Demokratische Kontrolle von Europol
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
In ihrer Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat über die demokratische Kontrolle von Europol – Ratsdok. 07212/02 – gibt die Europäische Kommission zu verstehen, dass sie die Kontrolle von Europol durch die Parlamente für nicht ausreichend hält. Zwar werden die gegenwärtigen Kontrollmechanismen „nicht als rechtlich unangemessen“ bezeichnet. Jedoch wird die Forderung nach „klareren und transparenteren Regelungen“ erhoben, die insbesondere dann zu einer verstärkten Kontrolle durch demokratisch legitimierte Instanzen führen müssen, wenn die Befugnisse für Europol ausgeweitet werden.
Das Europäische Parlament hat vor diesem Hintergrund kürzlich eine belgischspanische Initiative zur Übertragung von mehr Kompetenzen an Europol mit breiter Mehrheit abgelehnt. Stattdessen empfehlen die Europaabgeordneten den Mitgliedstaaten die volle Integration von Europol in das institutionelle System der Europäischen Union. Dies hätte unter anderem zur Folge, dass die parlamentarische Kontrolle verbessert und auch der Europäische Gerichtshof einbezogen würde (siehe auch DAS PARLAMENT, 21. Juni 2002: EU-Institut für Polizeistudien findet keine Zustimmung).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um nicht nur die Befugnisse, sondern auch die parlamentarische Kontrolle von Europol auszudehnen?
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu den in der Einleitung zitierten Vorschlägen des Europäischen Parlaments ein?
Ist die in der Einleitung zitierte Mitteilung der Europäischen Kommission im Europol-Verwaltungsrat erörtert worden?
Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?