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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Schwerpunktsetzung in der Entwicklungszusammenarbeit (G-SIG: 14012421)

Schwerpunktpartnerländer, Partnerländer und potentielle Kooperationsländer in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, Schwerpunkte und Mittelzusagen, insbesondere "Bildung oder Grundbildung", Auswirkungen der Terrorismusbekämpfung nach dem 11.9.2001, Projekte des zivilen Friedensdienstes, multinationale Abstimmungen

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

28.11.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/739907. 11. 2001

Schwerpunktsetzung in der Entwicklungszusammenarbeit

der Abgeordneten Peter Weiß (Emmendingen), Klaus-Jürgen Hedrich, Dr. Norbert Blüm, Kurt-Dieter Grill, Siegfried Helias, Joachim Hörster, Dr. Karl-Heinz Hornhues, Rudolf Kraus, Dr. Manfred Lischewski, Marlies Pretzlaff, Erika Reinhardt, Hans-Peter Repnik, Dr. Christian Ruck, Heinz Schemken und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat im Juni 2000 beschlossen, die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland regional und sektoral zu konzentrieren. Unterschieden wird jetzt die Zusammenarbeit mit Schwerpunktpartnerländern und Partnerländern. In Schwerpunktpartnerländern soll das gesamte entwicklungspolitische Instrumentarium in ausgewählten, möglichst nur drei, Schwerpunkten zum Einsatz kommen. Bei Partnerländern soll eine Konzentration auf möglichst nur einen Schwerpunkt in der Entwicklungszusammenarbeit erfolgen. Ferner wurde eine Liste mit weiteren potentiellen Kooperationsländern erstellt, mit denen zurzeit keine nennenswerte entwicklungspolitische Entwicklungszusammenarbeit möglich ist, die jedoch grundsätzlich – bei veränderten Rahmenbedingungen – wieder aufgenommen werden kann. Nachdem nun über ein Jahr seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die neue Schwerpunktsetzung praktiziert worden ist, stellt sich die Frage nach den ersten Erfahrungen mit dieser neuartigen Klassifizierung der Länder, mit denen die Bundesrepublik Deutschland bilateral die Entwicklungszusammenarbeit praktiziert bzw. praktizieren will und der Konzentration auf weniger Schwerpunkte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Welche Länder werden derzeit im Rahmen der bilateralen deutschen Entwicklungszusammenarbeit als Schwerpunktpartnerländer eingestuft?

2

Welche Länder werden derzeit im Rahmen der bilateralen deutschen Entwicklungszusammenarbeit als Partnerländer eingestuft?

3

Welche Länder werden derzeit im Hinblick auf die Entwicklungszusammenarbeit als potentielle Kooperationsländer eingestuft?

4

Mit welchen der in der Antwort auf Frage 1 genannten Schwerpunktpartnerländer sind seit In-Kraft-Treten der neuen Konzeption des BMZ über die „Schwerpunktsetzung in der Entwicklungszusammenarbeit“ neue Vereinbarungen über die bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit getroffen worden?

5

Welche Schwerpunkte wurden wie oft im Rahmen der Vereinbarungen mit den in der Antwort auf Frage 1 genannten Schwerpunktpartnerländern vereinbart?

6

Wie hoch sind insgesamt die Mittelzusagen gegenüber den Schwerpunktpartnerländern, mit denen Vereinbarungen gemäß Frage 4 getroffen wurden?

7

Mit welchen der in der Antwort auf Frage 2 genannten Partnerländern sind seit In-Kraft-Treten der Konzeption des BMZ zur „Schwerpunktsetzung in der Entwicklungszusammenarbeit“ neue Vereinbarungen über die bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit getroffen worden?

8

Welche Schwerpunkte sind wie oft im Rahmen der Vereinbarungen mit den in der Antwort auf Frage 2 genannten Partnerländern vereinbart?

9

Wie hoch sind die Mittelzusagen insgesamt für die Partnerländer, mit denen Vereinbarungen gemäß Frage 7 getroffen wurden?

10

Wie oft ist der Schwerpunkt „Bildung oder Grundbildung“ mit einem Schwerpunktpartnerland oder einem Partnerland in den entsprechenden Vereinbarungen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit vereinbart worden?

11

Haben sich seit In-Kraft-Treten der neuen „Schwerpunktsetzung in der Entwicklungszusammenarbeit“ des BMZ Veränderungen hinsichtlich der Einstufung potentieller Kooperationsländer ergeben?

Wurden einzelne potentielle Kooperationsländer mittlerweile als Partnerländer oder Schwerpunktpartnerländer eingestuft, und wenn ja, welche?

12

Plant die Bundesregierung Veränderungen bei der Einstufung einzelner Staaten als Schwerpunktpartnerländer, Partnerländer oder potentielle Kooperationsländer im Zuge der internationalen Anstrengungen zur Terrorismusbekämpfung nach den Attentaten vom 11. September 2001 in den USA, und wenn ja, welche?

13

In welcher Weise haben bislang die Träger der staatlichen Technischen Zusammenarbeit im weiteren Sinne bzw. der Personellen Zusammenarbeit (DSE, DED, CDG u. a.) ihre Strategieplanung an der Liste der Schwerpunktpartnerländer und Partnerländer ausgerichtet?

14

Hat sich seit der Einführung der neuen „Schwerpunktsetzung in der Entwicklungszusammenarbeit“ des BMZ eine Verstärkung des entwicklungspolitischen Engagements der Kirchen, politischen Stiftungen, Nichtregierungsorganisationen und anderen privaten Träger der Entwicklungszusammenarbeit in den potentiellen Schwerpunktpartnerländern und Partnerländern ergeben, da die Konzeption des BMZ ausdrücklich davon ausgeht, dass insbesondere in den potentiellen Schwerpunktpartnerländern und Partnerländern der Einsatz der Kirchen, politischen Stiftungen und von privaten Trägern sinnvoll und nötig sei?

15

Gibt es Bereiche und Sektoren der Entwicklungszusammenarbeit, für die die Konzeption zur Schwerpunktsetzung der Entwicklungszusammenarbeit keine Anwendung findet, und wenn ja, welche?

16

Wird für das neue Instrument des Zivilen Friedensdienstes ebenfalls die Konzeption zur Schwerpunktsetzung und zur Beschränkung der Entwicklungszusammenarbeit auf Schwerpunktpartnerländer und Partnerländer angewandt?

17

Gibt es Projekte des Zivilen Friedensdienstes in potentiellen Kooperationsländern, und wenn ja, in welchen und in wessen Trägerschaft?

18

Gibt es Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in den letzten Jahren ihre bilaterale Entwicklungszusammenarbeit in ähnlicher Weise auf eine reduzierte Zahl von Ländern und Schwerpunkten konzentriert haben, und wenn ja, welche?

Gibt es dabei Überschneidungen mit der Konzeption der Bundesregierung oder werden sowohl hinsichtlich der Länder als auch der Schwerpunkte andere Akzente gesetzt?

19

Ist die Konzeption der Bundesregierung zur Schwerpunktsetzung in der Entwicklungszusammenarbeit mit anderen Geberstaaten, der Europäischen Union und den multilateralen Entwicklungsinstitutionen abgestimmt, und wenn ja, mit welcher Zielsetzung?

Hat die Europäische Union ihre Entwicklungszusammenarbeit mit Ländern verstärkt, die als Partnerländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit nur noch in einem Schwerpunkt gefördert werden oder die als potentielle Kooperationsländer zurzeit keine deutsche Entwicklungshilfe erhalten?

Gibt es hierzu konkrete Beispiele, und wenn ja, welche?

Berlin, den 7. November 2001

Peter Weiß (Emmendingen) Klaus-Jürgen Hedrich Dr. Norbert Blüm Kurt-Dieter Grill Siegfried Helias Joachim Hörster Dr. Karl-Heinz Hornhues Rudolf Kraus Dr. Manfred Lischewski Marlies Pretzlaff Erika Reinhardt Hans-Peter Repnik Dr. Christian Ruck Heinz Schemken Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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