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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Vermarktung von Liegenschaften des Bundesgrenzschutzes in Niedersachsen (G-SIG: 14012186)

Aufgabe von Standorten, Vermarktungskonzept für die frei werdenden Liegenschaften, Konditionen für einen Kauf durch Städte oder Gemeinden, Betriebskosten für nicht genutzte Liegenschaften

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

25.07.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/659303. 07. 2001

Vermarktung von Liegenschaften des Bundesgrenzschutzes in Niedersachsen

der Abgeordneten Reinhard Freiherr von Schorlemer, Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein, Thomas Kossendey, Werner Siemann, Sylvia Bonitz, Manfred Carstens (Emstek), Dr. Hans Georg Faust, Jochen-Konrad Fromme, Kurt-Dieter Grill, Klaus-Jürgen Hedrich, Dr. Karl-Heinz Hornhues, Dr.-Ing. Dietmar Kansy, Eckart von Klaeden, Eva-Maria Kors, Dr. Martina Krogmann, Dr. Hermann Kues, Walter Link (Diepholz), Erich Maaß (Wilhelmshaven), Dr. Friedbert Pflüger, Marlies Pretzlaff, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Dr. Erika Schuchardt, Dr. Rudolf Seiters, Dr. Rita Süssmuth und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

In Niedersachsen wurden die Standorte des Bundesgrenzschutzes (BGS) in Winsen, Bodenteich und Goslar (Goslar an der Kaiserpfalz und Goslar-Rammelsberg) aufgegeben. In den ehemaligen Abteilungsstandorten Braunschweig und Gifhorn werden kleine Teilbereiche nur noch vorübergehend weitergenutzt.

Dies bedeutet für die betroffenen Regionen einen starken Verlust an Kaufkraft und Investitionen. Die Bundesregierung trägt insbesondere für die strukturschwachen Gebiete eine besondere Verantwortung und darf sich nicht ohne ein wirtschaftliches Konzept, welches auf die örtlichen Gegebenheiten zugeschnitten ist, zurückziehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Hat die Bundesregierung bereits die Bundesvermögensämter mit der Vermarktung oder Verwertung der Liegenschaften beauftragt?

2

Gibt es hierfür ein besonderes Vermarktungskonzept?

3

Welche Preise können erzielt werden und werden den Käufern besondere Konditionen eingeräumt?

4

Welche Möglichkeiten haben Gemeinden oder Städte, die in ihrem Bereich befindlichen Liegenschaften zu kaufen?

5

Werden die Gemeinden oder Städte, die einen Kauf beabsichtigen, entsprechende Angebote bekommen, und wann werden diese abgegeben?

6

Erhalten die Gemeinden oder Städte bei einem beabsichtigten Kauf besondere Konditionen, insbesondere in Hinblick auf die Fälligkeit der Zahlung oder der Gewährung von zinsgünstigen Krediten?

7

Fallen für die BGS-Standorte, die nicht mehr genutzt werden, Personalkosten an, und wie hoch sind diese?

8

Welche übrigen Kosten (Heizkosten, Elektrizität etc.) fallen für die nicht mehr genutzten Liegenschaften an?

9

Welche Konzeption für die Vermarktung der noch genutzten BGS-Liegenschaften sieht die Bundesregierung vor?

10

Unterstützt die Bundesregierung die betroffenen Regionen bei der Umstrukturierung ihrer Wirtschaft?

Berlin, den 3. Juli 2001

Reinhard Freiherr von Schorlemer Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein Thomas Kossendey Werner Siemann Sylvia Bonitz Manfred Carstens (Emstek) Dr. Hans Georg Faust Jochen-Konrad Fromme Kurt-Dieter Grill Klaus-Jürgen Hedrich Dr. Karl-Heinz Hornhues Dr.-Ing. Dietmar Kansy Eckart von Klaeden Eva-Maria Kors Dr. Martina Krogmann Dr. Hermann Kues Walter Link (Diepholz) Erich Maaß (Wilhelmshaven) Dr. Friedbert Pflüger Marlies Pretzlaff Heinrich-Wilhelm Ronsöhr Dr. Erika Schuchardt Dr. Rudolf Seiters Dr. Rita Süssmuth

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