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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Stärkung der Lebensmittelüberwachung durch Nutzung privatwirtschaftlicher Kapazitäten (G-SIG: 14012399)

Nutzung privatwirtschaftlicher Kapazitäten und Kompetenz im Bereich der Lebensmittelkontrolle zur Erhöhung der Prüfungsdichte und Verbesserung der Lebensmittelsicherheit, Stand der amtlichen Lebensmittelkontrolle, Zertifizierung freiberuflicher Lebensmittelsachverständiger

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

Datum

27.11.2001

Aktualisiert

19.01.2023

Deutscher BundestagDrucksache 14/740007. 11. 2001

Stärkung der Lebensmittelüberwachung durch Nutzung privatwirtschaftlicher Kapazitäten

der Abgeordneten Marita Sehn, Gudrun Kopp, Ulrich Heinrich, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Präsidentin des Bundesrechnungshofs, Dr. Hedda von Wedel, fordert in ihrem Gutachten „Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes“ eine drastische Erhöhung der Kontrolldichte in der Lebensmittelüberwachung, um eine präventive Wirkung zu erzielen. Berichte in den Medien belegen, dass die Kontrollbehörden schon heute nicht in der Lage sind, die notwendigen Untersuchungen in einem entsprechenden Umfang durchzuführen. Private Kapazitäten könnten hier sinnvoll ergänzend eingesetzt werden. Durch entsprechend gestaltete Ausschreibungen lassen sich denkbare Interessenskonflikte umgehen. Auch der in dem Gutachten geforderte „rotierende Personaleinsatz“ zur Vermeidung des „Man-kennt-sich-Effektes“ bei der Kontrolle von Betrieben ließe sich bei der Einbeziehung privater Kapazitäten leichter vermeiden. Durch eine entsprechende Auftragsvergabe könnte außerdem sichergestellt werden, dass die staatliche Lebensmittelüberwachung dauerhaft dem Stand der Technik folgen kann. Dieses lässt sich in einem staatlichen Kontrollsystem nur über einen erheblichen Einsatz an finanziellen Mitteln sicherstellen, da diese Ressourcen kaum betriebswirtschaftlich sinnvoll ausgelastet und betrieben werden können.

Die in dem von-Wedel-Gutachten aufgestellten Forderungen nach einer Erhöhung der Lebensmittelkontrollen lassen sich, insbesondere in Anbetracht der Haushaltslage der öffentlichen Kassen, nur realisieren, wenn privatwirtschaftliche Ressourcen in sinnvoller Weise ergänzend eingesetzt werden. Der Präsident des Deutschen Sachverständigentages, Michael Staudt, hat in einem Schreiben an die Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast, die Öffnung der amtlichen Lebensmittelkontrolle auch für freiberufliche Lebensmittelsachverständige gefordert. Freiberufliche Lebensmittelsachverständige könnten das bestehende System entlasten und damit zu einer höheren Lebensmittelsicherheit beitragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand der amtlichen Lebensmittelkontrolle auf Bundes- und Länderebene?

2

Sind die Lebensmittelbehörden nach Ansicht der Bundesregierung finanziell und personell darauf vorbereitet, neue Aufgaben, wie z. B. die Überprüfung der Dioxin-Höchstmengenregelung, zu übernehmen?

3

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, privatwirtschaftliche Kompetenz im Bereich der Lebensmittelüberwachung verstärkt zu nutzen?

4

Lassen die gesetzlichen Grundlagen eine verstärkte Einbeziehung der in der Wirtschaft und besonders in den Freien Berufen vorhandenen Kapazitäten sowie des Sachverstandes zu?

5

Inwieweit sind bereits heute freiberufliche Lebensmittelsachverständige in die amtliche Lebensmittelkontrolle mit einbezogen und welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung dazu vor?

6

Wenn ja, trifft es zu, dass diese dabei auch hoheitliche Aufgaben wahrnehmen?

7

Verfügt die Bundesregierung über Informationen bezüglich der Kosten einer Lebensmitteluntersuchung im staatlichen und im privatwirtschaftlichen Bereich?

8

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Zahl der amtlichen Lebensmittelkontrolleure ausreicht, um ein hohes Niveau des Verbraucherschutzes zu gewährleisten?

9

Wenn nein, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Zahl der Lebensmittelkontrolleure zu erhöhen?

10

Hält die Bundesregierung es für möglich, durch gesetzliche Bestimmungen bzw. vertragliche Vereinbarungen im Falle einer Privatisierung der Lebensmittelüberwachung, auch auf privatwirtschaftlicher Ebene eine Unabhängigkeit der Eigenkontrolle der Firmen und der amtlichen Kontrolle zu realisieren?

11

Was müsste nach Meinung der Bundesregierung getan werden, um die Lebensmittelüberwachung so zu stärken, dass sie sowohl in personeller als auch in materieller Hinsicht dauerhaft in die Lage versetzt wird, ihre Aufgaben umfassend wahrzunehmen?

12

Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, die amtliche Lebensmittelüberwachung durch ein privatwirtschaftlich organisiertes Qualitätsmanagement sowie eine entsprechende Zertifizierung zu entlasten?

13

Sieht die Bundesregierung einen signifikanten Unterschied in der Kompetenz sowie in der Qualität der geleisteten Arbeit zwischen privaten Lebensmittelsachverständigen sowie amtlichen Lebensmittelkontrolleuren?

14

Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen, dass die amtliche Lebensmitteluntersuchung mit den Entwicklungen auf dem Gebiet der Labor- und Analysetechnik schritthalten kann und damit auch neuen Herausforderungen gewachsen ist?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung den Sachverhalt, dass staatliche Laboratorien die z. B. in der Lebensmittelüberwachung tätig sind, zunehmend auch Aufträge aus der Privatwirtschaft annehmen?

16

Inwieweit können Zertifizierungssysteme, wie z. B. das kürzlich vorgestellte Gütesiegel für die Fleischproduktion, einen Beitrag zu einer Entlastung der amtlichen Lebensmittelüberwachung leisten?

Berlin, den 6. November 2001

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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