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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Verdacht unvollständiger Informationsübermittlung an die Staatsanwaltschaft Magdeburg durch die Sondertaskforce Leuna/Minol unter der Verantwortung der Bundesregierung sowie mögliche Einflussnahme auf österreichische Ermittlungsbehörden bei der Festnahme eines deutschen Staatsbürgers (G-SIG: 14012392)

Informierung der Staatsanwaltschaft Magdeburg über strafrechtlich relevante Aspekte im Zusammenhang mit der Privatisierung von Leuna/Minol durch die Bundesregierung, Lobbymaßnahmen von Elf/Aquitaine in den Bundesländern, Festnahme eines Elf/Aquitaine-Lobbyisten in Österreich

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

30.10.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/713309. 10. 2001

Verdacht unvollständiger Informationsübermittlung an die Staatsanwaltschaft Magdeburg durch die Sondertaskforce Leuna/Minol unter der Verantwortung der Bundesregierung sowie mögliche Einflussnahme auf österreichische Ermittlungsbehörden bei der Festnahme eines deutschen Staatsbürgers

der Abgeordneten Andreas Schmidt (Mülheim), Dr. Wolfgang Bötsch, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Norbert Hauser (Bonn), Dietmar Schlee, Dorothea Störr-Ritter, Edeltraut Töpfer, Dr. Hans-Peter Uhl, Andrea Voßhoff und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Karl Diller, hat im September 2000 eine Sondertaskforce zur Untersuchung des Leuna-Verkaufs eingesetzt (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 28. Juli 2001). Sie ist der von der Bundesregierung eingerichteten Arbeitsgruppe Koordinierte Ermittlungen (AKE) angegliedert. Die Sondertaskforce Leuna/Minol soll prüfen, ob der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit der Privatisierung von Leuna/Minol ein finanzieller Schaden entstanden ist.

In seiner Antwort auf eine schriftliche Frage des Abgeordneten Andreas Schmidt (Mülheim) vom 2. März 2001 hat der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Karl Diller, mitgeteilt, die Europäische Kommission habe „im Juli 1997 das beihilferechtliche Hauptprüfverfahren gegen die Investitionsbeihilfen für den Neubau der Leuna-Raffinerie eröffnet“. Die Europäische Kommission habe „das beihilferechtliche Hauptprüfverfahren bislang mit Blick auf die noch andauernden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen“ (Bundestagsdrucksache 14/5508, Frage 25).

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Karl Diller, hat in seinem Antwortschreiben vom 23. Juli 2001 auf eine schriftliche Frage des Abgeordneten Andreas Schmidt (Mülheim) erklärt, die AKE habe „nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen am 9. Mai 2001 der Staatsanwaltschaft Magdeburg eine Sachverhaltsdarstellung übersandt, aus der sich ein Anfangsverdacht auf Subventionsbetrug im Zusammenhang mit dem Neubau einer Raffinerie ergibt“ (Bundestagsdrucksache 14/6758, Frage 20).

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hat dieses Schreiben als Strafanzeige gewertet. Sie hatte vor etlichen Jahren bereits einmal ermittelt und das Verfahren eingestellt, „da zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht des Subventionsbetruges und auch anderer strafrechtlicher Vorwürfe nicht vorhanden“ waren (Mitteilung der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Kommission vom 15. März 2001). Lt. „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom 28. Juli 2001 hat die Staatsanwaltschaft Magdeburg nach Eingang der Unterlagen der AKE mitgeteilt, es gäbe keinen Anlass, die früheren Ermittlungen wieder aufzunehmen. Die Bundesregierung hat nach Aussage der Staatsanwaltschaft Magdeburg „keinerlei neue Tatsachen genannt“ (Frankfurter Rundschau vom 28. Juli 2001).

In seiner Antwort vom 23. Juli 2001 auf eine schriftliche Frage der Abgeordneten Andrea Voßhoff führt der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Karl Diller, aus: „Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass durch Elf möglicherweise gezahlte Beträge für … Scheinstudien und Provisionen … bei der Gewährung von öffentlichen Subventionen und Beihilfen nicht in den für die Gewährung von öffentlichen Subventionen und Beihilfen maßgeblichen Investitionskostenansatz eingestellt wurden. Nach neuesten Erkenntnissen gibt es vielmehr Anhaltspunkte dafür, dass „Schmiergelder“ als förderfähige Investitionskosten, nämlich Kosten für Vorstudien, dargestellt und mit öffentlichen Mitteln subventioniert worden sind“ (Bundestagsdrucksache 14/6758, Frage 21).

Die Bundesregierung hat fast drei Monate nach der Übersendung der Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Magdeburg eingeräumt, der Staatsanwaltschaft Magdeburg entlastende Erkenntnisse, über die die Bundesregierung verfügt, nicht übermittelt zu haben (Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Finanzen, Karl Diller, vom 3. August 2001 an den 1. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages). So hat sie der Staatsanwaltschaft z. B. die „Mitteilung der Bundesregierung an die Europäische Kommission“ vom 16. April 1999 vorenthalten. Gegenstand der Stellungnahme war ein Gutachten („Tecnon-Bericht“), das die Europäische Kommission hatte erstellen lassen. Es sollte geprüft werden, ob die angesetzten Investitionskosten im Zuge der Privatisierung von Leuna/Minol korrekt waren. Das Gutachten kam dabei zu dem Ergebnis, dass die Investitionskosten weit überhöht seien. In der Mitteilung der Bundesregierung, mit der zu diesem Gutachten Stellung genommen wird, heißt es, dass „Zweifel an der Förderfähigkeit von Investitionskosten … unbegründet sind.“ Es wird darüber hinaus festgestellt, dass „Beihilfen nur für solche Aufwendungen zugeflossen sind, die auch tatsächlich getätigt wurden.“ Im Hinblick auf die Qualität des Gutachtens heißt es in der Stellungnahme der Bundesregierung u. a.: „Die Bundesregierung geht davon aus, dass mit der vorliegenden Mitteilung die vom Berater der Kommission aufgeworfenen Zweifel ausgeräumt worden sind. Entsprechend der zwischen der Kommission und der Bundesregierung getroffenen Vereinbarung über das Verfahren steht noch eine ausführliche Besprechung des vorläufigen Ergebnisses des Beraters aus. Diese Besprechung sollte möglichst rasch stattfinden, um dem Berater die Gelegenheit zu geben, anschließend seinen Bericht den Tatsachen anzupassen.“

Die Bundesregierung hatte der Staatsanwaltschaft Magdeburg auch nicht die „Mitteilung der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Kommission“ vom 15. März 2001 übersandt, in der es heißt: „Der Bundesregierung liegen bislang keine Erkenntnisse vor, dass die Beihilfen nicht zweckgerecht eingesetzt worden sind.“ Erst mit Schreiben vom 3. August 2001 an den Vorsitzenden des 1. Untersuchungsausschusses hat der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, Karl Diller, zugesagt, u. a. diese beiden Mitteilungen der Bundesregierung der Staatsanwaltschaft Magdeburg zu übersenden.

In seinem Antwortschreiben vom 24. August 2001 auf eine schriftliche Frage des Abgeordneten Andreas Schmidt (Mülheim) hat der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Karl Diller, ausgeführt, „die Mitteilung der Bundesregierung an die EU-Kommission vom 16. April 1999, die auf dem Erkenntnisstand zu diesem Zeitpunkt beruht, und diejenige vom 15. März 2001 waren in diesem Zusammenhang nicht ermittlungserheblich, weil sie eben nicht als entlastend gewertet werden können“ (Bundestagsdrucksache 14/6851, Frage 27).

Der Präsident von Elf/Aquitaine hat sich mit Schreiben vom 26. Januar 1999 an den damaligen Bundesminister der Finanzen, Oskar Lafontaine, gegen den Vorwurf verwahrt, Elf/Aquitaine habe die Baukosten für den Neubau der Raffinerie in Leuna im Hinblick auf die Gewährung von EU-Beihilfen überhöht. Diesem Brief war eine Kopie eines Schreibens des Präsidenten von Elf/Aquitaine an den damaligen EU-Wettbewerbskommissar Karel van Miert beigefügt. In der deutschen Übersetzung dieses Schreibens heißt es u. a.: „Die Zweifel der Kommission sind vielleicht auch durch die Tatsache verstärkt, dass Elf, unter dem Vorwand eines angeblichen Lobbyings zu Gunsten von Leuna, das Opfer von Betrügen in Höhe von 256 Mio. Francs, einerseits, und 13 Mio. DM, andererseits, war. Das Gericht ist durch Elf mit der Sache befasst worden und führt seine Untersuchungen. Diese Beträge wurden natürlich nicht auf die Konten von MIDER [Mitteldeutsche Erdöl-Raffinerie] gebucht. Der ganze Schaden geht leider zu Kosten von Elf. Ich kann Ihnen also nur bestätigen, dass die durch MIDER angegebenen Beträge genau den durchgeführten Investitionen entsprechen und dass ordnungsgemäße und echte Rechnungen und Zahlungen erfolgten.“

Der frühere Direktor von Elf/Aquitaine hat in seinem Statement anlässlich seiner Vernehmung vor dem 1. Untersuchungsausschuss der 14. Wahlperiode am 3. Juli 2001 in öffentlicher Sitzung zur Leuna/Minol-Privatisierung vorgetragen, „dass alle Beihilfen an MIDER in einer völlig legalen Art und Weise ausgezahlt wurden und dass die Bemessungsgrundlage, nämlich die Kosten der Raffinerie, den Angaben MIDERs entsprechen und angemessen sind.“ Abschließend weist er darauf hin, dass auch die zahlreichen Mitteilungen der Bundesregierung an die EU-Kommission „sämtlich die Ordnungsmäßigkeit der Umstände bestätigt haben, unter denen die Raffinerie errichtet wurde.“

In einem Interview mit der Wochenzeitung „DIE ZEIT“ vom 7. Juni 2001 hat der Ex-Chef von Elf/Aquitaine, Loik Le Floch-Prigent, bezüglich der von Elf/Aquitaine angeblich gezahlten Schmiergelder erklärt: „Die Schwierigkeiten bei Leuna waren sehr groß. Leuna war eine Raffinerieruine, weit weg von den Küsten. Sie zu errichten brauchte viel Zeit. Würden meine Konkurrenten während dieser Zeit Pipelines zur Küste bauen, könnte ich für meine Produkte keine Abnehmer mehr finden. Also musste meinen Konkurrenten verboten werden, Pipelines zu bauen. Unser Problem war nun, dass die Bundesländer, durch die die Pipelines führen sollten, ein natürliches Interesse an deren Bau hatten. Sie sollten nämlich eine Gebühr für die Pipelines bekommen. Das heißt, wir mussten alle Regierungen der Länder, durch die die Pipelines gebaut werden sollten, davon überzeugen, vom Bau abzusehen. Das Ergebnis ist uns bekannt, und nur das Ergebnis zählt: Alle Länder gaben Ruhe“. Auf die Frage: „Haben Sie diese Überzeugungsarbeit bei den Bundesländern mit Lobbymaßnahmen betrieben?“ hat Loik Le Floch-Prigent erwidert: „Absolut“.

Am 23. August 2001 wurde der deutsche Staatsangehörige, Kaufmann und Lobbyist D. H. in seinem Ferienhaus in Lech am Arlberg/Österreich von der österreichischen Polizei aufgrund eines internationalen französischen Haftbefehls festgenommen und ins Gefängnis nach Bregenz gebracht. Nach Presseberichten haben Beamte des Bundeskriminalamts (BKA) über Interpol Wiesbaden österreichische Justizbehörden darüber unterrichtet, dass sich Kaufmann und Lobbyist D. H. in Lech aufhalte. Bei der Festnahme des D. H. sollen zwei Beamte des BKA anwesend gewesen sein. Der Kaufmann und Lobbyist D. H. bezeichnete das Mitwirken des BKA als „Verrat an einem deutschen unschuldigen Bürger“ (vgl. Berliner Zeitung vom 27. August 2001).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Welche Umstände haben den Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Karl Diller, veranlasst, die Mitteilungen der Bundesregierung an die Europäische Kommission vom 16. April 1999 und vom 15. März 2001 betreffend die Gewährung von Beihilfen für den Bau der Raffinerie in Leuna der Staatsanwaltschaft Magdeburg (wie in seinem Schreiben vom 3. August 2001 angekündigt) zuzusenden, obwohl er diese lt. seinem Schreiben vom 24. August 2001 nicht für „ermittlungserheblich“ hält?

2

Wann hat die Bundesregierung die Mitteilungen der Bundesregierung an die EU-Kommission vom 16. April 1999 und vom 15. März 2001 der Staatsanwaltschaft Magdeburg übersandt und wie hat sie ggf. diese Schreiben gegenüber der Staatsanwaltschaft Magdeburg bewertet?

3

Seit wann sind dem Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel, und dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Karl Diller, die Mitteilungen der Bundesregierung an die Europäische Kommission vom 16. April 1999 und vom 15. März 2001 betreffend die Überprüfung von Beihilfen für den Bau der Raffinerie in Leuna im Zusammenhang mit der Leuna/Minol-Privatisierung bekannt und was haben sie veranlasst?

4

Seit wann ist dem Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel, und dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Karl Diller, bekannt, dass diese Mitteilungen der Staatsanwaltschaft Magdeburg nicht gemeinsam mit der Sachverhaltsdarstellung der Sondertaskforce Leuna/Minol am 9. Mai 2001 zugeleitet wurden und haben sie dies gebilligt?

5

Welche Bundesministerien waren an der Erstellung dieser Mitteilungen beteiligt?

6

Hat die Bundesregierung die der Staatsanwaltschaft Magdeburg zugesandte Sachverhaltsdarstellung der Sondertaskforce Leuna/Minol vom 9. Mai 2001 betr. die Umstände der Privatisierung von Leuna/Minol mit den dazu gehörenden Anlagen der Europäischen Kommission übersandt und wenn ja, wann?

7

Hält die Bundesregierung an ihrer Bewertung des sog. Tecnon-Berichts in ihrer Mitteilung an die Europäische Kommission vom 16. April 1999 fest und wenn nein, warum nicht und inwieweit hat sie die Europäische Kommission entsprechend informiert?

8

Hat die Bundesregierung das Schreiben des Elf/Aquitaine-Präsidenten vom 26. Januar 1999 an den damaligen Bundesminister der Finanzen, Oskar Lafontaine, dem als Anlage ein Schreiben des Elf/Aquitaine-Präsidenten an den damaligen EU-Kommissar Karel van Miert beigefügt war, der Staatsanwaltschaft Magdeburg übersandt und wenn ja, wann?

9

Wurde insoweit eine Vernehmung von Bundesminister a. D. Oskar Lafontaine durch die Staatsanwaltschaft Magdeburg angeregt und wenn nein, warum nicht?

10

Seit wann sind dem Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel, und dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Karl Diller, das Schreiben des Elf/Aquitaine-Präsidenten vom 26. Januar 1999 an den damaligen Bundesminister der Finanzen, Oskar Lafontaine, einschließlich Anlage bekannt und was haben sie ggf. veranlasst?

11

Wie ist die Antwort der Bundesregierung vom 23. Juli 2001 auf die schriftliche Frage der Abgeordneten Andrea Voßhoff, ihr sei nicht bekannt, dass „durch Elf möglicherweise gezahlte Beträge für … Scheinstudien und Provisionen … bei der Gewährung von öffentlichen Subventionen und Beihilfen nicht in den für die Gewährung von öffentlichen Subventionen und Beihilfen maßgeblichen Investitionskostenansatz eingestellt wurden“, vereinbar mit der Aussage des früheren Direktors von Elf-Aquitaine vor dem 1. Untersuchungsausschuss und mit dem der Bundesregierung vorliegenden Schreiben des Elf/Aquitaine-Präsidenten, vom 27. Januar 1999 an den damaligen EU-Kommissar Karel van Miert, in dem es in der deutschen Übersetzung heißt, dass die von der MIDER angegebenen Beträge genau den durchgeführten Investitionen entsprechen und dass ordnungsgemäße echte Rechnungen und Zahlungen erfolgten?

12

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, die zu Zweifeln an dem Wahrheitsgehalt des Schreibens des Elf/Aquitaine-Präsidenten vom 26. Januar 1999 einschließlich der beigefügten Anlage Anlass geben und wenn ja, um welche Erkenntnisse handelt es sich?

13

Hat die Bundesregierung der Staatsanwaltschaft Magdeburg zwischenzeitlich das dem 1. Untersuchungsausschuss von dem früheren Direktor von Elf/Aquitaine am 3. Juli 2001 übergebene Statement zur Leuna/Minol-Privatisierung zugeleitet, in dem es u. a. heißt, „dass alle Beihilfen an die Mitteldeutsche Erdöl-Raffinerie in einer völlig legalen Art und Weise ausgezahlt wurden“ und wenn nein, warum nicht?

14

Hat die Bundesregierung anlässlich der Übersendung des Berichts der Sondertaskforce Leuna/Minol an die Staatsanwaltschaft Magdeburg dieser gegenüber angeregt, das Protokoll der Vernehmung des früheren Direktors von Elf/Aquitaine vor dem 1. Untersuchungsausschuss beizuziehen und wenn nein, warum nicht?

15

Waren der Chef des Bundeskanzleramtes, Staatssekretär Dr. Frank Walter Steinmeier, und Bundeskanzler Gerhard Schröder mit den Mitteilungen der Bundesregierung an die Europäische Kommission vom 16. April 1999 und vom 15. März 2001 befasst und was haben sie ggf. veranlasst?

16

Inwieweit sind dem Chef des Bundeskanzleramtes, Staatssekretär Dr. Frank Walter Steinmeier, und Bundeskanzler Gerhard Schröder die Ergebnisse der Ermittlungen der Sondertaskforce Leuna/Minol bekannt und haben sie diese gebilligt?

17

Hat Bundeskanzler Gerhard Schröder mit dem damaligen Bundesminister der Finanzen, Oskar Lafontaine, und dem jetzigen Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel, die Umstände der Privatisierung von Leuna/Minol, insbesondere Fragen der Investitionskosten und der in diesem Zusammenhang gewährten Beihilfen, erörtert und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

18

Ist die Sondertaskforce Leuna/Minol dem Hinweis des Ex-Chefs von Elf/Aquitaine, Loik Le Floch-Prigent, in der Wochenzeitung „DIE ZEIT“ vom 7. Juni 2001 nachgegangen, er habe bei den Bundesländern im Zusammenhang mit der Privatisierung von Leuna/Minol Lobbymaßnahmen betrieben, und was hat sie ggf. veranlasst?

19

Hat die Sondertaskforce Leuna/Minol die insoweit ggf. gewonnenen Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft Magdeburg mitgeteilt?

20

Wie ist der aktuelle Stand des beihilferechtlichen Hauptprüfverfahrens der Europäischen Kommission gegen die Investitionsbeihilfen für den Neubau der Leuna-Raffinerie?

21

Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem bisherigen Nichtabschluss des beihilferechtlichen Hauptprüfverfahrens für die Gewährung von Beihilfen an Elf/MIDER?

22

Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um dieses beihilferechtliche Hauptprüfverfahren der Europäischen Kommission zum Abschluss zu bringen?

23

Sind die Mitarbeiter der Sondertaskforce Leuna/Minol Inhaber eines Dienstausweises des Bundesministeriums der Finanzen und wenn nein, mit welchem Dienstausweis welchen Ausstellers legitimieren sie sich bei ihrer Tätigkeit?

24

Haben Beamte des BKA die österreichischen Justiz- oder Polizeibehörden davon unterrichtet, dass sich der mit internationalem Haftbefehl gesuchte deutsche Staatsbürger, Kaufmann und Lobbyist D. H. am 23. August 2001 in Lech, Vorarlberg, aufhält?

25

Waren bei der Festnahme des Kaufmanns und Lobbyisten D. H. zwei Beamte des BKA anwesend?

26

Auf welcher Rechtsgrundlage waren die beiden Beamten des BKA bei der Festnahme des Kaufmanns und Lobbyisten D. H. tätig geworden?

27

War der wiederholte Aufenthalt des Kaufmanns und Lobbyisten D. H. in Österreich bzw. Frankreich dem Bundesministerium des Innern (BMI) bekannt?

28

Gab es Anweisungen des BMI gegenüber dem BKA hinsichtlich des Mitwirkens bei der Festnahme des Kaufmanns und Lobbyisten D. H.?

Berlin, den 28. September 2001

Andreas Schmidt (Mülheim) Dr. Wolfgang Bötsch Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Norbert Hauser (Bonn) Dietmar Schlee Dorothea Störr-Ritter Edeltraut Töpfer Dr. Hans-Peter Uhl Andrea Voßhoff Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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