Stand der deutsch-russischen Verhandlungen über die Rückführung von Kulturgut
der Abgeordneten Dr. Norbert Lammert, Bernd Neumann (Bremen), Dietrich Austermann, Steffen Kampeter, Jochen Borchert, Dankward Buwitt, Albrecht Feibel, Klaus Francke, Herbert Frankenhauser, Hans-Joachim Fuchtel, Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein, Hans Jochen Henke, Josef Hollerith, Susanne Jaffke, Bartholomäus Kalb, Hartmut Koschyk, Dr. Michael Luther, Anton Pfeifer, Hans-Peter Repnik, Kurt J. Rossmanith, Adolf Roth (Gießen), Dr. Wolfgang Schäuble, Michael von Schmude, Reinhard Freiherr von Schorlemer, Margarete Späte, Erika Steinbach, Dr. Rita Süssmuth und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Unmittelbar vor dem „Petersburger Dialog“ in Weimar vom 8. bis 10. April 2002 hat das russische Oberhaus die zuvor von der Duma gefällte Entscheidung bestätigt, die mittelalterlichen Fenster der Marienkirche Frankfurt (Oder) zurückzugeben. Dieser wichtige Erfolg im Rahmen der deutsch-russischen Verhandlungen über die Rückführung von Kulturgut ist jedoch keine Grundsatzentscheidung. Vielmehr haben Sonderregelungen des im Jahr 1999 vom russischen Parlament verabschiedeten Gesetzes, das die kriegsbedingt in die Sowjetunion verlagerten und sich heute auf dem Gebiet der Russischen Föderation befindlichen Kulturgüter zum Eigentum des Staates erklärte, diesen Transfer möglich gemacht.
Bei den Petersburger Gesprächen hat Bundeskanzler Gerhard Schröder der russischen Seite den Erlass eines erheblichen Teiles der „Transferrubel-Schulden“ in Aussicht gestellt und in der gemeinsamen Pressekonferenz mit Präsident Wladimir Putin diesen Erlass als „Teil eines Pakets“ bezeichnet. Dabei ist unklar geblieben, ob Russland jetzt den völkerrechtlichen und vertraglichen Verpflichtungen nachkommen und die im Zweiten Weltkrieg in die Sowjetunion verlagerten Kulturgüter zurückgeben wird.
Bei den seit Jahren stattfindenden Verhandlungen geht es um die Rückführung von mehreren Hunderttausend Kunstwerken, Archivalien und Büchern nach Deutschland.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Was hat der Bundeskanzler, Gerhard Schröder, mit Blick auf den Erlass von „Transferrubel-Schulden“ genau vereinbart?
Welchen Wert haben nach Berechnung der Bundesregierung die erlassenen Schulden und was wurde der Umrechnung zugrunde gelegt?
Auf welcher haushaltsrechtlichen Grundlage wurde Russland dieser Erlass in Aussicht gestellt?
Worauf bezieht sich die Ankündigung von Bundeskanzler Gerhard Schröder, der Erlass der „Transferrubel-Schulden“ sei „Teil eines Pakets“ und was genau sind die anderen Bestandteile des Pakets?
Sind mit dem Erlass der Schulden weitere Vereinbarungen verbunden, und wenn ja, welche?
Wurden im Zuge der Ankündigung des Schuldenerlasses formelle oder informelle Wünsche von deutscher Seite die Rückführung von Kulturgut betreffend geäußert, und wenn ja, welche?
Welche Verbindung sieht die Bundesregierung zwischen der Rückgabe der mittelalterlichen Glasfenster und dem von deutscher Seite finanziell unterstützten Wiederaufbau der im Zweiten Weltkrieg zerstörten Mariä-Entschlafungskirche in Nowgorod?