Die Neonazi-Organisation „Blood & Honour“ nach dem Verbot (2. Nachfrage)
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Bei einer groß angelegten Aktion gegen die verbotene Neonazi-Organisation „Blood & Honour – Division Deutschland“ hat das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt am 25. April 2002 insgesamt 43 Objekte in sieben Bundesländern durchsucht. Betroffen waren Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen, Bayern und Sachsen-Anhalt. Hintergrund seien Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Halle gegen 30 Personen, die verdächtigt wurden, die verbotene Skinheadbewegung „Blood & Honour – Division Deutschland“ fortzuführen (dpa, 25. April 2002).
Bei den Durchsuchungen seien zahlreiche Waffen, darunter Karabiner und Revolver, sowie Personalcomputer, Schriftmaterial, Zeitschriften und CD mit Bezug auf die Organisation beschlagnahmt worden. Die Ermittlungen seien nach Angaben von Oberstaatsanwalt I. S. durch ein Skinhead-Konzert in der Region Dessau ausgelöst und dann auf die anderen Bundesländer ausgedehnt worden (dpa, 25. April 2002).
Die Neonazi-Organisation „Blood & Honour – Division Deutschland“ sowie ihre Jugendorganisation „White Youth“ war im September 2000 vom Bundesminister des Innern, Otto Schily, verboten worden.
Die Bundesregierung vertrat danach – beispielsweise in der Antwort auf die Kleine Anfrage „Die Neonazi-Organisation ‚Blood & Honour‘ nach dem Verbot“ (Bundestagsdrucksache 14/6137) wie auch in der Antwort auf die Nachfrage (Bundestagsdrucksache 14/6417) – die Auffassung, dass „Aktivitäten, die als Nachfolgeaktivitäten zu werten wären, fast vollständig zum Erliegen gekommen“ und „die früheren Strukturen, [...] entweder zerschlagen oder handlungsunfähig“ seien (Bundestagsdrucksache 14/6137).
Insgesamt wertete die Bundesregierung das Verbot von „Blood & Honour“ als „uneingeschränkt positiv. Es ist gelungen, die Struktur von ‚Blood & Honour‘ in Deutschland nahezu vollständig zu zerschlagen und ihre Aktivitäten, insbesondere bei der Organisation von Skinhead-Konzerten, zum Erliegen zu bringen. Insgesamt hat das Verbot nicht nur bei ehemaligen ‚Blood & Honour‘-Aktivisten, sondern auch in der rechtsextremistischen Skinhead-Szene und darüber hinaus im Rechtsextremismus zu starker Verunsicherung geführt.“ (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine mögliche Fortführung der verbotenen Neonazi-Organisation „Blood & Honour“ sowie deren Jugendorganisation „White Youth“ hinsichtlich
a) des Fortbestehens von Organisationsstrukturen,
b) des Fortbestehens von personellen Strukturen,
c) des Vertriebs von CD und anderer Tonträger, des Vertriebs der Zeitschrift „Blood & Honour Deutschland“ und anderer „Blood & Honour“/„White Youth“-Artikel und -Propagandamaterialien,
d) der Organisation von rechtsextremen Skinhead-Konzerten,
e) der Beteiligung bzw. Vermittlung von deutschen Bands an „Blood & Honour“/„White Youth“-Konzerte im Ausland,
f) der Beteiligung bzw. Vermittlung von ausländischen „Blood & Honour“/„White Youth“-Bands für in Deutschland stattfindende Konzerte,
g) des Aufbaus von Alternativstrukturen, mit denen das Verbot umgangen wird,
h) der Übernahme von altem „Blood & Honour“/„White Youth“-Inventar, -Besitz und -Vermögen,
i) der Verwendung des Kürzels „28“ als Chiffre für „Blood & Honour“?
Welche seit dem September 2000 bekannt gewordenen Aktivitäten der rechtsextremistischen und neonazistischen Musik-Szene sind nach Erkenntnis der Bundesregierung als Nachfolgeaktivitäten von „Blood & Honour“/„White Youth“ zu werten (bitte einzeln auflisten)?
Ist das Konzert, das am 16. März 2002 in den Dortmunder „Event-Hallen“ u. a. mit den Bands „Intimidation one“, „Oidoxie“, „Max Resist“, „Hauptkampflinie“ und „Legion of Thor“ stattfand, nach Erkenntnis der Bundesregierung als eine Nachfolgeaktivität von „Blood & Honour“ zu werten?
a) Wenn ja, aufgrund welcher Sachverhalte?
b) Wenn nein, warum nicht?
Welche deutschen Bands und welche deutschen CD-Vertriebe haben nach Erkenntnis der Bundesregierung Kontakt zum internationalen „Blood & Honour“-Netzwerk (bitte einzeln auflisten)? Welche dieser Bands sind seit September 2000 auf welchen Konzerten in Deutschland aufgetreten (bitte einzeln auflisten)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über heutige Aktivitäten ehemaliger „Blood & Honour“/„White Youth“-Mitglieder bzw. -Aktivisten vor?
Wie viele weitere Ermittlungsverfahren neben dem der Staatsanwaltschaft Halle wurden nach Informationen der Bundesregierung seit dem September 2000 in Deutschland wegen des Verdachts auf Fortführen der verbotenen Organisationen „Blood & Honour – Division Deutschland“ und/oder „White Youth“ aufgenommen? Wie viele davon sind bis heute zu einem Abschluss gekommen und mit welchem Ergebnis?
Hält die Bundesregierung weiter an ihren in den Antworten auf die Kleinen Anfragen „Die Neonazi-Organisation ‚Blood & Honour‘ nach dem Verbot“ (Bundestagsdrucksachen 14/6137 und 14/6417) formulierten Bewertungen des Verbots von „Blood & Honour“ und „White Youth“ fest?
a) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Halle und die bundesweiten Durchsuchungen vom 25. April 2002?
b) Wenn nein, wie bewertet die Bundesregierung heute das Verbot vom September 2000 und welche Erkenntnisse liegen ihrer veränderten Bewertung zugrunde?
Nimmt die Bundesregierung die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Halle und die bundesweiten Durchsuchungen vom 25. April 2002 zum Anlass, ihre bisherigen Bewertungen noch einmal zu überprüfen? Wenn nein, warum nicht?
Welche Schritte wird die Bundesregierung ergreifen, um Nachfolgestrukturen von „Blood & Honour“ und „White Youth“ aufzulösen bzw. deren Aufbau zu verhindern?