Konsequenzen aus der Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post zum Line-Sharing
der Abgeordneten Rainer Brüderle, Rainer Funke, Gudrun Kopp, Hildebrecht Braun (Augsburg), Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Dr. Helmut Haussmann, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Am 30. März 2001 hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) zwei wichtige Grundsatzbeschlüsse gefasst, die den Wettbewerb um die „letzte Meile“ stark beeinflussen werden. Nur eine schnelle Umsetzung dieser beiden Beschlüsse kann den erwünschten Wettbewerb ums Ortsnetz wirklich in Gang bringen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen6
Welche Gründe sind der Bundesregierung für die Weigerung der Deutschen Telekom bekannt, das Line-Sharing den Wettbewerbern nicht wie im diesbezüglichen Beschluss der RegTP vorgesehen zum 1. September 2001, sondern erst im Jahre 2002 anzubieten?
Hält die Bundesregierung nach ihr vorliegenden Informationen die technischen Hindernisse, auf die die Deutsche Telekom verweist, auch vor dem Hintergrund des schnellen Aufbaus von Line-Sharing in der Schweiz für ein plausibles Argument?
Wurden die technischen Aspekte bei der Entscheidung der RegTP vom 30. März 2001 zum Line-Sharing voll berücksichtigt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr der Monopolisierung des Breitband-Privatkundenmarktes durch die Deutsche Telekom vor dem Hintergrund der aktuellen Entscheidung der RegTP zu Telekom – Digital Subscriber Line (T-DSL) aus wettbewerbspolitischer Sicht?
Wie gedenkt die Bundesregierung, die EU-Verordnung zur Entbündelung der Teilnehmeranschlussleitung vom 5. Dezember 2000 umzusetzen, derzufolge ein marktbeherrschendes Unternehmen wie zum Beispiel die Deutsche Telekom gleichzeitig mit der Einführung eines eigenen Endkundenprodukts wie zum Beispiel T-DSL Line-Sharing ermöglichen muss?
Wie wird die RegTP die Möglichkeiten der EU-Entbündelungsverordnung nutzen, um die Wahlmöglichkeiten für Privatkunden im Interesse des Wettbewerbs auf der „letzten Meile“ zu verbessern?