Effiziente Strukturen für einen effizienten Verbraucherschutz
der Abgeordneten Marita Sehn, Ulrich Heinrich, Gudrun Kopp, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Dr. Helmut Haussmann, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Dr. Irmgard Schwaetzer, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion FDP
Vorbemerkung
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung für die Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes ist den Verbänden zugestellt worden und wird dort heftig kritisiert. So wird zum Beispiel bemängelt, dass die vorgesehene Behördenstruktur bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit vier Einvernehmensbehörden nicht praktikabel ist. Ebenso soll das bewährte System für die Zulassung von Tierarzneimitteln zerschlagen und durch ein System mit mehreren Einvernehmensbehörden ersetzt werden. Es entsteht damit der Eindruck, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu mehr Bürokratie, aber nicht unbedingt zu mehr Verbraucherschutz führt. Auch bei den beteiligten Behörden stößt der Entwurf der Bundesregierung auf Kritik. So kritisieren Wissenschaftler des Bundesamtes für Veterinärmedizin und gesundheitlichen Verbraucherschutz (BgVV) die erhebliche Diskrepanz zwischen den in dem von Wedel-Gutachten erhobenen Forderungen und dem Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen der Einbindung der „Wissenschaftlichen Stelle“ in die Verwaltung, z. B. als Einvernehmensbehörde bei Produktzulassungsverfahren, und der im von Wedel-Gutachten erhobenen Forderung, dass die „Wissenschaftliche Stelle“ nicht in die formalen Entscheidungsabläufe der Verwaltung eingebunden sein darf?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Einwand, dass die vorgesehene Behördenstruktur, z. B. bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, der im Von-Wedel-Gutachten erhobenen Forderung nach „einer zweckmäßigen Bündelung der Aufgaben“ widerspricht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass ein Zulassungsverfahren wie z. B. beim Pflanzenschutz mit vier Einvernehmensbehörden zu Kompetenzstreitigkeiten zwischen den Behörden und damit zu mehr Bürokratie aber nicht zu mehr Umwelt- bzw. Verbraucherschutz führt?
Wie ist nach Ansicht der Bundesregierung die Ausdehnung der Produktzulassungsverfahren auf mehrere Behörden mit der Forderung nach einem „schlanken Staat“ und klaren Zuständigkeiten vereinbar?
Erwartet die Bundesregierung durch die neu geschaffene Einvernehmens-Regelung für die vier bei der Zulassung z. B. von Pflanzenschutzmitteln beteiligten Behörden Verzögerungen?
In welcher Form hat die Bundesregierung sichergestellt, dass die Einvernehmens-Regelung nicht als Blockadeinstrument missbraucht werden kann?
Mit welcher Zahl an neu einzurichtenden Stellen rechnet die Bundesregierung insgesamt im Rahmen der Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes?
Ist nach Ansicht der Bundesregierung mit der vorgesehenen Behördenstruktur in den Produktzulassungsverfahren wie z. B. im Pflanzenschutz mit einer Verlängerung der Dauer des Zulassungsverfahrens bzw. mit höheren Zulassungskosten zu rechnen?
Sieht die Bundesregierung in der Integration des neu zu schaffenden „Bundesinstitutes für Risikobewertung“ in den Senat der Bundesforschungsanstalten eine Gefährdung für schnelle und unabhängige Stellungnahmen?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Sachverhalt, dass sich die „Neuorganisation des Verbraucherschutzes“ auch nach dem derzeitigen Stand weitestgehend auf den Lebensmittelbereich beschränkt?
Inwieweit entspricht die von der Bundesregierung vorgesehene Aufgabenverteilung im Verbraucherschutz den administrativen Strukturen auf europäischer Ebene und in den verschiedenen Mitgliedstaaten der EU?
Wie bewertet die Bundesregierung die These, dass eine Neustrukturierung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes mit einem Schwerpunkt auf nationalen Zuständigkeiten der Behörden den aktuellen Entwicklungen in der EU, wie z. B. im Tierarzneimittelbereich bei der Festlegung von Rückstandshöchstmengen, nicht mehr gerecht wird?
Welche Defizite bei der Zulassung von Tierarzneimitteln haben die Bundesregierung zu den vorliegenden Reformen veranlasst?
Erwartet die Bundesregierung durch die Zerschlagung des bisher einheitlichen Zulassungsbereiches in einer Bundesbehörde negative Auswirkungen auf die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an den europäischen Zulassungsentscheidungen im Tierarzneimittelbereich?
Strebt die Bundesregierung eine einheitliche europäische Zulassung im Bereich der Pflanzenschutzmittel an?
Wenn ja, was hat sie zu deren Realisierung bereits unternommen und wie soll die mögliche Zusammenarbeit zwischen einer europäischen und den nationalen Behörden ausgestaltet werden?
Welche Gründe sprechen nach Ansicht der Bundesregierung gegen den Ausbau der im von Wedel-Gutachten vorgeschlagenen „Wissenschaftlichen Stelle“ zu einem unabhängig arbeitenden Kompetenzzentrum, das übergeordnete Fragestellungen bearbeitet?