Schadenersatz für die Schließung des amerikanischen Luftraums im September 2001
der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Ina Albowitz, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Rainer Funke, Ulrich Heinrich, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Irmgard Schwaetzer, Marita Sehn, Gudrun Serowiecki, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die EU-Staaten haben sich im vergangenen Jahr darauf verständigt, den Luftverkehrsunternehmen nach festgelegten Kriterien Kompensationszahlungen als Schadenersatz für die Schließung des amerikanischen Luftraums im Zeitraum vom 11. bis 15. September 2001 zu leisten. Nach Angaben der Deutschen Lufthansa AG seien die Entschädigungsverfahren für die British Airways in Großbritannien und die Air France in Frankreich mit der Zahlung von Entschädigungen mit einem Gesamtvolumen von 100 Mio. Euro abgeschlossen worden. Die Deutsche Lufthansa AG warte dagegen trotz eines entsprechenden Antrags vom November 2001 noch immer auf Entschädigungszahlungen, was eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber der europäischen Konkurrenz darstelle.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Seit wann liegt der Bundesregierung der in Rede stehende Antrag auf Entschädigung vor?
Wann wurde der Vorgang der EU-Kommission vorgelegt?
Welche Umstände haben zu der langen Bearbeitungsdauer geführt?
Könnten Schadenersatzansprüche, z. B. durch Zinsverluste, entstanden sein?
Wann ist mit dem Bescheid zu rechnen?
Haben andere deutsche Luftverkehrsunternehmen ebenfalls Anträge auf Kompensationzahlungen gestellt?
Wenn ja, wie ist in diesen Fällen der Bearbeitungsstand?