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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Statusbericht Beihilfeverdacht der EU-Kommission an öffentlich-rechtliche Versicherungen

<span>Gegenwärtige Prüfung ggf. rechtswidriger Privilegien öffentlich-rechtlicher Versicherungen, Eigenmittelvorschriften, besondere Verantwortung öffentlich-rechtlicher Finanzinstitute, Risikoberechnungen, Gewährträgerhaftung und andere staatliche Garantien</span>

Fraktion

FDP

Datum

03.12.2007

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/719914. 11. 2007

Statusbericht Beihilfeverdacht der EU-Kommission an öffentlich-rechtlichen Versicherungen

der Abgeordneten Rainer Brüderle, Frank Schäffler, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission hat den Auftrag, die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts der EU zu gewährleisten und damit Verfälschungen auf den nationalen Märkten zu unterbinden. Zum Schutz von Verbraucherinteressen und zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft sollen die Voraussetzungen für effiziente Marktprozesse geschaffen werden. Eine wesentliche Aufgabe der Kommission ist hierbei die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen und nicht wettbewerbsverfälschenden Einsatzes öffentlicher Mittel (Beihilfen) und Garantien. Auf Basis der Verständigung zwischen der EU und der Bundesrepublik Deutschland aus dem Jahr 2001 sind beispielsweise Gewährträgerhaftung und Anstaltslast für öffentlichrechtliche Kreditinstitute gefallen, da diese zu einer verbraucherschädlichen Verzerrung des Marktes beigetragen haben.

In Pressemitteilungen vom 5. November wurde bekannt, dass die EU-Kommission seit Monaten eine Sektoruntersuchung der deutschen Versicherungsbranche durchführt. Hierbei stehen angebotsgemäß wettbewerbsverfälschende Beihilfen an öffentlich-rechtlichen Versicherungen im Fokus der Untersuchung, welche auch die Möglichkeit einer Gewährträgerhaftung mit einbezieht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Verfügt die Bundesregierung über Informationen, dass die EU-Kommission gegenwärtig eine Prüfung gegebenenfalls bestehender, rechtswidriger Privilegien öffentlich-rechtlicher Versicherungen in der Bundesrepublik Deutschland durchführt?

Wenn ja, seit wann verfügt die Bundesregierung über diese Informationen, und wie lauten die Prüfgründe im Detail?

2

Verfügt die Bundesregierung über Informationen, ob konkrete öffentlichrechtliche Versicherungen in diesem Sachverhalt seitens der EU-Kommission geprüft werden?

Wenn ja, welche Unternehmen sind dies, und welche öffentlichen Träger sind damit einbezogen?

3

Verfügt die Bundesregierung über Informationen, dass die Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes durch die EU-Kommission in diesem Sachverhalt geprüft werden?

4

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass öffentlich-rechtliche Versicherungen jeweils in den Jahren 2006 und 2007 nach EU-Vorschriften rechtswidrige Beihilfen durch öffentliche/staatliche Institutionen erhalten haben?

5

Wenn nein, wieso kann die Bundesregierung dies nicht ausschließen, und welche Maßnahmen sind geplant, um einen solchen Ausschluss zukünftig vornehmen zu können?

6

Gelten für alle Versicherungen, also auch die öffentlich-rechtlichen, die gleichen Eigenmittelvorschriften bei der Unterlegung vergleichbarer Versicherungsrisiken?

Wenn nein, wie beurteilt die Bundesregierung dies aus ordnungspolitischer Sicht?

Wenn ja, gewährleistet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die gleichartige Eigenmittelunterlegung?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung die Anwendung unterschiedlicher Statistiken zur Lebenserwartung bei der Bestimmung von Versicherungsrisiken unter ordnungspolitischem Gesichtspunkt und hinsichtlich der Finanzmarktstabilität?

8

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass öffentlich-rechtliche Finanzinstitute und Versicherungen eine besondere Verantwortung für die Stabilität des deutschen Finanzsektors haben und deshalb eine moderate Risikoübernahme dieser Unternehmen zweckdienlich ist?

9

In welcher Form werden die versicherungsmathematischen Modelle, und hierbei insbesondere die Ausgestaltung der Lebensstatistiken, der einzelnen Versicherungsunternehmen durch die Finanzmarktaufsicht geprüft?

10

Kann die Bundesregierung auf Basis der Erkenntnisse der Finanzmarktaufsicht ausschließen, dass öffentlich-rechtliche Versicherungen eine relativ zum Marktdurchschnitt zu risikoreiche Lebensstatistik bei der Berechnung von Versicherungsrisiken anwenden (kurze Lebensdauer)?

11

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass gegenwärtig öffentlich-rechtliche Versicherungen (un-)mittelbar einer Gewährträgerhaftung unterliegen?

12

Wenn nein, wieso kann die Bundesregierung dies nicht ausschließen, und welche Maßnahmen sind geplant, um einen solchen Ausschluss zukünftig vornehmen zu können?

13

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es andere staatliche Garantien als die Gewährträgerhaftung gibt, von denen öffentlich-rechtliche Versicherungen in ihrem Deutschlandgeschäft profitieren?

Wenn nein, um welche Garantien handelt es sich dann, und wie sind diese begründet?

Berlin, den 14. November 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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