Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 2. August 2002
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 14/9845
14. Wahlperiode 05. 08. 2002
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Riegert, Annette Widmann-Mauz,
Norbert Barthle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/9790 –
Bürgerschaftliches Engagement von Frauen am Beispiel Feuerwehr
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bürgerschaftliches Engagement ist elementar wichtig für das
Zusammmenleben in unserer Gesellschaft. Frauen sind gleichermaßen bereit wie Männer,
ihr Engagement zum Wohle der Allgemeinheit einzubringen.
So arbeiten bei verschiedenen Feuerwehren in Deutschland Frauen bei der
Brandbekämpfung, Hilfeleistung und im Rettungsdienst Schulter an Schulter
mit ihren männlichen Kollegen. Ihr Dienst für das Allgemeinwohl ist sinnvoll
und notwendig. Das ehrenamtliche Engagement von Frauen und Männern in
der Freiwilligen Feuerwehr ist hoch zu schätzen und zu würdigen. Die
Bereitschaft, anderen in Not und Gefahr zu helfen ist ein hohes Gut für die
Gesellschaft.
Die Feuerwehr ist keine der Organisationen, in denen Frauen traditionell tätig
sind. Trotz der geltenden Rechtslage, die Frauen einen gleichberechtigten
Zugang zu Feuerwehren eröffnet, sind Frauen und Mädchen noch nicht in allen
Feuerwehren in Deutschland integriert. Um gerade das ehrenamtliche
Engagement von Mädchen und Frauen in Feuerwehren zu fördern, sind geeignete
Maßnahmen wünschenswert. Diese sind auch vor dem Hintergrund der
demographischen Entwicklung und der insgesamt zurückgehenden Zahl von Aktiven
bei der Feuerwehr in Betracht zu ziehen.
Die Aktivitäten bei der Feuerwehr bieten speziell auch für Mädchen und
Frauen Gelegenheiten zur Mitgestaltung, zum Gemeinsinn und zur Entfaltung
persönlicher Potentiale. Das freiwillige Zusammenwirken von Frauen und
Männern für eine gemeinwohlorientierte Sache ist ein Beitrag gelebter
Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern.
Gerade in Jugendfeuerwehren können Mädchen und Jungen lernen, dass es
Spaß macht, sich für andere zu engagieren. Mit dem Ziel, demokratisches
Handeln im Miteinander einzuüben, Schwächere einzubinden und zu unterstützen,
stellen Jugendfeuerwehren eine sinnvolle und unterstützenswerte Möglichkeit
der Freizeitgestaltung von Jugendlichen dar. Hier werden grundlegende Werte
unserer Gesellschaft erhalten und wünschenswerte Ziele verfolgt.
Ehrenamtliches und freiwilliges Engagement brauchen ein unterstützendes
Umfeld. Mehr öffentliche Anerkennung durch die Medien und Unterstützung
durch Bund, Länder und Kommunen sind nötig, unter Beachtung der
Subsidiarität wie auch des Konnexitätsprinzips.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Gefahren ist eine der vornehmsten
Aufgaben des modernen Staates. Die bestehenden Vorhaltungen der
Kommunen, Länder und des Bundes in den Bereichen Brandschutz, Rettungsdienst,
Katastrophenschutz, Technisches Hilfswerk, die bestehenden gesetzlichen und
untergesetzlichen Regelungen der Länder im Bereich Katastrophenschutz und
Sicherheitsrecht, die Regelungen zur Hilfeleistung der Bundeswehr und des
Bundesgrenzschutzes bei großen Schadenereignissen und vieles andere mehr
gewährleisten in Deutschland ein funktionierendes System zur Bewältigung
von Schadenereignissen.
Die Feuerwehren sind Einrichtungen der Kommunen, die zusammen mit den
Rettungsdiensten im Rahmen der täglichen Gefahrenabwehr das Rückgrat des
örtlichen Hilfeleistungssystems bilden. Die Länder sind hingegen für den
Brand- und Katastrophenschutz zuständig, sie unterstützen die örtlichen
Einheiten bei der Abwehr regionaler und überregionaler Gefahren und verstärken sie
ggf. durch Spezialeinheiten für den überörtlichen Einsatz. Der Bund ergänzt
den Katastrophenschutz der Länder aus seiner Zivilschutzverantwortung und
wirkt im Übrigen über die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen mit.
Dieses Hilfeleistungssystem mit über 27 000 hauptamtlichen und 1,3 Millionen
ehrenamtlichen Feuerwehrleuten, den 60 000 Helferinnen und Helfern der
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, den mehr als 500 000 zumeist
ehrenamtlichen Angehörigen der privaten Hilfsorganisationen stellt ein beeindruckendes
Hilfepotenzial dar, um das uns viele andere Länder beneiden.
Der Bericht der Enquête-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen
Engagements“ wie auch der Freiwilligensurvey der Bundesregierung haben sich
eingehend mit unterschiedlichen Bereichen des Bürgerschaftlichen Engagements
unter geschlechterdifferenzierten Aspekten beschäftigt. Deutlich wurde hierbei
zum einen, dass Frauen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren noch in
geringem Umfang vertreten sind. Zum anderen zeigte sich, dass tradierte
Rollenzuschreibungen, die nach wie vor bestehende Zurückhaltung ihrer Partner bei
der Übernahme familiärer Verpflichtungen und mangelnde Möglichkeiten der
Kinderbetreuung, Frauen bei der Übernahme ehrenamtlicher Aufgaben
behindern.
Vor dem Hintergrund der geringen Präsenz von Frauen in der Freiwilligen
Feuerwehr bewegt sich die gleichstellungspolitische Diskussion zwischen zwei
Polen, nämlich zwischen der Feststellung, dass Frauen im Zuge der
Gleichstellungspolitik in diesem männlich dominierten Bereich ehrenamtlichen
Engagements vorgedrungen sind, und der Frage, welche Hemmnisse bewirken, dass
Frauen hier noch nicht stärker vertreten sind.
Bei der nachfolgenden Beantwortung der einzelnen Fragen wurde z. T.
Zahlenmaterial aus Erhebungen des Deutschen Feuerwehrverbandes verwandt.
Bezüglich weitergehender Daten, die der Bundesregierung nicht vorlagen, war eine
Erhebung aus Zeitgründen nicht möglich.
1. Hat die Bundesregierung über die Aktivitäten der zuständigen Länder und
Kommunen hinaus eigene Maßnahmen ergriffen, um ehrenamtlich tätige
Bürgerinnen und Bürger in den Feuerwehren zu unterstützen, und durch
welche besonderen Maßnahmen würdigt die Bundesregierung die
Leistungen dieser ehrenamtlich Aktiven?
Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung dargelegt, sind die
Feuerwehren Einrichtungen der Kommunen; das Recht der Feuerwehren, und damit auch
der ehrenamtlich in den Freiwilligen Feuerwehren Tätigen, ist im Übrigen
Landesrecht. Die Bundesregierung kann auf das Ehrenamt nur allgemein, also
bundesweit anwendbare Regelungen treffen.
Die Bundesregierung hat die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches
Engagement deutlich verbessert, dies betrifft folglich auch die in den Freiwilligen
Feuerwehren ehrenamtlich Tätigen. Bürgerschaftliches Engagement und privates
Sponsoring wird anerkannt und gefördert. Freiwillige Leistungen haben sowohl
in gesellschaftlich-sozialer als auch in volkswirtschaftlicher Hinsicht eine
erhebliche Bedeutung. Dabei geht es nicht darum, dass der Staat Kosten spart
oder sich aus sozialen Aufgaben zurückzieht. Es geht um den aktivierenden
Staat im Sinne von Ermutigung, Befähigung, Anregung und Mobilisierung.
Diese Verbesserung der Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement
gilt auch für die in den Freiwilligen Feuerwehren ehrenamtlich Tätigen.
Die Bundesregierung hat mit den Lohnsteuer-Richtlinien 2002 die steuerlichen
Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Tätigkeiten ab 1. Januar 2002
verbessert. Diese sehen nunmehr vor, bei Aufwandsentschädigungen, die nicht durch
Gesetz oder Rechtsverordnung festgelegt sind, die bisherige „Drittelregelung“
zu streichen und ab dem Kalenderjahr 2002 den steuerfreien Höchstbetrag von
154 Euro (300 DM) auf alle in Betracht kommenden Personen auszudehnen.
Die durch Gesetz oder Rechtsverordnung bestimmten
Aufwandsentschädigungen werden ebenfalls bis zu 154 Euro steuerfrei bleiben; bei höheren
Aufwandsentschädigungen wie bisher ein Drittel, mindestens jedoch 154 Euro. Da die
Sozialversicherungspflicht der Steuerpflicht folgt, wird damit zugleich eine
verbesserte Regelung für Sozialversicherungsfreiheit der ehrenamtlich Tätigen
erreicht.
Für Wehrpflichtige, die sechs Jahre im Zivil- und Katastrophenschutz
mitgewirkt haben, erlischt die Pflicht, Grundwehrdienst zu leisten (§ 13a Abs. 2
Satz 1 Wehrpflichtgesetz i. d. F. v. 20. Februar 2002).
Die Übungsleiterpauschale wurde um 50 % auf 3 600 DM (entspricht 1 840
Euro) erhöht. Wenn Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr für ausbildende,
erzieherische oder betreuende Tätigkeiten Aufwandsentschädigungen erhalten,
ist auf sie die Übungsleiterpauschale grundsätzlich anwendbar. Ob jedoch in
solchen Fällen Aufwandsentschädigungen gezahlt werden, obliegt der
Entscheidung der einzelnen Organisation und kann nicht von der Bundesregierung
geregelt werden.
Weiterhin wurde auf Initiative der Bundesregierung das Stiftungsrecht
verbessert. Das neue Stiftungsrecht fördert das Ehrenamt durch erweiterte
Steuerabschreibungsmöglichkeiten. Inwieweit einzelne Freiwillige Feuerwehren davon
profitieren können, ist im Einzelfall zu bewerten.
Unabhängig davon prüft die Bundesregierung, ob über das Steuer- und
Sozialrecht hinaus auch in weiteren Bereichen Maßnahmen in Betracht kommen. Die
Enquête-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ hat
hierzu einen umfangreichen Bericht im Juni d. J. dem Deutschen Bundestag
vorgelegt. Die Auswertung bleibt abzuwarten.
Die Bundesregierung hat ferner im Zusammenhang mit der Situation von
Frauen in den Freiwilligen Feuerwehren und vor dem Hintergrund eines
möglichen Handlungsbedarfes Gespräche mit dem Deutschen Feuerwehrverband
aufgenommen.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 13, 16, 20, 21 und 23 Bezug
genommen.
2. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem ehrenamtlichen
Engagement von Frauen und Mädchen in Freiwilligen Feuerwehren zu, auch vor
dem Hintergrund der demographischen Entwicklung in Deutschland?
Die Bundesregierung misst dem ehrenamtlichen Engagement von Frauen in der
Freiwilligen Feuerwehr große Bedeutung zu – weniger vor dem Hintergrund
der demografischen Entwicklung als vielmehr vor dem Hintergrund
infrastruktureller Rahmenbedingungen. Insbesondere in ländlich strukturierten Gebieten
mit einem hohen Anteil an Berufspendlern kann der Brandschutz zu
bestimmten Tageszeiten häufig nur durch nichterwerbstätige Frauen sichergestellt
werden.
Die nachstehende Tabelle verdeutlicht diese Aussage, denn der Frauenanteil in
den Freiwilligen Feuerwehren ist dort auffallend hoch, wo es viele Pendler gibt.
Es ist wichtig, in diesen Regionen auf Dauer verlässliche Strukturen zu
etablieren. Dies bedeutet, dass die Freiwilligen Feuerwehren sich in ihren Strukturen
Frauen öffnen und gleichberechtigte Arbeits- und Aufstiegsbedingungen für
Frauen und Männer schaffen müssen. Die in der Jugendfeuerwehr engagierten
Mädchen müssen in größerem Umfang als bisher in die Einsatzabteilungen
übernommen werden.
Anteil der Frauen an den Freiwilligen Feuerwehren nach Bundesländern
Bundesland Aktive
Gesamt
Weibliche
Aktive absolut
Weibliche
Aktive in %
Abweichungen
v. Durchschnitt
2000
Baden-
Württemberg
109 282 2 185 1,99 –3,75
Bayern 329 368 16 246 4,93 –0,81
Berlin 1 472 95 6,45 +0,71
Bremen 632 8 1,27 –4,47
Hamburg 2 570 83 3,23 –2,51
Hessen 70 116 5 241 7,47 +1,73
Niedersachsen 134 400 8 508 6,33 +0,59
Nordrhein-
Westfalen
83 112 1 996 2,40 –3,34
Rheinland-
Pfalz
58 994 652 1,11 –4,63
Saarland 11 386 455 4,00 –1,74
Schleswig-
Holstein
50 700 1 878 3,70 –2,04
Brandenburg 48 971 6 165 12,59 +6,85
3. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Gründe, die für eine gezielte
Förderung des ehrenamtlichen Engagements von Frauen in Feuerwehren
sprechen?
Vergleiche Antwort zu Frage 2
4. Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, um das
Engagement von Frauen und Mädchen in den Feuerwehren nachhaltiger zu
fördern und mehr Frauen und Mädchen für dieses ehrenamtliche
Engagement zu begeistern?
Der Zugang zur Freiwilligen Feuerwehr ist eng verbunden mit der Freude und
dem Interesse an der Technik und an technischen Abläufen. Seit vielen Jahren
versucht die Bundesregierung, Mädchen stärker für technische Berufe zu
interessieren und unterstützt so mittelbar das Anliegen der Freiwilligen Feuerwehr.
Darüber hinaus kann es sich eher um interne als um externe Maßnahmen
handeln. Aus der Forschung ist bekannt, dass Mädchen und Frauen sich bevorzugt
in Initiativen und Organisationen mit flachen Hierarchien und lebendigen
Strukturen und eher projektbezogen engagieren. Die männlich geprägten
Organisations- und (Verbands-)Arbeitsstrukturen der Freiwilligen Feuerwehren
entsprechen ihren Vorstellungen dagegen weniger. Wenn daher ernsthaft um
Frauen als Ehrenamtliche in der Freiwilligen Feuerwehr geworben werden soll,
erscheint ein Überdenken der Strukturen zwingend erforderlich.
Aus anderen Bereichen der Gesellschaft, so z. B. aus männlich geprägten
Sportarten, ist bekannt, dass Mädchen eher ansprechbar sind, wenn eine
Maßnahme – z. B. eine Bildungs- oder Trainingsmaßnahme – ausschließlich für sie
angeboten wird.
5. Wie hat sich die Zahl der ehrenamtlich Tätigen bei Feuerwehren in den
letzten Jahren entwickelt, aufgelistet nach Bundesländern?
Vergleiche Antwort zu Frage 6
Bundesland Aktive
Gesamt
Weibliche
Aktive absolut
Weibliche
Aktive in %
Abweichungen
v. Durchschnitt
2000
Mecklenburg-
Vorpommern
28 172 3 317 11,77 +6,03
Sachsen 51 458 4 311 8,38 +2,64
Sachsen-
Anhalt
40 637 6 164 15,17 +9,43
Thüringen 48 495 4 143 8,54 +2,80
∑ 1 069 765 ∑ 61 447 5,74
(Zusammengestellt nach Zahlenmaterial des Feuerwehr-Jahrbuches 2001/02)
6. Wie viele Frauen und Mädchen/Männer und Jungen engagieren sich
freiwillig in Feuerwehren in Deutschland, aufgelistet nach Bundesländern?
Die Freiwilligen Feuerwehren zählten im Jahr 2000 insgesamt 1 069 765
Aktive, davon 61 447 weibliche Aktive.
Die Vergleichszahlen der Vorjahre lauten:
Nach Bundesländern aufgeschlüsselt ergeben sich für 2000 folgende Zahlen:
Jahr gesamt davon weiblich
1999 1 080 983 58 288
1998 1 083 716 56 383
1997 1 098 981 54 348
1996 1 101 797 51 363
Land gesamt davon weiblich
Baden-Württemberg 109 282 2 185
Bayern 329 368 16 246
Berlin 1 472 95
Bremen 632 8
Hamburg 2 570 83
Hessen 70 116 5 241
Niedersachsen 134 400 8 508
Nordrhein-Westfalen 83 112 1 996
Rheinland-Pfalz 58 994 652
Saarland 11 386 455
Schleswig-Holstein 50 700 1 878
Brandenburg 48 971 6 165
Mecklenburg-Vorpommern 28 172 3 317
Sachsen 51 458 4 311
Sachsen-Anhalt 40 637 6 164
Thüringen 48 495 4 143
(Zusammengestellt nach Zahlenmaterial des Feuerwehr-Jahrbuches 2001/02)
7. Wie hoch ist im Vergleich dazu der Anteil von Frauen in den Polizeien des
Bundes und der Länder?
Der Anteil von Frauen in den Polizeidiensten des Bundes und der Länder stellte
sich nach dem Stand 2000 wie folgt dar:
Der Bundesregierung liegen keine aktuelleren Zahlenangaben vor. Die
Informationen müssten einzeln abgefragt werden; dies war in der vorgegebenen Frist
nicht durchführbar.
8. Wie verteilt sich das Engagement von Frauen und Mädchen auf die
Freiwilligen, Berufs-, Werk- und Jugendfeuerwehren?
Frauen sind noch in überwiegender Zahl in den Freiwilligen Feuerwehren
vertreten. Es kann davon ausgegangen werden, dass in Ländern, wie vor allem
Berlin, in denen es viele Frauen mit technik-orientierter Berufsausbildung gibt,
sich dieses auch in ihrer Präsenz in der Berufsfeuerwehr niederschlägt.
Die Berufsfeuerwehren zählten im Jahr 2000 insgesamt 27 716 Aktive, davon
471 weibliche Aktive.
Bund/Land PVB
insgesamt
Anzahl
Frauen
in %
Bundesgrenzschutz 30 792 2 792 9,06
Bundeskriminalamt 2 294 600 26,15
Baden-Württemberg 21 401 2 235 10,44
Bayern 28 862 2 422 8,39
Berlin 16 922 2 632 15,55
Brandenburg 8 302 1 449 17,45
Bremen 2 817 257 9,12
Hamburg 7 947 1 092 13,74
Hessen 13 895 1 520 10,93
Mecklenburg-Vorpommern 5 715 615 10,76
Niedersachsen 18 838 1 674 8,88
Nordrhein-Westfalen 43 245 5 054 11,68
Rheinland-Pfalz 9 577 1 001 10,45
Saarland 3 017 120 3,97
Sachsen 12 803 2 253 17,59
Sachsen-Anhalt 8 598 1 179 13,71
Schleswig-Holstein 6 593 692 10,49
Thüringen 7 662 1 225 15,98
Die Vergleichszahlen der Vorjahre lauten:
Nach Bundesländern aufgeschlüsselt ergeben sich für 2000 folgende Zahlen:
Jahr gesamt davon weiblich
1999 25 092 261
1998 25 575 184
1997 27 606 145
1996 25 521 109
Land gesamt davon weiblich
Baden-Württemberg 1 300 4
Bayern 2 522 3
Berlin 4 208 221
Bremen 727 5
Hamburg 2 161 9
Hessen 2 077 81
Niedersachsen 1 696 –
Nordrhein-Westfalen 7 480 23
Rheinland-Pfalz 624 1
Saarland 164 1
Schleswig-Holstein 726 1
Brandenburg 521 14
Mecklenburg-Vorpommern 722 21
Sachsen 1 530 69
Sachsen-Anhalt 625 1
Thüringen 633 17
(Zusammengestellt nach Zahlenmaterial des Feuerwehr-Jahrbuches 2001/02)
Die Werkfeuerwehren zählten im Jahr 2000 insgesamt 32 742 Aktive, davon
321 weibliche Aktive.
Die Vergleichszahlen der Vorjahre sind:
Nach Bundesländern aufgeschlüsselt ergeben sich für 2000 folgende Zahlen:
Jahr gesamt davon weiblich
1999 32 971 310
1998 37 107 245
1997 36 108 281
1996 36 936 303
Land gesamt davon weiblich
Baden-Württemberg 6 956 102
Bayern 9 625 124
Berlin 171 5
Bremen 229 0
Hamburg 478 0
Hessen – –
Niedersachsen 5 166 0
Nordrhein-Westfalen 5 541 41
Rheinland-Pfalz 0 0
Saarland 585 1
Schleswig-Holstein 1 142 5
Brandenburg 800 14
Mecklenburg-Vorpommern 136 3
Sachsen 987 12
Sachsen-Anhalt 731 1
Thüringen 195 13
(Zusammengestellt nach Zahlenmaterial des Feuerwehr-Jahrbuches 2001/02)
Die Jugendfeuerwehren zählten im Jahr 2000 insgesamt 251 557 Mitglieder,
davon 55 554 Mädchen.
Die Vergleichszahlen der Vorjahre sind:
Nach Bundesländern aufgeschlüsselt ergeben sich für 2000 folgende Zahlen:
9. Welche Entwicklung in den vergangenen 4 Jahren ist hinsichtlich der
Anzahl von Frauen und Mädchen/Männern und Jungen in den Feuerwehren zu
verzeichnen?
Aus nachstehender Tabelle ist zu entnehmen, dass ab 1991 der Frauenanteil in
den Feuerwehren kontinuierlich angestiegen ist.
Jahr gesamt davon weiblich
1999 245 323 53 089
1998 234 320 49 334
1997 221 035 43 484
1996 205 901 38 612
Land gesamt davon weiblich
Baden-Württemberg 25 982 3 738
Bayern 40 170 8 014
Berlin 985 135
Bremen 182 35
Hamburg 681 129
Hessen 34 298 9 145
Niedersachsen 33 752 8 985
Nordrhein-Westfalen 17 499 2 346
Rheinland-Pfalz 14 723 2 985
Saarland 4 127 697
Schleswig-Holstein 8 617 1 899
Brandenburg 16 148 4 669
Mecklenburg-Vorpommern 11 188 2 829
Sachsen 14 330 2 635
Sachsen-Anhalt 14 901 4 022
Thüringen 13 974 3 291
(Zusammengestellt nach Zahlenmaterial des Feuerwehr-Jahrbuches 2001/02)
Frauenanteil in den Feuerwehren 1986 bis 1998
10. Wie viele Wehrführerinnen und Wehrführer gibt es in den einzelnen
Bundesländern, aufgelistet nach Geschlecht?
Die Bundesregierung hat kein entsprechendes Zahlenmaterial. Die erbetenen
Informationen müssten bei den einzelnen Bundesländern und dort wiederum
bei den einzelnen Kommunen abgefragt werden. Eine solche Abfrage erwies
sich in der vorgegebenen Frist als nicht durchführbar.
11. Wie hoch ist der Anteil von Frauen in den Feuerwehren in den Ländern
der Europäischen Union, unterteilt nach Freiwilligen Feuerwehren und
Berufsfeuerwehren?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Informationen vor.
12. Durch welche besonderen Maßnahmen würdigt die Bundesregierung die
Leistungen von Frauen und Mädchen in den Feuerwehren?
Was die Förderung des Ehrenamtes in unserer Gesellschaft betrifft, wird zu
prüfen sein, ob über das Steuer- und Sozialrecht hinaus auch in weiteren
Rechtsbereichen gesetzgeberische Maßnahmen in Betracht kommen. Die
Enquête-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ hat
hierzu einen umfangreichen Bericht im Juni d. J. dem Deutschen Bundestag
vorgelegt, der noch nicht ausgewertet worden ist.
Jahr Mitglieder
gesamt
Weibliche
Mitglieder
absolut
Weibliche
Mitglieder
prozentual
Veränderungen
zum Vorjahr
1986 912 945 13 673 1,5
1987 915 001 14 802 1,6 +0,1
1988 914 959 15 222 1,7 +0,1
1989 910 309 16 126 1,8 +0,1
1990 1 179 525 38 108 3,2 +1,4
1991 1 162 751 48 662 4,2 +1,0
1992 1 133 620 45 505 4,0 –0,2
1993 1 139 355 45 099 4,0 +/–0
1994 1 117 914 44 475 4,0 +/–0
1995 1 119 190 45 461 4,1 +0,1
1996 1 101 797 51 363 4,7 +0,6
1997 1 098 981 54 348 4,9 +0,2
1998 1 083 716 56 383 5,2 +0,3
Quelle: Feuerwehrjahrbücher 1991, 1996/97, 2000)
13. Gibt es Maßnahmen oder Bestrebungen der Feuerwehren selbst oder
Dritter, die Teilnahme speziell von Frauen und Mädchen in den Feuerwehren
gezielt und aktiv zu fördern?
Der Fachausschuss „Frauenarbeit“ des Deutschen Feuerwehrverbandes wird
sich in Kürze mit der Thematik befassen und entsprechende Vorschläge
erarbeiten. Die DEUTSCHE JUGENDFEUERWEHR hat auf ihrer
Delegiertenversammlung in 2001 im Wege einer geänderter Jugendordnung die Gründung
eines neuen Fachausschusses für Mädchen- und Jungenarbeit beschlossen. Der
Ausschuss, der in der Zwischenzeit seine Arbeit aufgenommen hat, wird sich
verstärkt mit der Situation von Mädchen in den Jugendfeuerwehren befassen.
Ein Anliegen ist die Erhöhung des Mädchenanteils und die Entwicklung auf
den Bedürfnissen von Mädchen orientierter Jugendarbeit in den 17 245
Jugendfeuerwehren mit 256 925 Jugendlichen. Die DEUTSCHE JUGENDFEUER-
WEHR hat ferner ein bundesweites Jugendforum gegründet. Durch die Arbeit
in dem Jugendforum soll für Mädchen ein zusätzlicher Anreiz geschaffen
werden, sich verstärkt in die Jugendfeuerwehrarbeit einzubringen.
Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine weiteren Informationen über
Maßnahmen oder Bestrebungen der Feuerwehren selbst oder Dritter vor, die
Teilnahme speziell von Frauen und Mädchen in den Feuerwehren gezielt und
aktiv zu fördern.
14. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um mehr Frauen
und Männer für ein ehrenamtliches und freiwilliges Engagement in
Feuerwehren zu gewinnen?
Vergleiche die Antwort zu Frage 12.
15. Fördert die Bundesregierung gezielt das ehrenamtliche Engagement von
Frauen und Mädchen in der Feuerwehr, z. B. durch Medienkampagnen,
finanzielle Förderung oder spezifische Projekte wie die verlässliche
Kinderbetreuung im Einzelfall (Beispiel Niederlande)?
Vergleiche die Antwort zu Frage 12.
16. In welcher Weise wird die Jugendarbeit in den Freiwilligen Feuerwehren
durch die Bundesregierung gefördert?
Gibt es in diesem Bereich spezielle Angebote für Mädchen?
Die Jugendarbeit der Freiwilligen Feuerwehren wird mit ca. 135 000 Euro pro
Jahr finanziell aus dem Programm des Kinder- und Jugendplans des Bundes
(Programm Jugendverbandsarbeit 10.01 im Einzelplan 17 des
Bundeshaushaltsplans) unterstützt.
Die Mitgliederzahlen der Deutschen Jugendfeuerwehr (DFJ) stiegen in den
letzten Jahren stärker an als in den meisten anderen Jugendverbänden.
Besonders erfreulich ist, dass zwischenzeitlich etwa 1/4 der Mitglieder Mädchen sind.
Die DFJ hat einen Fachausschuss Mädchen- und Jungenarbeit gegründet, der in
besonderer Weise auf die spezifischen Belange von Mädchen und Jungen und
jungen Frauen und jungen Männern zur Verbesserung ihrer Lebenslagen sowie
den Abbau geschlechterspezifischer Benachteiligungen insbesondere im
Bereich der Jugendverbandsarbeit achtet.
Im Rahmen der internationalen Jugendarbeit erhält die DFJ im Übrigen jährlich
Mittel für die „Längerfristige Förderung internationaler Jugendarbeit
bundeszentraler Träger“. Der Dachverband entscheidet selbstständig über die
Verteilung dieser Globalzuweisungen an seine Mitgliedsverbände und ist auch bei der
Auswahl der Länder, mit denen ein Jugend- und/oder Fachkräfteaustausch
durchgeführt wird, an keine Vorgaben gebunden. Es muss lediglich den
Richtlinien des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) entsprochen werden.
Darüber hinaus wird die DFJ bei der Förderung in sog. Sonderprogrammen der
internationalen Jugendarbeit, die sich jeweils auf ein spezielles Land beziehen,
berücksichtigt. In den letzten Jahren haben Mitgliedsverbände der DJF mit
finanzieller Unterstützung durch die Bundesregierung beispielsweise
regelmäßig einen Austausch mit Tschechien durchgeführt.
Nach den Richtlinien des KJP ist bei den geförderten Maßnahmen auf „die
Berücksichtigung der spezifischen Belange von Mädchen und Jungen und jungen
Frauen und jungen Männern zur Verbesserung ihrer Lebenslagen sowie den
Abbau geschlechterspezifischer Benachteiligungen besonders zu achten“. Die
Träger müssen in ihren Berichten über Ablauf und Erfolg der geförderten
Maßnahmen eingehen.
17. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse durch wissenschaftliche Studien
zum Thema „Frauen in der Feuerwehr“ unter den Aspekten Motivation,
Erwartungen, Erfahrungen, Aufstiegschancen, Fortbildung und
Interessenvertretung vor?
Bei diesem Thema handelt es sich um ein neues Forschungsfeld, in dem von
der Professur für Frauenforschung am Lehrstuhl für Soziologie der Universität
Dortmund erste Recherchen vorgenommen wurden, die in Teilen im
Forschungsbericht „Zur gegenwärtigen Situation von Frauen bei der Feuerwehr“
ihren Niederschlag gefunden haben. Weitere Forschungsdesiderata sind
formuliert worden. Umfassende wissenschaftliche Studien liegen jedoch noch nicht
vor.
18. Gibt es aus Sicht der Bundesregierung in den Feuerwehren zu erledigende
Tätigkeiten, die z. B. aufgrund der geforderten körperlichen Belastung
nicht von Frauen wahrgenommen werden können oder gibt es
geschlechtsspezifische Hürden bei Einstellungsuntersuchungen?
Wenn ja, welche?
Besondere Anforderungen an die körperliche Eignung werden insbesondere an
Feuerwehrangehörige gestellt, die als Atemschutzgeräteträgerin/
Atemschutzgeräteträger oder als Taucherin/Taucher Dienst tun. Die besondere körperliche
Eignung für diese Funktionen wird durch arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchungen festgestellt und überwacht. Bei den Leistungsanforderungen gibt es
geschlechtsspezifische Unterschiede.
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine weiteren Informationen über
zu erledigende Tätigkeiten in den Feuerwehren, die z. B. aufgrund der
geforderten körperlichen Belastung nicht von Frauen wahrgenommen werden
können, oder über das Vorliegen geschlechtsspezifischer Hürden bei
Einstellungsuntersuchungen vor. Zur Beantwortung der Frage müsste bei den einzelnen
Bundesländern und dort wiederum bei den einzelnen Kommunen abgefragt
werden. Eine solche Abfrage erwies sich in der vorgegebenen Frist als nicht
durchführbar.
19. Wie versetzt die Bundesregierung Länder und Kommunen in Anbetracht
der stark rückläufigen Investitionen und des drastischen Rückgangs des
Feuerschutzsteueraufkommens finanziell in die Lage, um für die
Feuerwehren die Übernahme der Kosten für die nötige Ausstattung (z. B.
mädchen- und frauengerechte Erweiterung der sanitären Einrichtungen, der
Ausrüstung und der Fahrzeuge, nötige Anschaffungen durch neue
Anforderungen im Katastrophenschutz) gewährleisten zu können?
Nach der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern fällt der
Brandschutz in die Zuständigkeit der Länder und Kommunen. Die Bundesregierung
finanziert lediglich aus ihrer Verantwortung für den Zivilschutz im Bereich des
Brandschutzes als ergänzende Ausstattung Einsatzfahrzeuge und -geräte für
Zwecke der Wasserförderung, der Erkundung von ABC-Gefahren und der
Dekontamination sowie eine ergänzende Zivilschutzausbildung.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über die Finanzausstattung
der Länder und Kommunen im Brandschutz vor.
20. Ist die Bundesregierung bereit, die in § 3 Nr. 12 Einkommensteuergesetz
vorgesehene Aufwandsentschädigung von bis zu 153 Euro monatlich
wegen der variierenden Einsatzzeiten von Feuerwehrleuten als
Jahrespauschale festzusetzen?
Erhalten im öffentlichen Interesse Dienst leistende Personen, wie
beispielsweise ehrenamtliche Feuerwehrleute, aus öffentlichen Kassen eine
Aufwandsentschädigung, so richtet sich deren steuerliche Behandlung nach § 3 Nr. 12
Einkommensteuergesetz (EStG) und R 13 der Lohnsteuer-Richtlinien (LStR).
Durch die typisierende Vereinfachungsregelung in R 13 Abs. 3 LStR bleiben
aus öffentlichen Kassen gezahlte Aufwandsentschädigungen, die nicht durch
Gesetz oder Rechtsverordnung bestimmt sind, seit dem Kalenderjahr 2002 für
alle in Betracht kommenden Personen bis 154 Euro monatlich steuerfrei. Diese
Regelung beruht auf dem Gedanken, dass aus öffentlichen Kassen in der Regel
nur die als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben berücksichtigungsfähigen
beruflich bedingten Aufwendungen ersetzt werden, soweit nicht
Verdienstausfall oder Zeitverlust vergütet wird.
Die Aufwandsfiktion des § 3 Nr. 12 EStG schließt einen jahresbezogenen
Freibetrag grundsätzlich aus. Gleichwohl wird mit den obersten Finanzbehörden
der Länder zurzeit geprüft, ob weitere Vereinfachungen und Typisierungen
möglich sind, falls der nach R 13 Abs. 3 LStR steuerfreie Monatsbetrag i. H. v.
154 Euro aufgrund wechselnder Tätigkeitsdauer nicht ausgeschöpft werden
kann.
21. Ist die soziale Absicherung von Frauen und Männern, die keiner
Erwerbstätigkeit nachgehen, bei Unfällen im Feuerwehrdienst während ihrer
ehrenamtlichen Tätigkeit bei der Feuerwehr gewährleistet und werden
Mehrleistungen gewährt?
Nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) sind
Personen, die in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen oder im Zivilschutz
unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich tätig sind, kraft Gesetzes in der
gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Zu diesem Personenkreis gehören die
Feuerwehrleute. Sie erhalten daher bei Unfällen die in der gesetzlichen
Unfallversicherung vorgesehenen Leistungen zur Heilbehandlung, Rehabilitation und
ggf. Verletztenrente.
Darüber hinaus können die Unfallversicherungsträger satzungsgemäß
bestimmten Personen, die im Interesse der Allgemeinheit/des Gemeinwohls tätig sind
und dabei einen Arbeitsunfall erlitten haben, nach § 94 SGB VII über die
Regelleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung hinaus bestimmte
Mehrleistungen einräumen. Unter anderem können solche Mehrleistungen
vorgesehen werden für Personen, die für ein Unternehmen zur Hilfe bei
Unglücksfällen, also z. B. Feuerwehren unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich tätig
sind. Die einzelnen Mehrleistungen ergeben sich aus den Satzungen der für die
Feuerwehren zuständigen Unfallkassen.
22. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, wenn es um den Abbau
staatlicher Tätigkeit und Reglementierung im Bereich des
bürgerschaftlichen Engagements geht?
Wenn ja, in welchen Bereichen und inwiefern?
Ein pauschaler Abbau staatlicher Tätigkeit im Bereich des bürgerschaftlichen
Engagements ist sicherlich nicht hilfreich – im Gegenteil:
Engagementförderung verliert ihre Glaubwürdigkeit, wenn sie sich dem Verdacht aussetzt,
bürgerschaftliches Engagement werde als Lückenbüßer für den Abbau staatlicher
Verantwortung in Anspruch genommen. Außerdem braucht bürgerschaftliches
Engagement unterstützende rechtliche Rahmenbedingungen, die nur der Staat
gewährleisten kann.
Handlungsbedarf ist allerdings dort geboten, wo staatliche Regelungen
bürgerschaftliches Engagement verhindern oder den engagierten Bürgerinnen und
Bürgern unangemessen hohe Hürden in den Weg stellen. Insofern ist
Entbürokratisierung ein wichtiges Instrument der Förderung bürgerschaftlichen
Engagements: An sich nicht zu beanstandende Standards, Überprüfbarkeitskriterien
und Überprüfungsprozeduren sollten möglichst einfach, flexibel und
beteiligungsfreundlich gestaltet sein.
Diese Leitlinie gilt prinzipiell für alle Bereiche von Gesetzgebung und
Verwaltung. Ein Beispiel für einen besonders wichtigen Bereich für bürgerschaftliches
Engagement ist das Zuwendungsrecht: Komplizierte Regelungen und
unflexible Abrechnungsformen erschweren nicht selten den Zugang zu dieser Form
der Förderung. Bürgerschaftliches Engagement kann durch eine Vereinfachung
von Vorschriften und Verfahren, eine flexiblere Mittelverwendung und eine
bessere Information und Beratung von Antragstellern gestärkt werden.
Generell geht es also nicht um den Abbau staatlicher Tätigkeit, sondern darum,
Regelungen so zu gestalten, dass sie die Rahmenbedingungen für
bürgerschaftliches Engagement und die eigenverantwortliche Übernahme gesellschaftlicher
Aufgaben verbessern.
23. Ist die Bundesregierung bereit, Neuregelungen der 325-Euro-Jobs und der
Scheinselbstständigkeit insbesondere für gemeinnützige Organisationen,
Verbände und Vereine zu schaffen mit dem Ziel, diese von wirtschaftlichen
und bürokratischen Benachteiligungen zu entlasten?
Die Bundesregierung lehnt eine Änderung der Regelungen zur geringfügigen
Beschäftigung und zur Scheinselbstständigkeit allein für gemeinnützige
Organisationen, Verbände und Vereine aus Gleichbehandlungsgründen ab. Den
Vereinen werden keine anderen Pflichten abverlangt als anderen Arbeitgebern mit
geringfügig Beschäftigten. Die Regelungen zur sog. Scheinselbstständigkeit
haben für die Vereine im Regelfall keine Veränderungen gebracht, da in den
Vereinen i. d. R. keine zweifelhaften Fälle von abhängiger Beschäftigung
existieren.
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ISSN 0722-8333
Durch die Erhöhung des steuerfreien Mindestbetrages für
Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen nach § 3 Nr. 12 EStG ab 1. Januar 2002 haben
sich für öffentliche Dienste leistende Personen, wie z. B. die ehrenamtlich
tätigen Feuerwehrleute, Entlastungen ergeben. Für diese steuerfreien
Aufwandsentschädigungen sind keine Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen, weil sie
nach § 14 SGB IV kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung sind.
Durch die Einführung eines Meldeverfahrens (E-Mail) zum 1. Oktober 2000
bzw. zum 1. Februar 2001 wurde auch für Vereine, die als Arbeitgeber
auftreten, eine Erleichterung des Meldeverfahrens erreicht.
Die Enquête-Kommission des Deutschen Bundestages „Zukunft des
bürgerschaftlichen Engagements“ hat im Juni 2002 ihren Abschlussbericht dem
Parlament vorgelegt. Eine Änderung der in der Frage angesprochenen Regelungen
des Sozialversicherungsrechts hat die Enquête-Kommission nicht empfohlen.
24. Hält die Bundesregierung eine Verbesserung des Haftungsrechtes für
ehrenamtlich tätige Verantwortungsträgerinnen und -träger für erforderlich?
Wenn ja, inwiefern?
Im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr besteht – auch aus Sicht des Deutschen
Feuerwehrverbandes – hinreichender Haftpflichtschutz durch die jeweiligen
Träger der öffentlichen Feuerwehr. Eine Verbesserung ist nicht erforderlich. In
anderen Bereichen bürgerschaftlichen Engagements stellt sich die Lage weniger
günstig dar. Viele engagierte Bürgerinnen und Bürger sind weder hinreichend
abgesichert, noch sind sie über ihre Haftungssituation ausreichend informiert. In
erster Linie sind die Trägerorganisationen bürgerschaftlichen Engagements
gefordert, für „ihre“ Engagierten einen ausreichenden Haftpflichtschutz
bereitzustellen. Die Gespräche der Enquête-Kommission „Zukunft des
Bürgerschaftlichen Engagements“ mit dem Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft über die Deckung der Risiken ehrenamtlicher Tätigkeiten im Rahmen
privater Haftpflichtversicherungen haben gezeigt, dass Verbesserungen der
Haftungssituation bürgerschaftlich engagierter Bürgerinnen und Bürger am ehesten
im Zusammenwirken von Staat, Wirtschaft und gemeinnützigen
Trägerorganisationen erreicht werden können.]