Lockerung der deutschen Exportrichtlinien
der Abgeordneten Rainer Brüderle, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Im Januar 2000 hat das Bundeskabinett die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung über den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ verabschiedet. Damit wurde nach Darstellung der Bundesregierung eine restriktivere Rüstungsexportpolitik eingeleitet, bei der insbesondere die Menschenrechte stärker beachtet und Möglichkeiten der Empfängerstaaten zu interner Repression stärker berücksichtigt werden sollten. Pressemeldungen (FAZ am Sonntag vom 5. August 2001) zufolge hat die Bundesregierung ihre Haltung zu Rüstungsexporten inzwischen wieder gelockert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Trifft es zu, dass das Auswärtige Amt in der Vergangenheit immer wieder im Bundessicherheitsrat Anträge auf Rüstungsgeschäfte mit der Türkei blockiert hat?
Trifft es zu (FAZ am Sonntag vom 5. August 2001), dass der Bundessicherheitsrat den Export von Zündern und Munition in die Türkei auf Druck des Bundeskanzleramtes gegen den Willen des Auswärtigen Amts genehmigt hat?
Trifft es zu, dass das betroffene deutsche Wehrtechnikunternehmen nach der Genehmigung des Exports durch den Bundessicherheitsrat seine Klage zurückgezogen hat?
Trifft es zu, dass der Auftrag für das deutsche Wehrtechnikunternehmen aufgrund der Verzögerung durch das Auswärtige Amt im Ergebnis dennoch verloren gegangen ist?
Treffen Pressemeldungen zu, dass die Bundesregierung auf Drängen von Bundeskanzleramt und Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ihre Haltung zu Rüstungsexporten lockern wird, weil weitere Nachteile für die deutsche Wehrtechnikindustrie befürchtet werden?
Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Forderung nach einer Harmonisierung der Exportbedingungen für die wehrtechnische Industrie auf europäische Ebene umzusetzen?