Konsequenzen aus dem „Umweltskandal Neuendettelsau“
der Abgeordneten Birgit Homburger, Marita Sehn, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Ulrich Heinrich, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Irmgard Schwaetzer, Gudrun Serowiecki, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
In der bayerischen Gemeinde Neuendettelsau, Landkreis Ansbach, wurden nach Pressemeldungen (z. B. dpa vom 3., 14. und 17. Juni 2002) über Jahre hochgiftige Chemikalien auf mehrere Äcker ausgebracht und damit die Böden großflächig verseucht. Ein Landwirt, der eine Biogasanlage betreibt, hatte die hochgiftigen Chemikalien vorgeblich zum Zwecke der Entsorgung angenommen. Es wird berichtet, dass sich im Internet mehrere Biogasanlagenbetreiber als Entsorgungsbetriebe anpreisen. Daher besteht die Möglichkeit, dass es sich in Neuendettelsau nicht um einen Einzelfall handelt. Der bayerische Umweltminister Werner Schnappauf hat dem Umweltausschuss des bayerischen Landtags in öffentlicher Sitzung Bericht erstattet.
Neben der Frage nach der Überwachung und dem Vollzug abfallrechtlicher Regelungen durch die zuständigen Behörden wirft der Fall auch die Frage auf, ob die bundesrechtlichen Vorgaben zur Verhinderung solcher Machenschaften ausreichen, ob sie insbesondere hinreichend präzise und verständlich sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie hat sich die Bundesregierung über die illegale Entsorgung von Chemikalien in Neuendettelsau informiert?
Hat die Bundesregierung in dieser Sache Kontakt zur bayerischen Staatsregierung aufgenommen?
Wie stellt sich der Fall nach derzeitigem Kenntnisstand der Bundesregierung dar, insbesondere welche Genehmigungen lagen für die Anlage vor und waren weitere Entsorgungsunternehmen an den Vorgängen beteiligt?
Sieht die Bundesregierung aufgrund des Falles auf Bundesebene Handlungsbedarf, z. B. durch Konkretisierung der einschlägigen Rechtsvorschriften, und wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, bei welchen Vorschriften sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf?
Sieht die Bundesregierung ansonsten Handlungsbedarf, um derartige Umweltskandale zukünftig zu verhindern, und wenn ja, in welchen Bereichen?