Bundesregierung muss Landwirte und Verbraucher umfassend über BSE informieren
der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Ulrich Heinrich, Marita Sehn, Gudrun Kopp, Ina Albowitz, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Die BSE-Krise stellt die Landwirte vor vielfältige Probleme. Die Bundesregierung muss die Landwirte, Verbraucher und die betroffene Wirtschaft bei der Bewältigung der BSE-Krise unterstützen und umfassend und frühzeitig über die erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von BSE informieren.
Insbesondere die im Folgenden aufgeführten Fragen sind zufriedenstellend zu beantworten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
In welcher prozentualen Höhe oder Betragsgröße werden getötete Tiere dem betroffenen Landwirt seitens der Tierseuchenkasse entschädigt?
Welche Überlegungen werden von der Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern angestellt, die Tierseuchenkasse finanziell zu unterstützen?
Wer trägt die Kosten des Transportes der Schlachttiere, insbesondere für
a) den Transport zum Schlachthof,
b) den Schlachtvorgang,
c) die Reinigung des Schlachtortes?
Wer trägt die Kosten der Entsorgung des geschlachteten Tierkörpers?
Wer trägt die Kosten für die BSE-Tests?
Wer ist berechtigt, die Reinigung des BSE-Stalles durchzuführen und wer trägt deren Kosten?
Wer stellt die ordnungsgemäße Durchführung der Reinigung fest und wer trägt die Kosten für die Abnahme?
Wie ist das Risikopotential der angefallenen Gülle zu bewerten und wie soll die angefallene Gülle entsorgt werden?
Dürfen vorhandene Futterreste, wenn ja, welche, bei Neueinstallungen weiter verwendet werden?
Wer bezahlt die Vernichtung der unzulässig mit Tiermehl versetzten Futtermittel an Wiederkäuer?
Plant die Bundesregierung eine „Rückruf“-Aktion bezüglich der ausgelieferten Futtermittel, deren Firmen mit einem Produktionsverbot belegt wurden?
Zu welchem Zeitpunkt ist eine Wiedereinstallung möglich?
Dürfen nur Tiere wiedereingestallt werden, die besonders untersucht wurden?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung durchgeführt und welche sind geplant, um zukünftige Überschüsse auf dem Rindfleischmarkt zu vermeiden?
Sind dafür zusätzliche finanzielle Mittel erforderlich, und wenn ja, in welcher Höhe?
Welche Desinfektionsmaßnahmen erachtet die Bundesregierung für Schlachthöfe, auf denen BSE-positiv getestete Rinder geschlachtet wurden, als ausreichend?
Ist im Rahmen umfassender Sicherheitsmaßnahmen sichergestellt, dass kein Blut BSE-positiv getesteter Rinder über das Abwasser der Schlachthöfe in Flüsse und Bäche gelangen kann?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um eine sachgerechte Lagerung der Tierkörpermehlbestände auf europäischer Ebene sicherzustellen und zu verhindern, dass es durch Vögel bzw. Nager zu einer diffusen Ausbreitung und einer Verschleppung des Erregers kommt?
Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um eine Übertragung des BSE-Erregers im Schlachthof zu verhindern?
Was geschieht mit den Tieren, die in derselben Schlachtlinie geschlachtet wurden wie ein BSE-positiv getestetes Rind?
Welche Reinigungsverfahren müssen nach Ansicht der Bundesregierung angewandt werden, um eine Verschleppung des Erregers über die Schlachthöfe zu verhindern?
Woher nimmt die Bundesregierung die Information und notwendige Sicherheit, um die vorgeschlagenen Desinfektionsverfahren als ausreichend einzustufen?
Wie steht die Bundesregierung zu der konsequenten Anwendung des Vorsorgeprinzips in Bezug auf die BSE-Krise?
Ist es zutreffend, dass aus Schlachtabfällen Gefrierschutzmittel (Methanol) und Medikamente hergestellt werden sollen (Südkurier, 13. Januar 2001)?
Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die gesundheitlichen Risiken, falls Schlachtabfälle zur Herstellung von Medikamenten verwendet werden?
Welche steuerrechtlichen Konsequenzen ergeben sich für die an dem EU-Programm zur Tötung von 400 000 Rindern teilnehmenden Landwirte?