BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Maßnahmen zur Behebung des Arbeitskräftemangels im Gastgewerbe (G-SIG: 14012465)

Kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Behebung des Arbeitskräftemangels im Hotel- und Gaststättengewerbe für 2002, gastgewerbliche Green Cards, Ausweitung von Saisonarbeitsverhältnissen, differenziert nach EU-Staaten, Drittländern und EU-Beitrittskandidatenländern, Aufstockung der Kontingente für Gastarbeiter

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

17.12.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/763427. 11. 2001

Maßnahmen zur Behebung des Arbeitskräftemangels im Gastgewerbe

der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Dirk Niebel, Rainer Brüderle, Ina Albowitz, Hildebrecht Braun (Augsburg), Jörg van Essen, Ulrike Flach, Paul K. Friedhoff, Rainer Funke, Joachim Günther (Plauen), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Gudrun Kopp, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Laut einer aktuellen Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) fehlen im Gastgewerbe derzeit über 80 000 Mitarbeiter, die auf dem deutschen Arbeitsmarkt nicht rekrutiert werden können. In der Diskussion um die Einwanderungspolitik unterstützte der Verband daher den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP für eine gesteuerte Zuwanderung nach Deutschland (Bundestagsdrucksache 14/3679), die sich zukünftig stärker als bisher an den eigenen Interessen Deutschlands orientiert. Das betrifft vor allem eine intensivere Berücksichtigung derjenigen Branchen, die einen Mangel an Arbeitskräften zu verzeichnen haben.

Unter der Voraussetzung, dass die parlamentarische Beratung der verschiedenen Gesetzesvorlagen zur Zuwanderung erfolgreich zum Abschluss gebracht werden kann, ist mit einem Inkrafttreten frühestens zum 1. Januar 2003 zu rechnen. Damit ist bereits heute absehbar, dass auch im Jahr 2002 z. B. die Tourismusbranche weiterhin einen erheblichen Arbeitskräftemangel zu beklagen haben wird.

Daher fragen wir die Bundesregierung:

Fragen11

1

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass insbesondere die Tourismusbranche besonders stark unter einem Mangel an Arbeitskräften leidet?

Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zur Verbesserung der Situation im Hotel- und Gaststättengewerbe für das Jahr 2002 an Maßnahmen zur Behebung des Arbeitskräftemangels auf den Weg zu bringen?

2

Beabsichtigt die Bundesregierung gastgewerbliche Green Cards einzuführen?

Wenn nein, wie ist das vor dem Hintergrund zu rechtfertigen, dass im Gastgewerbe besondere Leistungen zur Ausbildung junger Menschen erbracht werden, die dann oftmals nach ihrer Ausbildung ins Ausland abwandern?

3

Sollten nach Auffassung der Bundesregierung Saisonarbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten zukünftig sechs anstatt der bisherigen drei Monate in Deutschland arbeiten dürfen?

4

Weshalb dürfen Saisonarbeitskräfte aus EU-Staaten bislang nur sieben Monate und nicht das ganze Jahr in Deutschland arbeiten?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die These, dass Arbeitskräfte aus EU-Beitrittskandidaten-Ländern heute bereits wie EU-Arbeitnehmer behandelt werden sollten?

6

Beabsichtigt die Bundesregierung weitere „Gastarbeitnehmerabkommen“ abzuschließen, bestehende Kontingente aufzustocken und die Aufenthaltsdauer von 18 auf 36 Monate zu erhöhen?

Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige rechtliche und praktische Erteilung von Arbeitserlaubnissen und wie sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit für eine Vereinfachung des Verfahrens?

8

Sieht die Bundesregierung nach der Ankündigung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester, (Berliner Zeitung vom 23. November 2001), die Arbeitserlaubnis wegen eines „unabweisbaren gesellschaftlichen Bedarfs“ für Pflegekräfte auszuweiten, diese Notwendigkeit auch für das Gastgewerbe, wo ebenfalls rund 80 000 Arbeitskräfte fehlen?

Wenn nein, warum nicht?

9

Welche Gründe sprechen für bzw. gegen eine Abschaffung der Arbeitsmarktprüfung?

10

Für welche Länder besteht eine Regelung zur Erlangung des „Spezialitätenkoch-Status“?

Plant die Bundesregierung eine Erweiterung für Köche aus Kroatien, Slowenien und der Türkei?

11

Aus welchem Grund benötigt ein Spezialitätenkoch die Staatsangehörigkeit des Landes, dessen Spezialitäten er kocht, wenn er dafür nach der Anwerbestoppausnahme-Verordnung eine Arbeitsgenehmigung bekommen möchte?

Berlin, den 26. November 2001

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen