Perspektiven der Franchise-Wirtschaft
der Abgeordneten Rainer Brüderle, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Rainer Funke, Gudrun Kopp, Ina Albowitz, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Die Franchise-Wirtschaft weist seit Jahren ein anhaltendes Wachstum auf. 1999 belief sich der Umsatz in diesem Absatzsystem auf über 38 Mrd. DM. Es verzeichnete mehr als 34 000 Franchise-Nehmer und mehr als 330 000 Beschäftigte.
In jedem Jahr machen sich fast 3 000 Existenzgründer/Existenzgründerinnen auf der Basis von Franchisen selbständig. Dies ist im Sinne einer Stärkung des mittelständischen Unternehmertums zu begrüßen.
Problematisch ist bei der Unternehmensgründung durch Erwerb einer Franchise allerdings, dass der Franchise-Nehmer bei Aufnahme des Geschäftes nicht sicher sein kann, was er mit dem Erwerb einer Franchise tatsächlich bekommt bzw. welche Risiken er zu berücksichtigen hat. Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die Informationspflicht der Franchise-Geber, damit der Franchise-Nehmer sämtliche Risiken und notwendigen Betriebsinvestitionen aus diesem Geschäft erfährt – so wie dies bei jeder anderen Existenzgründungsform der Fall ist. Das International Institute für the Unification of Private Law (UNIDROIT) hat hierzu einen Modellgesetzentwurf vorbereitet, der dem Bundesministerium der Justiz vorliegt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen15
Wie bewertet die Bundesregierung generell das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragspartnern im Franchising?
Wie bewertet die Bundesregierung speziell die Rechtsfolgen von Nicht- und Schlechterfüllung aus dem Franchising?
Wie bewertet die Bunderegierung das Bestehen oder Nichtbestehen eines Ausgleichsanspruches des Franchise-Nehmers nach Vertragsbeendigung (z. B. für den Fall, dass dem Franchise-Geber die Vorteile aus den gewonnenen Kundenbeziehungen weiter zufließen; z. B. Möglichkeit der zeitanteiligen Rückerstattung der Franchise-Aufnahmegebühr an den Franchise-Nehmer, z. B. Möglichkeit der Aufhebung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes)?
Ist die Bundesregierung an der Erarbeitung des von UNIDROIT vorgestellten Internationalen Modellgesetzes über vorvertragliche Informationspflichten bei Franchise-Verträgen und über diese Vorschläge hinaus beteiligt gewesen?
Wie bewertet die Bundesregierung die von UNIDROIT erarbeiteten Vorschläge zur gesetzlichen Regelung vorvertraglicher Informationspflichten bei Franchise-Verträgen?
Wie bewertet die Bundesregierung speziell die in diesem Papier vorgeschlagenen Regelungen zur Offenlegungspflicht der Franchise-Geber?
Hält die Bundesregierung es für notwendig, diese vorvertragliche Informationspflicht bei Franchise-Verträgen gesetzlich zu normieren; wenn ja, in welchem Umfang?
Hält die Bundesregierung es für notwendig, über die vorvertragliche Informationspflicht hinaus weitergehende Regelungen zu schaffen, die den Handlungsspielraum zwischen Franchise-Gebern und Franchise-Nehmern betreffen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr des bürokratischen Aufwands, der bei einer gesetzlichen Normierung auch auf kleinere Franchise-Nehmer möglicherweise zukäme?
Wird die Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes dazu führen, dass es künftig einen Gesamtbetriebsrat innerhalb eines Franchise-Systems gibt?
Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung die Handlungsfähigkeit eines Betriebsrates, in dem voneinander unabhängige, mitunter konkurrierende Franchise-Partner eines Franchise-Gebers sitzen?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Vordingen von Franchise-Systemen aus kartell- und wettbewerbspolitischer Sicht (z. B. Gebietsschutz, Alleinvertrieb)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Qualität der durch die Statuten des Deutschen Franchise Verbandes e. V. eingerichtete Selbstkontrolle der Franchise-Wirtschaft?
Wie wird sich die aktuelle Diskussion um die Zukunft der EU-Gruppenfreistellungsverordnung auf das Franchising auswirken?
In welcher Form wirken sich die Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung der „Scheinselbständigkeit“ auf die Existenzgründung über Franchising aus?