Wettbewerbsbedingungen auf dem deutschen Bausektor im Hinblick auf die Osterweiterung der Europäischen Union
der Abgeordneten Walter Hirche, Hans-Michael Goldmann, Dirk Niebel, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Joachim Günther (Plauen), Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Die Erweiterung der Europäischen Union wird hinsichtlich der Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt insbesondere von der Bauwirtschaft in Deutschland vielfach auch mit Sorge betrachtet. Gefordert werden u. a. Übergangszeiten und Schutzregelungen. Aus gewerkschaftlicher Sicht wird z. B. als Ziel genannt, für alle auf dem deutschen Baumarkt Tätigen einheitliche gesetzliche und tarifvertragliche Regelungen zu garantieren. Dabei wird vielfach auf die negativen Wirkungen illegaler Beschäftigung hingewiesen, aber auch darauf, dass die geltenden Regelungen selbst zu Wettbewerbsverzerrungen führen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
1. Welche bundes- und landesgesetzlichen Vergabebedingungen gelten bei einem Bauunternehmen aus einem EU-Land, das in Deutschland tätig wird,
- bei den Löhnen (Heimattarif? Deutscher Tarif, soweit für allgemeinverbindlich erklärt? Mindestlohn?)
- bei den Sozialabgaben
- bei den Steuern
- aa) der Arbeitnehmer
- bb) des Unternehmens (Abführung nach Heimatrecht im Heimatland? Abführung nach deutschem Recht in Deutschland?)
- bei der Bauberufsgenossenschaft
- bei evtl. anderen beitragspflichtigen Einrichtungen der Bauwirtschaft
Fragen15
Will die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um die unterschiedlichen Vergabebedingungen innerhalb der Bundesländer auf ein bundeseinheitliches Niveau zu bringen?
Macht es hinsichtlich dieser Bedingungen einen Unterschied, ob ein EU-Unternehmen in Deutschland als direkter Auftragnehmer oder als Subunternehmer tätig wird?
Welche Regelungen gelten entsprechend, wenn das Unternehmen einen Sitz in Deutschland hat?
Ist die Übergangszeit, während der entsandte Arbeitnehmer eines EU-Unternehmens bei der Heimatsozialversicherung versichert bleiben, in den EU-Staaten unterschiedlich geregelt?
Welche Fristen für den Verbleib in der Heimatsozialversicherung gelten in den einzelnen EU-Staaten?
Ist hier an eine Vereinheitlichung gedacht?
Welche Unterschiede gibt es zwischen den in Deutschland und den in anderen EU-Staaten geltenden Regelungen zur Einbeziehung von Beschäftigten aus anderen EU-Staaten in das jeweilige tarifliche Regelwerk?
Gelten für Arbeitnehmer aus einem anderen EU-Land, die bei einem deutschen Bauunternehmen beschäftigt sind, andere Konditionen als für deutsche Mitarbeiter
bei den Löhnen (Deutscher Tarif? Mindestlohn?)
bei den Sozialabgaben
bei den Steuern
bei der Bauberufsgenossenschaft
bei evtl. anderen beitragspflichtigen Einrichtungen der Bauwirtschaft
Gelten für ein deutsches Bauunternehmen, das eine Niederlassung in einem EU-Nachbarstaat gründet und im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit von dieser Niederlassung aus Aufträge in Deutschland ausführt, die gleichen Regelungen wie für ein EU-Unternehmen aus diesem Staat, oder gibt es Unterschiede
bei den Löhnen
bei den Sozialabgaben
bei den Steuern
bei der Bauberufsgenossenschaft
bei evtl. anderen beitragspflichtigen Einrichtungen der Bauwirtschaft
Welche anderen sozial-, arbeits-, tarifrechtlichen oder sonstigen Vorschriften bewirken nach Ansicht der Bundesregierung Unterschiede in den Wettbewerbschancen zwischen deutschen Unternehmen und Unternehmen aus EU-Nachbarstaaten auf dem deutschen Bausektor , und sind hier Änderungen geplant?
Ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung Wettbewerbsnachteile aus den Unterschieden im Regelwerk oder aus dessen Umgehung?
Sind Lücken in Vollzug und bei Kontrolle der Regeln mitverantwortlich für eine solche Entwicklung?
Sind Veränderungen der Kontrollmechanismen geplant?
Ist durch die Anwendung des acquis communautaire in den osteuropäischen Beitrittsstaaten eine Veränderung der dortigen Arbeitskosten und damit eine Beeinflussung der jeweiligen Ausgangslage im Wettbewerb zu erwarten und welche Elemente des acquis communautaire wirken sich hierbei aus?
Welche Wettbewerbswirkungen sind zu erwarten, wenn bei der EU-Osterweiterung Übergangszeiten bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit, nicht aber bei der Dienstleistungsfreiheit eingeführt werden?