BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Schaffung von Klarheit über nötige Grenzwerte für elektromagnetische Strahlungen (G-SIG: 14012428)

Vorlage des Berichts über die Wirkungen von Elektrosmog, Planungssicherheit durch Entscheidung über Grenzwerte, Berücksichtigung nichtthermischer Wirkungen der elektromagnetischen Strahlung, Regressforderungen von UMTS-Lizenzinhabern, Forschungsprojekt zur Strahlungsmessung von Funkmasten, Bürgerproteste gegen Mobilfunksendeanlagen, Information und Gesundheitsschutz

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

27.11.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/740707. 11. 2001

Schaffung von Klarheit über nötige Grenzwerte für elektromagnetische Strahlungen

der Abgeordneten Gudrun Kopp, Detlef Parr, Ina Albowitz, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Dr. Karlheinz Guttmacher, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Dieter Thomae, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die geltenden Grenzwerte für elektromagnetische Strahlungen sind umstritten und haben eine breite öffentliche Diskussion ausgelöst. Derzeit liegen jedoch noch keine verlässlichen wissenschaftlichen Ergebnisse über mögliche Gesundheitsschädigungen durch Elektro-Smog – besonders bei Kindern – vor. Die Verunsicherung in der Bevölkerung und der Ruf nach vorsorgendem Gesundheitsschutz sind verständlicherweise groß.

Ebenso benötigen aber Mobilfunk-Lizenznehmer Planungssicherheit für das vorgesehene Aufstellen von insgesamt 40 000 Mobilfunksendemasten, als Amortisation für milliardenschwere Investitionen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wann wird die Bundesregierung ihren für September 2001 angekündigten Statusbericht über die Wirkungen von Elektro-Smog vorlegen?

2

Ab welchem Zeitpunkt wird Planungssicherheit für Mobilfunknetz-Betreiber und Verbraucher bestehen aufgrund einer Entscheidung der Bundesregierung über die künftig geltenden Grenzwerte für Elektro-Smog?

3

Sollen die in der Bundesimmissionsschutz-Verordnung genannten Grenzwerte für elektromagnetische Strahlungen neben den thermischen auch die biologischen Wirkungen auf den menschlichen Körper berücksichtigen?

4

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit von Regressforderungen der UMTS-Lizenzinhaber ein, sollten die Lizenzbedingungen aufgrund neuer Grenzwerte geändert werden?

5

Ist die Bundesregierung bereit, ein bundesweites langfristiges Forschungsprojekt zur Strahlungsmessung von Funkmasten zu initiieren, so wie es bereits die bayerische Regierung auf Landesebene getan hat?

6

Wie schätzt die Bundesregierung das Ausmaß von Bürgerprotesten gegen das Aufstellen von Mobilfunksendemasten – besonders in allgemeinen Wohngebieten – ein?

7

Welche Maßnahmen zur gezielten Information und zum Gesundheitsschutz der Bürger sind geplant?

Berlin, den 6. November 2001

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen