Umgang mit personenbezogenen Daten beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Einem Bericht der „Jungen Welt“, Ausgabe vom 7. Januar 2002, zufolge soll das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge personenbezogene Daten von asylsuchenden Flüchtlingen an andere Behörden weitergegeben und damit das Datenschutzrecht verletzt haben. Die Freiburger Außenstelle des Bundesamtes soll eine Flüchtlingsorganisation beschuldigt haben, mit ihren Aktivitäten gegen das Rechtsberatungsgesetz zu verstoßen. Zur Untermauerung des Vorwurfs soll die Behörde von sich aus Schreiben von Asylantragstellern und andere Dokumente aus Fallakten an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben haben. Nach dem Asylverfahrensgesetz dürfen jedoch Daten allenfalls auf Ersuchen einer anderen Behörde weitergegeben werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen2
Trifft es zu, dass das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge Kopien von Schriftstücken aus Fallakten (darunter Niederschriften von Anhörungen, Schriftsätze für Asylfolgeanträge, Schriftstücke aus Vormundschaftsverfahren und Akten aus Gerichtsverfahren) zu namentlich benannten Asylsuchenden von sich aus an Strafverfolgungsbehörden weitergegeben hat, um den Vorwurf gegen Mitarbeitende einer Flüchtlingsorganisation, sie hätten gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen, zu untermauern?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es sich bei dem Inhalt von Fallakten aus Asylverfahren, soweit sie sich auf einzelne Personen beziehen, um besonders sensible Daten handelt, die in einem besonders hohen Maße schutzwürdig sind?
a) Wenn ja,
l wie beurteilt sie das in der Vorbemerkung und in Frage 1 geschilderte Vorgehen des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge,
l welche (disziplinarischen, fach- und dienstaufsichtlichen) Konsequenzen sind aus dem Vorfall gezogen worden beziehungsweise sind beabsichtigt, um eine Wiederholung auszuschließen?
b) Wenn nein, warum nicht?