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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Kennzeichnung videoüberwachter Bundesgebäude (G-SIG: 14012459)

Umsetzung der Kennzeichnungspflicht, Dauer der gespeicherten Aufzeichnungen

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

18.12.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/756823. 11. 2001

Kennzeichnung videoüberwachter Bundesgebäude

der Abgeordneten Angela Marquardt, Petra Pau und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Immer häufiger kommt es beim Schutz öffentlicher Gebäude zum Einsatz von Videokameras. Laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), § 6b Abs. 2, sind „der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen“. § 6b Abs. 5 BDSG fordert die unverzügliche Löschung der Daten, wenn sie „zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind“. Bezüglich der Kennzeichnungspflicht gibt es Hinweisen aus der Bevölkerung zufolge Anhaltspunkte, dass dieser nicht oder zumindest selten nachgekommen wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

An wie vielen und an welchen Gebäuden, die im Besitz oder unter Verwaltung des Bundes sind, werden Videokameras zur Überwachung eingesetzt (bitte einzeln aufschlüsseln)?

2

Wie viele Kameras kommen dabei insgesamt zum Einsatz?

3

An wie vielen und an welchen der videoüberwachten Bundesgebäude sind Hinweise angebracht, die Passanten oder Bürgern, die in den erfassten Bereich gelangen, erkennen lassen, dass sie beobachtet werden und wer die verantwortliche Stelle ist (bitte einzeln aufschlüsseln)?

4

Durch welche konkreten Maßnahmen wird der Kennzeichnungspflicht nachgekommen?

5

Was hat bei den nicht gekennzeichneten Gebäuden dazu geführt, dass die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnungspflicht noch nicht umgesetzt wurde?

Und sind dies nach Ansicht der Bundesregierung relevante Hinderungsgründe?

6

Bis wann sollen die Bundesgebäude vollständig mit den geforderten Hinweisschildern ausgestattet sein?

7

Wie lange werden die Aufzeichnungen der an Gebäuden des Bundes installierten Videokameras gespeichert?

a) Gibt es dafür einheitliche Bewertungsgrundlagen?

b) Wer trifft die Entscheidung über den Zeitpunkt der Löschung?

Berlin, den 20. November 1001

Angela Marquardt Petra Pau Roland Claus und Fraktion

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