Aussteigerprogramm für Rechtsextremisten
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Am 17. April vergangenen Jahres kündigte das Bundesministerium des Innern (BMI) ein Aussteigerprogramm für Rechtsextremisten an. In der Pressemitteilung des BMI hieß es dazu: „Das Programm richtet sich an alle Angehörigen der rechtsextremistischen Szene – von so genannten Führungspersonen bis hin zu den ‚Mitläufern‘.“ Ziel sei es, „die rechtsextremistische Szene personell zu schwächen und so die menschenverachtenden Aktivitäten einzudämmen. Mit diesem weiten Ansatz soll auch einem Abdriften von Sympathisanten in die Szene vorgebeugt werden. (…) Diese Initiative ist ein Baustein zur Erhöhung der Inneren Sicherheit. Sie kann allerdings nur in engem Kontakt mit den Ländern zum Erfolg führen.“
In einem Interview mit der „FAZ.NET“ am 20. Februar 2001 sagte der Bundesminister des Innern, Otto Schily, auf die Frage, ob man „in Deutschland erst rechtsradikal werden (müsse), um als Jugendlicher einen Arbeitsplatz zu bekommen“: „Es geht um ein Hilfsangebot an Personen, seien es Führungsfiguren oder sei es das Fußvolk, das in dieser Szene sich organisiert, dazu zu ermuntern, sich aus dieser rechtsextremen Szene zu lösen.“
In dem selben Interview erläuterte der Bundesminister, worin diese Hilfe bestehen könnte: „Es kann sein, dass man sagt, wir schaffen dir ein neues soziales Umfeld, dadurch dass wir eine Wohnung verschaffen oder einen Arbeitsplatz an anderer Stelle – bis hin zu durchaus materieller Hilfe, um ihn aus einer schwierigen Situation herauszulösen und – wenn mit dem Ausstieg Gefährdungen verbunden sind – auch Schutzmaßnahmen.“
Thüringens Ministerpräsident Bernhard Vogel befürchtete laut „Berliner Zeitung“ vom 21. Februar 2001, „wenn man das Aussteigen subventioniert, dann fördert man natürlich das Einsteigen“.
Der Bundesminister des Innern, Otto Schily, erläuterte gegenüber „FAZ.NET“ weiter: „Selbst das wäre für uns interessant, wenn jemand sagt, er kommt aus dem inneren Kreis der NPD, und er will sich daraus lösen, und er will uns vielleicht sogar Informationen geben, und er will uns erklären, wie er auf diesen Irrweg geraten ist, das alles kann für uns von Interesse sein.“
Ziel und Vorgehen des Aussteigerprogramms beschrieb Otto Schily: „Auf der Bundesebene geht es vornehmlich um die Führungsfiguren, und auf Landesebene geht es eher um das Fußvolk, wenn ich es so nennen darf. Dort ist einiges an Personen unmittelbar im Visier. Schauen Sie in die Haftanstalten, schauen Sie in Untersuchungshaftanstalten, schauen Sie sich an, was in Ermittlungs- und Strafverfahren verwickelt ist. Das ist ein Personenkreis, der dafür in Betracht kommt. Das sind Straftaten, die von Propagandadelikten bis zu schweren Gewaltdelikten reichen.“ (FAZ.NET, 20. Februar 2001)
Auch die Länder richteten im letzten Jahr Aussteigerprogramme für Rechtsextremisten ein. Die Bundesregierung sieht den Aufbau eines Hilfsnetzes im Bereich der Länder als Voraussetzung für das Aussteigerprogramm auf Bundesebene an. Die Länderprogramme unterschieden sich hinsichtlich Vorgehensweise und Ausgestaltung. So hätten im Magdeburger Aussteigerprogramm gezielte Gespräche mit allen Rechtsextremisten, die Gewalttaten begangen haben, Priorität. Ausgenommen seien Personen, die eine Strafe verbüßen und gegen die Ermittlungsverfahren laufen (Berliner Morgenpost, 14. Mai 2001). Baden-Württemberg richtete ein polizeilich orientiertes Aussteigerprogramm ein, das beim dortigen Landeskriminalamt angesiedelt wurde. Im Rahmen „Gefährder-Ansprachen“ werde gezielt auf bekannte Rechtsextremisten zugegangen (DER SPIEGEL, 19. Februar 2001, S. 17). Am 1. November 2001 nahm die zentrale Anlaufstelle „Aussteigerhilfe Rechts“ der niedersächsischen Justiz ihre Arbeit auf. Dieses Konzept sieht vor, Straftätern mit rechtsradikalem Hintergrund eine verbesserte Hilfestellung zum Ausstieg aus ihrem Umfeld zu leisten (Pressemitteilung des Niedersächsischen Justizministeriums vom 31. Oktober 2001). Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern richteten ähnlich dem Aussteigerprogramm des Bundes eine Telefon-Hotline ein (NWZ-online.de, 24. August 2001).
Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber und der saarländische Ministerpräsident Peter Müller unterstützten das Programm. Edmund Stoiber sagte dazu, es gebe schon heute die Möglichkeit, Aussteiger als Zeugen zu gewinnen (Berliner Zeitung, 21. Februar 2001). „SPIEGEL ONLINE“ schreibt dazu am 22. April 2001: „Viele Landesämter würden die Ausstiegswilligen viel lieber als Quellen innerhalb der rechtsextremen Szene werben – was nach dem Konzept des BfV (Bundesamt für Verfassungsschutz) allerdings ausgeschlossen ist. Zumindest bereits als Spitzel angeworbene Neonazis sollen nicht angesprochen werden, weil die Staatsschützer um ihre Informationszugänge fürchten.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
In welcher Höhe standen bzw. stehen in den Jahren 2001 und 2002 Bundesmittel für das Aussteigerprogramm zur Verfügung und wie schlüsselt sich der Gesamtetat auf (bitte nach Jahren und Sachgebieten wie allgemeinen Verwaltungskosten für das BfV, Kosten für Wohnungs-, Arbeitsplatzbeschaffung, finanzielle Unterstützung, Zeugenschutzprogramme etc. aufschlüsseln)?
Welchem Konzept folgt das Aussteigerprogramm des Bundes und worin unterscheidet es sich von den Programmen der Länder hinsichtlich der Ziele, Vorgehensweise und Ausgestaltung?
Inwieweit sind die Aussteigerprogramme der Länder mit dem des Bundes aufeinander abgestimmt bzw. bedingen die Länderprogramme das Bundesprogramm?
Warum wurde die Durchführung des Aussteigerprogramms einem Geheimdienst wie dem BfV übertragen, nicht aber einer Stelle der Kriminalitätsbekämpfung, des Strafvollzugs, der politischen Bildung oder privaten Einrichtungen wie „Exit“?
Hat es im Vorfeld der Einrichtung des Aussteigerprogramms auf Bundesebene einen Austausch mit bereits bestehenden Aussteigerprogrammen wie z. B. „Exit“ gegeben?
a) Wenn ja, in welcher Form und mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, warum nicht?
Warum wurde das Aussteigerprogramm eingerichtet, obwohl es bereits Aussteigerprogramme wie „Exit“ gibt, die mit zusätzlichen Mitteln hätten ausgestattet werden können?
Wie viele Rechtsextremisten haben sich bisher bei der Telefon-Hotline des BfV für Verfassungsschutzes gemeldet bzw. wurden vom Verfassungsschutz angesprochen (bitte für diese und alle folgenden Fragen nach Monaten sowie nach Mitläufern, einfachen Mitgliedern, führenden Rechtsextremisten/hohen Funktionären und Strafgefangenen aufschlüsseln)?
a) Wie viele der Anrufer bzw. Angesprochene gehörten rechtsextremistischen Parteien (NPD/JN, DVU, Rep), neonazistischen Kameradschaften, der Skinhead-Szene oder anderen rechtsextremistischen Organisationen an (bitte aufschlüsseln)?
b) Welche Motive gaben die ausstiegswilligen Rechtsextremisten an, aus der rechten Szene aussteigen zu wollen?
c) Wie viele Anrufe bzw. Ansprachen führten zu Treffen mit den ausstiegswilligen Rechtsextremisten?
d) Wie viele der Anrufer bzw. der Angesprochenen wurden in das Aussteigerprogramm aufgenommen und werden heute vom Verfassungsschutz betreut?
e) Wie viele Gespräche mit ausstiegswilligen Rechtsextremisten wurden aus welchen Gründen abgebrochen?
f) Wie viele erfolgreiche Ausstiege hat es bis heute gegeben?
g) In wie vielen Fällen wurde ausstiegswilligen Rechtsextremisten ein Umzug in eine neue Wohnung finanziert, ein (neuer) Job, eine Lehrstellen, Weiterbildungs- oder Umschulungsmaßnahme vermittelt?
h) In wie vielen Fällen erhielten ausstiegswillige Rechtsextremisten in welcher Höhe finanzielle Unterstützung oder Kredite?
i) Gegen wie viele Rechtsextremisten, die in das Programm aufgenommen wurden, liefen Ermittlungs- und Strafverfahren (bitte nach Straftaten aufschlüsseln)?
j) In wie vielen Fällen wurden für ausstiegswillige Rechtsextremisten mildere Strafen, vorzeitige Haftentlassung oder Haftverschonung erwirkt?
k) In wie vielen Fällen wurden ausstiegswillige Rechtsextremisten in Zeugenschutzprogramme aufgenommen?
In wie vielen Fällen wurden und werden ausstiegswillige Rechtsextremisten vom Verfassungsschutz als Informanten über die rechte Szene „abgeschöpft“ oder als V-Leute geführt?
In wie vielen Fällen erhielten ausstiegswillige Rechtsextremisten für Informationen über die rechte Szene welche Vergünstigungen?
In wie vielen Fällen wurden Rechtsextremisten nicht angesprochen, weil sie als V-Leute des Verfassungsschutzes geführt wurden und man auf diese Quellen zukünftig nicht verzichten wollte?
Welche Kriterien müssen laut Konzept des Aussteigerprogramms erfüllt sein, um von einem erfolgreichen Ausstieg sprechen zu können?
Wie genau erfolgt die Vermittlung von Arbeitsplätzen, Lehrstellen, Weiterbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen für ausstiegswillige Rechtsextremisten (z. B. gezieltes Ansprechen von Betrieben, Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen)?
Wie erfolgreich kann ein Aussteigerprogramm sein, das Rechtsextremisten erst „ermuntern“ muss, sich aus der rechten Szene heraus zu lösen bzw. ist die Chance für einen erfolgreichen Ausstieg nach Erkenntnis der Bundesregierung nicht grundsätzlich größer, wenn sich Betroffene aus eigener Motivation ohne „Ermunterung“ oder Anreize, einen (neuen) Job oder eine neue Wohnung zu bekommen, melden?
Wie kann verhindert werden, dass Rechtsextremisten sich lediglich aus taktischem Kalkül melden, um sich beispielsweise mildere Strafen oder Hafterleichterungen zu erkaufen?
Wurden Kontakte zu Rechtsextremisten aus diesem Grund abgebrochen und wenn ja, in wie vielen Fällen?
Wird erwogen, den Ausstieg von Führungspersonen oder „einfachen“ Mitgliedern der rechten Szene ggf. öffentlich zu machen und wenn ja, warum, bzw. wenn nein, warum nicht?
Hat die Einrichtung des Aussteigerprogramms zu einer Verunsicherung in der rechten Szene geführt und woran misst die Bundesregierung dies ggf.?
Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse des Aussteigerprogramms bis heute?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussteigerprogramme der Länder und das Zusammenwirken der Aussteigerprogramme auf Landesebene mit dem auf Bundesebene?