.
Durch das Gesetz zur V erbesserung der Bekämpfung der or ganisierten
Kriminalität vom 4. Mai 1998 wurden die Regelungen zur Geldwäschebekämpfung
insbesondere durch
– die Erweiterung des V ortatenkatalogs der Geldwäsche in § 261 StGB auf
weitere wesentliche Erscheinungsformen der or ganisierten Kriminalität –
wie Erpressung, Hehlerei, Zuhälterei, Bestechlichkeit, Einschleusung von
Ausländern und Verleitung zum Asylmissbrauch –,
– durch die Erleichterung der Sicherstellung verdächtiger Geldbeträge nach
der Strafprozessordnung gemäß § 111b StPO aufgrund der Absenkung der
Eingriffsschwelle für die vorläuf ge Sicherstellung – V erzicht auf die
Annahme dringender Gründe –,
– durch die Information der Finanzbehörden über steuerrelevante
Erkenntnisse aus den Schwellenwertidentif zierungen und V erdachtsanzeigen zum
frühestmöglichen Zeitpunkt nach § 10 GWG, sowie die Klarstellung,
– dass Geldwäscheverdachtsanzeigen auch zur V erfolgung von
Steuerstraftaten verwendet werden dürfen,
verschärft. Darüber hinaus wurden die Regelungen durch die Anhebung des
Schwellenwertes für die Identif zierungspflicht nach dem Geldwäschegeset
auf 30 000 DM praxisgerechter gestaltet.
Die Bundesregierung hat zwischenzeitlich mit den Vorarbeiten zu einer
Novellierung des Geldwäschegesetzes begonnen.
Hauptziel wird die Umsetzung der Vorgaben der – derzeit in der EU noch ver -
handelten Novelle zur EU-Geldwäscherichtlinie von 1991 – in nationales
Recht sein. Nach derzeitigem V erhandlungsstand sieht die Novelle
insbesondere die Erweiterung des Vortatenkataloges und die Einbeziehung weiterer
Berufsgruppen in den Anwendungsbereich der Richtlinie vor.
Da die deutsche Rechtsordnung in § 261 StGB bereits einen relativ weiten
Vortatenkatalog zur Geldwäsche kennt, wird hier voraussichtlich kein nationaler
Umsetzungsbedarf entstehen. Anderes gilt voraussichtlich hinsichtlich der
Einbeziehung weiterer Berufsgruppen, wobei neben Immobilienmaklern und den
Händlern hochwertiger Güter insbesondere Rechtsanwälte, Notare, W
irtschaftsprüfer, Steuerberater und Buchprüfer zu nennen sind.
Weiteres Ziel von Reformüberlegungen ist, vor dem Hintergrund sich
wandelnder Bank- und Finanzdienstleistungen und veränderter T echniken der
Geldwäsche die Normadressaten des GwG durch Deregulierung von arbeits- und
kostenintensiven Routinehandlungen bei der Identif zierung und Dokumentation
von Zahlungsvorgängen zu entlasten und noch weiter zu einer risikoorientier -
ten Geldwäschebekämpfung überzugehen. Entsprechende Möglichkeiten
werden derzeit durch die „Ressortrunde Geldwäsche“, in der die für
Geldwäschebekämpfung zuständigen Bundesbehörden vertreten sind, geprüft.
Weitere wichtige nationale Maßnahmen:
– Einrichtung einer polizeilichen Geldwäsche-Verbunddatei zur Vorabklärung
geldwäscherelevant erscheinender Sachverhalte nach § 261 StGB,
insbesondere von Verdachtsanzeigen gemäß §§ 11 bis 13 GWG beim
Bundeskriminalamt (BKA) zum 1. September 2000.
– Erarbeitung bundeseinheitlicher Handlungsempfehlungen hinsichtlich des
mit der Euro-Einführung verbundenen Geldwäscherisikos durch eine
Arbeitsgruppe, der neben den Geldwäschebekämpfungsbehörden auch V
ertreter der Kreditwirtschaft angehören (bis Juni 2001).
– Benennung der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe BKA/ZKA als
zentrale Meldestelle (deutsche FIU) im Sinne des Artikels 2 Abs. 3 des
Beschlusses des Europäischen Rates über Vereinbarungen für eine
Zusammenarbeit zwischen den zentralen Meldestellen der Mitgliedstaaten beim
Austausch von Informationen vom 17. Oktober 2000.
Internationale Maßnahmen:
– Erweiterung des Mandates von Europol auf die Geldwäschebekämpfung
(Oktober 2000)
– Rahmenbeschluss des Rates der EU über Geldwäsche sowie die Ermittlung,
das Einfrieren, die Beschlagnahme und die Einbeziehung von T
atwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten. Der Beschluss wird derzeit noch
verhandelt.
– Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit zwischen Deutschland,
Österreich, Frankreich, Italien, Fürstentum Liechtenstein sowie der
Schweiz. Den Vorsitz der in diesem Zusammenhang eingerichteten
Teilprojektgruppe „Geldwäsche“ hat Deutschland inne (BKA).
– Aktive Mitarbeit in internationalen Gremien, insbesondere der F ATF und
der Baltic Sea T ask Force on Or ganized Crime (Expertengruppe
Geldwäsche).
– Als Mitglied der FATF ist Deutschland an der Überprüfung von Staaten und
Gebieten auf ihre Kooperation bei der Geldwäschebekämpfung und
gegebenenfalls an der Verhängung von Sanktionen gegen nicht kooperierende
Jurisdiktionen beteiligt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 13 20, 53003 Bonn, Telefon (02 28) 3 82 08 40, Telefax (02 28) 3 82 08 44
ISSN 0722-8333]