BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Nicht-Erwähnung von mehr als 50 Prozent der in Länderberichten genannten rechtsextremen Gewalttaten im Verfassungsschutzbericht des Bundes für 2001 (G-SIG: 14012908)

Differenzen in den Statistiken der Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern, Gegenmaßnahmen

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

28.06.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/936211. 06. 2002

Nicht-Erwähnung von mehr als 50 Prozent der in Länderberichten genannten rechtsextremen Gewalttaten im Verfassungsschutzbericht des Bundes für 2001

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Im Verfassungsschutzbericht des Bundes für das Jahr 2001 findet sich auf Seite 41 der Pressefassung ein Diagramm, das die Verteilung von „Gewalttaten mit rechtsextremistischem Hintergrund“ auf die Länder angibt.

Für Nordrhein-Westfalen beispielsweise weist diese Statistik 48 Gewalttaten mit rechtsextremistischem Hintergrund nach, für Sachsen-Anhalt 45 rechtsextremistische Gewaltdelikte, für Berlin 21 und für Mecklenburg-Vorpommern keine einzige rechtsextremistische Gewalttat.

Die Verfassungsschutzberichte dieser Länder dagegen nennen durchweg erheblich höhere Zahlen:

  • Im Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2001 werden 123 Gewaltdelikte im „Phänomenbereich politisch motivierte Kriminalität – rechts“ genannt (S. 189).
  • Der Verfassungsschutzbericht des Ministeriums des Innern Sachsen-Anhalt nennt für das Jahr 2001 insgesamt 55 rechtsextremistische Gewalttaten (http://www.mi.sachsen-anhalt.de/broinfo/verfbe/index.htm).
  • Der Verfassungsschutzbericht 2001 des Landes Berlin führt in der Statistik über „politisch motivierte Kriminalität – rechts“ insgesamt 35 Gewaltdelikte an (S. 132).
  • Der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern erfasst für das Jahr 2001 insgesamt 40 Gewaltdelikte im „Phänomenbereich Rechts – politisch motivierte Kriminalität“ (http://www.verfassungsschutz-mv.de/pages/jahr01_tabelle1.htm).

Die Länderzahlen sind damit bei diesen ausgewählten Beispielen allesamt und z. T. erheblich höher als die Zahlen des Bundesamtes für Verfassungsschutz.

Insgesamt werden allein bei diesen vier Bundesländern 139 rechtsextreme Gewalttaten, das ist mehr als die Hälfte der in den Berichten der Landesämter genannten rechtsextremen Gewaltdelikte, in der Bundesstatistik nicht genannt.

Dabei sollte mit der 2001 reformierten Zählweise rechtsextremer Straf- und Gewalttaten – erfasst werden Delikte demnach nicht mehr nach dem engen „Extremismus“-Begriff, sondern nach dem weitergehenden Begriff „politisch motivierte Kriminalität – rechts“ – ein Erfassungskriterium gefunden worden sein, das zum einen ein realitätsgetreueres Abbild rechtsextremer Straftaten liefert, das aber zum anderen auch verbindlich angewendet zuverlässige und vergleichbare Statistiken liefert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Warum berichtet der Verfassungsschutzbericht des Bundes für Nordrhein-Westfalen im Jahr 2001 über 48 rechtsextreme Gewalttaten, während der Bericht des entsprechenden Landesamtes 123 solche Gewalttaten nennt?

2

Warum berichtet der Verfassungsschutzbericht des Bundes für Sachsen-Anhalt im Jahr 2001 über 45 rechtsextremistische Gewalttaten, während der Bericht des entsprechenden Landesamtes 55 solche Gewalttaten nennt?

3

Warum berichtet der Verfassungsschutzbericht des Bundes für Berlin im Jahr 2001 über 21 rechtsextremistische Gewalttaten, während der Bericht des entsprechenden Landesamtes 35 solche Gewalttaten nennt?

4

Warum berichtet der Verfassungsschutzbericht des Bundes für Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2001 über keine einzige rechtsextremistische Gewalttat, während der Bericht des entsprechenden Landesamtes 40 solche Gewalttaten nennt?

5

Welche weiteren rechtsextremistischen Gewalttaten in welchen weiteren Bundesländern werden im Bericht des Bundesamtes aus welchen Gründen nicht genannt (bitte nach Ländern aufschlüsseln und begründen)?

6

Welche anderen rechtsextremistischen Straftaten (z. B. Propagandadelikte), die in den Landesberichten erfasst und gemeldet wurden, werden in den Übersichten und Zahlenangaben des Bundesamtes ebenfalls nicht genannt, und aus welchen Gründen geschieht das (bitte nach Ländern aufgeschlüsselt beantworten)?

7

Wird die Bundesregierung diese Differenzen in den Statistiken korrigieren?

a) Wenn ja, wann wird sie das Ergebnis dem Parlament und der Öffentlichkeit vorlegen?

b) Wenn nein, warum nicht?

8

Wird die Bundesregierung diese Differenzen in den Statistiken zum Anlass nehmen, um ihre Statistiken einer eingehenden Überprüfung zu unterziehen?

a) Wenn ja, wann will sie das Ergebnis dem Parlament und der Öffentlichkeit vorlegen?

b) Wenn nein, warum nicht?

9

Wird die Bundesregierung diese Differenzen in den Statistiken zum Anlass nehmen, um die Umsetzung der neuen Zählweise vor Ort (d. h. bei den örtlichen Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften), auf Landes- und Bundesebene noch einmal genau zu überprüfen und ggf. zu verbessern?

a) Wenn ja, wann will sie das Ergebnis dem Parlament und der Öffentlichkeit vorlegen?

b) Wenn nein, warum nicht?

10

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über mögliche weitere Mängel, Fehler oder Differenzen in den Landes- und Bundesstatistiken über rechte Straf- und Gewalttaten?

Wenn ja, welche und wie will sie diese beheben?

11

Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Differenzen in den Statistiken der Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern die Einführung und Umsetzung des neuen Erfassungskriteriums „politisch motivierte Kriminalität – rechts“?

12

Welche Schritte will die Bundesregierung ergreifen, um eine Wiederholung derart gravierender irreführender Informationen der Öffentlichkeit über das Ausmaß rechtsextremistischer Gewalt in diesem Land für die Zukunft auszuschließen?

Berlin, den 10. Juni 2002

Ulla Jelpke Roland Claus und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen