Positionen der Bundesregierung zu einer neuen Welthandelsrunde
der Abgeordneten Gudrun Kopp, Rainer Brüderle, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Vor wenigen Tagen hat die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Globalisierung der Weltwirtschaft – Herausforderungen und Antworten“ einen Zwischenbericht vorgelegt, der in wesentlichen Teilen nur von den Regierungsfraktionen mitgetragen wird.
Inzwischen liegt zusätzlich ein Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Sicherung eines fairen und nachhaltigen Handels durch eine umfassende Welthandelsrunde“ (Bundestagsdrucksache 14/7143) vor. Daneben hat die Europäische Union unter aktiver Mitarbeit und mit Zustimmung der Bundesregierung eine Verhandlungslinie für die bevorstehende WTO-Ministerkonferenz festgelegt.
Vor diesem Hintergrund erscheint die Haltung der Bundesregierung bei der Bewertung der Globalisierung im Allgemeinen und zur inhaltlichen Ausrichtung einer neuen Welthandelsrunde im Speziellen teilweise unklar.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Chancen der Globalisierung unfair verteilt sind?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Entwicklungsländern der Schlüssel zu einer erfolgreichen Verhandlungsrunde ist?
Wenn ja, aus welchem Grunde spielen die USA und Japan hier nur eine untergeordnete Rolle?
Verfolgt die Bundesregierung ausdrücklich das Ziel einer sozial-ökologischen Gestaltung des multilateralen Handels- und Investitionsregimes?
Wenn ja, was versteht die Bundesregierung konkret unter einer sozial-ökologischen Gestaltung eines multilateralen Handels- und Investitionsregimes?
Was versteht die Bundesregierung konkret unter Maßnahmen, die den Entwicklungsländern die Sicherung der Ernährung ihrer Bevölkerung im Kontext einer multilateralen Welthandelsrunde ermöglichen sollen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es einen natürlichen Gegensatz zwischen weiterer Handelsliberalisierung und den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung, des Umweltschutzes, des sozialen Fortschritts, der Beachtung sozialer Mindeststandards, der Armutsbekämpfung, des Gesundheits- und Verbraucherschutzes sowie des Tierschutzes gibt, wie es die Forderung nach einem „angemessenen Ausgleich“ zwischen einer weiteren Handelsliberalisierung und diesen Zielen logisch nahe legt?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass in der WTO ökologische, soziale und gesundheitsschutzbezogene Kriterien unzureichend berücksichtigt werden?
Inwiefern geht die Umsetzung der von den Vertragsstaaten eingegangenen Verpflichtungen unter dem Dach der WTO zu Lasten der Einhaltung anderer Verpflichtungen in Bereichen wie der Umwelt oder den „Sozialrechten“?
Welche konkrete Problematik sieht die Bundesregierung darin, dass „politisch sensible“ Entscheidungen ausschließlich nach den Kriterien der WTO Streitschlichtungsgremien getroffen werden?
Welche konkreten Anhaltspunkte und Beispiele hat die Bundesregierung dafür, dass Umweltschutz durch Handelsliberalisierung unterlaufen wird?
Unterstützt die Bundesregierung die Forderung, die so genannten Kernarbeitsnormen als Teil der Menschenrechte im WTO-Regelwerk zu verankern?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das geplante gemeinsame Forum von IAO und WTO keine Alternative zur Verankerung dieser Kernarbeitsnormen im WTO-Regelwerk darstellt?
Unterstützt die Bundesregierung die Forderung, der Öffentlichkeit direkten Zugang zu den Streitschlichtungsverfahren unter dem Dach der WTO zu gewährleisten?
Unterstützt die Bundesregierung die Forderung, bei der WTO eine parlamentarische Versammlung mit beratender Funktion einzurichten?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die so genannten Kernarbeitsnormen schon allein deshalb im WTO-Regime verankert werden müssen, weil in erster Linie die meisten Entwicklungsländer im harten Wettbewerb untereinander stehen, so dass nur durch eine Berücksichtigung im WTO-Regelwerk eine weltweit allgemeine Einhaltung gewährleistet wird?