Kennzeichnung videoüberwachter Bundesgebäude
der Abgeordneten Angela Marquardt, Petra Pau und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Immer häufiger kommt es beim Schutz öffentlicher Gebäude zum Einsatz von Videokameras. Laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), § 6b Abs. 2, sind „der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen“. § 6b Abs. 5 BDSG fordert die unverzügliche Löschung der Daten, wenn sie „zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind“. Bezüglich der Kennzeichnungspflicht gibt es Hinweisen aus der Bevölkerung zufolge Anhaltspunkte, dass dieser nicht oder zumindest selten nachgekommen wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
An wie vielen und an welchen Gebäuden, die im Besitz oder unter Verwaltung des Bundes sind, werden Videokameras zur Überwachung eingesetzt (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Wie viele Kameras kommen dabei insgesamt zum Einsatz?
An wie vielen und an welchen der videoüberwachten Bundesgebäude sind Hinweise angebracht, die Passanten oder Bürgern, die in den erfassten Bereich gelangen, erkennen lassen, dass sie beobachtet werden und wer die verantwortliche Stelle ist (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Durch welche konkreten Maßnahmen wird der Kennzeichnungspflicht nachgekommen?
Was hat bei den nicht gekennzeichneten Gebäuden dazu geführt, dass die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnungspflicht noch nicht umgesetzt wurde?
Und sind dies nach Ansicht der Bundesregierung relevante Hinderungsgründe?
Bis wann sollen die Bundesgebäude vollständig mit den geforderten Hinweisschildern ausgestattet sein?
Wie lange werden die Aufzeichnungen der an Gebäuden des Bundes installierten Videokameras gespeichert?
a) Gibt es dafür einheitliche Bewertungsgrundlagen?
b) Wer trifft die Entscheidung über den Zeitpunkt der Löschung?