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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Auswirkungen des Betreuungsgeldes für ausschließlich zuhause erziehende Eltern

<span>Kenntnisse über Auswirkungen des Betreuungsgeldes auf sozial benachteiligte Kinder (auch mit Migrationshintergrund), Gründe für die Aufnahme des Betreuungsgeldes in den Gesetzentwurf zur SGB-VIII-Novellierung für das Sondervermögen &bdquo;Kinderbetreuung&ldquo;, Betreuungsgeldbezug aufgrund fehlender Betreuungsplatzangebote, Auswirkungen des Betreuungsgeldes auf Geschlechtergleichstellung, mögliche Korrektur des Gesetzentwurfs aufgrund der Kritik führender SPD-Fachpolitikerinnen</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

03.12.2007

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/719812. 11. 2007

Auswirkungen eines Betreuungsgeldes für ausschließlich zuhause erziehende Eltern

der Abgeordneten Diana Golze, Klaus Ernst, Katja Kipping, Elke Reinke, Frank Spieth, Dr. Kirsten Tackmann, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesregierung äußerte sich in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zum „Bedarf an Erzieherinnen und Erzieher für den geplanten Krippenausbau“ auch zum Betreuungsgeld (Bundestagsdrucksache 16/5555 vom 7. Juni 2007).

Auf die Frage, wie sie die Auswirkungen eines Betreuungsgeldes (wie in Thüringen) auf die Teilnahme sozial benachteiligter Kinder an möglichst früher Förderung, Erziehung und Bildung in der Krippe beurteile und welche Schlüsse sie hieraus hinsichtlich ihrer eigenen Bedarfsprognose zur Kleinkinderbetreuung ziehe, antwortete die Bundesregierung: „Eine auf das Bundesgebiet übertragbare Beurteilung der Auswirkungen des im Freistaat Thüringen am 1. Juli 2006 eingeführten Erziehungsgeldes ist nur auf der Basis empirischer Daten möglich. Entsprechende Daten liegen der Bundesregierung nicht vor.“ (Bundestagsdrucksache 16/5821, S. 4).

Inzwischen erklärten mehrere Mitglieder der großen Koalition in Presseberichten, dass der Gesetzentwurf zur Änderung des Achten Buch Sozialgesetzbuches VIII für das Sondervermögen „Kinderbetreuung“ in § 24 Abs. 3 ein Betreuungsgeld beinhalte. Dort heiße es: „Ab dem 1. August 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (z. B. Betreuungsgeld) eingeführt werden. Die subjektiven und objektiven Leistungsvoraussetzungen sind dabei durch ein Bundesgesetz zu regeln“ (vgl. Passauer Neue Presse vom 31. Oktober 2007; Presseerklärung der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD Nicolette Kressl und Christel Humme vom 31. Oktober 2007).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Korrigiert die Bundesregierung ihre bisherigen Angaben darüber, dass sie keine Kenntnisse über die Auswirkungen des Betreuungsgeldes besitzt?

Falls ja, inwiefern, wenn nein, warum nicht?

2

Mit welchen Auswirkungen des Betreuungsgeldes für sozial benachteiligte Kinder rechnet die Bundesregierung?

3

Lässt sich nach Auffassung der Bundesregierung das Betreuungsgeld als zutiefst ungerecht, bildungspolitisch hochproblematisch bzw. als „bildungspolitische Katastrophe“ und die Integration von Migrantenkindern behindernd beschreiben?

Welche Argumente sprechen für bzw. gegen diese Aussagen?

4

Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung das Betreuungsgeld in den Gesetzentwurf zur SGB-VIII-Novellierung für das Sondervermögen „Kinderbetreuung“ aufgenommen?

5

Welche Fälle sind nach der Konzeption der Bundesregierung beim Bezug von Betreuungsgeld erfasst, wenn der Referentenentwurf von Eltern redet, die ihre Kinder nicht in Betreuungseinrichtungen betreuen lassen „können“?

a) Wie soll sichergestellt werden, dass so nicht auch Fälle erfasst werden, für die kein Betreuungsplatz zur Verfügung steht (und ein eventueller Rechtsanspruch mangels Plätzen ins Leere läuft)?

b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro keine adäquate Entschädigung für eine Nichteinlösung des ab 2013 im SGB VIII zu verankernden Rechtsanspruch durch die örtlichen Träger der Jugendhilfe ist (bitte begründen)?

6

Welche Folgen des Betreuungsgeldes prognostiziert die Bundesregierung für die Gleichstellung der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt?

7

Wie sehen nach Auffassung der Bundesregierung die Auswirkungen des Betreuungsgeldes hinsichtlich des Bildungserfolgs sozial benachteiligter Kinder und Kinder mit Migrationshintergrund aus?

8

Erwägt die Bundesregierung eine Korrektur des Gesetzentwurfes zur Änderung des SGB VIII, nachdem führende Fachpolitikerinnen des Koalitionspartners SPD sich gegen die Nennung des Betreuungsgeldes im Gesetzentwurf ausgesprochen haben?

Berlin, den 8. November 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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