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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Kosten und Nutzen von Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes bei Infrastrukturmaßnahmen

<span>Bundesmittel für unterschiedliche Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen bei Bauprojekten mit Bundesbeteiligung seit 2002, Evaluierung des Nutzens, erzielte anderweitige Kosteneinsparungen, Kostenbelastungen einzelner Projekte, Fälle von Projektaufgabe und Baustopp, eingereichte Verbandsklagen, mögliche Vorteile ökologischer Bauleitplanung</span>

Fraktion

FDP

Datum

18.12.2007

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/720814. 11. 2007

Kosten und Nutzen von Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes bei Infrastrukturmaßnahmen

der Abgeordneten Patrick Döring, Michael Kauch, Horst Friedrich (Bayreuth), Jan Mücke, Joachim Günther (Plauen), Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Lebensqualität und Gesundheit von Menschen zu wahren, sind wichtige Aufgaben des Umweltschutzes. Natürliche Lebensräume und die biologische Vielfalt müssen auch im Blick auf ihren Nutzen für kommende Generationen geschützt werden. Notwendig ist eine nachhaltige Entwicklung, die ökologische, ökonomische und soziale Aspekte zum Ausgleich bringt und zugleich absolute Belastungsgrenzen der Ökosysteme achtet. Eingriffe in die Natur, etwa durch Infrastrukturmaßnahmen, sind auszugleichen.

Gelegentlich kommt es in der öffentlichen Diskussion zu einer kritischen Berichterstattung hinsichtlich einzelner Infrastrukturmaßnahmen und den dafür notwendigen Maßnahmen zum Schutz von Umwelt und Natur. Eine Zusammenstellung verschiedener Fälle, in denen zum Schutz einzelner Populationen bestimmter Tierarten aufwendige Maßnahmen getroffen wurden, wurde zum Beispiel jüngst durch die „Süddeutsche Zeitung“ (19. Oktober 2007) bekannt. Einzelfälle lassen jedoch nur bedingt Rückschlüsse auf die tatsächlichen Kosten und Aufwendungen zu, die durch Umweltschutz- und Ausgleichsmaßnahmen im Zuge von Baumaßnahmen entstehen. Dies verlangt nach einer ganzheitlichen und umfassenden Betrachtung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

Wie hoch ist die Summe der Bundesmittel insgesamt, die seit dem Jahr 2002 bei Bauprojekten, an deren Planung und/oder Ausführung der Bund sich finanziell beteiligt hat, für Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes verausgabt wurden, und wie hoch war der Anteil an den gesamten Investitionskosten in diesem Zeitraum?

2

Wie hoch waren in diesem Zeitraum die Ausgaben, die für gesetzlich vorgeschriebene Ausgleichsmaßnahmen aufgewendet werden mussten, und wie hoch war der Anteil an den gesamten Investitionskosten?

3

Wie hoch waren in diesem Zeitraum die Ausgaben, die primär zum Schutz der Natur (Tier- oder Pflanzenwelt) getroffen wurden, und wie hoch war der Anteil an den gesamten Investitionskosten?

4

Welche Indikatoren nutzt die Bundesregierung, um den Nutzen von Naturschutzmaßnahmen bei einem Projekt zu evaluieren?

5

Wie hoch waren in diesem Zeitraum die Ausgaben, die primär zum Schutz von Menschen getroffen wurden (etwa Lärmschutz), und wie hoch war der Anteil an den gesamten Investitionskosten?

6

Gibt es Schätzungen zu den durch die Maßnahmen eingesparten Kosten an anderer Stelle, etwa im Gesundheitswesen?

7

Bei welchen laufenden oder nach dem Jahr 2002 abgeschlossenen Bauprojekten, an deren Planung und/oder Ausführung sich der Bund finanziell beteiligt hat, betrug die Summe der Umwelt- bzw. Naturschutzkosten (bitte nach Möglichkeit separate Darstellung) mehr als 1 Mio. Euro, und wie hoch war der Anteil der Natur- bzw. Umweltschutzkosten an den Gesamtinvestitionen des Bundes für das jeweilige Projekt?

8

Bei welchen laufenden oder nach dem Jahr 2002 abgeschlossenen Bauprojekten, an deren Planung und/oder Ausführung sich der Bund finanziell beteiligt hat, wurden mehr als 500 000 Euro oder fünf Prozent der Investitionen primär zum Schutz einer einzelnen Pflanzen- oder Tierart ausgegeben?

9

Um welche Projekte handelte es sich im Einzelnen?

10

Um welche Pflanzen- oder Tierart handelte es sich im Einzelnen, und welcher Nutzen wurde erzielt?

11

Wie hoch waren jeweils die Mehrkosten für die getroffenen Maßnahmen bzw. der Anteil an den Gesamtausgaben des Projektes?

12

Welches sind die 50 laufenden oder nach dem Jahr 2002 abgeschlossenen Bauprojekte mit dem relativ höchsten Anteil von Naturschutz- bzw. Umweltschutzkosten (bitte nach Möglichkeit separate Darstellung), und wie hoch waren die Natur- und Umweltschutzkosten sowie die Investitionen des Bundes für das jeweilige Projekt?

13

Bei wie vielen laufenden oder nach dem Jahr 2002 abgeschlossenen Projekten, an deren Planung und/oder Ausführung sich der Bund finanziell beteiligt hat, mussten aus Gründen des Naturschutzes (Tier- oder Pflanzenwelt) wesentliche Änderungen an der ursprünglichen Planung vorgenommen werden (z. B. Änderung der Trassenführung, bauliche Änderungen mit erheblichen Zusatzkosten), und um welche Projekte handelte es sich im Einzelnen?

14

Um welche Pflanzen- oder Tierart handelte es sich im Einzelnen, und welcher Nutzen wurde erzielt?

15

Bei welchen dieser Bauprojekte ergaben sich im Zuge der o. g. Planänderung Verzögerungen von (voraussichtlich) mehr als einem Jahr, und welche Verzögerung erwartet die Bundesregierung insgesamt für die jeweils betroffenen Projekte?

16

Bei welchen dieser Bauprojekte ergaben im Zuge der o. g. Planänderung Mehrkosten von (voraussichtlich) mehr als 1 Mio. Euro oder zehn Prozent der ursprünglich veranschlagten Kosten, und wie hoch sind die von der Bundesregierung erwarteten Mehrkosten für die jeweils betroffenen Projekte im Einzelnen in relativen und absoluten Zahlen?

17

Wie hoch sind jeweils die (voraussichtlichen) Mehrkosten für die getroffenen Maßnahmen bzw. der Anteil an den Gesamtausgaben sowie die (voraussichtliche) Verzögerung des Projektes?

18

Wie viele Bauprojekte mussten in der Planung oder Durchführung seit dem Jahr 2002 aus Gründen des Naturschutzes ganz aufgegeben werden, und um welche Projekte handelt es sich im Einzelnen?

19

Was war jeweils der Grund für die Aufgabe des Projektes?

20

Wie viele Bauprojekte, an deren Planung und/oder Ausführung der Bund sich finanziell beteiligt, wurden aus Gründen des Umwelt- bzw. Naturschutzes mit einem Baustopp belegt, und um welche Projekte handelt es sich im Einzelnen?

21

Was war bzw. ist jeweils der Grund für die Verhängung des Baustopps?

22

Wie lange dauerte dieser bzw. wird dieser voraussichtlich dauern?

23

Wie viele Verbandsklagen wurden seit dem Jahr 2002 gegen laufende oder nach dem Jahr 2002 abgeschlossene Bauprojekte eingereicht, an deren Planung und/oder Ausführung der Bund sich finanziell beteiligt, und wie viele Klagen haben die einzelnen Verbände jeweils insgesamt eingereicht?

24

Gegen welche Projekte wurde im Einzelnen geklagt?

25

Wie lang war bzw. ist jeweils die (voraussichtliche) Prozessdauer?

26

Wie hoch waren bzw. sind jeweils die (voraussichtlichen) Prozesskosten für den Bund?

27

Wie groß war oder ist jeweils die (voraussichtliche) Verzögerung des Projektes durch die Verbandsklagen?

28

Welche Verbände haben gegen das jeweilige Projekt Klage eingereicht?

29

In wie vielen Fällen wurde ein (vorläufiger) Baustopp verhängt, und wie lang war bzw. ist dieser?

30

Wie beurteilt die Bundesregierung den Ansatz einer ökologischen Bauleitplanung von Infrastrukturmaßnahmen, und sieht die Bundesregierung hierin Vorteile hinsichtlich einer zeitlich beschleunigten Umsetzung der Projekte und eines verbesserten ökologischen Gesamtergebnisses?

31

Wird die Bundesregierung die ökologische Bauleitplanung bei Projekten, an deren Planung und/oder Ausführung der Bund finanziell beteiligt ist, in Zukunft stärker einsetzen?

32

Wie beurteilt die Bundesregierung den flexibleren Einsatz von Ersatzgeld als Ausgleichsmaßnahme in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung unter Berücksichtigung der Tatsache, dass räumlich und monetär gebündelte Naturschutzmaßnahmen einen höheren Gesamtnutzen für den Naturhaushalt bieten können?

33

Wann werden die Richtlinien für die Anlage von Querungsbauwerken für Tiere an Straßen durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) eingeführt, und welche Detailregelungen werden damit getroffen?

Berlin, den 14. November 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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