Führung der Geschäftsstelle der Störfall-Kommission beim Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
der Abgeordneten Birgit Homburger, Marita Sehn, Ulrike Flach, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt am Main), Detlef Parr, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Beim Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) ist gemäß § 51a Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Beratung der Bundesregierung eine Störfall-Kommission gebildet worden. Diese soll gutachtlich in regelmäßigen Zeitabständen sowie aus besonderem Anlass Möglichkeiten zur Verbesserung der Anlagensicherheit im Sinne des BImSchG aufzeigen. Die Störfall-Kommission hat eine wichtige Aufgabe zu bewältigen. Deren Geschäftsstelle muß nicht nur das Plenum, sondern auch zehn Ausschüsse inhaltlich betreuen. Die Geschäftsstelle muss folglich fachlich und administrativ hoch kompetent sein.
Nun wurde die Aufgabe der Führung der Geschäftsstelle der Störfall-Kommission durch das BMU neu ausgeschrieben. Ab dem 1. Januar 2001 werden die Geschäfte der Störfall-Kommission nicht mehr – wie bisher – durch die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) in Köln wahrgenommen werden, sondern durch die Infrastruktur- und Umweltschutz GmbH (GFA) in Bonn.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Aus welchem Grund wurde die Aufgabe der Führung der Geschäftsstelle der Störfall-Kommission neu ausgeschrieben?
Wie oft in den letzten zehn Jahren wurde die Aufgabe der Führung der Geschäftsstelle der Störfall-Kommission ausgeschrieben?
Wird diese Aufgabe regelmäßig oder nur bei Bedarf ausgeschrieben?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die GRS bislang die Geschäfte zuverlässig geführt hat, und wenn nein, warum nicht?
Wurden die unterlegenen Bewerber rechtzeitig vor der Übertragung der Aufgabe an die GFA benachrichtigt, damit sie die Entscheidung gegebenenfalls anfechten können, und wenn nein, warum nicht?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die GFA die Stelle eines Diplom-Ingenieurs im Bereich Verfahrenstechnik zur Besetzung der Geschäftsstelle ausgeschrieben hat, bevor sie offiziell über den Erfolg ihrer Bewerbung Kenntnis erlangen konnte?
Trifft es zu, dass die GFA bisher zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) lediglich entwicklungspolitische Projekte abgewickelt hat und über keinerlei Erfahrung auf dem Gebiet der Anlagensicherheit verfügt?
Wenn ja, was gab den Ausschlag für die Entscheidung zugunsten der GFA?
Wenn es finanzielle Gründe waren: Wie hat die Bundesregierung in der Auswahlentscheidung die Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit neben rein finanziellen Erwägungen – wie rechtlich vorgesehen – bewertet?
Hat sich die Bundesregierung für den – nach Abwägung von Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit – wirtschaftlichsten Anbieter entschieden, und wenn nein, warum nicht?