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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Rechtsextrem motivierte Tötungsdelikte gegen Obdachlose und deren Erfassung (G-SIG: 14012257)

Erfassungskriterien für rechtsextremistische Tötungsdelikte an Obdachlosen, Erfassungsdefizite

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

01.10.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/687004. 09. 2001

Rechtsextrem motivierte Tötungsdelikte gegen Obdachlose und deren Erfassung

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

In unserer Kleinen Anfrage vom 18. Juni 2001 „Tatsächlich oder vermutlich rechtsextrem motivierte Tötungsdelikte in den Monaten Januar bis Mai 2001“ (Bundestagsdrucksache 14/6288) fragten wir nach einem möglichen rechtsextremen Hintergrund bei der Tötung eines 51-jährigen Sozialhilfeempfängers aus Grimmen (Mecklenburg-Vorpommern), der am 26. März diesen Jahres von zwei 17 und 21 Jahre alten, inzwischen geständigen Männern, die ebenfalls aus Grimmen seien, zu Tode getreten und geschlagen worden sei (Berliner Zeitung, 28. März 2001).

Die Antwort der Bundesregierung lautete damals: „Nach Mitteilung der zuständigen Landespolizeidienststelle dauern die Ermittlungen im Zusammenhang mit der am 26. März 2001 in Grimmen (MV) verübten Tat derzeit noch an. Anhaltspunkte für einen rechtsextremistischen Tathintergrund sind nach Einschätzung der ermittelnden Behörden bislang nicht erkennbar.“ Abschließend hieß es: „Für den Zeitraum Januar bis Mai 2001 wurden im Rahmen des kriminalpolizeilichen Meldedienstes ,politisch motivierte Kriminalität‘ von den zuständigen Polizeidienststellen der Länder bislang keine Straftaten mit Todesfolge aus tatsächlicher oder zu vermutender rechtsextremer Motivation gemeldet.“ (Bundestagsdrucksache 14/6657)

Am 16. August 2001 berichtete die „Berliner Morgenpost“, ein bereits vier Jahre zurückliegender Tod eines Obdachlosen in Angermünde (Uckermark) sei nun offenbar aufgeklärt: Vermutlich sei der Obdachlose, der am 23. September 1997 schwer verletzt gefunden wurde und fast ein Jahr später an den Folgen seiner Verletzungen starb, von zwei damals 16- und 19-Jährigen zusammengeschlagen worden. Die mutmaßlichen Täter waren ins Visier der Polizei geraten, weil sie schon mehrfach Obdachlose überfallen und zusammengeschlagen hatten. Als Tatmotiv gelte „Langeweile“ (Berliner Morgenpost, 16. August 2001). Bisher wurde dieser Fall eines getöteten Obdachlosen in keiner Statistik über Tötungsdelikte mit tatsächlichem oder zu vermutendem rechtsextremen Hintergrund geführt.

Vor wenigen Tagen berichtete die „Berliner Morgenpost“ von einem Obdachlosen, der am 9. August 2001 in Dahlewitz (Brandenburg) von fünf jungen Männern zu Tode getreten und geschlagen wurde. Den inzwischen geständigen Männern, die mit dem Vorwurf des vorsätzlichen Totschlags festgenommen wurden, wirft die Staatsanwaltschaft Potsdam vor, „aus falsch verstandenem Ordnungssinn“ gehandelt zu haben. Einen rechtsextremen Hintergrund der Tat schließt die Staatsanwaltschaft aber aus, obwohl einer der Täter „ein Faible für Musik rechter Gruppen hatte“ und „Leute aus der rechten Szene in dem Haus dem Wohnhaus des Täters ein- und ausgegangen sein“ sollen (Berliner Morgenpost, 23. August 2001).

Die „Berliner Morgenpost“ hält einen rechtsextremen Hintergrund der Tat aber offenbar dennoch für möglich und zitiert den Rechtsextremismus-Experten Burkhard Schröder mit folgenden Worten: „Das Entscheidende ist die Motivlage: Einen Obdachlosen aus ,falsch verstandenem Ordnungssinn‘ umzubringen entspricht eins zu eins einem rechtsradikalen Weltbild.“ (Berliner Morgenpost, 23. August 2001)

Im Mai dieses Jahres wurde auf der Innenministerkonferenz in Schierke/Harz ein neues Erfassungskriterium für rechte Straf- und Gewalttaten eingeführt, da das bisherige Zählverfahren Schwachstellen infolge „erheblicher Bewertungsspielräume der Länder“ und „Erfassungsdefiziten für bestimmte Fallgruppen“ zeigte (zitiert nach: „Zusatzinformation zum neuen kriminalpolizeilichen Meldedienst ,politisch motivierte Kriminalität‘“ des Bundesministeriums des Innern – BMI).

Statt des bislang geltenden Kriteriums „extremistisch“, das als Motiv einen beabsichtigten Angriff auf den Staat und die freiheitlich demokratische Grundordnung voraussetzte, um eine Tat als rechtsextrem motiviert einstufen zu können, wird im neuen Zählverfahren eine Tat als rechts motiviert bewertet, wenn sie unter das Kriterium der „politisch motivierten Kriminalität“ fällt.

Das BMI erläuterte das neu einzuführende Erfassungskriterium im März in seiner „Zusatzinformation“ wie folgt: „Entscheidend für die Bewertung einer Straftat als politisch motivierte Tat ist das jeweils tatauslösende politische Element entsprechend den objektiven Umständen der Tat und/oder Einstellung des Täters. Als politisch motiviert gilt eine Tat insbesondere dann, wenn die Umstände der Tat oder die Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung oder ihres äußeren Erscheinungsbildes bzw. ihres gesellschaftlichen Status richtet.“

Anschließend veranschaulicht das BMI seine Erläuterungen an einem Beispiel: „Der Angriff rechtsorientierter Jugendlicher oder auch Unbekannter auf einen deutschen Obdachlosen stellt eine (zu vermutende) politisch motivierte Tat dar und wird als solche im Rahmen des KPMD – PMK [= kriminalpolizeilicher Meldedienst – politisch motivierte Kriminalität] erfasst.“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Wohnungslosenhilfe hatte in einer Pressemitteilung vom 19. Dezember 2000 von mindestens 107 wohnungslosen Menschen gesprochen, die von 1989 bis 2000 von Tätern außerhalb der Wohnungslosenszene getötet worden seien und dazu erklärt: „Ein großer Teil der Täter legt ein Verhalten an den Tag, das rechtsextremen Ideologien entspricht, ohne dass die Täter in entsprechenden Organisationsstrukturen verankert sind. Armut, soziale Ausgrenzung, Wohnungslosigkeit gelten den Tätern als Beweis für die Minderwertigkeit des Opfers, die zugleich Legitimation für die Täter ist. Der kleinere Teil der Täter, ohne diesen exakt beziffern zu können – ist offen rechtsextremistisch motiviert. Ihre Taten bezeichnen sie häufig als ,Pennerklatschen‘ – ein Begriff, der das Ausmaß der Menschenverachtung und des blinden Hasses ausdrückt. [...] In der Öffentlichkeit wird die Brisanz dieser Taten aber bislang nicht deutlich wahrgenommen.“ (Pressemitteilung der BAG-Wohnungslosenhilfe vom 19. Dezember 2000)

Mit der Einführung der neuen Erfassungsmethode schien es so, als wollten Bund und Länder auf solche Kritik reagieren. In der inzwischen vorliegenden ersten amtlichen Statistik nach der neuen Erfassungsmethode für das erste Halbjahr 2001 ist aber kein einziges Todesopfer aufgeführt (Bundestagsdrucksache 14/6831), obwohl der Mord an dem 51-jährigen Sozialhilfeempfänger aus Grimmen in diesen Zeitraum fällt. Damit scheint die angekündigte Korrektur mittels der neuen Erfassungsmethode wirkungslos zu bleiben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Sind der Bundesregierung die oben angegebenen Tötungsdelikte an Obdachlosen und dem 51-Jährigen Sozialhilfeempfänger bekannt und kann sie in diesen Fällen eine zu vermutende oder tatsächliche rechtsextreme Motivation erkennen (bitte für jeden der angegeben Fälle einzeln beantworten)?

2

Wird nach Erkenntnis der Bundesregierung in den oben genannten Fällen wegen eines zu vermutenden rechtsextremen bzw. politischen Hintergrunds der Tat ermittelt (bitte für jeden der angegeben Fälle einzeln beantworten)?

3

Sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung die oben angegebenen Tötungsdelikte nach dem neuen Erfassungskriterium als „politisch motivierte Kriminalität – rechts“ zu bewerten (bitte für jeden der angegeben Fälle einzeln beantworten)?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn nein, worin liegen die Differenzen zwischen den oben angegebenen Tötungsdelikten und dem oben aus der „Zusatzinformation“ des BMI zitierten Beispiel?

c) Wenn nein, wie ist dann das oben aus der „Zusatzinformation“ des BMI zitierte Beispiel zu verstehen oder entspricht die oben zitierte „Zusatzinformation“ des BMI nicht mehr der heutigen Auffassung der Bundesregierung?

d) Wenn ja, wird sie diese Fälle zukünftig sowie auch rückwirkend korrigierend in Statistiken, die im Geschäftsbereich des BMI erstellt werden, aufführen und wenn nein, warum nicht?

4

Sind der Bundesregierung für den Zeitraum vom 1. Januar 2001 bis zum 31. August 2001 außer den genannten weitere Tötungsdelikte an Obdachlosen bekannt und wenn ja welche?

a) Wenn ja, kann die Bundesregierung in diesen Fällen eine zu vermutende oder tatsächliche rechtsextreme Motivation erkennen bzw. sind diese Fälle als „politisch motivierte Kriminalität – rechts“ zu bewerten (bitte für jeden Fall einzeln beantworten)?

b) Wenn nein, warum nicht?

5

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über weitere Straf- und Gewalttaten gegen Obdachlose und deren Unterkünfte aus zu vermutender oder tatsächlicher rechtsextremer Motivation in diesem Jahr bzw. sind die der Bundesregierung bekannt gewordenen Fälle als „politisch motivierte Kriminalität – rechts“ zu bewerten?

6

Sind nach Auffassung der Bundesregierung mit der neuen Erfassungsmethode die in der oben zitierten „Zusatzinformation“ des BMI angesprochenen „Erfassungsdefizite“ bei Angriffen auf Obdachlose korrigiert? Wenn nein, wie beabsichtigt die Bundesregierung diese Defizite zu korrigieren?

Berlin, den 30. August 2001

Ulla Jelpke Roland Claus und Fraktion

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