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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Anpassung der Vergütungssätze in der Anlage zu § 54d Urheberrechtsgesetz (UrhG) (G-SIG: 14012952)

Erhöhung der urheberrechtlichen Vergütungssätze, insbesondere für Komponisten, Textdichter und Musikverleger, Harmonisierung der Vergütungsregelungen in der EU

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

12.07.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/961426. 06. 2002

Anpassung der Vergütungssätze in der Anlage zu § 54d Urheberrechtsgesetz (UrhG)

der Abgeordneten Rainer Funke, Ina Albowitz, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Irmgard Schwaetzer, Gudrun Serowiecki, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im Juli 2000 hat die Bundesregierung ihren Zweiten Vergütungsbericht zur Entwicklung der urheberrechtlichen Vergütung gemäß §§ 54 ff. Urheberrechtsgesetz (UrhG) vorgelegt (Bundestagsdrucksache 14/3972). Darin hat sie sich unter anderem dafür ausgesprochen, die in der Anlage zu § 54d Abs. 1 UrhG festgelegten und seit 1985 unveränderten Sätze der für Vervielfältigungsgeräte und Speichermedien anfallenden Urheberrechtsabgaben anzuheben und die Anlage zu § 54d Abs. 1 UrhG im Interesse einer verbesserten Flexibilität künftig durch eine Regelung im Verordnungswege zu ersetzen. Außerdem hat die Bundesregierung auf die Notwendigkeit hingewiesen, zur Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten des deutschen Handels und der deutschen Industrie die Vergütungsregelungen in der EU zu harmonisieren (Bundestagsdrucksache 14/3972 S. 28 f.).

Trotz dieser Pläne und obwohl insbesondere auch die Bundesministerin der Justiz, Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, immer wieder betont hat, dass sie dem Urheberrecht eine besondere Bedeutung beimisst und sie in der Vergangenheit mehrfach eine Initiative zur Erhöhung der urheberrechtlichen Vergütungssätze angekündigt hat (vgl. nur ZUM 1999, S. 769 ff.), sind den Ankündigungen der Bundesregierung in bezug auf die erforderliche Überarbeitung der Vergütungssätze bislang keine konkreten Initiativen gefolgt. Am 6. Juni 2002 haben sich deshalb der Deutsche Komponistenverband, der Deutsche Textdicher-Verband und der Deutsche Musikverleger-Verband in einem offenen Brief an die Bundesregierung gewandt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag entgegen ihren ursprünglichen Absichten in dieser Legislaturperiode keinen Entwurf zur angemessenen Erhöhung der in der Anlage zu § 54d Abs. 1 UrhG festgelegten Vergütungssätze vorgelegt?

2

Hat die Bundesregierung inzwischen von ihren früheren Aussagen zum Erfordernis einer Anhebung der Vergütungssätze Abstand genommen?

3

Welche Initiativen hat die Bundesregierung in der 14. Legislaturperiode auf Gemeinschaftsebene ergriffen, um eine Harmonisierung der Vergütungsregelungen in der EU voranzubringen?

4

Wie bewertet die Bundesregierung – insbesondere auch vor dem Hintergrund der rasanten Zunahme privater Digitalkopien – die Auswirkungen der unverändert niedrigen Vergütungssätze auf die wirtschaftliche Lage der Urheberrechtswirtschaft und hier insbesondere der Musikwirtschaft?

Berlin, den 26. Juni 2002

Rainer Funke Ina Albowitz Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Dirk Niebel Günther Friedrich Nolting Dr. Edzard Schmidt-Jortzig Dr. Irmgard Schwaetzer Gudrun Serowiecki Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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