Zukunft der Deponierung und Verwertung von Abfällen
der Abgeordneten Birgit Homburger, Marita Sehn, Ina Albowitz, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Gudrun Kopp, Dr. Heinrich L. Kolb, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gerhard Schüßler, Dr. Irmgard Schwaetzer, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die am 1. März 2001 in Kraft getretene Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) sieht ein Verbot der Deponierung nicht ausreichend vorbehandelter Abfälle ab dem 1. Juni 2005 vor. Darüber hinaus enthält die AbfAblV strenge Anforderungen an Deponien, auf denen Abfälle gelagert werden dürfen. Diese Vorgaben haben Auswirkungen auf die benötigte Anzahl vorhandener und geplanter Anlagen zur Müllverbrennung (MVA) sowie zur mechanisch-biologischen Abfallbehandlung (MBA), da ein ordnungsgemäßer Vollzug der AbfAblV entsprechende Vorbehandlungskapazitäten voraussetzt. Überdies entsteht erheblicher Sanierungsbedarf bei vorhandenen Abfalldeponien. Zugleich wird der Bedarf an Deponieraum mit zunehmender Vorbehandlung der Abfälle sinken. Dieser Trend wird verstärkt durch technologische Entwicklungen, welche die Möglichkeiten zur automatischen und sortenreinen Trennung verschiedener Abfallfraktionen erleichtern und insoweit die Möglichkeiten einer hochwertigen und ordnungsgemäßen Abfallverwertung verbessern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche Mengen an Abfällen zur Beseitigung, die zur Endablagerung (Deponierung) bestimmt sind, fallen jährlich in Deutschland an und mit welchen Mengen ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den kommenden Jahren jährlich zu rechnen?
Welche Vorbehandlungskapazitäten (MVA und MBA) sind derzeit vorhanden?
Mit welchen Vorbehandlungskapazitäten (MVA und MBA) rechnet die Bundesregierung bis zum 1. Juni 2005 aufgrund der derzeit bestehenden Vorbehandlungskapazitäten und der bereits genehmigten oder im Genehmigungsverfahren befindlichen Anlagen unter Berücksichtigung der üblichen Dauer von Genehmigungsverfahren?
Wie viele Deponien halten bereits heute die ab 1. Juni 2005 für alle Deponien geltenden Standards ein?
Wie viele der restlichen Deponien können zu einem vertretbaren wirtschaftlichen Aufwand nachgerüstet werden?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie die Länder die geordnete Stilllegung der bestehenden Deponien sicherstellen wollen, die die Standards bis zum Stichtag nicht einhalten werden?
Wenn ja, wie sehen diese Planungen aus und wenn nein, was unternimmt die Bundesregierung um hierüber Kenntnis zu erlangen?
Wie viele der in den Fragen 4, 5 und 6 genannten Deponien – aufgeschlüsselt nach Bundesländern – werden jeweils von Privaten betrieben und wie viele von öffentlich-rechtlichen Betreibern?
Wie bewertet die Bundesregierung die erzielten Fortschritte im Bereich der modernen Trenntechnologie für Abfälle und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dieser Bewertung?
Wie bewertet die Bundesregierung die These, dass die Trenntechnologie bis zum 1. Juni 2005 so weit entwickelt sein wird, dass auch Abfallgemische zu einem wirtschaftlich vertretbaren Aufwand sortenrein getrennt und verschiedene Fraktionen ordnungsgemäß verwertet werden können und nur verhältnismäßig kleine Mengen umweltgerecht beseitigt werden müssen?
Welche Schlüsse zieht sie hieraus?
Welche Auswirkungen hat nach Auffassung der Bundesregierung die EG-Abfallverbrennungsrichtlinie auf die Möglichkeit der Mitverbrennung von Abfällen in Industrieanlagen und welche Auswirkungen wird dies nach Auffassung der Bundesregierung auf die benötigten Vorbehandlungskapazitäten haben?