Rahmenbedingungen einer europäischen und nationalen Umwelthaftung
der Abgeordneten Birgit Homburger, Marita Sehn, Ulrike Flach, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Dr. Helmut Haussmann, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Irmgard Schwaetzer, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Einem Richtlinienentwurf der EU-Kommission folgend soll für Unternehmen und Mitgliedstaaten der Europäischen Union künftig eine umfassende Haftungsverpflichtung für Umweltschäden eingeführt werden. Diese betrifft Schäden aus den Bereichen Wasserverschmutzung und Beeinträchtigung der Wasserqualität sowie ernsthafte Gesundheitsbeeinträchtigungen, welche als deren Folge oder als Folge von Bodenverunreinigungen eintreten. Dabei geht es nicht allein um die Freisetzung gefährlicher Substanzen, sondern auch um mögliche negative Folgen beispielsweise von Lärm, Hitze oder Vibrationen. Überdies ist eine Haftungsverpflichtung für Schäden an der biologischen Vielfalt in gesamteuropäischen und nationalen Schutzgebieten vorgesehen. Die Haftungsverpflichtung soll auch dann greifen, wenn kein unmittelbar Geschädigter auszumachen ist. Umweltbezogene Schadensersatzansprüche sollen insoweit aus dem Bereich des Zivilrechts in das Öffentliche Recht überführt werden: Im Zweifel, zum Beispiel bei höherer Gewalt, Zahlungsunfähigkeit eines Haftungsverpflichteten oder dann, wenn sich der Verursacher nicht ermitteln lässt, sollen die Mitgliedstaaten für sämtliche Kosten haften. Diese staatliche „Ausfallhaftung“ soll auch für den Fall gelten, dass es zu Umweltschäden kommt, obwohl das Unternehmen über eine behördliche Betriebsgenehmigung verfügte und nachweisen kann, dass alle gesetzlichen Auflagen eingehalten worden sind.
Medienberichten zufolge hat die Bundesregierung insbesondere die „Ausfallhaftung“ des Staates kritisiert und auf „unüberschaubare zusätzliche finanzielle und sonstige Risiken“ hingewiesen (Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 22. Januar 2002). Verschärft würden diese Risiken dadurch, dass nach den Vorstellungen des Richtlinienentwurfs Umweltverbände die Behörden gerichtlich zur Sanierung belasteter Standorte zwingen könnten. Dabei soll die Höhe eines Schadensersatzes nach den Vorstellungen der EU-Kommission an den Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes orientiert sein. Bei irreversiblen Schäden soll der Aufwand für Kompensationsmaßnahmen an anderer Stelle zugrunde gelegt werden. Die finanzielle Gesamtbelastung durch die Haftungsregelung veranschlagt die EU-Kommission in der Gemeinschaft auf mindestens 1,5 Mrd. Euro im Jahr.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie bewertet die Bundesregierung den jüngsten Richtlinienentwurf der EU-Kommission zur Umwelthaftung aus ökologischer, ökonomischer und rechtlicher Sicht?
Welche konkreten „unüberschaubaren zusätzlichen finanziellen und sonstigen Risiken“ erkennt die Bundesregierung mit Blick auf den jüngsten Richtlinienentwurf der EU-Kommission zur Umwelthaftung und wie gedenkt sie, diesen Risiken zu begegnen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeiten einer privatwirtschaftlichen Versicherung von Umwelthaftungsrisiken und einer in diesem Zusammenhang finanziellen Bewertung von Umweltschäden?
Liegen der Bundesregierung Schätzungen über die absehbare Höhe zugehöriger Versicherungsprämien vor?
Wenn ja, wie lauten diese Schätzungen und aus welchen Erfahrungen bzw. Untersuchungen sind diese abgeleitet?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, einem Verursacher gegebenenfalls die Verantwortlichkeit beispielsweise für eine Schädigung der biologischen Vielfalt nachzuweisen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, Haftungsobergrenzen für Umweltrisiken vorzusehen?
Wie bewertet die Bundesregierung die vorgesehene „Ausfallhaftung“ des Staates?
Wie bewertet die Bundesregierung die damit verbundenen Risiken für die öffentlichen Haushalte und auf welche Weise gedenkt sie, diesen Risiken Rechnung zu tragen?
Wie bewertet die Bundesregierung eine Form der finanziellen Vorsorge für Umwelthaftungsschäden, wonach Haftungsverpflichtete Zwangsbeiträge in einen obligatorischen Umweltfonds zu entrichten hätten?
Werden derartige Fondslösungen zur Deckung von Umwelthaftungsrisiken in anderen Ländern, beispielsweise in den USA, gegenwärtig praktiziert und welche Erfahrungen wurden dort gesammelt?
Beabsichtigt die Bundesregierung, derartige obligatorische Fonds zur Deckung von Umwelthaftungsrisiken einzurichten?
Wenn nein, wie gedenkt die Bundesregierung statt dessen, die finanziellen Risiken einer umfassenden Haftpflicht für Umweltschäden abzusichern?
Wenn ja, welche Branchen sollen davon gegebenenfalls betroffen sein?
Liegen der Bundesregierung Schätzungen über die absehbare Höhe solcher Zwangsbeiträge für haftungsverpflichtete Unternehmen vor und wie lauten diese gegebenenfalls?
Welche Position vertritt die Bundesregierung zu der Frage, ob eine Umwelthaftpflicht in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf freiwilliger oder demgegenüber obligatorischer Basis eingeführt werden soll?
Wie bewertet die Bundesregierung die vorgesehenen Regelungen zur Umwelthaftung aus wettbewerbspolitischer Sicht im Allgemeinen sowie mit Blick auf die Wettbewerbsposition deutscher Unternehmen im Besonderen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um vor diesem Hintergrund den besonderen Belangen von Handwerksbetrieben sowie von kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland angemessen Rechnung zu tragen?
In welcher Form hat die Bundesregierung ihre Vorstellungen zur Gestaltung der Rahmenbedingungen für eine Umwelthaftung auf europäischer Ebene bisher eingebracht und welche künftigen Aktivitäten sind geplant?