Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 14/7965
14. Wahlperiode 08. 01. 2002
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 3. Januar 2002 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/7689 –
Haltung der Bundesregierung zum „Fortschrittsbericht“ der EU-Kommission
zur Türkei, zur dortigen Menschenrechtssituation und zur kurdischen Frage
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 13. November 2001 hat die EU-Kommission ihren neuesten
„Fortschrittsbericht“ über die Entwicklung der Beitrittskandidaten-Länder auf dem Weg in
die Europäische Union vorgelegt („Die Erweiterung erfolgreich gestalten.
Strategiepapier und Bericht der EU-Kommission über die Fortschritte jedes
Bewerberlandes auf dem Weg zum Beitritt“, Brüssel, 13. November 2001).
In der Presse (u. a. Süddeutsche Zeitung und DER TAGESSPIEGEL vom
15. November 2001, DIE WELT, Handelsblatt und Frankfurter Rundschau
vom 14. November 2001) wird der Bericht als Ankündigung bewertet, dass
zehn Länder vor den nächsten Wahlen zum EU-Parlament im Jahr 2004 der
Europäischen Union beitreten können. Bei drei Staaten – genannt werden
Rumänien, Bulgarien und die Türkei – sei dieser Zeitplan vermutlich nicht
einzuhalten.
Bezüglich der Türkei stellt der Bericht fest, dass diese „die politischen
Kriterien von Kopenhagen noch nicht erfüllt“ (S. 13). Die am 3. Oktober 2001 im
türkischen Parlament beschlossenen Verfassungsänderungen werden begrüßt
als „wichtiger Schritt zur besseren Gewährleistung der Achtung der
Menschenrechte und Grundfreiheiten“ (S. 14).
Ansonsten wird die Türkei u. a. aufgefordert, „auf eine Lösung des
Zypernproblems hin(zu)arbeiten“ (S. 38), „die Differenzen in der europäischen
Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu überwinden“ (ebenda) und darauf zu
achten, dass „die Menschenrechte in der Praxis besser beachtet“ werden.
Das extrem gewalttätige Vorgehen der türkischen Sicherheitskräfte gegen
hungerstreikende politische Gefangene in den letzten Wochen und Monaten,
bei dem zahlreiche Hungerstreikende unter bis heute nicht geklärten
Umständen ums Leben kamen, wird lediglich als „unverhältnismäßiger Rückgriff auf
Gewalt bei der Zerschlagung der Proteste in den Gefängnissen“ kritisiert, der
„bedauerlich“ sei (S. 84).
Ansonsten wird die türkische Regierung lediglich aufgefordert, „dass
besonderes Augenmerk auf eine deutliche Verbesserung der Situation im Südosten
des Landes gerichtet wird“.
Der anhaltende Ausnahmezustand in den kurdischen Gebieten wird mit
keinem Wort erwähnt, ebenso wenig die immer noch anhaltenden Repressionen
gegen die Partei HADEP, die weiter anhaltenden Folterungen und Morde
„unbekannter Täter“ und türkischer Sicherheitskräfte gegen kurdische und andere
Oppositionelle (s. entsprechende Berichte von amnesty international).
Die erst kürzlich vor einem türkischen Gericht eingereichten Klagen gegen
alevitische Vereinigungen wegen angeblichem „Separatismus“
(Pressemitteilungen der Föderation der Aleviten-Gemeinden in Deutschland (AABF) vom
24. September 2001 und 28. September 2001) werden ebenso wenig erwähnt
wie die immer noch anhaltende Entführung des vor seiner Entführung in
Deutschland als anerkannter Flüchtling lebenden kurdischen Politikers Cevat
Soysal, der in der Türkei schwer gefoltert wurde und dem im Verfahren vor
dem Staatssicherheitsgericht als angebliche „Nr. 2 der PKK“ die Todesstrafe
droht (s. entsprechende Berichte von amnesty international).
Durch die Nichterwähnung dieser und anderer gravierender Verstöße der
Türkei gegen die Menschenrechte sowie durch die Tatsache, dass die EU-
Kommission erneut kein Wort der Kritik an der türkischen Politik in der
kurdischen Frage äußert, entsteht der Eindruck, dass geopolitische und
machtpolitische Interessen der EU Menschenrechtsfragen in den Hintergrund
drängen.
In der Presse wird deshalb im Hinblick auf den „Fortschrittsbericht“ auch fast
nur noch über die Differenzen zwischen der EU und der Türkei in der Zypern-
Politik berichtet und spekuliert.
Eine solche Bagatellisierung schwerer Verstöße und Defizite in Fragen der
Menschenrechte und beim Umgang mit der kurdischen Frage entmutigt
demokratische Kräfte in der Türkei und Europa und insbesondere die kurdische
Bevölkerung, die sich von der EU Unterstützung bei ihrem Bemühen um eine
Demokratisierung der Türkei und bei einer demokratischen Lösung der
kurdischen Frage erhoffen.
Der „Dialog-Kreis: Krieg in der Türkei – Die Zeit ist reif für eine politische
Lösung“ hat zudem kürzlich darauf hingewiesen, dass sowohl die USA als
auch Großbritannien die PKK erneut auf die Liste terroristischer
Organisationen gesetzt haben, „obwohl diese einseitig auf den bewaffneten Kampf
verzichtet hat und seit Jahren für eine friedliche politische Lösung im Rahmen
der Türkei plädiert“.
Diese Entscheidungen erwecken den Eindruck, dass die EU wie die USA kein
Interesse an einer demokratischen Lösung der kurdischen Frage in der Türkei
haben und nichts gegen den offiziellen türkischen Kurs der Repression gegen
alle kurdischen Bestrebungen unternehmen wollen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der „Regelmäßige Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem Weg zum
Beitritt zur Europäischen Union“ – kurz „Fortschrittsbericht“ – greift
Menschenrechtsverletzungen in der Türkei ausführlich auf, da die Achtung der
Menschenrechte eine wichtige Vorbedingung für einen Beitritt zur
Europäischen Union darstellt. Gleichzeitig erhebt er nicht den Anspruch, ein
umfassender Bericht über die Lage der Menschenrechte in der Türkei zu sein.
Auf die in der Vorbemerkung der Fragesteller aufgeführten
Menschenrechtsverletzungen geht der „Fortschrittsbericht“ kritisch ein, z. B. auf
– Folter und Misshandlungen durch Sicherheitskräfte, insbesondere im
Südosten: S. 23 bis 24,
– die Lage der Aleviten: S. 29,
– polizeiliche Maßnahmen gegen Hungerstreikende und die Ergebnisse
verschiedener unabhängiger Untersuchungen dazu: S. 24 bis 25 sowie S. 34,
– den Ausnahmezustand in vier Provinzen im Südosten der Türkei: S. 31 und
S. 35,
– Repressionen gegen die pro-kurdische HADEP-Partei und das unaufgeklärte
Verschwinden von HADEP-Mitgliedern: S. 32.
1. Hält die Bundesregierung den neuen „Fortschrittsbericht“ der EU-
Kommission für einen angemessenen Umgang mit den schweren
Menschenrechtsverletzungen und Defiziten der Türkei?
Der „Regelmäßige Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem Weg zum
Beitritt zur Europäischen Union“ der EU-Kommission dient dem Ziel, die
Fortschritte der Türkei bei der Verwirklichung der Kopenhagener Kriterien zu
beurteilen.
Eines der drei Kopenhagener Kriterien lautet, dass Beitrittskandidaten
„institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung,
Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten“
nachweisen müssen.
Der „Fortschrittsbericht“ enthält daher ein ausführliches Kapitel zum Stand der
Verwirklichung dieses Kriteriums. In diesem Kapitel werden die Entwicklung
von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie Menschenrechten und
Minderheitenschutz im Hinblick auf die Erfüllung des o. a. Kopenhagener Kriteriums
anhand von Beispielen bewertet. Dabei werden fortbestehende Defizite im
Menschenrechtsbereich offengelegt und festgestellt, dass die Ausübung
fundamentaler Freiheiten weiter einer Reihe von Beschränkungen unterliegt. Die
EU-Kommission kommt aufgrund dieser Bewertung zu dem Schluss, dass die
Türkei die politischen Kopenhagener Kriterien derzeit noch nicht erfüllt.
Die Offenlegung bestehender Defizite im Bereich von Demokratie und
Menschenrechten im Rahmen des „Fortschrittsberichts“ der Kommission ist ein
wichtiges Instrument, um gegenüber der Türkei konkrete Verbesserungen
einzufordern. Die Lage der Menschenrechte in der Türkei ist außerdem fester
Bestandteil des vertieften politischen Dialogs, den die Europäische Union
regelmäßig mit der türkischen Regierung führt.
2. Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit der
Aufnahme der Türkei in den Kreis der Beitrittskandidaten zur EU
– von „unbekannten Tätern“ bzw. von staatlichen Sicherheitskräften
umgebracht worden,
– in Polizeihaft oder im Gefängnis gefoltert worden,
– in Polizeihaft oder Gefängnishaft unter ungeklärten Umständen oder durch
nachgewiesene Übergriffe der Sicherheitskräfte zu Tode gekommen?
Nach wie vor ist die Lage der Menschenrechte in der Türkei ingesamt
unbefriedigend, die politischen Kopenhagener Kriterien sind noch nicht erfüllt (s.
Antworten auf die Fragen l und 13). Zu den gravierendsten
Menschenrechtsverstößen zählen Folter und Misshandlungen im Polizeigewahrsam bzw. in der Haft.
Sie werden begünstigt durch lange Verweilzeiten in Polizeigewahrsam ohne
Haftbefehl und Anwaltszugang (Incommunicado-Haft) sowie durch die
zentrale Rolle, die Geständnisse im Strafprozess spielen. Darüber hinaus
kommt es immer wieder zu unaufgeklärten Morden bzw. dem Verschwinden
von Personen. Im „Fortschrittsbericht 2001“ heißt es unter anderem, dass die
Situation in Bezug auf Folterungen und Misshandlungen im Polizeigewahrsam
„weiterhin Anlass zu großer Sorge“ gibt.
Für das Jahr 2000 gibt der türkische Menschenrechtsverein IHD die Fälle
„Verschwundener“, mit 7 an. Dem IHD sind 145 registrierte Morde durch
unbekannte Täter, 173 Todesfälle in Untersuchungshaft und 594 Folterfälle bekannt
geworden. Für die ersten 9 Monate des Jahres 2001 gibt der IHD 792 Fälle von
Folter und Misshandlung im Polizeigewahrsam an. Diese besorgniserregenden
Zahlen zeigen den dringenden Handlungsbedarf der Türkei bei der
entschlossenen Bekämpfung von Folter und Misshandlung. Dem türkischen Recht nach ist
Folter verboten; die Praxis zeigt jedoch, dass die rechtlichen Bestimmungen
derzeit noch nicht ausreichend sind, um Folter und Misshandlung wirksam zu
unterbinden, und eine ausreichende Einhaltung bestehender Bestimmungen
nach wie vor nicht gewährleistet ist.
Im Oktober 2001 hat das türkische Parlament per Verfassungsänderung die
zulässige Dauer des Polizeigewahrsams von 15 auf 4 Tage verkürzt. Außerdem
enthielt die in der türkischen Strafprozessordnung bereits enthaltene
Bestimmung der Nichtzulassung von Beweisen, die auf illegale Weise – d. h. z. B.
durch Folter und Misshandlung – erlangt wurden, Verfassungsrang. Dies sind
aus Sicht der Bundesregierung wichtige Schritte, um Folter und Misshandlung
im Polizeigewahrsam und in Haftanstalten entgegenzuwirken.
Vordringlich ist jedoch, dass die geltenden rechtlichen Bestimmungen
tatsächlich umgesetzt und dass Verstöße mit schweren Strafen geahndet werden. Dies
haben sowohl die EU als auch die Bundesregierung wiederholt gegenüber der
Türkei deutlich gemacht. Auch der diesjährige „Fortschrittsbericht“ der EU-
Kommission greift dies auf, indem er z. B. kritisiert, dass die Zahl der
Personen, die wegen Verdachts auf Folter festgenommen bzw. angeklagt werden,
gegenüber früheren Jahren zwar zugenommen hat, die Strafen aber häufig zu
milde ausfallen.
3. Wie viele Zeitungen, Zeitschriften, Verlage oder Rundfunk- und
Fernsehstationen in der Türkei bzw. Eigentümer und Beschäftigte dieser Medien
sind seit der Aufnahme der Türkei in den Kreis der EU-Beitrittskandidaten
verboten, vorübergehend geschlossen oder wegen „Separatismus“ und
ähnlichen Vorwürfen mit Geldstrafen belegt worden (bitte die Zeitungen,
Zeitschriften, Verlage etc. und die gegen sie verhängten Strafen und
Geldbußen einzeln aufführen)?
Bei den zahlreichen Sanktionen gegenüber Zeitungen, Rundfunk- und
Fernsehstationen in der Türkei handelt es sich aus Sicht der Bundesregierung und der
Europäischen Union um Verletzungen des Grundrechts auf Meinungs- und
Pressefreiheit. Auch in diesem Bereich werden daher von der Europäischen
Union deutliche Fortschritte angemahnt. Der diesjährige „Fortschrittsbericht“
der EU-Kommission geht ausführlich auf die strukturellen Ursachen für diese
Grundrechtsverletzungen ein. Sie liegen im Wesentlichen in dem Gesetz über
den Hohen Rundfunk- und Fernsehrat (RTÜK) begründet, nach dem Radio-
und Fernsehstationen nach Ausstrahlung bestimmter Sendungen mit einem
einstweiligen Sendeverbot belegt werden können. Davon wurde in der
Vergangenheit häufig Gebrauch gemacht. Der „Fortschrittsbericht“ führt allein für den
August 2001 zehn vorübergehende Schließungen von Radio- und
Fernsehstationen wegen Ausstrahlung unzulässiger Kommentare über aktuelle Ereignisse
an. In einem Gerichtsurteil vom Dezember 2000 wurde die Veröffentlichung
von Sendungen verboten, die die Türkei in einem „Zustand der Schwäche“
darstellen. Zahlreiche Journalisten und Zeitungen haben gegen dieses Urteil
protestiert, das von ihnen als ein „Akt der Zensur“ betrachtet wird. Die EU wie
auch die Bundesregierung haben die Türkei wiederholt dazu aufgefordert, das
geltende RTÜK abzuändern, um Pressefreiheit und eine angemessene Form der
Kontrolle zu erwirken. Eine Gesetzesnovelle, die das türkische Parlament im
Frühjahr 2001 verabschiedet hat, wurde von Staatspräsident Sezer ans
Parlament zur weiteren Überarbeitung mit der Begründung zurückverwiesen, die
Novelle entspreche nicht den Verpflichtungen der Türkei zur Umsetzung der
EU-Beitrittspartnerschaft. Das RTÜK wird derzeit unter Zugrundelegung
europäischer Standards erneut überarbeitet.
Die Bundesregierung führt keine Statistik über die einzelnen Sanktionen
gegenüber Medien und Medienvertretern.
4. Wie viele Parteien, Gewerkschaften und Vereine sind seit der Aufnahme
der Türkei in den Kreis der EU-Beitrittskandidaten verboten worden bzw.
seitdem von einem Verbotsverfahren bedroht (bitte die einzelnen Parteien
und Vereine und die Begründung des Verbotsverfahrens einzeln
aufführen)?
Bestehende Restriktionen gegenüber Parteien, Gewerkschaften und Vereinen in
der Türkei haben ebenfalls strukturelle, gesetzliche Ursachen, die im Rahmen
der EU-Beitrittskandidatur der Türkei einer Angleichung an europäische
Standards bedürfen. Seit der Zuerkennung des EU-Kandidatenstatus an die Türkei
im Dezember 1999 wurde eine Partei – die islamistische Fazilet-Partei – vom
türkischen Verfassungsgericht verboten (Juni 2001). Die EU hat dies scharf
kritisiert und auch der „Fortschrittsbericht“ weist mit Blick auf die Bewertung der
Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit in der Türkei auf das Verbotsurteil
hin. Gegen die pro-kurdische HADEP-Partei ist ein Verbotsverfahren anhängig.
In Reaktion auf die Kritik der Europäischen Union hat das türkische Parlament
im Oktober 2001 eine Verfassungsänderung verabschiedet, derzufolge
Parteienverbote künftig erschwert werden.
Die Gründung von Nichtregierungsorganisationen in der Türkei unterliegt
weiterhin einem aufwendigen Verfahren, ihre Arbeit wird in erheblichem Maße
kontrolliert. Die Nichtregierungsorganisation Amnesty International, die die
Gründung einer türkischen Zweigstelle beantragt hatte, erhielt hierfür zunächst
keine Genehmigung. Die EU hat erst kürzlich wieder in einer Demarche bei
den türkischen Behörden dazu aufgerufen, die Zusammenarbeit mit
Nichtregierungsorganisationen zu verbessern. Die Arbeit der verschiedenen türkischen
Nichtregierungsorganisationen – gerade auch im Menschenrechtsbereich – ist
aus Sicht der Bundesregierung und der Partner in der Europäischen Union sehr
wichtig für eine Verbesserung der Menschenrechtslage in der Türkei.
5. Wie viele Mittel – Zuschüsse wie Kredite – hat die Türkei
a) von der EU
Als Beitrittskandidat kommt die Türkei ab dem Jahr 2000 in den Genuss von
Vorbeitrittshilfen der EU. Für den Dreijahreszeitraum 2000 bis 2002 werden
jährlich rd. 177 Mio. Euro an Zuschüssen zur Verfügung gestellt. Darin
enthalten sind Haushaltsmittel von jährlich 50 Mio. Euro (zur „Vertiefung der
Zollunion“ sowie zur „Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung
der Türkei“) und Mittel aus der EU-Mittelmeerhilfe MEDA II von jährlich rd.
127 Mio. Euro.
Effektiv wurden der Türkei nach vorläufigen Angaben der Europäischen
Kommission in den Jahren 2000 und 2001 im Rahmen der Vorbeitrittshilfen
insgesamt 209 Mio. Euro bzw. 199 Mio. Euro an Zuschüssen zur Verfügung gestellt.
Davon sind u. a. aufgrund von Anlaufschwierigkeiten bei der Projektdefinition
lediglich 11,6 Mio. Euro (2000) bzw. 84 Mio. Euro abgeflossen.
Die Europäische Kommission hat am 25. April 2001 einen Vorschlag für eine
Finanzrahmenverordnung vorgelegt mit dem Ziel, die der Türkei zur Verfügung
stehenden finanziellen Heranführungshilfen effizienter zu gestalten. Die
existierenden Finanzinstrumente sollen in einer neugeschaffenen Haushaltslinie
zusammengefasst und die Unterstützung gezielt auf Maßnahmen zur Erfüllung
der politischen Kopenhagener Kriterien ausgerichtet werden (MR-Fragen,
Justizreform, Aufbau der Zivilgesellschaft). Die Verordnung soll Anfang 2002 in
Kraft treten.
Zur Unterstützung für die Türkei werden ferner Darlehen aus EIB-Mitteln
(EIB: Europäische Investitionsbank) in Höhe von insgesamt 1,44 Mrd. Euro bis
2004 zur Verfügung gestellt. Davon entfallen insgesamt 600 Mio. Euro auf
Wiederaufbauhilfe und die Rehabilitierung von Erdbebenfolgen (TERRA-
Turkish Earthquake Rehabilitation and Reconstruction Assistance 2000 bis 2004),
jährlich 130 Mio. Euro im Zeitraum 2000 bis 2002 aus der EIB-
Mittelmeerfazilität sowie insgesamt 450 Mio. Euro im Rahmen eines EIB-
Sonderaktionsprogramms zur Konsolidierung und Intensivierung der Zollunion 2000 bis 2004.
Der Türkei steht außerdem die Beteiligung an einer EIB-Vorbeitrittsfazilität
von insgesamt 8,5 Mrd. Euro (aus EIB-Eigenmitteln 2000 bis 2003, für alle
Beitrittskandidaten) offen.
b) von der Bundesregierung und deutschen öffentlichen Stellen, wie z. B.
Hermes seit der Aufnahme in den Kreis der Beitrittskandidaten der EU
erhalten?
Der Großteil der Finanzhilfen für die Türkei wird heute durch die Europäische
Union geleistet (s. Antwort zu Frage 5a). An diesen Finanzhilfen trägt die
Bundesregierung einen Nettoanteil von rund 25 %.
Eine lückenlose Aufstellung der bilateral an die Türkei geleisteten finanziellen
Hilfen ist nicht möglich, da für die Türkei in der Bundesregierung kein
spezielles einheitliches Finanzprogramm besteht.
Seit der Aufnahme der Türkei in den Kreis der EU-Beitrittskandidaten hat
der Bund für Exporte in die Türkei Ausfuhrgewährleistungen in Höhe von
6,2 Mrd. DM übernommen.
6. Welche Waffenlieferungen hat die Türkei seit der Aufnahme in den Kreis
der Beitrittskandidaten zur EU
a) aus der Bundesrepublik Deutschland
b) aus anderen EU-Staaten
c) aus anderen, nicht zur EU gehörenden Staaten der NATO
erhalten und was hat sie dafür bezahlt?
Die Bundesregierung legt über ihre Rüstungsexportkontrollpolitik seit 1999
einen jährlichen Rüstungsexportbericht vor, in dem sie, soweit rechtlich
zulässig, diesbezügliche Statistiken, aufgeschlüsselt nach Empfängerländern,
veröffentlicht. Der erste Rüstungsexportbericht mit den entsprechenden Zahlen für
das Jahr 1999 ist im September 2000 als Bundestagsdrucksache 14/4179
veröffentlicht worden. Der zweite Rüstungsexportbericht (Rüstungsexportbericht
2000) ist am 20. November 2001 von der Bundesregierung verabschiedet
worden und wird in Kürze ebenfalls als Bundestagsdrucksache erhältlich sein.
Zu den Waffenlieferungen aus anderen Staaten in die Türkei liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor. Ebenso wenig liegen Informationen über
die von der Türkei bzw. türkischen Unternehmen für derartige Lieferungen
geleisteten Zahlungen vor.
7. Wie beurteilt die Bundesregierung diese Waffenlieferungen vor dem
Hintergrund der anhaltenden Menschenrechtsverletzungen in der Türkei?
Grundlage bei Entscheidungen der Bundesregierung über Rüstungsexporte
bilden die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von
Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ vom 19. Januar 2000 sowie die
Bestimmungen des Kriegswaffenkontroll- und des Außenwirtschaftsgesetzes.
Im Rahmen des Entscheidungsprozesses werden u. a. sowohl die
Menschenrechtslage in der Türkei als auch die NATO-Mitgliedschaft des Landes
besonders berücksichtigt.
8. Wie viele Flüchtlinge wurden seit der Aufnahme der Türkei in den Kreis
der Beitrittskandidaten zur EU aus der Bundesrepublik Deutschland
abgeschoben?
Im Zeitraum zwischen Januar 2000 bis Oktober 2001 wurden insgesamt 8 500
türkische Staatsangehörige aus Deutschland abgeschoben, darunter 8 216
direkt in die Türkei. Eine Differenzierung nach den jeweiligen Gründen für die
Ausreisepflicht der Betreffenden wird bei der statistischen Erfassung von
Abschiebungen nicht vorgenommen.
9. Wie viele Eilaktionen und Proteste von Menschenrechtsorganisationen wie
amnesty international und anderen hat die Bundesregierung seit der
Aufnahme der Türkei in den Kreis der Beitrittskandidaten zur EU zum Anlass
genommen, um die Türkei mit konkreten Schritten zur Korrektur ihrer
Menschenrechtspolitik und ihrer Politik in der kurdischen Frage zu
drängen?
Die Bundesregierung setzt sich – im Einklang mit der Europäischen Union und
den Vorgaben der EU-Beitrittspartnerschaft für die Türkei vom 8. März 2001 –
für einen Abbau des Regionalgefälles und eine Verbesserung der
wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Möglichkeiten der Bürger im Südosten der
Türkei ein. Dies beinhaltet z. B. auch die Förderung nach der Aufhebung aller
rechtlichen Vorschriften, die türkischen Staatsangehörigen den Gebrauch ihrer
Muttersprache in Fernsehen und Radio verbieten bzw. die Abschaffung von
Vorschriften im Bildungsbereich, die die Gewährleistung der kulturellen
Vielfalt behindern. Darüber hinaus fordert die Bundesregierung – auch im Rahmen
der Beziehungen der EU zur Türkei – die Aufhebung des Ausnahmezustandes
im Südosten der Türkei.
Die Bundesregierung sieht es als ihre Aufgabe an, die Türkei bei einer
strukturellen Verbesserung ihrer Menschenrechtslage – auch im Hinblick auf die
Rechte der kurdischstämmigen Bevölkerung – zu unterstützen. Dazu gehört
auch, dass die Bundesregierung die türkischen Behörden auf konkrete Fälle
aufmerksam macht, in denen sie die Vorgaben der EU-Beitrittspartnerschaft,
internationale Abkommen oder auch allgemeine Menschenrechte verletzt sieht.
Inbesondere bei der Benennung konkreter Fälle leisten
Menschenrechtsorganisationen innerhalb und außerhalb der Türkei einen wertvollen Beitrag. Die
Berichte von Menschenrechtsorganisationen fließen in die Politik der
Bundesregierung zur Verbesserung der Lage der kurdischstämmigen Bevölkerung in
der Türkei mit ein. Dieser Einfluss lässt sich allerdings nicht auf die in der
Frage angesprochene Weise quantifizieren.
10. Hält die Bundesregierung die Einstufung der PKK durch die Regierungen
der USA und Großbritanniens als „terroristisch“ für angemessen und
zutreffend?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, wie beurteilt die Bundesregierung die PKK und deren
aktuelle Politik?
Die seit 1993 in Deutschland mit einem Betätigungsverbot belegte
Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ist – soweit ersichtlich – weder in den USA noch in
Großbritannien bislang mit terroristischen Aktionen in Erscheinung getreten.
Gleichwohl haben beide Regierungen die Organisation in einer Gesamtschau als
„terroristisch“ qualifiziert. Ungeachtet des von der PKK Ende 1999/Anfang
2000 verkündeten neuen Kurses der Friedfertigkeit besteht aus Sicht der
Bundesregierung ein Bedrohungspotential fort.
Davon zu unterscheiden ist die strafrechtliche Bewertung. Die PKK als solche
wurde in Deutschland zu keinem Zeitpunkt als terroristische Vereinigung im
Sinne des § 129a Strafgesetzbuch (StGB) angesehen. Der Generalbundesanwalt
ermittelt vielmehr gegen bestimmte terroristische und kriminelle Strukturen in
der Führungsorganisation der PKK.
11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Politik der Türkei in der
Minderheitenfrage, wonach es in der Türkei keine nationalen Minderheiten mit
eigener Sprache und Kultur, sondern nur religiöse Minderheiten gibt, und
welche Schritte will die Bundesregierung ergreifen, um die Türkei auf
diesem Gebiet zu einer Korrektur ihrer Politik zu bewegen?
Die Türkei hat das Rahmenübereinkommen des Europarates über den Schutz
der nationalen Minderheiten bislang nicht unterzeichnet und erkennt außer den
im Lausanner Vertrag von 1923 genannten Minoritäten keine weiteren
Minderheiten an. Dennoch gilt für die Türkei als EU-Beitrittskandidat, dass sie die
Kopenhagener Kriterien, die u. a. den Schutz von Minderheiten fordern, vor der
Aufnahme von Beitrittsverhandlungen erfüllen muss. Dementsprechend wird
die Lage im Südosten der Türkei im diesjährigen „Fortschrittsbericht“ der EU-
Kommission unter der Überschrift „Minderheitenrechte und
Minderheitenschutz“ analysiert.
Vordringliche Ziele mit Blick auf die gegenwärtige Situation der
kurdischstämmigen Bevölkerung sind aus Sicht der Bundesregierung die Erreichung einer
tatsächlichen Verbesserung der kulturellen und sozialen Rechte sowie der
wirtschaftlichen Lage (s. a. Antworten auf Fragen 9 und 13). Neben der
Thematisierung dieser Ziele in bilateralen politischen Gesprächen sowie im politischen
Dialog der EU mit der Türkei leistet die Bundesregierung hierfür im Rahmen
der verschiedenen EU-Finanzprogramme für die Türkei beträchtliche
finanzielle Hilfen.
12. Wie beurteilt die Bundesregierung die Politik der Türkei, die kurdische
Sprache zwar im Alltagsgebrauch zuzulassen, aber an allen staatlichen
Schulen – also auch in den kurdischen Gebieten – jeden Unterricht in der
kurdischen Sprache weiter zu verbieten, und welche Schritte will die
Bundesregierung ergreifen, um die Türkei zu einer Korrektur dieser
Politik zu bewegen?
In Bezug auf die Möglichkeit, Schulunterricht in einer anderen Sprache als
türkisch zu erteilen, hat es aus Sicht der Bundesregierung bislang noch keine
Fortschritte gegeben. Auch die EU-Kommission kommt im „Fortschrittsbericht
2001“ zu diesem Schluss.
Die Bundesregierung setzt sich im Einklang mit den Vorgaben der EU-
Beitrittspartnerschaft für die Gewährleistung der kulturellen Vielfalt und Garantie der
Menschenrechte für alle Bürger in der Türkei ein, unabhängig von ihrer
Abstammung. Die EU-Beitrittspartnerschaft fordert in diesem Zusammenhang:
„Alle Rechtsvorschriften, die die Wahrnehmung dieser Rechte behindern,
einschließlich im Bildungsbereich, sind abzuschaffen.“
Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen ihrer bilateralen Beziehungen zur
Türkei wie auch im Rahmen der Beziehungen EU/Türkei dafür ein, dass diese
Vorgabe so rasch wie möglich umgesetzt wird.
13. Hält die Bundesregierung eine politische und demokratische Lösung der
kurdischen Frage in der Türkei weiter für eine unverzichtbare
Voraussetzung eines Beitritts der Türkei in die Europäische Union?
Wenn ja, durch welche konkreten Schritte will die Bundesregierung der
Türkei dies deutlich machen?
Die Voraussetzungen für den Beitritt eines Landes zur europäischen Union
wurden auf dem Europäischen Rat in Kopenhagen („Kopenhagener Kriterien“) von
1993 formuliert. Sie lauten:
– institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche
Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von
Minderheiten,
– funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem
Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten,
– Fähigkeit, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu
übernehmen und sich die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und
Währungsunion zu Eigen zu machen.
Der Rat hat am 8. März 2001 die Beitrittspartnerschaft mit der Türkei
verabschiedet, die Ziele und Prioritäten für die Erfüllung der Beitrittskriterien
festlegt. Die Türkei wird darin aufgefordert, die Achtung und den Schutz von
Minderheiten zu gewährleisten sowie die uneingeschränkte Ausübung politischer,
wirtschaftlicher und kultureller Rechte für alle Bürger zu garantieren. Im
Rahmen der kurzfristigen Prioritäten fordert die Beitrittspartnerschaft von der
Türkei die Erarbeitung eines umfassenden Konzepts für den Abbau des
Regionalgefälles, das insbesondere zur Verbesserung der Lage im Südosten im Hinblick
auf die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Möglichkeiten aller Bürger
beitragen soll. Die Europäische Kommission mahnt in ihrem diesjährigen
„Fortschrittsbericht“ erneut entsprechende Schritte der türkischen Regierung an
und kritisiert auch den in vier südöstlichen Provinzen der Türkei
fortbestehenden Ausnahmezustand. Die Türkei bleibt aufgefordert, die erforderlichen
Maßnahmen, zu denen sie sich in ihrem Nationalen Programm für die Übernahme
des Acquis verpflichtet hat, zu ergreifen und umzusetzen.
14. Welche konkreten Schritte will die Bundesregierung – im Rahmen der
EU wie auch bilateral – ergreifen, um den politischen Druck auf die
türkische Regierung zur Verbesserung der Menschenrechtssituation zu
erhöhen?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass sich eine Verbesserung der
Menschenrechtslage in der Türkei am besten im Dialog mit der Türkei erreichen
lässt. Der EU-Kandidatenstatus der Türkei, die EU-Beitrittspartnerschaft und
der jährlich erscheinende „Fortschrittsbericht“ der EU-Kommission bieten eine
geeignete Grundlage, um zu einer schrittweisen Verbesserung der
Menschenrechtslage in der Türkei zu gelangen. Die Bundesregierung setzt sich – sowohl
in ihren bilateralen Beziehungen zur Türkei als auch im Rahmen der
Europäischen Union – für eine zügige Umsetzung der sich aus dem EU-
Kandidatenstatus ergebenden menschenrechtlichen Verpflichtungen der Türkei ein.
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