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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Umfang und bisherige Ergebnisse der nach den Anschlägen vom 11. September 2001 angelaufenen bundesweiten Rasterfahndung (Nachfrage) (G-SIG: 14012570)

Effektivität, Verhältnismäßigkeit und grundgesetzliche Vertretbarkeit der Fahndungsmaßnahmen, Datenschutz

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

18.02.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/808725. 01. 2002

Umfang und bisherige Ergebnisse der nach den Anschlägen vom 11. September 2001 angelaufenen bundesweiten Rasterfahndung (Nachfrage)

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Seit Beginn der von der Innenministerkonferenz Anfang Oktober 2001 beschlossenen bundesweiten Rasterfahndung sind inzwischen fast vier Monate verstrichen. Noch immer ist keine einzige Verhaftung eines mutmaßlichen „Schläfers“ infolge dieser bundesweiten Ausforschung bekannt geworden, von der eine große Zahl unschuldiger Menschen betroffen ist. Weder über die Zahl der bisher überprüften Personen, noch über deren Ergebnisse, noch über die Kosten dieser Aktion, die Zahl der dabei eingesetzten Beamtinnen und Beamten und die Arbeitszeit, die in diese Rasterfahndung investiert wurde, liegen verlässliche Daten vor.

Gleichzeitig wächst die öffentliche Kritik. So haben zahlreiche Studierenden-Vertretungen Klagen gegen die Weiterleitung von Daten von Studierenden an die Polizeibehörden eingereicht. Auch in privaten und öffentlichen Betrieben hat die Weiterleitung der Daten von keiner konkreten Straftat beschuldigten Beschäftigten an Polizeibehörden zu Diskussionen und Auseinandersetzungen geführt.

Offen ist bis heute auch, ob zu irgendeinem Zeitpunkt eine nach den polizeirechtlichen Regelungen erforderliche „gegenwärtige Gefahr“ für bestimmte, hochrangige Rechtsgüter überhaupt bestanden hat oder ob diese heute noch besteht.

Bei Fragen zur Sicherheit kerntechnischer Anlagen, aber auch in anderen Zusammenhängen haben Vertreter der Bundesregierung in der Vergangenheit wiederholt erklärt, dass keine unmittelbare Gefahr terroristischer Anschläge bestehe. Für die Einleitung von Rasterfahndungen ist aber eine solche Gefahrenlage laut Gesetz zwingend erforderlich. Das Oberlandesgericht Wiesbaden hat deshalb kürzlich auf Beschwerde eines sudanesischen Studenten hin ein untergeordnetes Gericht verpflichtet, förmlich festzustellen, „ob eine gegenwärtige Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person besteht“. Damit kommen laut Pressebericht alle Rasterfahndungsmaßnahmen in Hessen auf den Prüfstand (Quelle: Telepolis, Magazin der Netzkultur, 13. Januar 2002).

Am 22. Januar 2002 hat das Berliner Landgericht die in Berlin laufende Rasterfahndung gegen mutmaßliche Anhänger islamischer Organisationen für unzulässig erklärt. Auch hier ist nach ersten Presseberichten die Begründung, dass eine gegenwärtige Gefahr terroristischer oder vergleichbarer Anschläge nicht vorliegt.

Die „Deutsche Richterzeitung“ formuliert in ihrer Ausgabe 1/2002 unter der Überschrift „Neues aus der ,Mottenkiste‘ Rasterfahndung“ noch einmal grundsätzliche Kritikpunkte an solchen Maßnahmen:

„Unabhängig von den rechtlichen Voraussetzungen ist die Rasterfahndung allerdings (rechts)politisch umstritten“, schreibt die Zeitung, und nennt dann als Kritikpunkte, dass

  • eine Vielzahl unverdächtiger Personen in die Fahndung einbezogen werden,
  • potenziell sämtliche Datenbestände in Dateien herangezogen werden können und damit die Zweckbindung der dort vorhandenen Daten umgangen wird,
  • die traditionelle Suche nach verantwortlichen Personen dergestalt umgekehrt wird, dass sie zunächst als verantwortlich angesehen werden und ihnen gegenüber Verdachtsmomente erst durch die Rasterfahndung ausgeschlossen werden,
  • die Zwecktauglichkeit der Rasterfahndung vorher kaum bekannt sei und
  • wegen der weitgehenden Anonymität kaum Rechtsschutz möglich sei“.

Trotz dieser Urteile und der anhaltenden öffentlichen Kritik gehen die Fahndungsmaßnahmen anscheinend weiter. So wurden in Hamburg, nachdem dort bisher anscheinend über 30 000 männliche Studierende überprüft wurden, 140 Personen zur polizeilichen Vernehmung vorgeladen (DER TAGESSPIEGEL, AFP, 22. Januar 2002).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie viele Personen wurden seit dem Beschluss der Innenministerkonferenz über die bundesweite Rasterfahndung einer polizeilichen Überprüfung unterzogen (bitte Angaben nach Bundesländern aufschlüsseln)?

a) Wie viele davon waren männliche Personen, wie viele weiblich?

b) Wie viele dieser Personen waren deutsche Staatsangehörige, wie viele hatten eine andere Staatsangehörigkeit?

c) Wie viele der überprüften Personen waren – Studierende – Beschäftigte an Hochschulen – Beschäftigte in anderen öffentlichen Stellen oder Betrieben – Beschäftigte in privaten Firmen (bitte nach Wirtschaftszweigen aufschlüsseln) – Flüchtlinge?

d) Wie viele haben mutmaßlich oder nachweislich die islamische Religionszugehörigkeit?

2

Welche Dateien von welchen Behörden, Universitäten, privaten Firmen und anderen Stellen wurden in diesem Zusammenhang an polizeiliche Fahndungsstellen übergeben und dort ausgewertet?

3

Wie viele Prozesse von Beschäftigten und/oder Betriebsräten, Personalräten, Studierenden-Vertretungen und anderen Stellen gegen diese Weiterleitung von Daten sind der Bundesregierung bekannt?

Welche Ergebnisse aus diesen Prozessen sind der Bundesregierung bekannt (bitte die Verfahren und ihre Ergebnisse einzeln auflisten)?

4

Wie viele Beamtinnen und Beamte waren seit Anfang Oktober 2001 mit dieser Sammlung, Sichtung und Auswertung von Daten im Rahmen der Rasterfahndung beschäftigt?

5

Wie viele Stunden haben diese Beamtinnen und Beamten der Polizei mit dieser Arbeit verbracht, und aus welchen anderen polizeilichen Aufgaben wurden sie abgezogen (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?

6

Wie viele Verdächtige oder Straftäter wurden seitdem im Zuge dieser Fahndungsmaßnahmen von der Polizei ermittelt, und wie viele förmliche Ermittlungsverfahren wurden gegen diese Personen eingeleitet?

7

Welcher Straftaten werden diese Personen verdächtigt oder sind sie evtl. bereits vorher oder seit Anlaufen der Fahndung verurteilt worden?

8

Wie viele Personen sind inzwischen in den engeren Kreis potentieller Verdächtiger einbezogen worden, und welche Konsequenzen hatte das für diese Personen (Überwachung, polizeiliche Vorladung usw.)?

9

Wie viele Personen wurden seit Anfang Oktober 2001

– von der Polizei zu Hause aufgesucht und befragt,

– an ihrer Arbeitsstelle oder an ihrem Studienplatz aufgesucht und befragt,

– in die polizeiliche Observation aufgenommen?

10

Gegen wie viele Personen wurde im Zuge dieser Fahndung seit Anfang Oktober 2001

– eine Überwachung ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs eingeleitet,

– eine Überwachung ihrer Wohnung eingeleitet und

– andere Formen der Observation verhängt?

11

Wie viele bisher verdächtigten oder rechtskräftig verurteilten Personen stehen nach Meinung der Polizei im direkten oder indirekten Zusammenhang mit potentiell terroristischen islamischen Organisationen?

12

Wie viele der in Frage 10 angesprochenen Personen stehen möglicherweise im Zusammenhang mit anderen terroristischen oder extremistischen Organisationen (bitte nach den Namen dieser Organisationen aufschlüsseln)?

13

Wie viele Daten von im Zuge der Rasterfahndung erfassten Personen sind seit Anlaufen der Rasterfahndung beim Bundeskriminalamt zusammengefasst worden?

14

Wie viele der mit Frage 1 erfragten Personendaten bzw. Personen sind inzwischen beim BKA oder bei den Landespolizeistellen überprüft worden?

15

Wie lange wird die Überprüfung der noch verbliebenen Personen noch dauern?

16

Hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz oder haben auf Landesebene die dortigen Datenschutzbeauftragten seit Beginn der Rasterfahndung Einblick in die polizeilich gesammelten Daten und in den weiteren Umgang mit diesen Daten genommen?

Wenn ja, wann geschah das in welchem Bundesland?

Was war das Ergebnis dieser datenschutzrechtlichen Überprüfungen?

17

Wie viele der im Zuge der Rasterfahndung erhobenen personenbezogenen Daten wurden seit Anfang Oktober 2001 an geheimdienstliche Stellen zur Überprüfung weitergereicht?

18

Wann werden welche dieser Daten vernichtet und wer überwacht die Vernichtung dieser Daten (bitte nach Polizei und Geheimdiensten bzw. nach Bund und Ländern getrennt aufschlüsseln)?

19

Hat es nach Inkrafttreten des Terrorismusbekämpfungsgesetzes eine Ausweitung der Rasterfahndung insoweit gegeben, als nun auch Sozialdaten einbezogen wurden?

Wenn ja, welche Daten von wie vielen Personen wurden von welchen Stellen eingefordert und werden jetzt bei der Polizei überprüft?

20

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den anhaltenden Klagen und den oben genannten Urteilen für das weitere Vorgehen im Rahmen dieser bundesweiten Rasterfahndung?

21

Wie beurteilt die Bundesregierung unter dem Eindruck des bisherigen Fahndungsaufwandes und seiner Ergebnisse, der ergangenen Urteile und der öffentlichen Kritik die Effektivität, Verhältnismäßigkeit und grundgesetzliche Vertretbarkeit einer solchen Maßnahme, von der viele unschuldige Personen betroffen sind?

Berlin, den 23. Januar 2002

Ulla Jelpke Roland Claus und Fraktion

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