Die Bundesregierung hat mit ihrem Ziel, den Bundesverkehrswegeplan zu überarbeiten und die fachlichen Grundlagen und Bewertungskriterien für Investitionen in die Verkehrswege zu überprüfen, erhebliche Verunsicherung ausgelöst. Dazu hat nicht nur die massive Kürzung von Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur beigetragen, sondern auch die Ablösung des bewährten Verfahrens, die Bedarfspläne im Rahmen von 5-Jahres-Plänen abzuarbeiten.
An Stelle eines obligatorischen 5-Jahres-Planes wurden ein „Investitionsprogramm 1999/2002“ und zusätzlich ein „Anti-Stau-Programm“ vorgestellt.
Zusätzlich sind die Länder aufgefordert worden, ihre in Bundeszuständigkeit fallenden Verkehrsprojekte zum Zwecke der Neubewertung anzumelden.
Auf Grund einiger bekannt gewordener Problemfälle bei grenzüberschreitenden Bundesfernstraßen (z. B. im Kreis Konstanz) ist der Eindruck entstanden, dass die Ersetzung des bisherigen 5-Jahres-Plans durch die genannten Programme zu einer Vernachlässigung von Investitionen in grenzüberschreitende Bundesfernstraßen führen könnte.
Vorbemerkung
Bei Regierungsübernahme hat die Bundesregierung eine Erblast der alten Bundesregierung vorgefunden, die ihren Ausdruck in hoher Arbeitslosigkeit, einer hohen Abgabenbelastung und einer nicht mehr tragbaren Staatsverschuldung gefunden hat. Bei einem Schuldenstand von 1,5 Billionen DM muss der Bund jährlich Zinslasten von 82 Mrd. DM tragen, die für produktive Zwecke nicht mehr zur Verfügung stehen.
Die Bundesregierung hat daher mit ihrem Zukunftsprogramm den erforderlichen Weg der Konsolidierung angetreten. Trotz dieser Konsolidierung wird auch in Zukunft ein hohes Investitionsniveau sichergestellt. Allerdings können im Rahmen der im Bundeshaushalt zur Verfügung stehenden Mittel nicht alle wünschenswerten Straßenbauinvestitionen realisiert werden – im Investitionsprogramm 1999–2002 sind über 90 % der Mittel für laufende Maßnahmen gebunden.
Weil der noch geltende Bundesverkehrswegeplan mit seinem Zielhorizont bis 2012 mit mehr als 90 Mrd. DM unterfinanziert ist, sind die Arbeiten für einen neuen Bundesverkehrswegeplan – einschließlich der Modernisierung der Methodik sowie der Einbeziehung von Umwelt-, städtebaulichen und grenzüberschreitenden Aspekten – angelaufen.
Folgende Maßnahmen konnten wegen noch nicht vorliegender Baureife bzw. entsprechender Prioritätensetzung der Länder sowie unter Berücksichtigung des engen Finanzrahmens des Investitionsprogramms nicht in dieses Programm aufgenommen werden:
- A 7 Nesselwang – BGr. D/A
- A 8 Besch (B-GR L/D) – AS Borg/Perl (1. FB) (m. Moselbr.)
- A 12 Grenzbrücke Frankfurt (Oder)
- A 15 2. Richtungsfahrbahn Forst – Berlin und Grenzbrücke Forst
- A 17 Dresden (A 4) – BGr. D/CR
- A 93 Mitterteich – Marktredwitz
- A 94 Ampfing – Alzgern
- A 861 AD Rheinfelden (A 98) – B-GR D/CH (m. Zollanlage)
- B 2n OU Farchant
- B 11 OU Regen
- B 16 Verl. Bernhardswald-Roding
- B 20 Verl. Cham – Rißmannsdorf
- B 31 OU Kressbronn – Lindau
- B 33 Konstanz – Rheinbrücke B-GR D/CH
- B 92 OU Bad Brambach
- B 178 Nordumfahrung Zittau
- B 299 OU Mitterteich
- B 303 OU Schirnding
- B 304 OU Teisendorf
- B 317 Lörrach – Weil am Rhein (Zollfreie Straße)
1. Baden-Württemberg
2. Bayern
3. Brandenburg
Entsprechend dem Grenzbrückenabkommen zwischen Deutschland und Polen sollen die Grenzbrücken Kiez/Küstrin (B 1), Schwedt (B 166) und Guben/ Gubin (B 97/B 112) erneuert werden. Zur besseren Erreichbarkeit der Übergänge erfolgt durch den geplanten Bau der Ortsumgehungen Kietz, Schwedt und Guben eine Qualitätsverbesserung der Straßenanbindung auf deutscher Seite. Diese Ortsumgehungen sind im Investitionsprogramm nicht enthalten.
4. Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen befinden sich die grenzüberschreitenden Maßnahmen A 61 – Netzschluss bei Venlo, A 52 – Netzschluss bei Roermond und B 56 – Weiterführung der A 46 bis Sittard im „Vordringlichen Bedarf“ bzw. in einer entsprechenden Planung. Die Planungen laufen in enger Abstimmung mit den niederländischen Kollegen. Für den Netzschluss der A 61 und der A 52 sind aufgrund der Örtlichkeit die Planungsentscheidungen (Linienbestimmungen) in den Niederlanden maßgebend für die weitere Planung auf deutscher Seite.
Für die B 56 ist die Linie auf deutscher Seite bis kurz vor die Grenze bestimmt. Die Linienbestimmungsunterlagen für den restlichen Abschnitt bis zur Grenze sollen in Kürze vorgelegt werden. In einem Minister-Schreiben an die NL- Kollegin werden die weitere zügige Planung der B 56 und bei Baureife auch deren Finanzierung zugesagt.
5. Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz ist die A 65, Kandel/S–Neulauterburg (B-GR D/F) in beiden Programmen nicht enthalten.
6. Saarland
Die B 269, B-GR F/D–Lisdorf (A 620) ist ebenfalls in beiden Programmen nicht enthalten.
7. Sachsen
In Sachsen betrifft das die B 178 östlich Zittau bis zur Bundesgrenze D/PL.
8. Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein sind die Hinterlandanbindung der Fährverbindung sowie der angedachten festen Fehmarn-Belt-Querung nach Dänemark nördlich von Heiligenhafen im Zuge der B 207 sowie Teilabschnitte des Ausbaus der B 207 zur A 1 südlich Heiligenhafen in beiden Programmen nicht enthalten.
- A 81 AS Gottmadingen (Bietingen) – BGr. D/CH
- A 98 Geißlingen (B 34) – Lottstetten (BGr. D/CH)
- A 98 BGr. F/D (Märkt) – AD Weil a. Rh.
- B 34 BGr. D/CH – AS Gottmadingen/Bietingen und
- B 36 Ottenheim – AS Lahr mit Rheinbrücke
- A 6 Woppenhof – Kaltenbaum
- A 6 Amberg/Ost – Pfreimd
- B 20 OU Furth im Wald
- B 85 OU Altenkreith – Cham (2. Fahrbahn)
- B 299 OU Waldsassen