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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Haltung der Bundesregierung zur vorübergehenden Außerkraftsetzung des Schengener Abkommens durch einen Vertragsstaat wegen "Krawalltouristen" (G-SIG: 14012194)

Befristete Wiedereinführung von Grenzkontrollen an der bayerisch-österreichischen Grenze vom 25.6. - 3.7.2001 wegen des Weltwirtschaftsforums Osteuropa in Salzburg, Aufhebung des Grundrechts der Freizügigkeit

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

23.07.2001

Aktualisiert

06.09.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/660703. 07. 2001

Haltung der Bundesregierung zur vorübergehenden Außerkraftsetzung des Schengener Abkommens durch einen Vertragsstaat wegen „Krawalltouristen“

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Die Regierung Österreichs hat vom 25. Juni 2001, 00.00 Uhr, bis einschließlich 3. Juli 2001 das Schengener Abkommen vorübergehend außer Kraft gesetzt.

Als Begründung für diese Maßnahme führt die Regierung sinngemäß an, damit sollten bereits im Vorfeld des vom 1. bis 3. Juli 2001 in Salzburg stattfindenden „Weltwirtschaftsforums Osteuropa“ so genannte „gewaltbereite Demonstranten“ von der Anreise zu diesem Forum abgehalten werden (dpa, 24. Juni 2001).

Der bayerische Innenminister Dr. Günther Beckstein hat die damit verbundene befristete Wiedereinführung von Grenzkontrollen an der bayerisch-österreichischen Grenze befürwortet und erklärt, die bayerische Polizei stelle nicht nur Absperrgitter zur Verfügung, sondern werde zusätzlich im Landesinnern auch „verdachtsunabhängige Kontrollen“ durchführen (dpa, 25. Juni 2001). Das bayerische Recht erlaube es, Personen, die Pflastersteine oder andere Mittel zur Gewaltausübung mit sich führten, bis zu zwei Wochen in einen so genannten Unterbindungsgewahrsam zu nehmen. Das Vorgehen sei notwendig, „um die Gewalt von Davos und Göteborg nicht zur Regel bei europäischen Gipfeln werden zu lassen“.

Der Bundesminister des Innern, Otto Schily, hat das österreichische Vorgehen nachdrücklich unterstützt und angekündigt, er wolle am 13. Juli 2001 auf dem Treffen der EU-Innenminister „auf harte und wirksame Maßnahmen“ drängen, um „den Krawalltouristen das Handwerk (zu) legen“ (dpa, 25. Juni 2001, Bild-Zeitung, 27. Juni 2001).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Hält die Bundesregierung die kurzfristige Außerkraftsetzung des Schengener Abkommens durch einen Vertragsstaat wie die österreichische Regierung für

a) rechtmäßig und vereinbar mit den europäischen Verträgen,

b) vereinbar mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie

c) vereinbar und im Einklang mit dem Grundrecht auf Freizügigkeit in der EU?

Wenn ja, auf welche Passagen im Schengener Abkommen und in den EU-Verträgen sowie auf welche Urteile des Europäischen Gerichtshofs zum Grundrecht auf Freizügigkeit stützt die Bundesregierung diese Auffassung?

2

Hält die Bundesregierung die vorübergehende Außerkraftsetzung von in Verträgen und in der Grundrechtecharta der EU anerkannten Grundrechten wie dem auf Freizügigkeit für ein legitimes Recht der Regierungen der Mitgliedstaaten der EU für?

Wenn ja, welche weiteren Grundrechte dürfen Regierungen der EU nach Meinung der Bundesregierung durch einfachen Kabinettsbeschluss und Mitteilung an die Öffentlichkeit außer Kraft setzen?

Wenn nein, welche Schritte will die Bundesregierung ergreifen, um eine Wiederholung einer solchen Außerkraftsetzung von Grundrechten von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern zu verhindern?

3

Gilt die vorübergehende Außerkraftsetzung des Abkommens und damit des Grundrechts auf Freizügigkeit nach Kenntnis der Bundesregierung für die gesamte österreichische Grenze oder nur für die Grenze nach Deutschland?

4

Wie viele zusätzliche Beamte des Bundesgrenzschutzes wurden auf deutscher Seite der Grenze zu Österreich eingesetzt, um die von Österreich angeordneten Grenzkontrollen durchführen zu können?

5

Wie viele Personen und Fahrzeuge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung infolge dieser Grenzkontrollen tatsächlich an der Weiterreise nach Österreich gehindert?

6

Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Verbindung mit diesen Grenzkontrollen beim Versuch der Einreise nach Österreich festgenommen, in Unterbindungsgewahrsam genommen oder auf andere Weise mit einem Ermittlungsverfahren, einem Bußgeld oder einer anderen Sanktion belegt?

7

Welche Straftaten bzw. Vorbereitungshandlungen werden den an der Weiterreise gehinderten Personen im Einzelnen vorgeworfen?

Auf welche Verdachtsmomente stützen sich diese Beschuldigungen?

Wann ist mit einer gerichtlichen Klärung dieser Vorwürfe zu rechnen?

8

Beabsichtigt die Bundesregierung für den kommenden Weltwirtschaftsgipfel in Genua vergleichbare Maßnahmen, insbesondere die vorübergehende Außerkraftsetzung des Schengener Abkommens?

9

Welche anderen Maßnahmen will die Bundesregierung den EU-Innenministern gegen die vom Bundesminister des Innern, Otto Schily, so bezeichneten „Krawalltouristen“ vorschlagen?

10

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Aufhebung des Grundrechts auf Freizügigkeit in der EU in der Zukunft zu einer regelmäßigen Maßnahme zu machen, um anscheinend drohenden unfriedlichen Demonstrationen in irgendeinem Mitgliedstaat der EU entgegenzuwirken?

Wenn ja, wie vereinbart die Bundesregierung solche Ankündigungen des Bundesminister des Innern, Otto Schily, mit dem Grundrecht auf Freizügigkeit und der Charta der Grundrechte in der EU?

Berlin, den 28. Juni 2001

Ulla Jelpke Roland Claus und Fraktion

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