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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Zur Problematik von "Botschaftsanhörungen" (G-SIG: 14012203)

Befragung abgelehnter Asylbewerber ohne Pass im Rahmen von "Botschaftsanhörungen", Verfahren, Rechtliche Grundlage, Kosten

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

26.07.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/666006. 07. 2001

Zur Problematik von „Botschaftsanhörungen“

der Abgeordneten Carsten Hübner, Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

In zahlreichen Bundesländern werden „Botschaftsanhörungen“ zur beschleunigten Identitätsfeststellung von abgelehnten Asylbewerbern ohne Ausweispapiere durch geführt. In diesem Verfahren werden die Flüchtlinge statt in die Botschaftsgebäude der jeweiligen Staaten zu den geladenen Botschaftsvertretern in die Räume der regionalen Ausländerbehörde gebracht. Angehörige zahlreicher afrikanischer, asiatischer und lateinamerikanischer Botschaften und Immigrationsbehörden haben an diesem Verfahren bereits teilgenommen, in dem versucht wird, die Staatsangehörigkeit der Flüchtlinge in Kurzinterviews zu klären. Gegebenenfalls werden ihnen daraufhin die für die Abschiebung benötigte Passersatzpapiere (PEP) ausgestellt, woraufhin die Flüchtlinge in das entsprechende Land abgeschoben werden können.

Flüchtlinge, die von den Botschaften ihrer angegebenen Heimatländer keine Papiere bekommen, werden auch von Angehörigen anderer Botschaften interviewt. So wurden nach Informationen des Flüchtlingsrats Hamburg vom 5. September 2000 Flüchtlinge aus Sierra Leone, die wegen des ausgebrochenen Bürgerkriegs nicht in ihr Land abgeschoben werden konnten, in Hamburg auch von der liberischen Botschaft und der gambischen Immigrationsbehörde interviewt.

Auf Nachfragen der Abgeordneten der Regenbogenliste in Hamburg, Susanne Uhl, erklärte die Hamburger Ausländerbehörde in den Drucksachen 16/2927, 16/3298 und 16/3902, sie zahle den „Immigration-Officers“ der Botschaften Unterkunft und Verpflegung, Stadtrundfahrt und Unterhaltung sowie eine tägliche Vergütung. Für jeden ausgestellten Pass wurden zwischen 50 und 200 DM bezahlt.

Seit Einführung der „Botschaftsanhörungen“ und der Zahlung von Geldern an die Botschaftsvertreter hat sich die Zahl der Abschiebungen in Hamburg nach Auskunft der Staatlichen Pressestelle der Freien und Hansestadt Hamburg vom 28. August 2000 mehr als verdoppelt.

Abgelehnte Asylbewerber ohne Pass werden mit den „Botschaftsanhörungen“ einem aufwendigen und kostenintensiven Verfahren unterzogen, das unter rechtlich ungeklärten Umständen von extra dafür bezahlten Botschaftsangehörigen durchgeführt wird. Befürchtungen, dass Flüchtlinge von Botschaften gegen Prämien eine falsche Staatsangehörigkeit verliehen bekommen, sind daher nicht von der Hand zu weisen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Handelt es sich bei den „Botschaftsanhörungen“ um ein Verfahren nach Bundes- oder Landesrecht?

2

Seit wann gibt es wo diese Praxis und wo ist dieses Verfahren geregelt (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?

3

Wie viele dieser „Botschaftsanhörungen“ mit Beteiligung von Botschaftsangehörigen welcher Staaten in dem Zeitraum von 1998 bis Ende 2000 sind der Bundesregierung bekannt (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern und Jahren)?

a) Wie viele Personen bekamen schriftliche Vorladungen zu „Botschaftsanhörungen“ und welches waren die Begründungen (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern)?

b) Wie viele Personen wurden tatsächlich interviewt (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern und Jahren) ?

c) Wie viele Interviews gab es ohne schriftliche Vorladung?

4

Ist die Bundesregierung der Meinung, dass in Kurzinterviews, wie in der Vorbemerkung beschrieben, die Staatsangehörigkeit glaubwürdig festgestellt werden kann?

5

Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass Staaten aus finanziellen Gründen Reisedokumente auch an Angehörige anderer Staaten ausstellen und ihr Land somit zum „Dumping Ground“ für Flüchtlinge machen?

6

Wer trug welche Kosten (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern)?

a) Sind Kosten vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) getragen worden?

Wenn ja, wofür und in welcher Höhe (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern)?

Welches war der entsprechende Haushaltstitel?

b) Sind Kosten vom Auswärtigen Amt (AA) getragen worden?

Wenn ja, wofür und in welcher Höhe (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern)?

Welches war der entsprechende Haushaltstitel?

7

Sieht die Bundesregierung die Gefahr der systematischen Beeinflussung der Botschaftsangehörigen durch die gezahlten Prämien?

Wenn ja, wie will die Bundesregierung dem entgegenwirken?

8

In wie vielen Fällen wurden im Zeitraum von 1998 bis Ende 2000 Abschiebungen von Flüchtlingen in Staaten durchgeführt, die sich, obwohl sie nicht die selbst angegebenen Heimatländer der Flüchtlinge sind, zur deren Aufnahme bereit erklären (bitte aufschlüsseln nach selbst angegebener Herkunft, Zielstaat und Jahren)?

Warum wird so verfahren?

9

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Situation und die Lebensbedingungen von Flüchtlingen, die nach „Botschaftsanhörungen“ abgeschoben wurden?

10

Wie wird garantiert, dass die im Rahmen der Interviews bekannt gewordenen Daten des/der Betroffenen nicht nach einer Ausreise/Abschiebung zum Nachteil des/der Betroffenen verwendet werden?

11

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen im Zuge von „Botschaftsanhörungen“ Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Auslandsvertretungen Einsicht in Asylakten bekommen haben?

Wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung gegen diese Verstöße gegen den Datenschutz vorzugehen?

12

Wie viele Mitarbeiter des Bundesgrenzschutzes (BGS) oder anderer Sicherheitskräfte waren im Zusammenhang mit „Botschaftsanhörungen“ eingesetzt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

a) Wer trug jeweils die Kosten (bitte ebenfalls nach Bundesländern aufschlüsseln)?

b) Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht die Teilnahme von Beamten des BGS?

13

Welche Aufgaben haben die Clearing-Stelle für Passbeschaffung in Trier/ Rheinland-Pfalz oder das AA im Zusammenhang mit den „Botschaftsanhörungen“?

a) Inwiefern werden Anhörungen im gesamten Bundesgebiet hier registriert bzw. organisiert?

b) Inwiefern ist diese Stelle an der Organisation bundesländerübergreifender Anhörungen beteiligt?

14

In wie vielen Fällen fanden im Zeitraum von 1998 bis Ende 2000 bundesländerübergreifende „Botschaftsanhörungen“ statt?

a) Wie viele Flüchtlinge wurden dabei interviewt?

b) Welche Bundesländer waren jeweils beteiligt?

15

Welche Informationen gibt es über eine geplante Außenstelle der Bundesgrenzschutzdirektion in Berlin, die auf die Beschaffung von Passersatzpapieren spezialisiert sein soll?

Berlin, den 6. Juli 2001

Carsten Hübner Ulla Jelpke Roland Claus und Fraktion

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