Lage der kleinen und mittelständischen Betriebe in Ostdeutschland
der Abgeordneten Jürgen Türk, Dr. Heinrich L. Kolb, Walter Hirche, Ina Albowitz, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Die Lage kleiner und mittelständischer Unternehmen gibt vor dem Hintergrund einer sich abschwächenden Konjunktur verstärkt Anlass zur Sorge. Besonders brisant ist die wirtschaftliche und soziale Lage der Kleinbetriebe und Mittelständler in den neuen Ländern. So ging in Thüringen im letzten Halbjahr 2000 die Zahl der Handwerksbetriebe um 226 zurück. Aufgrund der schlechten Zahlungsmoral haben allein die Thüringer Handwerker derzeit rund eine Milliarde Deutsche Mark Außenstände. Es steht zu befürchten, dass diese Forderungen der Betriebe nicht mehr erfüllt werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen17
Wie viele kleine und mittelständische Unternehmen, aufgeschlüsselt nach Ländern, gibt es derzeit in Ostdeutschland?
Wie viel Prozent der kleinen und mittelständischen Unternehmen in Ostdeutschland zahlen derzeit keine Gewerbesteuer, weil ihr Gewinn unterhalb des Freibetrags von 48 000 Deutsche Mark liegt?
Wie viele Insolvenzen hat es, aufgeschlüsselt nach Branchen und Ländern, in Ostdeutschland seit 1998 gegeben?
Wie viele Arbeitsplätze sind, aufgeschlüsselt nach Ländern, seit 1998 durch Insolvenzen in Ostdeutschland verloren gegangen?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viel Prozent der Insolvenzen auf ausgefallene Forderungen zurückzuführen sind?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele der seit 1998 in Insolvenz gegangenen Betriebe im Osten zuvor Anträge auf die Stundung von Steuern und Sozialabgaben gestellt haben?
Wie viele der Anträge auf die Stundung von Steuern und Sozialabgaben durch kleine und mittelständische ostdeutsche Unternehmen sind positiv beschieden worden?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Konkursanträge durch Finanzämter und Krankenkassen seit 1998 gegen in Zahlungsschwierigkeiten geratene Unternehmen gestellt worden sind?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Mahnverfahren gegen Kunden seit 1998 von ostdeutschen Firmen angestrengt wurden und wie viele davon mit einem vollstreckbaren Titel endeten?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele der vollstreckbaren Titel erfolgreich vollstreckt wurden, so dass die Betriebe tatsächlich zu ihrem Geld gekommen sind?
Ist der Bundesregierung die durchschnittliche Dauer der Mahnverfahren bis zur erfolgreichen Vollstreckung bekannt?
Ist die Bundesregierung aus Gründen der Gleichbehandlung bereit, nicht nur notleidenden Konzernen wie der Philipp Holzmann AG, sondern auch klein- und mittelständischen Unternehmern, die in Schwierigkeiten geraten sind, Hilfe zukommen zu lassen?
Wie beurteilt die Bundesregierung, dass die freiwillig krankenversicherten klein- und mittelständischen Unternehmer oft Mehrbelastungen tragen müssen, weil die festgelegten Mindestbeiträge ihrem tatsächlichen Einkommen nicht entsprechen?
Hielte es die Bundesregierung angesichts der schlechten Zahlungsmoral für angezeigt, künftig nur noch dann Vorsteuerabzug zu gewähren, wenn der Auftraggeber nachweisen kann, dass er die zugrunde liegende Rechnung bezahlt hat?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, eine Zentrale Meldestelle für Firmen und Personen einzurichten, die durch so genannten Eingehungsbetrug auffällig geworden sind?
Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, durch Verschärfung von Strafvorschriften der gewerbsmäßigen Begehung von vorsätzlicher Nichterfüllung von Leistungen vorzubeugen?
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Grenze für die bereits heute im Osten mögliche Ist-Besteuerung von einer auf fünf Millionen Deutsche Mark Umsatz anzuheben und damit die Mittelständler deutlich zu entlasten?