Auswirkung der V-Leute-Tätigkeit von Neonazis auf das NPD-Verbotsverfahren (III)
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Carsten Hübner und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Die V-Leute-Affäre im NPD-Verbotsverfahren zieht weite Kreise, seitdem bekannt ist, dass einer der 14 vor das Bundesverfassungsgericht geladenen Zeugen der in Nordrhein-Westfalen (NRW) nach Presseberichten 36 Jahre lang als V-Mann geführte Wolfgang Frenz ist.
Seit dem vergangenen Wochenende wird in der Presse zusätzlich berichtet, dass der amtierende Landesvorsitzende der NPD in NRW, Udo Holtmann, vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als V-Mann geführt wurde bzw. wird (DER SPIEGEL-Online, 27. Januar 2002).
Auch der NPD-Bundesschatzmeister Erwin Kemna sowie die beiden als „Nachwuchsfunktionäre“ eingestuften NPD-Funktionäre Thorsten Crämer und N. W. aus NRW werden in der Presse als V-Leute des BfV bzw. eines Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) genannt (DER SPIEGEL-Online, 27. Januar 2002, ddp, 25. Januar 2002).
Die beiden letzteren wurden Anfang letzten Jahres vom Landgericht Wuppertal zu längeren Haftstrafen auf Bewährung verurteilt, weil sie am 9. Juli 2000 bewaffnet mit Schlagstöcken, Messern, Steinen und CS-Gas Teilnehmer einer Gedenkaktion an einem KZ-Mahnmal überfallen und zum Teil erheblich verletzt hatten.
In der Presse wird unter Berufung auf nicht genannte Experten sogar vermutet, „dass bis zu hundert NPD-Funktionäre nicht nur der rechtsextremen Sache, sondern auch dem Verfassungsschutz dienen“ (Süddeutsche Zeitung, 22. Januar 2002).
Im Sommer letzten Jahres hatte die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der PDS „Auswirkungen der V-Leute-Tätigkeit von Neonazis auf das NPD-Verbotsverfahren“ (Bundestagsdrucksache 14/6301) noch lapidar erklärt: „Zu Einzelvorgängen in den Ländern nimmt die Bundesregierung grundsätzlich keine Stellung. Auch ist es nicht Aufgabe der Bundesregierung, die Arbeit der Landesbehörden für Verfassungsschutz zu bewerten.“. Auf die Frage, ob der Bundesregierung neben der damals bekannt gewordenen V-Mann-Tätigkeit des Tino Brandt „ähnliche Fälle des Einsatzes von hohen Neonazi-Funktionären als V-Leute aus anderen Bundesländern“ bekannt seien, lautete die Antwort: „Die LfV führen Quellen in eigener Verantwortung.“ Auf die Frage schließlich, ob die Bundesregierung „grundsätzliche Probleme oder Schwierigkeiten“ wegen des Einsatzes von hohen Neonazis als V-Leute erwarte, lautete die Antwort: „Das BfV achtet unter strikter Einhaltung der Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts über die nachrichtendienstliche Beobachtung (BVerwGE 110, 126 ff., 139) bei der eigenen Quellenführung darauf, dass dies nicht die Zielsetzung oder Aktivitäten eines Beobachtungsobjekts entscheidend bestimmen.“.
Dieser lakonische Umgang mit einer so brisanten Frage ist nun nicht mehr möglich.
Jetzt steht fest, dass Aussagen mindestens eines, möglicherweise mehrerer früherer V-Leute in den Verbotsanträgen zitiert werden, ohne dass diese Quelle als früherer V-Mann kenntlich gemacht wurde. Bekannt ist zudem, dass mindestens der V-Mann Wolfgang Frenz, möglicherweise auch andere, während der Zeit seiner Führung als V-Mann an führender Stelle in der NPD aktiv war und u. a. auch bei Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Landtag von NRW als NPD-Kandidat aufgestellt wurde.
Hinzu kommt, dass nach Presseberichten (DIE WELT, 29. Januar 2002) zusätzlich zu diesen nicht als frühere V-Leute kenntlich gemachten Zeugen in den Verbotsanträgen von Bundesrat, Deutschen Bundestag und Bundesregierung insgesamt 126-mal auf „Behördenzeugnisse“ verwiesen wird. Dahinter vergeben sich vermutlich weitgehend ebenfalls Berichte von V-Leuten in der NPD und deren Umfeld.
All das wirft grundsätzliche Fragen auf nach dem Ausmaß der Beeinflussung der NPD und ihrer Funktionäre über V-Leute der Geheimdienste und ihnen übergeordnete staatliche Stellen und damit auch nach der Rolle staatlicher Stellen bei den Untaten von Mitgliedern und Funktionären dieser Partei.
Diese Zusammenarbeit staatlicher Stellen mit bzw. Verwicklung in Aktivitäten der NPD beeinträchtigt das Verbotsverfahren gegen die NPD schon jetzt und kann es sogar, falls weitere Fälle bekannt werden, möglicherweise grundsätzlich gefährden.
Der innen- und außenpolitische Schaden, der durch diese bekannt gewordene Zusammenarbeit von deutschen Geheimdiensten und Neonazis schon jetzt entstanden ist, ist auch ohne diese Gefährdung des Verbotsverfahrens bereits jetzt enorm.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Bestätigt die Bundesregierung die Presseberichte über eine V-Mann-Tätigkeit des Landesvorsitzenden von NRW, Udo Holtmann?
Wenn ja,
a) welche Behörde führt bzw. welche Behörden führen und bezahlen diesen V-Mann,
b) seit wann ist Udo Holtmann nach Kenntnissen der Bundesregierung V-Mann welcher Behörden und dauert diese Tätigkeit noch an,
c) wie wurde ihm diese V-Mann-Tätigkeit vergütet,
d) welche genauen Leistungen hat dieser V-Mann für diese Vergütungen erbracht,
e) bei welchen Wahlen hat Udo Holtmann während der Zeit seiner Führung als V-Mann für die NPD und/oder andere rechtsextreme Parteien und Wahlbündnisse kandidiert,
f) hält die Bundesregierung die Führung dieser Person als V-Mann für vereinbar mit den bestehenden Richtlinien und den oben genannten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts über den Einsatz von V-Leuten und wenn nein, wer ist für den Verstoß gegen diese Richtlinien und Urteile verantwortlich,
g) hat die Bundesregierung Kenntnis von Straftaten des Udo Holtmann bzw. von Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen des Verdachts auf Straftaten während seiner Zeit als V-Mann und wenn ja, welche waren das?
Bestätigt die Bundesregierung die Presseberichte über eine V-Mann-Tätigkeit des Bundesschatzmeisters der NPD, Erwin Kemna?
Wenn ja,
a) welche Behörde führt bzw. welche Behörden führen und bezahlen diesen V-Mann,
b) seit wann ist Erwin Kemna nach Kenntnissen der Bundesregierung V-Mann welcher Behörden und dauert diese Tätigkeit noch an,
c) wie wurde ihm diese V-Mann-Tätigkeit vergütet,
d) welche genauen Leistungen hat dieser V-Mann für diese Vergütungen erbracht,
e) bei welchen Wahlen hat Erwin Kemna während der Zeit seiner Führung als V-Mann für die NPD und/oder andere rechtsextreme Parteien und Wahlbündnisse kandidiert,
f) hält die Bundesregierung die Führung dieser Person als V-Mann für vereinbar mit den bestehenden Richtlinien und den oben genannten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts über den Einsatz von V-Leuten und wenn nein, wer ist für den Verstoß gegen diese Richtlinien und Urteile verantwortlich,
g) hat die Bundesregierung Kenntnis von Straftaten des Erwin Kemna bzw. von Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen des Verdachts auf Straftaten während seiner Zeit als V-Mann und wenn ja, welche waren das?
Bestätigt die Bundesregierung die Presseberichte über eine V-Mann-Tätigkeit der NPD-Funktionäre Thorsten Crämer und N. W.?
Wenn ja,
a) welche Behörde führt bzw. welche Behörden führen und bezahlen diese V-Leute,
b) seit wann sind Thorsten Crämer und N. W. nach Kenntnis der Bundesregierung V-Leute welcher Behörden und dauert diese Tätigkeit noch an,
c) wie wurde ihnen diese Tätigkeit vergütet,
d) welche genauen Leistungen haben diese V-Leute für diese Vergütungen erbracht,
e) bei welchen Wahlen haben Thorsten Crämer und N. W. während der Zeit ihrer Führung als V-Leute für die NPD und/oder andere rechtsextremistische Parteien und Wahlbündnisse kandidiert,
f) hält die Bundesregierung die Führung dieser Personen als V-Leute für vereinbar mit den bestehenden Richtlinien und den oben genannten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts über den Einsatz von V-Leuten und wenn nein, wer ist für den Verstoß gegen diese Richtlinien und Urteile verantwortlich,
g) hat die Bundesregierung Kenntnis von Straftaten dieser beiden Personen bzw. von Ermittlungsverfahren gegen sie wegen des Verdachts auf Straftaten während ihrer Zeit als V-Leute und wenn ja, welche waren das?
Kann die Bundesregierung die Presseberichte über die Existenz von insgesamt etwa 100 V-Leuten unter den Mitgliedern und Funktionären der NPD bestätigen?
a) Wie viele V-Leute werden genau vom BfV und den LfV in der NPD zurzeit geführt?
b) Wie viele davon sind – Mitglied im Bundesvorstand der NPD, – Mitglied in Landesvorständen der NPD, – andere Funktionäre der NPD?
c) Kann die Bundesregierung definitiv erklären, dass V-Leute des Bundes und der Länder in den letzten Jahren in keinem maßgeblichen Organ der NPD einen bestimmenden Einfluss, möglicherweise sogar die Stimmenmehrheit hatten?
d) Wie viele Vergütungen werden im Augenblick pro Jahr und wurden in den vergangenen Jahren an V-Leute in der NPD gezahlt (bitte für die letzten zehn Jahre nach Jahren und nach den die V-Leute führenden LfV bzw. dem BfV aufschlüsseln)?
e) An welchen Propagandaschriften, Büchern, Zeitungen und Zeitschriften der NPD oder anderer Neonazis haben diese V-Leute in der Zeit ihrer V-Mann-Tätigkeit mitgewirkt (bitte eine genaue Liste aller Publikationen)?
f) Welche Demonstrationen und öffentliche Kundgebungen, wie viele Saalveranstaltungen und interne Schulungen der NPD wurden von diesen V-Leuten verantwortet bzw. in verantwortlicher Stellung mit organisiert (bitte einzeln auflisten)?
g) Wie viele und welche Straftaten haben diese Personen während ihrer Tätigkeit als V-Leute eines oder mehrerer LfV und/oder des BfV begangen?
h) Wie viele Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Straftaten wurden gegen diese Personen während ihrer Tätigkeit als V-Leute eingeleitet und wie endeten diese Ermittlungsverfahren?
i) Welche Bemühungen haben die diese V-Leute führenden LfV unternommen, um diese V-Leute von der Begehung von Straftaten und der Propagierung abzuhalten?
Wie viele V-Leute sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Anklageschriften von Deutschem Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung im Verbotsverfahren gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht
a) direkt genannt (als „Behördenzeugnis“ u. Ä.),
b) nicht als V-Leute gekennzeichnet, aber in diesen Verbotsanträgen trotzdem namentlich zitiert oder in Form von Artikeln, Büchern, Reden usw. ohne namentliche Nennung angeführt?
Welche Formen von Quellen (V-Leute, andere verdeckte Ermittler, Telefonoder Abhörmaßnahmen) verbergen sich hinter der in den Verbotsanträgen 126-mal verwendeten Formel „Behördenzeugnis“ (bitte nach Art der Quellen und getrennt nach den Verbotsanträgen von Bundesrat, Deutschem Bundestag und Bundesregierung aufschlüsseln)?
Welche Stellen sind dafür verantwortlich, dass die Fraktionen des Deutschen Bundestags und die von ihnen mit der Formulierung der Klageschrift beauftragten Juristen, möglicherweise aber auch der Bundesrat und die Bundesregierung und die von ihnen mit der Formulierung der Klageschriften beauftragten Juristen bei Abfassung der Klageschriften nicht davon unterrichtet waren, welche der in den Schriften genannten Personen V-Leute waren bzw. sind und welche der in den Klageschriften aufgeführten Aufsätze, Bücher, Propagandaaktionen etc. von diesen V-Leuten verantwortet werden?
Warum hat die Bundesregierung auch das Bekanntwerden des V-Manns Tino Brandt in Thüringen und die damit im Zusammenhang gestellte Kleine Anfrage der Fraktion der PDS (Bundestagsdrucksache 14/6238) nicht zum Anlass genommen, um den Umfang der Zitierung bzw. direkten oder indirekten Verwendung von V-Leuten in den Klageschriften zu überprüfen und dies zumindest den Klägern, also dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat und den von diesen beauftragten Juristen sowie dem Bundesverfassungsgericht mitzuteilen?
Hält die Bundesregierung ihre Antworten auf die damalige Kleine Anfrage der Fraktion der PDS im Lichte der Entwicklungen der letzten Tage weiterhin für sachgerecht und ihrer Sorgfaltspflicht entsprechend?
Wenn nein, welche Schritte will sie ergreifen, um künftig ernsthafter und angemessener auf solche Fragen zu antworten?
Hält die Bundesregierung im Lichte des schon entstandenen Schadens im NPD-Verbotsverfahren und allgemein bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus die Richtlinien für den Einsatz von V-Leuten und das Ausmaß ihres Einsatzes in der rechtsextremistischen Szene weiter für angemessen oder hält sie Korrekturen für erforderlich?
Wenn ja, welche Änderungen dieser Richtlinien und beim Einsatz von V-Leuten generell erwägt die Bundesregierung?
Hält die Bundesregierung angesichts des öffentlichen Eindrucks einer tatsächlichen oder auch nur vermeintlichen Zusammenarbeit zwischen Verfassungsschutzbehörden und Rechtsextremisten eine vollständige Beendigung des Einsatzes von V-Leuten in dieser Szene und eine dementsprechende Aufhebung der gesetzlichen Grundlagen für deren Anwerbung, Führung und Vergütung für angemessen?
Wenn nein, warum nicht?
Erwägt die Bundesregierung im Lichte des entstandenen Schadens weitere Reformen der Arbeit der Geheimdienste, ggf. deren Abschaffung und ihre Ersetzung durch eine öffentliche Stelle, z. B. eine unabhängige Beobachtungsstelle gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit?