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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Einkommensteuerliche und rentenversicherungsrechtliche Situation von Müttern und Vätern in der Tagespflege (G-SIG: 14012427)

Situation bei der Einkommensteuer- und Rentenversicherungspflicht für Tagesmütter, Höhe des monatlichen Gewinns vieler Tagesmütter, finanzielle Unterstützung der Tagespflege, Qualifizierung von Tagesmüttern, Erlangung einer Gleichrangigkeit in der Betreuung der Kinder in pädagogischen Einrichtungen und in der Tagespflege

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

04.12.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/740607. 11. 2001

Einkommensteuerliche und rentenversicherungsrechtliche Situation von Müttern und Vätern in der Tagespflege

der Abgeordneten Ina Lenke, Dr. Irmgard Schwaetzer, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Rainer Funke, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Dieter Thomae, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Betreuung durch Tagesmütter ist oft die einzige Möglichkeit für Eltern von Kleinkindern unter drei Jahren, einer Berufstätigkeit nachzugehen. In den letzten Wochen hat eine Beurteilung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) zur Rentenversicherungspflicht von selbständig tätigen Tagesmüttern für Verunsicherung unter den Tagesmüttern gesorgt. Überdies gibt es von den Finanzämtern widersprüchliche Angaben zur einkommensteuerlichen Behandlung der Einkünfte aus Pflegegeldern.

Selbständig tätige Tagesmütter unterliegen laut einer Beurteilung der BfA nach § 2 SGB VI der gesetzlichen Rentenversicherung. Ausgenommen sind geringfügig selbständig Tätige mit einem regelmäßigen Einkommen von monatlich weniger als 630 DM und einer Tätigkeitsdauer von weniger als 15 Stunden in der Woche. Dies ist für die meisten Tagesmütter neu, da eine Meldepflicht erst seit dem 1. Januar 2001 besteht, und die zuständigen Verbände (Tagesmütter- Bundesverband, Tagesmütter-Landesverbände, örtliche Tagesmütterinitiativen) die Betroffenen erst jetzt informieren.

Nach § 23 SGB VIII können Kommunen Tagespflege für Kinder unter drei Jahren fördern. Bei der Organisation dieser Aufgabe gibt es verschiedene Modelle. Bei den „Tagesmüttermodellen“ schließen die Kommunen einen Dienstvertrag mit der Tagesmutter. Häufiger werden Zuschüsse direkt an die anspruchsberechtigten Eltern gezahlt und unter Umständen eine Eigenleistung der Eltern gefordert.

Gemäß eines Erlasses des Bundesministeriums der Finanzen aus dem Jahr 1990 sind Pflegegelder aus öffentlichen Kassen einkommensteuerfrei und damit auch rentenversicherungsfrei, wenn die Pflegetätigkeit nicht erwerbsmäßig betrieben wird.

Um die Zahlungen an die Tagesmütter sicherzustellen, zahlen viele Kommunen das Pflegegeld direkt an die Tagesmutter und nicht an die Elternteile. Bisher ist davon ausgegangen worden, dass diese Zahlungen nicht der Einkommensteuer unterliegen, da sie aus öffentlichen Kassen stammen. Nach Auskunft der Oberfinanzdirektion Hannover und des Finanzamtes Verden/Aller ist jedoch ausschlaggebend, wer Anspruchsberechtigter ist. Danach würden diese Honorare aus der Tagespflegtätigkeit, auch wenn sie die Tagesmutter direkt von den Kommunen erhält, einkommensteuer- und rentenversicherungspflichtig, da diese formell als Zuschüsse den Eltern des Kindes zustehen. Die Rentenversicherungsbeiträge sind von der gering entlohnten Tagesmutter schwer zu leisten und würden das Ende der Tagespflege nach § 23 SGB VIII bedeuten.

Nach Angaben des Tagesmütter-Bundesverbandes erhalten betroffene Tagesmütter zurzeit sowohl von der BfA als auch von den Finanzämtern sich widersprechende Auskünfte über Rentenversicherungs- und Einkommensteuerpflicht ihrer Einkünfte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Betreuung von Kleinkindern und Schulkindern durch Tagesmütter zu?

2

Welche Informationen hat die Bundesregierung, in welchem Umfang Eltern von der Tagespflege nach § 23 SGB VIII profitieren (Anzahl der betreuten Kinder, Höhe der kommunalen Aufwendungen) und wie diese von den Kommunen organisiert wird?

3

Wie bewertet die Bundesregierung die in der Vorbemerkung beschriebene Einschätzung der Oberfinanzdirektion Hannover zur Einkommensteuerpflicht von Pflegegeldern?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung die verschiedenen in der Praxis gängigen Modelle der Organisation der Tagespflege hinsichtlich der Pflicht zur Einkommensteuer und gesetzlichen Rentenversicherung?

5

Entspricht eine Einkommensteuerpflicht von öffentlichen Zuschüssen für Tagespflege und die Rentenversicherungspflicht für Tagesmütter der Zielsetzung der Bundesregierung, für eine bessere Betreuung von Kindern zu sorgen und Familien zu entlasten?

6

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass durch das geringe Honorar der monatliche Gewinn vieler Tagesmütter deutlich niedriger als 630 DM liegt?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass Tagesmütter und -väter durch den Mindestbeitrag von 120,33 DM in der Rentenversicherung immer dann einen höheren Anteil als 19,1 % zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen müssen, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen niedriger als 630 DM ist?

8

Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, bei der geringfügigen selbständigen Tätigkeit die 15-Stunden-Grenze bei der Wochenarbeitszeit zu streichen und bei der Beurteilung, ob eine selbstständige Tätigkeit geringfügig ist, nur das erzielte Einkommen heranzuziehen?

9

Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass weitere finanzielle Belastungen durch Steuern und Rentenversicherung die Tagesmütter in die Schwarzarbeit drängen könnten?

10

Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung die von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Christine Bergmann, bereits in der Zeitschrift „Focus“, Ausgabe 3/2000, geforderte finanzielle Unterstützung der Tagespflege durch Länder und Gemeinden unterstützt und welche Maßnahmen sind noch geplant?

11

Wie hat die Bundesregierung bisher darauf hingewirkt, dass die Tagespflege wie von Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Christine Bergmann, bereits in der Zeitschrift „Focus“, Ausgabe 3/2000, gefordert, auf eine „sichere landesrechtliche Grundlage“ gestellt wird?

12

Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die von Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Christine Bergmann, in einem Interview der Zeitschrift „Super-Illu“, Ausgabe 38/2001, angekündigte Qualifizierung von Tagesmüttern und Qualitätssicherung in der Tagespflege unterstützen?

13

Was unternimmt die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern zur Erlangung einer Gleichrangigkeit in der Betreuung der Kinder in pädagogischen Einrichtungen und in der Tagespflege?

Berlin, den 29. Oktober 2001

Ina Lenke Dr. Irmgard Schwaetzer Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Jörg van Essen Ulrike Flach Rainer Funke Joachim Günther (Plauen) Dr. Karlheinz Guttmacher Klaus Haupt Ulrich Heinrich Walter Hirche Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Dirk Niebel Günther Friedrich Nolting Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Detlef Parr Marita Sehn Dr. Hermann Otto Solms Dr. Dieter Thomae Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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