Monopolsichernde Maßnahmen im Bereich des Postgewerbes
der Abgeordneten Martin Zeil, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der durch das Monopolunternehmen Deutsche Post AG dominierte Arbeitgeberverband Postdienste und die Gewerkschaft ver.di haben sich auf einen neuen Tarifvertrag für das Postgewerbe verständigt. Dieser soll nunmehr für die Branche Briefdienstleistungen gelten und alle Betriebe und selbstständigen Betriebsabteilungen umfassen, „die überwiegend gewerbs- oder geschäftsmäßig Briefsendungen für Dritte befördern“ (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 30. November 2007, Seite 1). Unverändert bleiben die schon Anfang September ausgehandelten Mindesttarife. In den neuen Bundesländern würden zunächst wenigstens acht Euro in der Stunde für ungelernte Sortierkräfte bezahlt, Briefträger in Westdeutschland sollen mindestens 9,80 Euro erhalten. Die Unterschiede sollen im Jahr 2010 wegfallen.
Mit dem neuen, enger gefassten Geltungsbereich soll die Voraussetzung für die Allgemeinverbindlicherklärung durch die Bundesregierung geschaffen werden. Die gesetzliche Einführung von Mindestlöhnen bedarf einer engen Auslegung des 50-Prozent-Quorums. Dies gilt schon deshalb, weil Mindestlöhne an sich beschäftigungs- und wettbewerbsfeindlich sind, da sie Lohnfindungsprozesse auf den relevanten Märkten missachten. Gleichzeitig führen höhere Lohnkosten zu tendenziell höheren Marktpreisen der Dienstleistung, welche Verbraucher schädigen und Fehlallokationen begünstigen. Werden diese zudem faktisch von einem Monopolunternehmen auf Basis seiner eigenen Haustarife zum Standard für die gesamte Branche erhoben, wird die Zielsetzung der Liberalisierung von Monopolen konterkariert.
Die Einführung gesetzlicher oder durch Missbrauch des Entsendegesetzes allgemeinverbindlich erklärter Mindestlöhne ist nur ein Instrument eines umfangreichen Monopolschutzes der Deutschen Post AG. Vor diesem Hintergrund sind weitere Maßnahmen seitens des Gesetzgebers notwendig, um bestehende Schutzmechanismen zugunsten der Deutschen Post AG abzubauen und die Bildung neuer zu verhindern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Sind die Deutsche Post AG und/oder ihre Tochterunternehmen von der Unfallversicherung befreit (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 3. Dezember 2007, Seite 19)?
Wenn ja, warum sind diese Unternehmen von der Unfallversicherung befreit, und plant die Bundesregierung dies zu ändern?
Wie bewertet die Bundesregierung das am 24. Juli 2007 verschärfte Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Mehrwertsteuerprivilegierung der Deutschen Post AG (http://ec.europa.eu/)?
Welche Maßnahmen zur Beendigung dieses Vertragsverletzungsverfahrens schafft die Bundesregierung gegenwärtig, und welches Ministerium ist hierfür federführend verantwortlich?
Führt die Bundesnetzagentur gegenwärtig oder in absehbarer Zeit (sechs Monate) ein Prüfverfahren gegen die Deutsche Post AG durch, ob diese ihre Verpflichtungen aus dem Universaldienst nachkommt, wie dies seitens des Postkundenforums gegenüber der Bundesnetzagentur gefordert wurde?
Wenn nein, warum nicht?
Ist es aus Sicht der Bundesregierung verhältnismäßig und angemessen, alle ausländischen Briefdienstleister unter den Generalverdacht des „Lohndumping“ zu stellen und ohne belegbare Daten bezüglich entsandter Arbeitnehmer/ Arbeitnehmerinnen in der Bundesrepublik Deutschland das Arbeitnehmerentsendegesetz zu verschärfen, wie dies die Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 16/290 selbst einräumt?
Wenn ja, warum?
Wie lauten die Gutachter (Name, Institution) und die Ergebnisse der von der Bundesregierung in ihrer Beantwortung der Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 16/290 angesprochenen Gutachten, und ist die Bundesregierung bereit, die Gutachten vollumfänglich dem Deutschen Parlament zuzuleiten?
Wenn nein, warum nicht?
Wie hoch ist die Gesamtzahl der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, für die der neue Tarifvertrag mit der Regelung „die überwiegend gewerbs- oder geschäftsmäßig Briefsendungen befördern“ nach der Allgemeinverbindlicherklärung gelten soll?
Wie definiert die Bundesregierung „überwiegend“ in diesem Zusammenhang konkret?
Wie bewertet die Bundesregierung den Interessenskonflikt der Politik, durch monopolsichernde Maßnahmen wie der Allgemeinverbindlicherklärung beschäftigungsfeindlicher und von der Produktivität entkoppelter Mindestlöhne ihre eigenen Aktionärsinteressen in Form einer 30,5-prozentigen Beteiligung der KfW Bankengruppe an der Deutschen Post AG zu schützen?
Kann die Bundesregierung für sich und die staatseigene KfW Bankengruppe ausschließen, dass innerhalb der nächsten zwölf Monate ein (teilweiser) Verkauf der bislang bestehenden Beteiligung an der Deutschen Post AG in Höhe von 30,5 Prozent realisiert wird, beispielsweise um zusätzliche Eigenmittel im Rahmen der Bankenkrise um die IKB Deutsche Industriebank AG?
Wenn nein, warum nicht?
Welche externen Briefdienstleister sind seitens der Bundesministerien beauftragt?
Wie hoch ist der jeweilige Anteil der beauftragten Unternehmen an den Gesamtaufwendungen für externe Briefdienstleister der Bundesministerien?
Wie hoch waren und sind die jährlichen Gesamtbezüge des Vorsitzenden des Vorstands der Deutschen Post AG in den Jahren 2005, 2006 und 2007, jeweils aufgeteilt in Fixgehalt, variable Bonuszahlungen, direkte oder derivative Beteiligungen am Unternehmen und Pensionszusagen?
Wie hoch waren und sind die durchschnittlichen jährlichen Gesamtbezüge der nicht verbeamteten Briefdienstleister/Briefdienstleisterinnen den Jahren 2005, 2006 und 2007, die der Definition der Bundesregierung aus der Bundestagsdrucksache 16/6735, S. 5 entsprechen?