Tierkörperbeseitigung seuchenhygienisch langfristig sicher gestalten
der Abgeordneten Ulrich Heinrich, Hans-Michael Goldmann, Marita Sehn, Gudrun Kopp, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Birgit Homburger, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Cornelia Pieper, Dr. Irmgard Schwaetzer, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Vor dem Hintergrund der BSE-Krise und des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in Großbritannien und der drohenden Gefahr, dass auch in Deutschland zur Bekämpfung dieser Seuche unzählige Tiere vernichtet werden müssen, ist es notwendig, die unschädliche Vernichtung von Tierkörpern unter seuchenhygienischen Aspekten langfristig zu sichern.
Seit dem 1. Dezember 2000 gilt das Verbot der Verfütterung von Tiermehlen und Tierfetten in Deutschland. Auch diese zuvor vornehmlich als Futtermittel eingesetzten Produkte müssen nun vernichtet werden. Jährlich fallen ca. 1,1 Mio. Tonnen dieser Produkte an, die zu Kosten in Höhe von bis zu 300,– DM je Tonne zusätzlich führen. Alternativen zur bloßen Verbrennung der Produkte Tiermehl und Tierfette sollten deshalb aus volkswirtschaftlichen Gründen überprüft werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wo werden die Tiermehle und Fette heute beseitigt?
Welche Art Anlagen zur Beseitigung der Tiermehle stehen in welcher Anzahl in der Bundesrepublik zur Verfügung?
Welche Mengen von Tiermehl und Tierfetten können diese Anlagen im Jahr beseitigen, und genügen diese Kapazitäten um extreme Situationen, wie sie beim Auftreten der Maul- und Klauenseuche entstehen, abzudecken?
Welche Sicherheitsstandards müssen diese Anlagen erfüllen?
Wie langfristig stehen diese Kapazitäten zur Verfügung?
Inwieweit können Kohlekraftwerke bzw. Müllverbrennungsanlagen zur Verbrennung von Tiermehlen genutzt werden?
Inwieweit können die bei der thermischen Verwertung entstehenden Produkte wie Flugasche als Bauzuschlagstoff verwendet werden, ohne den Verbraucher zu gefährden?
Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, dass Tierfette langfristig als Schwerölsubstitute in Dampfkesselanlagen eingesetzt werden können?
Inwieweit können Tierfette als Grundstoff für die Biodieselproduktion verwendet werden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Nutzung von Tiermehlen als Brennstoffsubstitut in Zementwerken vor dem Hintergrund der dauerhaften Akzeptanz der dort hergestellten Produkte?
Welche Kosten und in welcher Höhe entstehen den zur Tierkörperbeseitigung Verpflichteten heute und in Zukunft?
Liegen der Bundesregierung Schätzungen vor, inwieweit die optimierten Möglichkeiten der Verwertung der Produkte Tiermehle und Tierfette einen Kostenvorteil gegenüber der bloßen Verbrennung dieser Produkte bieten?
Darf Tiermehl in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) verwendet werden? Wenn ja, unter welchen Bedingungen und Auflagen?
Wie würde sich die Belastung der Landwirtschaft (als letztendlich Kostentragende) verringern, wenn die Möglichkeit bestünde, die Tiermehle und Fette als Brennstoff für die Erzeugung von erneuerbarer Energie als Element zugelassener Brennstoffe im Sinne der Biomasseverordnung zu nutzen?
Welche Argumente sprechen aus Sicht der Bundesregierung für bzw. gegen eine solche Verwertung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen?
Würde durch die Errichtung solcher spezialisierter Kraftwerke die Absatzsicherheit für die Produkte aus der Sterilisation und der Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten verringert?
Welche Hygienevorschriften bestehen zz. für Anlagen zur Tierkörperbeseitigung, und wie werden diese von der Bundesregierung vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen bei BSE bewertet?
Welche Veränderungen und Neuerungen und mit welcher Zielrichtung sind für die Zukunft geplant?