Entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Simbabwe
der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Ina Albowitz, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), Klaus Haupt, Dr. Helmut Haussmann, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gerhard Schüßler, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Um sich und seine Regierungspartei Zanu-PF an der Macht zu halten, schreckt Simbabwes Präsident Robert Mugabe vor keinem Mittel zurück. Seit Beginn der von ihm gesteuerten illegalen Landbesetzungen vor ca. zwei Jahren hat er es geschafft, die günstigen Entwicklungsperspektiven seines Landes zu vernichten und es an den Rand des Staatsbankrottes herunterzuwirtschaften. Terror gegen weiße Siedler, Verfolgung und Einschüchterung politischer Gegner und die Manipulation von Wahlen sind genauso an der Tagesordnung wie gezielte Angriffe auf die noch wenigen verbleibenden demokratischen Institutionen des Landes wie Teile der Medien und der Justiz. Seit Ende August 2001 hat Präsident Robert Mugabe den Kampf gegen die Opposition, gegen die weißen Farmer und neuerdings auch gegen oppositionelle schwarze Farmer im Lande noch weiter verstärkt. Durch rassistische Hetzkampagnen und die Ausschaltung der Opposition versucht er skrupellos, die Voraussetzungen für den Machterhalt über die für März 2002 vorgesehenen Wahlen hinaus, sicherzustellen.
Im Mai 2001 hatte die Bundesregierung erklärt, dass sie seit 1998 keine neuen Entwicklungsprojekte in Simbabwe zugesagt habe und nur noch laufende Projekte abschließe. Darüber hinaus werde erwogen, ob Sanktionen erforderlich seien.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Welche konkreten Projekte der finanziellen bzw. technischen Zusammenarbeit mit Simbabwe wurden bislang noch nicht abgeschlossen und welchen finanziellen Umfang haben diese Projekte?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass angesichts der weiteren Eskalation in Simbabwe die Voraussetzung für jedwede Form der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit einschließlich der Weiterführung bereits laufender Projekte entfallen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um die Regierung Simbabwes zur Rückkehr zu rechtsstaatlichem Verhalten und guter Regierungsführung zu veranlassen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die von Nichtregierungsorganisationen erhobene Forderung, die für die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Simbabwe vorgesehenen, aber zurückbehaltenen Mittel im Umfange von ca. 80 Mio. DM Projekten politischer Stiftungen, Kirchen und Nichtregierungsorganisationen zur Stärkung der simbabwischen Zivilgesellschaft und der parlamentarischen Opposition zur Verfügung zu stellen?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass auch Simbabwe sich in der vom EU-Afrika-Gipfel in Kairo verabschiedeten „Kairoer Erklärung“ zur Wahrung und zum Schutz aller Menschenrechte sowie zur Demokratisierung, Entwicklung und zum Schutz von Grundfreiheiten sowie zur verantwortungsvollen Staatsführung und Rechtsstaatlichkeit verpflichtet hat?
Bejahendenfalls, welche bi- oder multilateralen Schritte hat die Bundesregierung eingeleitet, um Simbabwe zur Einhaltung dieser Verpflichtungen aufzufordern?
Hat die deutsche Delegation anlässlich der soeben beendeten Weltkonferenz gegen Rassismus die Frage der rassistischen Diskriminierung weißer und schwarzer Bevölkerungsteile durch die Regierung Simbabwes aufgegriffen und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Hat die Südafrikanische Wirtschafts- und Entwicklungsgemeinschaft SADC nach Kenntnis der Bundesregierung in irgendeiner Weise auf die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen in Simbabwe reagiert und wenn ja, in welcher Weise?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die schweren Verstöße gegen Menschenrechte und rechtsstaatliche Prinzipien in Simbabwe ein Vorgehen nach Artikel 9 und Artikel 96 des Abkommens von Cotonou rechtfertigen, wonach in diesen Fällen die Einstellung der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit der Europäischen Union vorgesehen ist?
Teilt die Bundesregierung ferner die Auffassung, dass die Politik von Präsident Robert Mugabe im Widerspruch zu den in der Mitteilung der Europäischen Kommission zur Entwicklungspolitik vom 24. Februar 2000 festgelegten Grundsätzen für „good governance“ und Rechtsstaatlichkeit steht?
Ist die Bundesregierung vor diesem Hintergrund der Auffassung, dass die Europäische Union die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Simbabwe einschließlich aller noch laufender, nicht abgeschlossener Projekte umgehend einstellen sollte?
Welche politischen Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet, um Präsident Robert Mugabe und seine Regierung zur Einhaltung der menschenrechtlichen Mindeststandards und zur Rückkehr zu den Prinzipien von Rechtsstaatlichkeit und guter Regierungsführung zu bewegen?
Hält die Bundesregierung über die vollständige Einstellung jedweder entwicklungspolitischer Zusammenarbeit mit Simbabwe hinaus insbesondere auch die Verhängung von Wirtschaftssanktionen für ein adäquates Mittel, um die simbabwische Regierung zur Einhaltung demokratischer Mindeststandards zu bewegen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die sich zuspitzende politische und wirtschaftliche Lage im Rahmen der 56. Generalversammlung der Vereinten Nationen, und hier insbesondere im Rahmen des Wirtschafts- und Sozialausschusses ECOSOC, anzusprechen?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob und gegebenenfalls in welchem Umfange die Weltbank und ihre Unterorganisationen aus den Entwicklungen in Simbabwe Konsequenzen für ihre Zusammenarbeit mit Simbabwe gezogen haben?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um hinsichtlich der Gestaltung ihrer bilateralen Beziehungen zu Simbabwe im Sinne einer kohärenten europäischen Außen- und Entwicklungspolitik ein Höchstmaß an Übereinstimmung mit den Partnern in der Europäischen Union zu erreichen?
In welcher Weise ist Simbabwe nach Kenntnis der Bundesregierung im Bürgerkrieg des benachbarten Kongo militärisch engagiert, ist dieses Engagement in der Vergangenheit zum Gegenstand der bilateralen entwicklungspolitischen Konsultation gewesen und, gegebenenfalls, welche Konsequenzen sind hieraus für die bilaterale Zusammenarbeit gezogen worden?