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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Haltung der Bundesregierung zu sudetendeutschen Anliegen (G-SIG: 14012197)

Unterstützung der deutschen Minderheit in der Tschechischen Republik seit 1998, Erhaltung deutschen Kulturguts, Normierung des völkerrechtlichen Schutzes vor Vertreibung, Thematisierung des Vertreibungsunrechts gegenüber der tschechischen Seite, Einbeziehung der Sudetendeutschen in die deutsch-tschechische Aussöhnung

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

25.07.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/661203. 07. 2001

Haltung der Bundesregierung zu sudetendeutschen Anliegen

der Abgeordneten Hartmut Koschyk, Klaus Brähmig, Klaus Holetschek, Georg Janovsky, Kurt J. Rossmanith, Erika Reinhardt, Hans-Peter Repnik, Anita Schäfer, Heinz Schemken, Christian Schmidt (Fürth), Erika Steinbach, Wolfgang Zöller und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Auf dem 52. Sudetendeutschen Tag am 2. Juni 2001 in Augsburg sprach für die Bundesregierung die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister des Innern, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast. Die Parlamentarische Staatssekretärin würdigte die Leistungen der Sudetendeutschen für die deutsch-tschechische Verständigung und versicherte, dass verständigungspolitische Maßnahmen der Vertriebenen auch weiterhin Unterstützung erfahren werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

In welcher Höhe wird die deutsche Minderheit in der Tschechischen Republik seit 1998 pro Jahr aus dem Bundeshaushalt unterstützt angesichts der Erklärung der Parlamentarischen Staatssekretärin auf dem 52. Sudetendeutschen Tag: „Sie können sich darauf verlassen, dass Sie [die Landsleute aus der Tschechischen Republik] die Bundesregierung im Rahmen des deutschtschechischen Nachbarschaftsvertrages auch künftig als deutsche Minderheit in Tschechien unterstützen wird“?

Welche Maßnahmen und Projekte werden aus diesen Bundesmitteln gefördert?

In welcher Höhe will die Bundesregierung die deutsche Minderheit in der Tschechischen Republik künftig pro Jahr fördern?

Welche politischen Anliegen haben die Vertreter der deutschen Minderheit in der Tschechischen Republik gegenüber der Bundesregierung vorgetragen?

Wird, und falls ja, wie wird, die Bundesregierung diesen Anliegen der deutschen Minderheit in der Tschechischen Republik Rechnung tragen?

Welcher Stellenwert besitzt die Förderung der deutschen Sprache im Rahmen der Unterstützung der deutschen Minderheit in der Tschechischen Republik?

Welche Maßnahmen zur Förderung der deutschen Sprache bei der deutschen Minderheit in der Tschechischen Republik ergreift die Bundesregierung seit 1998?

Wie werden sich die Maßnahmen mittelfristig entwickeln?

Welche Haushaltsmittel stellt die Bundesregierung seit 1998 hierfür zur Verfügung, und wie wird deren Entwicklung mittelfristig verlaufen?

2

In welcher Höhe fördert die Bundesregierung seit 1998 Begegnungen mit den Deutschen in der Tschechischen Republik?

Welche Maßnahmen wurden seit 1998 auf diesem Gebiet gefördert?

In welcher Höhe wird die Bundesregierung in den kommenden Jahren Begegnungen mit den Deutschen in der Tschechischen Republik fördern?

3

In welcher Höhe gewährt die Bundesregierung seit 1998 pro Jahr Hilfen zur Sicherung der Erhaltung deutschen Kulturguts in der Tschechischen Republik angesichts der Erklärung der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister des Innern, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, auf dem 52. Sudetendeutschen Tag: „Da sich auch die Tschechen unterdessen für das alte Kulturerbe der Sudetendeutschen interessieren, erweisen sich die Vertriebenen zunehmend als Brücke zwischen den Völkern und Kulturen und stellen eine Bereicherung für uns alle dar“?

Welche Maßnahmen werden auf diesem Gebiet seit 1998 gefördert?

In welcher Höhe wird die Bundesregierung in den kommenden Jahren Hilfen zur Sicherung der Erhaltung deutschen Kulturguts in der Tschechischen Republik zur Verfügung stellen?

4

Welche Bemühungen der Bundesregierung zur Normierung des völkerrechtlichen Schutzes vor Vertreibung hat es gegeben angesichts der Erklärung der Parlamentarischen Staatssekretärin auf dem 52. Sudetendeutschen Tag: „Auch der Deutsche Bundestag erkannte die gewachsene politische Bedeutung der Vertriebenen an und verabschiedete dazu Ende Februar 1997 eine bemerkenswerte Entschließung“, die die Bundesregierung u. a. aufgefordert hat, die Bemühungen um eine Normierung des völkerrechtlichen Schutzes vor Vertreibung aktiv voranzutreiben, um die völkerrechtliche und strafrechtliche Ahndung des Verbrechens der Vertreibung zu erreichen?

Welche Ergebnisse konnten bisher erzielt werden?

Was beabsichtigt die Bundesregierung in dieser Angelegenheit weiter zu unternehmen?

5

In welcher Höhe wurden seit 1998 pro Jahr Mittel aus dem Bundeshaushalt für die Unterstützung von verständigungspolitischen Maßnahmen der Vertriebenen bereitgestellt angesichts der Erklärung der Parlamentarischen Staatssekretärin auf dem 52. Sudetendeutschen Tag: „Deshalb waren die Bundestagsfraktionen nach der Wende einig, die Heimatvertriebenen in das Werk der Aussöhnung und Verständigung mit unseren osteuropäischen Nachbarn einzubeziehen. Und damit das keine leeren Worte blieben, wurden seit 1992 Haushaltsmittel für die Unterstützung von verständigungspolitischen Maßnahmen der Vertriebenen bereitgestellt“?

Welche Maßnahmen und Projekte wurden damit gefördert?

Wie wird sich die Höhe dieser Haushaltsmittel in den kommenden Jahren entwickeln?

6

Gehören angesichts der Erklärung der Parlamentarischen Staatssekretärin auf dem 52. Sudetendeutschen Tag: „Zwar gibt es zwischen Deutschland und Tschechien noch ungelöste Probleme“, zu diesen Problemen nach Auffassung der Bundesregierung auch die noch offenen, aus der Vertreibung der Sudetendeutschen und der Konfiskation ihres Eigentums resultierenden Fragen?

Auf welche Weise arbeitet die Bundesregierung auf eine Lösung dieser offenen Fragen hin, ohne den Beitritt der Tschechischen Republik zur Europäischen Union zu belasten?

7

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Prager Politologen Bohumil Dolezal zur Vertreibung der Deutschen angesichts der Erklärung der Parlamentarischen Staatssekretärin auf dem 52. Sudetendeutschen Tag, ein weiteres positives Zeichen der Vergangenheitsbewältigung auf tschechischer Seite sei „die vorbildliche Initiative des Prager Politologen Bohumil Dolezal, der unlängst die Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei rückhaltlos verurteilt hat“?

Unterstützt die Bundesregierung diese Initiative, und falls ja, wie?

Falls nein, warum nicht?

Hat die Bundesregierung die Initiative Bohumil Dolezals oder andere Initiativen ähnlicher Absicht mit der tschechischen Regierung erörtert, und falls nein, warum nicht?

8

Wann hat die Bundesregierung gegenüber der tschechischen Seite das Vertreibungsunrecht thematisiert angesichts der Erklärung der Parlamentarischen Staatssekretärin auf dem 52. Sudetendeutschen Tag: „Unrecht muss auch Unrecht genannt werden, damit gegenseitige Vergebung möglich wird“?

Welche sich aus der Vertreibung ergebenen ungelösten Fragen hat die Bundesregierung hierbei angesprochen?

Wie reagierte die tschechische Seite?

Was wird die Bundesregierung in dieser Angelegenheit weiter unternehmen?

9

Befindet sich die Bundesregierung mit den Sudetendeutschen angesichts der Erklärung der Parlamentarischen Staatssekretärin auf dem 52. Sudetendeutschen Tag, „Wir wollen die Sudetendeutschen bei dem Prozess der deutschtschechischen Aussöhnung im Rahmen der europäischen Integrationspolitik weiter einbezogen wissen“, hierüber in einem Dialog oder bestehen Kontakte, bei denen entsprechende Fragen erörtert werden, und falls nein, warum nicht?

In welcher Weise will die Bundesregierung die Sudetendeutschen in den Prozess der deutsch-tschechischen Aussöhnung, gegebenenfalls institutionell, einbeziehen?

Wie berücksichtigt die Bundesregierung die Anliegen der Sudetendeutschen im Prozess der deutsch-tschechischen Aussöhnung und im Rahmen der EU-Osterweiterung?

Wird die Bundesregierung die Anliegen der Sudetendeutschen in die Beratungen des deutsch-tschechischen Gesprächsforums einbringen, und falls nein, warum nicht?

Berlin, den 3. Juli 2001

Hartmut Koschyk Klaus Brähmig Klaus Holetschek Georg Janovsky Kurt J. Rossmanith Erika Reinhardt Hans-Peter Repnik Anita Schäfer Heinz Schemken Christian Schmidt (Fürth) Erika Steinbach Wolfgang Zöller Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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