Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 14/7128
14. Wahlperiode 12. 10. 2001
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 10. Oktober 2001 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Ina Albowitz,
Hildebrecht Braun (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 14/6977 –
Entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Simbabwe
Um sich und seine Regierungspartei Zanu-PF an der Macht zu halten, schreckt
Simbabwes Präsident Robert Mugabe vor keinem Mittel zurück. Seit Beginn
der von ihm gesteuerten illegalen Landbesetzungen vor ca. zwei Jahren hat er
es geschafft, die günstigen Entwicklungsperspektiven seines Landes zu
vernichten und es an den Rand des Staatsbankrottes herunterzuwirtschaften.
Terror gegen weiße Siedler, Verfolgung und Einschüchterung politischer Gegner
und die Manipulation von Wahlen sind genauso an der Tagesordnung wie
gezielte Angriffe auf die noch wenigen verbleibenden demokratischen
Institutionen des Landes wie Teile der Medien und der Justiz. Seit Ende August 2001
hat Präsident Robert Mugabe den Kampf gegen die Opposition, gegen die
weißen Farmer und neuerdings auch gegen oppositionelle schwarze Farmer
im Lande noch weiter verstärkt. Durch rassistische Hetzkampagnen und die
Ausschaltung der Opposition versucht er skrupellos, die Voraussetzungen für
den Machterhalt über die für März 2002 vorgesehenen Wahlen hinaus,
sicherzustellen.
Im Mai 2001 hatte die Bundesregierung erklärt, dass sie seit 1998 keine neuen
Entwicklungsprojekte in Simbabwe zugesagt habe und nur noch laufende
Projekte abschließe. Darüber hinaus werde erwogen, ob Sanktionen erforderlich
seien.
1. Welche konkreten Projekte der finanziellen bzw. technischen
Zusammenarbeit mit Simbabwe wurden bislang noch nicht abgeschlossen und
welchen finanziellen Umfang haben diese Projekte?
Die letzte bilaterale Zusage der Bundesregierung gegenüber der Regierung der
Republik Simbabwe für Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit geht auf
das Jahr 1998 zurück. Zu turnusgemäßen neuen Zusagen im Jahre 2000 kam es
nicht, da die bilateral-staatliche Zusammenarbeit im Mai 2000 weitestgehend
eingefroren wurde.
Noch laufende, aus den Zusagen bis 1998 finanzierte Maßnahmen werden
seither auf Basis der bestehenden Verpflichtungen auf niedrigstem Niveau und
möglichst bevölkerungsnah fortgeführt, um keine Projektruinen zu
hinterlassen. Von den in der Rahmenplanung für das Jahr 2000 ursprünglich für eine
Zweijahreszusage 2000/2001 vorgesehenen Mitteln in Höhe von 35 Mio. DM
(15 Mio. DM TZ; 20 Mio. DM FZ) für Simbabwe wurden – ohne
Konsultationen mit der simbabwischen Regierung – 6,7 Mio. DM für eine entsprechende
Umsteuerung der Vorhaben der Technischen Zusammenarbeit verwandt. Die
übrigen Mittel wurden – gemäß den Bestimmungen der Haushaltsvermerke zu
den einschlägigen Haushaltstiteln – für die bilateral-staatliche EZ mit anderen
Partnerländern verwandt.
Insbesondere auf Bitte des Bundestagsausschusses für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung wurden 2001 aus Reservemitteln der Technischen
Zusammenarbeit 3 Mio. DM für die Förderung von simbabwischen
Nichtregierungsorganisationen zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wurden Restmittel in
Höhe von 0,7 Mio. DM für innovative Ansätze der HIV/Aids-Bekämpfung
durch Nichtregierungsorganisationen freigegeben.
Laufende Vorhaben der Finanziellen Zusammenarbeit:
Projektkurzbezeichnung Laufzeit der
Aktuellen Phase
Auftragsvolumen
in Mio. DM
Ländliche Wasserversorgung 12/1993 – 2002 5,5
Erosionsschutz 07/1997 – 2002 6,0
Ländlicher Wegebau 12/1997 – 2001 30,0
Bewässerung (Communal Area III) 12/1994 – 2002 6,0
Ländliches Fernmeldewesen 12/1993 – 2003 27,0
Laufende Vorhaben der Technischen Zusammenarbeit:
Projektkurzbezeichnung Laufzeit der
Aktuellen Phase
Auftragsvolumen
in Mio. DM
Energieprogramm Simbabwe 01/2000 – 12/2001 1,5
Reform des Wassersektors 01/1999 – 06/2002 4,2
Integrierte ländliche Entwicklung 01/1999 – 09/2002 3,8
Soziale Forstwirtschaft 01/1999 – 09/2002 3,5
Gemeindeorientiertes
Ressourcenmanagement 06/1997 – 09/2002 5,9
Netzwerk Unterstützung des
informellen Sektors 01/1999 – 09/2002 5,9
Förderung der gewerblich-
technischen Berufsausbildung 07/1998 – 09/2002 3,1
Förderung der Fakultät für Bergbau/
Hüttenwesen Uni von Simbabwe 07/1998 – 09/2002 5,1
Umwelterziehung an Primarschulen 10/1998 – 09/2002
7,4
Familienplanung und
Gesundheitserziehung 10/2001 – 09/2003 2,2
– Verwendung der Restmittel für
die Bekämpfung von HIV/Aids
NRO-Fonds 09/2001 – 08/2003 3,0
2. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass angesichts der weiteren
Eskalation in Simbabwe die Voraussetzung für jedwede Form der
entwicklungspolitischen Zusammenarbeit einschließlich der Weiterführung bereits
laufender Projekte entfallen?
Nein. Auch im Lichte der Entwicklungen in Simbabwe in den vergangenen
Monaten erscheint eine Weiterführung der bisherigen Linie entwicklungs- und
außenpolitisch sinnvoll, keine Neuzusagen gegenüber der simbabwischen
Regierung auszusprechen, laufende Vorhaben jedoch auf niedrigem Niveau und
bevölkerungsnah fortzusetzen. Diese Haltung wird auch von den übrigen
Simbabwe-kritischen Gebern geteilt.
Eine Einstellung der Zusammenarbeit wäre erforderlich, falls es zu einer
Gefahr für Leib und Leben der an der Projektdurchführung beteiligten Personen
kommen würde. In enger Abstimmung mit der Deutschen Botschaft in Harare
sowie anderen bi- und multilateralen Gebern ist die Bundesregierung der
Auffassung, dass eine solche Situation bisher nicht gegeben ist. Wir verfolgen die
weitere Entwicklung der Lage in Simbabwe aufmerksam.
3. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um die Regierung
Simbabwes zur Rückkehr zu rechtsstaatlichem Verhalten und guter
Regierungsführung zu veranlassen?
Deutschland hat sowohl bilateral (durch den deutschen Botschafter und die
Afrika-Beauftragte des AA) als auch im Verein mit der EU wiederholt auf
Simbabwe einzuwirken versucht. Nach gewalttätigen Aktionen so genannter
Kriegsveteranen gegen deutsche Nichtregierungsorganisationen und
Unternehmen sowie Drohungen gegen ausländische Botschaften in Harare forderte der
Bundesminister des Auswärtigen, Joseph Fischer, im April 2001 in einem
Schreiben seinen simbabwischen Amtskollegen dazu auf, zu rechtsstaatlichem
Verhalten zurückzukehren und den Schutz deutscher Staatsangehöriger,
Unternehmen und Einrichtungen sicherzustellen. Auf dem Außenministertreffen
EU-SADC am 29./30. November 2000 in Gaborone verpflichtete sich
Simbabwe – nicht zuletzt auf Betreiben der deutschen Delegation – erstmalig in einer
Gemeinsamen Erklärung zu einer gewaltfreien, umfassenden, transparenten,
gerechten und fairen Lösung für die Landreform.
Im März 2001 beschloss die EU unter dem Eindruck der fortschreitenden
Erosion rechtsstaatlicher Garantien in Simbabwe die Aufnahme eines
strukturierten politischen Dialoges gemäß Artikel 8 Cotonou-Abkommen. Trotz
grundsätzlicher Einigung über Agenda und Format kann aber aufgrund der
simbabwischen Verzögerungshaltung ein substantieller Dialog bis heute nicht
zustande. Im Oktober d. J. soll nunmehr in Brüssel über die Einleitung eines
Konsultationsverfahrens nach Artikel 96 Cotonou-Abkommen, d. h. mit der
grundsätzlichen, aber nicht zwangsläufigen Möglichkeit zur Verhängung von
Sanktionen, beraten werden. Aufgrund von Bedenken seitens wichtiger Partner
konnte jedoch im EU-Kreis bisher noch keine Einigung hierüber erzielt
werden, obwohl die Bundesregierung mehrere Demarchen bei Partnern
unternommen hat um diese herbeizuführen.
Darüber hinaus haben sowohl die EU durch mehrere Demarchen der lokalen
Troika in Harare als auch die Bundesregierung und andere EU-Partner durch
die wiederholte Einbestellung des simbabwischen Botschafters die Regierung
in Harare an die Einhaltung ihrer eingegangenen Verpflichtungen erinnert.
Im Rahmen der Entwicklungspolitik hat eine Delegation des BMZ im Februar
2001 in Gesprächen mit Regierungsvertretern und anderen Gebern in
Simbabwe die deutsche Haltung erläutert und insbesondere noch einmal auf eine
Rückkehr zur Achtung der Menschenrechte, den Prinzipien des Rechtsstaats
sowie der Gewährung politischer Beteiligungsmöglichkeiten gedrängt. Diese
Position wurde auch beim Besuch einer Delegation des simbabwischen
Justizausschusses im AA und im BMZ im Juli 2001 sowie bei weiteren Kontakten
mit simbabwischen Kabinettsmitgliedern vertreten.
Im Rahmen ihrer Reise nach Südafrika und Malawi im August 2001 hat die
Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,
Heidemarie Wieczorek-Zeul, insbesondere Staatspräsident Bakili Muluzi
(derzeit SADC-Präsidentschaft) darum gebeten, dass die SADC-Staaten
verstärkten Einfluss auf die Regierung Simbabwes nehmen mögen. Im Übrigen hat die
Bundesregierung entsprechende Forderungen regelmäßig zum Bestandteil aller
Abstimmungsgespräche mit bi- und multilateralen Gebern erklärt.
4. Wie beurteilt die Bundesregierung die von Nichtregierungsorganisationen
erhobene Forderung, die für die entwicklungspolitische Zusammenarbeit
mit Simbabwe vorgesehenen, aber zurückbehaltenen Mittel im Umfange
von ca. 80 Mio. DM Projekten politischer Stiftungen, Kirchen und
Nichtregierungsorganisationen zur Stärkung der simbabwischen Zivilgesellschaft
und der parlamentarischen Opposition zur Verfügung zu stellen?
Dieser Forderung kann nicht entsprochen werden, weil
– die dem Staat Simbabwe völkerrechtlich verbindlich zugesagten Mittel
(Zusagen bis 1998; vgl. Antwort zu Frage 1) nicht unilateral für andere Zwecke
verwendet werden können. Dies gilt nicht nur für Restmittel laufender
Projekte, sondern auch für Zusagen für Projekte/Programme, die noch nicht
begonnen wurden;
– die in der Rahmenplanung 2000 ursprünglich für eine Zweijahreszusage für
Simbabwe vorgesehen FZ- und TZ-Mittel nicht mehr für
Umprogrammierungen zur Verfügung stehen (vgl. Antwort zu Frage 1). In der
Rahmenplanung 2001 sind keine Mittel für Simbabwe vorgesehen.
5. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass auch Simbabwe sich in der
vom EU-Afrika-Gipfel in Kairo verabschiedeten „Kairoer Erklärung“ zur
Wahrung und zum Schutz aller Menschenrechte sowie zur
Demokratisierung, Entwicklung und zum Schutz von Grundfreiheiten sowie zur
verantwortungsvollen Staatsführung und Rechtsstaatlichkeit verpflichtet hat?
Ja, Simbabwe hat uneingeschränkt den in Kairo beschlossenen Dokumenten
(Aktionsplan und Gemeinsame Erklärung) zugestimmt.
6. Bejahendenfalls, welche bi- oder multilateralen Schritte hat die
Bundesregierung eingeleitet, um Simbabwe zur Einhaltung dieser Verpflichtungen
aufzufordern?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
7. Hat die deutsche Delegation anlässlich der soeben beendeten
Weltkonferenz gegen Rassismus die Frage der rassistischen Diskriminierung
weißer und schwarzer Bevölkerungsteile durch die Regierung Simbabwes
aufgegriffen und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Menschenrechtsthemen sind auf der Weltrassismuskonferenz lediglich in
allgemeiner Form aufgegriffen worden. Eine spezifische Befassung mit Simbabwe
ist nicht erfolgt, da es allgemein vereinbartes Grundprinzip der Konferenz war,
keine Einzelstaaten anzuklagen. Die Hochkommissarin für Menschenrechte
wurde aber durch die Konferenz aufgefordert, jährlich über die
Implementierung der in Durban vereinbarten Maßnahmen an die Generalversammlung und
die Menschenrechtskommission der VN zu berichten.
8. Hat die Südafrikanische Wirtschafts- und Entwicklungsgemeinschaft
SADC nach Kenntnis der Bundesregierung in irgendeiner Weise auf die
anhaltenden Menschenrechtsverletzungen in Simbabwe reagiert und
wenn ja, in welcher Weise?
Bereits seit Monaten hat vor allem Südafrika im Verein mit anderen SADC
Mitgliedstaaten auf dem Wege „Stiller Diplomatie“ – allerdings weitgehend
erfolglos – versucht, mäßigend auf die Regierung Mugabe einzuwirken und
bezieht in jüngster Zeit öffentlich deutlicher Stellung zu
Menschenrechtsverletzungen in Simbabwe.
Die auf dem Sonder-Außenministertreffen des Commonwealth zu Simbabwe
am 6. September 2001 in Abuja/Nigeria unter Beteiligung Großbritanniens,
Kanadas, Jamaikas, Australiens, Nigerias, Kenias und Südafrikas von
Simbabwe eingegangenen politischen Verpflichtungen (Beendigung der illegalen
Landbesetzungen, Durchführung einer Landreform nach rechtsstaatlichen
Regeln, Beendigung der Gewalt, Gewährleistung der Presse- und
Meinungsfreiheit) wurden auch von der SADC auf einem Sondergipfel am 10. September
2001 in Harare aufgegriffen. Dabei haben die Staatspräsidenten von Südafrika,
Mosambik, Botsuana, Malawi, Angola und Namibia in einer gemeinsamen
Erklärung das sog. „Abkommen von Abuja“ begrüßt und auf dessen sofortige
Umsetzung durch Simbabwe gedrungen.
Die SADC bekräftigte darüber hinaus ihren Willen zu regelmäßigen
Konsultationen mit Simbabwe zur Landfrage. Hierzu fand bereits ein erstes Treffen der
Minister für Landwirtschaft bzw. Landfragen vom 17. bis 19. September 2001
in Windhuk statt.
9. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die schweren Verstöße
gegen Menschenrechte und rechtsstaatliche Prinzipien in Simbabwe ein
Vorgehen nach Artikel 9 und Artikel 96 des Abkommens von Cotonou
rechtfertigen, wonach in diesen Fällen die Einstellung der
entwicklungspolitischen Zusammenarbeit der Europäischen Union vorgesehen ist?
Ja. Auf die Antworten zu den Fragen 3 und 11 wird verwiesen.
10. Teilt die Bundesregierung ferner die Auffassung, dass die Politik von
Präsident Robert Mugabe im Widerspruch zu den in der Mitteilung der
Europäischen Kommission zur Entwicklungspolitik vom 24. Februar 2000
festgelegten Grundsätzen für „good governance“ und Rechtsstaatlichkeit
steht?
Ja. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung.
11. Ist die Bundesregierung vor diesem Hintergrund der Auffassung, dass die
Europäische Union die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit
Simbabwe einschließlich aller noch laufender, nicht abgeschlossener Projekte
umgehend einstellen sollte?
Die Bundesregierung befürwortet die Einleitung von Konsultationen gemäß
Artikel 96 des Abkommens von Cotonou. Eine Reduzierung bzw. Einstellung
der Zusammenarbeit ist eine letzte mögliche Konsequenz dieses Dialogs, falls
es zu keinen nachweisbaren Verbesserungen im Sinne des Artikel 9 des
Cotonou-Abkommens kommen sollte.
Die Bundesregierung spricht sich jedoch dafür aus, dass eine formelle
Behandlung des Länderstrategiepapiers, das die Grundzüge der
entwicklungspolitischen Zusammenarbeit der EU mit Simbabwe für die nächsten Jahre festlegt,
und eine daraus folgende Bewilligung und Finanzierung von Maßnahmen aus
dem 9. Europäischen Entwicklungsfonds des Cotonou-Abkommens
einstweilen unterbleiben sollten.
12. Welche politischen Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet,
um Präsident Robert Mugabe und seine Regierung zur Einhaltung der
menschenrechtlichen Mindeststandards und zur Rückkehr zu den
Prinzipien von Rechtsstaatlichkeit und guter Regierungsführung zu bewegen?
Die Bundesregierung wird Maßnahmen der Art, wie in der Antwort zur Frage 3
dargestellt, fortsetzen. Ein besonderes Augenmerk wird dabei der
Unterstützung von Reformanstrengungen in Simbabwe selbst, der Initiativen in der
Region und hier insbesondere der SADC, sowie einer einheitlichen Position der
internationalen Gemeinschaft gelten.
Bereits am 25. Juni 2001 hatte der Allgemeine Rat der EU beschlossen,
geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wenn Simbabwe nicht innerhalb von zwei
Monaten zu Rechtsstaatlichkeit und guter Regierungsführung zurückkehrt.
Die Bundesregierung befürwortet daher, dass koordinierte internationale
Bemühungen verstärkt werden, um den politischen Druck auf die Regierung
Mugabe zu erhöhen. Sie setzt sich deshalb auch mit Nachdruck für die Einleitung
eines förmlichen Politischen Dialogs der EU mit Simbabwe im Rahmen von
Artikel 96 des Cotonou Abkommens (mit der Möglichkeit der vollständigen
Einstellung der Entwicklungszusammenarbeit) ein, weil der von der EU
angestrebte Politische Dialog gemäß Artikel 8 des Cotonou-Abkommens bisher
nicht zustande kam.
Schließlich könnte bei einem tragfähigen internationalen Konsens (Vereinte
Nationen) auch die Anwendung sog. „Intelligenter Sanktionen“ wie z. B.
Reisebeschränkungen für den Präsidenten und die für die gewalttätigen Umtriebe
Verantwortlichen sowie das Einfrieren von Auslandskonten etc. erwogen
werden.
13. Hält die Bundesregierung über die vollständige Einstellung jedweder
entwicklungspolitischer Zusammenarbeit mit Simbabwe hinaus
insbesondere auch die Verhängung von Wirtschaftssanktionen für ein adäquates
Mittel, um die simbabwische Regierung zur Einhaltung demokratischer
Mindeststandards zu bewegen?
Die Bundesregierung erachtet die Frage einer Festlegung von
Wirtschaftssanktionen nur für berührt, wenn alle Mittel friedlichen Einwirkens erschöpft sind.
Dies ist derzeit nicht der Fall.
14. Beabsichtigt die Bundesregierung, die sich zuspitzende politische und
wirtschaftliche Lage im Rahmen der 56. Generalversammlung der
Vereinten Nationen, und hier insbesondere im Rahmen des Wirtschafts- und
Sozialausschusses ECOSOC, anzusprechen?
In vielen Tagesordnungspunkten der 56. Generalversammlung der Vereinten
Nationen und des ECOSOC wird nachdrücklich auf die Bedeutung guter
Regierungsführung, Respektierung der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit
hingewiesen. Die Bundesregierung wird sich, gemeinsam mit ihren Partnern in der
Europäischen Union – wie auch bisher – energisch dafür einsetzen, dass diese
Faktoren als Voraussetzungen für nachhaltige Entwicklung in allen relevanten
Resolutionen zur Entwicklungsthematik festgehalten werden. Die
Bundesregierung wird sich, wo angezeigt, für eine Berücksichtigung der Lage in Simbabwe
in EU-Erklärungen im Rahmen der 56. Generalversammlung und des ECOSOC
einsetzen.
15. Ist der Bundesregierung bekannt, ob und gegebenenfalls in welchem
Umfange die Weltbank und ihre Unterorganisationen aus den Entwicklungen
in Simbabwe Konsequenzen für ihre Zusammenarbeit mit Simbabwe
gezogen haben?
Die Weltbank und die Internationale Entwicklungsorganisation (IDA) haben
aufgrund aufgelaufener Zahlungsrückstände Simbabwes im Mai 2000 ihre
Auszahlungen eingestellt.
Der Internationale Währungsfonds hat am 24. September 2001 ebenfalls
aufgrund von Zahlungsrückständen beschlossen, Simbabwe von der Liste der
Länder zu streichen, die Zugang zu der konzessionären Armutsreduzierungs- und
Wachstums-Fazilität haben.
16. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um hinsichtlich der
Gestaltung ihrer bilateralen Beziehungen zu Simbabwe im Sinne einer
kohärenten europäischen Außen- und Entwicklungspolitik ein
Höchstmaß an Übereinstimmung mit den Partnern in der Europäischen Union zu
erreichen?
Die Beziehungen zu Simbabwe sind in den vergangenen Monaten regelmäßig
Gegenstand der Beratungsgremien innerhalb der Europäischen Union sowie
bilateral geführter Abstimmungsgespräche mit verschiedenen Mitgliedstaaten
auf mehreren Ebenen gewesen. Im Allgemeinen Rat wurde Simbabwe zuletzt
am 25. Juni 2001 behandelt.
17. In welcher Weise ist Simbabwe nach Kenntnis der Bundesregierung im
Bürgerkrieg des benachbarten Kongo militärisch engagiert, ist dieses
Engagement in der Vergangenheit Gegenstand der bilateralen
entwicklungspolitischen Konsultation gewesen und, gegebenenfalls, welche
Konsequenzen sind hieraus für die bilaterale Zusammenarbeit gezogen worden?
Das militärische Engagement Simbabwes in der Demokratischen Republik
Kongo erfolgte aufgrund einer Entscheidung des „Organs für Politik,
Verteidigung und Sicherheit“ der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika
(SADC).
Simbabwe hat in der Demokratischen Republik Kongo derzeit noch etwa
12 000 Soldaten stationiert. Die Regierung in Harare hat einen vollständigen
Truppenabzug aus der Demokratischen Republik Kongo bis zum 31. Dezember
2001 in Aussicht gestellt, diesen allerdings davon abhängig gemacht, dass auch
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 13 20, 53003 Bonn, Telefon (02 28) 3 82 08 40, Telefax (02 28) 3 82 08 44
ISSN 0722-8333
alle anderen Konfliktparteien zur vollständigen Implementierung des Lusaka-
Abkommens bereit sind.
Entwicklungspolitische Konsultationen mit Simbabwe haben letztmals für den
Zeitraum 1996/97 stattgefunden. Im entwicklungspolitischen Dialog unterhalb
der Ebene offizieller Konsultationen und Regierungsverhandlungen, so z. B. im
Rahmen des Besuchs einer BMZ-Delegation in Harare im Februar 2001, ist das
militärische Engagement Simbabwes im Krieg in der D. R. Kongo wiederholt
angesprochen und insbesondere die vollständige Implementierung des Lusaka-
Abkommens gefordert worden.]