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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Sicherheit von Betriebsrentenansprüchen vor Insolvenzen

<span>Fehlende Absicherung von Betriebsrenten im Insolvenzfall: Zahlen betr. Pensionskassen in finanziellen Schwierigkeiten, Unterdeckungen des Sicherungsvermögens, betroffene Betriebsrentner, verminderte Rentenauszahlungen, gesicherte und ungesicherte Betriebsrenten und Betriebsrentenkapital im Durchführungsweg, Schwächen im Aufsichtssystem, Verbesserungsmöglichkeiten und zusätzliche Kosten</span>

Fraktion

FDP

Datum

02.01.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/758012. 12. 2007

Sicherheit von Betriebsrentenansprüchen vor Insolvenzen

der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 25. Oktober 2007 in einer Beschlussempfehlung festgestellt, dass die Versorgung vieler Betriebsrentner aktuell gefährdet ist, da Betriebsrenten teilweise nur unzureichend für den Insolvenzfall abgesichert sind. Im konkreten Fall ging es um die Finanzierung von Betriebsrenten des Unternehmens Babcock, da sich die zuständige Pensionskasse nach Aussagen des Petitionsausschusses und des Bundesministeriums der Finanzen in finanziellen Schwierigkeiten befindet. Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung und den Fraktionen im Deutschen Bundestag den Fall überwiesen.

Betriebliche Altersversorgung in Form von Direktzusagen, Unterstützungskassen und Pensionsfonds wird vom Pensions-Sicherungs-Verein vor Insolvenz geschützt.

Bei Pensionskassen sowie in bestimmten Fällen der Direktversicherung erfolgt der Insolvenzschutz alleine präventiv durch gesetzliche Regelungen und Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Für den Fall der Insolvenz besteht kein Sicherungsmechanismus. Die Pensionskassen unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben bei der Anlage der anvertrauten Gelder und werden zusätzlich von der Bafin beaufsichtigt. Grund für diese andere Form der Insolvenzsicherung ist erstens, dass das für die Versorgungszusage des Arbeitgebers notwendige Deckungskapital durch die Aussonderung auf die Pensionskasse wirtschaftlich nicht mehr an das Schicksal des Unternehmens gebunden ist. Für Pensionskassen wird dieser präventive Schutz von der Bundesregierung laut Stellungnahme zur Petition bisher als ausreichend erachtet.

Der präventive Ansatz hat zweitens den Vorteil, dass damit kein zusätzlicher Beitrag für die Betriebsrente beim Arbeitgeber für die nachträgliche Absicherung beim Pensions-Sicherungs-Verein anfällt.

Entscheidend für die Betriebsrentner ist daher, ob der präventive Sicherungsmechanismus funktioniert und die Betriebsrenten dadurch effektiv gesichert werden können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

In wie vielen Fällen ist der Bundesregierung bekannt, dass sich Pensionskassen und Anbieter von Direktversicherungen, die nicht vom Pensions- Sicherungs-Verein erfasst sind, in finanziellen Schwierigkeiten befinden oder befunden haben?

2

In wie vielen Fällen ergab sich bei Pensionskassen und Anbietern von Direktversicherungen im Jahr 2006 eine Unterdeckung des Sicherungsvermögens?

3

Wie viele Betriebsrenten und Betriebsrentner/Betriebsrentnerinnen sind davon betroffen?

4

Wie viele Betriebsrenten und wie viel Betriebsrentenkapital sind in Durchführungswegen angelegt, die vom Pensions-Sicherungs-Verein erfasst werden (bitte in absoluten Zahlen und prozentual angeben)?

5

Wie viele Betriebsrenten und wie viel Betriebsrentenkapital sind in Durchführungswegen angelegt, die nicht vom Pensions-Sicherungs-Verein erfasst werden (bitte in absoluten Zahlen und prozentual angeben)?

6

In wie vielen Fällen kam es bereits zu verminderten Rentenauszahlungen aufgrund finanzieller Schwierigkeiten bei Pensionskassen und Anbietern von Direktversicherungen?

7

Wie kann es trotz der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zu solchen Schieflagen bei einzelnen Pensionskassen und Anbietern von Direktversicherungen kommen?

8

Welche Schwächen sieht die Bundesregierung im bestehenden Aufsichtssystem, und wie könnte man diese beseitigen?

9

Welche Möglichkeiten außerhalb der Stärkung des präventiven Aufsichtssystems sieht die Bundesregierung um diesen Problemen abzuhelfen?

10

Wie hoch wären die Kosten für eine zusätzliche Absicherung der Betriebsrenten in Pensionskassen über den Pensions-Sicherungs-Verein?

Berlin, den 12. Dezember 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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