Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
der Abgeordneten Rainer Funke, Gudrun Kopp, Rainer Brüderle, Ina Albowitz, Hildebrecht Braun (Augsburg), Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Dr. Helmut Haussmann, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Birgit Homburger, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Dr. Irmgard Schwaetzer, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Zu Beginn des Jahres startete eine große Textilhandelskette eine Rabattaktion, die vom Landgericht Düsseldorf verboten wurde, da diese Aktion mit § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nicht vereinbar sei. Im Anschluss hieran begann eine heftige Diskussion, in der vielfach die Abschaffung von §§ 7 und 8 UWG und eine weitere Modernisierung des UWG gefordert wurde. Verbote von Rabattaktionen seien gegen die Interessen des Verbrauchers und könnten nicht mit Gründen des Verbraucherschutzes gerechtfertigt werden. Zudem wurde die Regelung in den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts verabschiedet und scheint nach der Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung anachronistisch zu sein. Begründet werden die Reformwünsche damit, dass verhindert werden soll, dass die Regelungen des abgeschafften Rabattgesetzes in das UWG einfließen.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen13
Hat die Bundesregierung vor, das UWG zu reformieren?
Wenn ja, mit welcher Zielsetzung soll dies geschehen und welche Änderungen sind vorgesehen?
Zu welchen wesentlichen Ergebnissen kommen die vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) in Auftrag gegebenen Gutachten von Prof. Dr. Karl-Heinz Fezer (Universität Konstanz) vom Juni 2001 und von Prof. Dr. Gerhard Schricker und Dr. Frauke Henning-Bodewig vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht München vom Juli 2001?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Kernergebnissen dieser Gutachten?
Zu welchen konkreten Ergebnissen ist die Arbeitsgruppe „Unlauterer Wettbewerb“, die nach der Abschaffung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung vom BMJ gegründet wurde, bisher gekommen?
Sieht die Arbeitsgruppe Handlungsbedarf, und wenn ja, welchen?
Kann oder sollte § 7 UWG nach Ansicht der Arbeitsgruppe oder der Bundesregierung ersatzlos gestrichen werden?
Welches Verbraucherleitbild liegt dem UWG zugrunde?
Sieht die Bundesregierung das UWG eher als ein verbraucherschutzorientiertes oder als ein konkurrentenschutzorientiertes Regelwerk an?
Hat das UWG seinen Schutzzweck für Konkurrenten im Wettbewerb bisher zufriedenstellend erfüllt?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, auf ein europäisch harmonisiertes universelles Leitbild des Verbraucherschutzes hinzuwirken?
Wie sollen die ungleichen Bedingungen zwischen Online- und Offlinehandel im Wettbewerbsrecht, die aufgrund europäischer Regelungen zum Nachteil inländischer Offline-Handelsunternehmen bestehen, beseitigt werden?
Muss das deutsche Wettbewerbsrecht insoweit an eine europäische Regelung angeglichen werden?
Welche Rolle wird der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Verkaufsförderung im europäischen Binnenmarkt von Oktober 2001 bei den Reformüberlegungen der Bundesregierung spielen?