Novellierung der Bundesartenschutzverordnung und Positionen der Bundesregierung zum Artenschutz
der Abgeordneten Birgit Homburger, Marita Sehn, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Friedrich), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Ulrich Heinrich, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Dr. Irmgard Schwaetzer, Gudrun Serowiecki, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die derzeit geltende Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung – BArtSchV) wird als bürokratisch und mit hohem Vollzugsaufwand verbunden sowie als wenig effektiv kritisiert. Eine vollständige Novellierung der BArtSchV ist deshalb erforderlich. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat das Verfahren zur Novellierung der BArtSchV nunmehr eingeleitet.
Von beteiligter Verbandsseite wird in diesem Zusammenhang kritisiert, dass das BMU die in diesem Bereich tätigen Verbände nicht gleichmäßig und konsequent einbeziehe. Mit Blick auf aktuelle Entwicklungen wird von Naturschutzverbänden in diesem Zusammenhang ferner vorgetragen, dass Deutschland jährlich mehr als 100 000 international geschützte lebende Wildtiere importiere, von denen ein großer Teil aus freier Wildbahn stamme. Hinzu komme ein Vielfaches an Lederprodukten, Jagdtrophäen und ähnlichen Waren, die aus Tieren geschützter Arten hergestellt sind. Von seiten der im Artenschutz engagierten Verbände wird kritisiert, dass in Deutschland keine spezifischen gesetzlichen Vorschriften über die Haltung von Wildtieren bei Privatpersonen und im Handel existierten. Auch das Artenspektrum für die Heimtierhaltung sei nicht begrenzt. So lebten in deutschen Haushalten schätzungsweise unter anderem 100 000 Giftschlangen, 200 000 Riesenschlangen und mehrere tausend Krokodile. Nach einem Bericht des „World Wide Fund for Nature“ (WWF) nimmt überdies der illegale Handel mit geschützten Tierarten innerhalb der Strukturen globaler organisierter Kriminalität zu. Diese Entwicklung würde u. a. durch unzureichende rechtliche Grundlagen zur Verfolgung von Straftaten gegen den internationalen Artenschutz und durch Vollzugsschwächen begünstigt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen38
Welches sind die maßgeblichen Neuerungen der geplanten Novelle der BArtSchV?
Welche Verbände wurden bislang am Novellierungsverfahren beteiligt und inwieweit wurden bzw. werden deren Stellungnahmen berücksichtigt?
Trifft es zu, dass die Bundesregierung beabsichtigt, den beiden bereits zugelassenen Stellen für die Ausgabe von Kennzeichnungsringen für geschützte Vogelarten eine exklusive Anbieterstellung bei der Kennzeichnung zuzugestehen, und wenn ja, welche Gründe sprechen dafür?
Trifft es zu, dass die Bundesregierung bei der Kennzeichnung geschützter Vogelarten mit Ringen auf die Angabe des jeweiligen Züchterverbandes verzichten will, und wenn ja, welche Gründe sprechen dafür?
Welches sind die bedeutendsten Importländer für Wildtiere geschützter Arten bzw. für Produkte, die aus Tieren solcher Arten hergestellt werden?
Wie viele und welche Pflanzen und Tiere geschützter Arten werden jährlich über welche Handelswege nach Deutschland importiert, welche rechtlichen Regelungen existieren für diesen Bereich des internationalen Handels und wie bewertet die Bundesregierung die betreffenden Sachverhalte?
Wie viele und welche Produkte, die aus Pflanzen oder Tieren geschützter Arten hergestellt sind, werden jährlich nach Deutschland importiert, und welche rechtlichen Regelungen existieren für diesen Bereich des internationalen Handels?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vollzug der unter Frage 6 und 7 angesprochenen Regelungen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die unter Frage 6 und 7 angesprochenen Regelungen – soweit diesbezüglich Kompetenzen des Bundesgesetzgebers bestehen – zu ändern?
Wenn nein, weshalb nicht?
Wenn ja, welche Änderungen rechtlicher Vorgaben sind im Einzelnen und innerhalb welches zeitlichen Rahmens beabsichtigt?
Ist die Bundesregierung in der Wissenschaftlichen Prüfgruppe der EU zum Handel mit Wildtieren und Pflanzen (Scientific Review Group, SRG) vertreten, und wenn ja, welche Position zur Reptilienhaltung hat die Bundesregierung in der Sitzung vom 15. Mai 2002 vertreten und welche Position wird sie auf der geplanten Septembersitzung vertreten?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung, zukünftig verstärkt Einfuhrbeschränkungen gemäß Artikel 4 Abs. 6c EG-Artenschutzverordnung zu verhängen?
Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorwurf, dass die Haltung von Wildtieren bei Privatpersonen sowie im Handel in Deutschland keinen hinreichend spezifischen gesetzlichen Vorschriften unterliegt?
Plant die Bundesregierung eine Konkretisierung und Präzisierung zugehöriger Regelungen, und wenn ja, wie sollen diese lauten?
Hält es die Bundesregierung für erforderlich, einen Sachkundenachweis des Käufers bzw. Halters von geschützten Tieren einzuführen und wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, in der BArtSchV-Novelle bundeseinheitliche Vorgaben für die formalen Anforderungen zur Genehmigung der Ein- und Ausfuhr geschützter Tiere und Pflanzen zu erlassen?
Hält die Bundesregierung eine verstärkte Reglementierung der Privathaltung von Wildtieren für erforderlich, und welche diesbezüglichen Maßnahmen plant die Bundesregierung innerhalb welches zeitlichen Rahmens?
Sieht die Bundesregierung Veranlassung, auf internationaler Ebene auf eine Änderung der für den angesprochenen Bereich des internationalen Handels maßgeblichen Regelungen hinzuwirken?
Wenn nein, weshalb nicht?
Wenn ja, welche Akzente und Prioritäten gedenkt die Bundesregierung dabei zu setzen und innerhalb welcher institutioneller Strukturen will sie diese Anliegen innerhalb welches zeitlichen Rahmens realisieren?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorwurf von im Artenschutz engagierten Verbänden, dass Deutschland internationale und europäische Regelungen nicht hinreichend einhält bzw. umsetzt, nach denen es verpflichtet ist, zu gewährleisten, dass durch die Einfuhr von Wildtieren das Überleben geschützter Arten nicht gefährdet werden darf?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage, dass Genehmigungen für die Einfuhr geschützter Arten nach Deutschland auch dann erteilt würden, wenn Daten über die Wildbestände der betreffenden Arten nicht vorlägen und die ökologischen Folgen des betreffenden Imports insoweit ungeklärt seien?
Hält es die Bundesregierung gegebenenfalls für vertretbar, dass die Einfuhr von Wildtieren auch aus solchen Ländern genehmigt wird, in denen Artenschutzbestimmungen nachweislich nicht umgesetzt werden, indem z. B. Exportquoten überschritten oder Handelsverbote umgangen werden?
Trifft es zu, dass die Anzahl der Wildtiere, die in deutschen Zoogeschäften angeboten und verkauft werden, unbekannt ist und sich darüber hinaus der Handel mit Wildtieren über das Internet, über Kleinanzeigen oder Tierbörsen nahezu jeglicher Kontrolle entzieht?
Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diesen Sachverhalt gegebenenfalls und sieht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund Handlungsbedarf in Bezug auf eine verbesserte Erfassung und Kontrolle des Handels mit Wildtieren?
Welche diesbezüglich konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung innerhalb welchen zeitlichen Rahmens einzuleiten?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die nach Deutschland importierte Menge an Tropenholz in den vergangenen zehn Jahren im Allgemeinen sowie im Besonderen aus dem Herkunftsland Indonesien entwickelt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die in Indonesien angewandten Methoden und Techniken der Holzgewinnung und Holzverarbeitung aus ökologischer Sicht?
Beabsichtigt die Bundesregierung auf die dort angewandten Verfahren Einfluss zu nehmen, und wenn ja, in welcher Form gedenkt die Bundesregierung dies gegebenenfalls zu tun?
Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Mengenentwicklung der Tropenholzimporte und der Einführung so genannter ökologischer Gütesiegel (z. B. FSC-Zertifikate) und wie kennzeichnet die Bundesregierung diesen Zusammenhang gegebenenfalls?
Plant die Bundesregierung, die in den vergangenen Jahren zu beobachtende Entwicklung von Tropenholzimporten zu beeinflussen, und wenn ja, welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung dabei im Einzelnen?
Welche Position nimmt die Bundesregierung bezüglich der Jagd auf vom Aussterben bedrohte Tierarten (z. B. Geparde, Nashörner, Grizzlybären, Eisbären oder Elefanten) ein?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diese Jagden zu verhindern, wie beurteilt die Bundesregierung insbesondere den Vorschlag, die Jagd auf solche Tiere in freier Wildbahn auch in Deutschland strafrechtlich zu verfolgen?
In welchen Bereichen des Tier- und Artenschutzes sieht die Bundesregierung gegenwärtig drängende Probleme und welche Lösungsansätze zieht sie in Erwägung?
Welche Position wird die Bundesregierung zum künftigen Schutzstatus bestimmter Tierarten im Rahmen der internationalen Tagung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens im November dieses Jahres im Hinblick auf folgende Themenbereiche einnehmen:
Lockerung des Handelsverbotes für Elfenbein (Anträge u. a. aus Südafrika, Sambia, Simbabwe),
Freigabe des Handels mit Fleisch von Zwergwalen und Brydeswalen (Antrag Japans),
Unterschutzstellung des Riesenhais (Antrag Großbritanniens),
Freigabe des Handels mit Schildpatt von Meeresschildkröten (Antrag Kubas)?
Wie bewertet die Bundesregierung die rechtlichen Grundlagen zur Verfolgung von Straftaten gegen den internationalen Artenschutz und deren Vollzugspraxis im Eindruck der Ergebnisse der jüngsten WWF-Studie „International Wildlife Trade and Organised Crime“?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um den in der vorgenannten Studie berichteten Fehlentwicklungen auf nationaler und auf internationaler Ebene zu begegnen?