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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Vorwürfe und bisherige Erfahrungen im Zusammenhang mit dem deutsch-vietnamesischen Rückübernahmeabkommen (G-SIG: 14012964)

Zahl der gestellten Anträge, Zahl der Rückkehrer, abgelehnte Anträge, Behandlung der rückgekehrten Personen, Gespräche vietnamesischer Beamter mit Abschiebekandidaten

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

11.07.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/952624. 06. 2002

Vorwürfe und bisherige Erfahrungen im Zusammenhang mit dem deutsch-vietnamesischen Rückübernahmeabkommen

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Im Zusammenhang mit dem am 21. September 1995 in Kraft getretenen deutsch-vietnamesischen Rückübernahmeabkommen häufen sich Beschwerden und öffentliche Kritiken. So berichtete „die tageszeitung“ am 11. Mai 2002 unter der Überschrift „Der Geheimdienst Vietnams fragt mit“, in mehreren Bundesländern seien abgelehnte vietnamesische Asylbewerber gezwungen worden, „sich durch Hanoier Sicherheitsbeamte ausspionieren zu lassen. Eigentlich sollten die Interviews durch vietnamesische Beamte nur dazu dienen, die Identität der Abschiebekandidaten zweifelsfrei festzustellen. Doch tatsächlich seien die Asylbewerber auch nach ihrem politischen Engagement in Deutschland gefragt worden sowie nach Aktivitäten ihrer Verwandten in Vietnam und in Drittstaaten.“ Die Zeitung beruft sich dabei auf Angaben des Asienreferenten der „Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte“ (IGFM). Die Beamten aus Vietnam hätten auch mitgeteilt, dass ihnen die Asylakten der Abschiebekandidaten genau bekannt seien.

Das Referat der Beauftragten der Bundesregierung für Ausländerfragen wolle die Vorwürfe prüfen. Wenn Geheimdienstler tatsächlich anwesend gewesen seien, könne das einen Nachfluchtgrund und Asylfolgeantrag begründen.

Ein Sprecher des niedersächsischen Innenministeriums soll nach diesem Bericht erklärt haben, die Vorwürfe der IGFM seien bekannt, bisher habe sich aber keiner der Abschiebekandidaten persönlich beschwert. Erst dann bestehe für seine Behörde Anlass, solchen Vorwürfen nachzugehen.

Da das Rückübernahmeabkommen durch die Bundesregierung abgeschlossen wurde und die Bundesregierung auch die Verhandlungen mit der vietnamesischen Seite über die Entsendung vietnamesischer Beamter zu solchen Identitätsfeststellungen geführt hat, ist die Bundesregierung verpflichtet, solchen in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfen nachzugehen.

In dem gleichen Zeitungsbericht wird darauf hingewiesen, dass die vietnamesischen Behörden bei ca. 9 000 Personen, die die Bundesregierung bzw. die Länder zurückschieben wollen, die Aufnahme entweder abgelehnt hat oder die Anträge noch nicht beschieden hat. Rückkehrer würden oft schikaniert, indem ihnen zum Beispiel Familienregistrierkarten noch Monate nach ihrer Rückkehr verweigert würden. Ohne solche Karten könnten sie in Vietnam weder arbeiten noch umziehen noch ihre Kinder in die Schule schicken.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie viele Personen sind im Zuge des Rückübernahmeabkommens bisher nach Vietnam zurückgekehrt (bitte jährliche Angaben seit 1995)?

2

Wie viele Anträge auf Rückübernahme wurden bisher von deutscher Seite gestellt (bitte jährliche Angaben seit 1995)?

3

Wie viele dieser Anträge sind von vietnamesischer Seite bisher positiv beschieden worden (bitte jährliche Angaben seit 1995)?

4

Wie viele dieser Anträge sind von vietnamesischer Seite bisher negativ beschieden worden und worin liegen nach Erkenntnissen der Bundesregierung die wesentlichen Gründe solcher Ablehnungen?

5

Wie verfahren die Bundesländer nach Kenntnis der Bundesregierung mit Personen, deren Rücknahme von vietnamesischer Seite abgelehnt wurde?

6

Hat die Bundesregierung die Einhaltung der in dem Abkommen von vietnamesischer Seite übernommenen Verpflichtung, rückkehrende Personen nicht wegen eventueller „illegaler Ausreise“ oder unter anderen, vergleichsweisen Vorwürfen zu schikanieren oder zu verfolgen, überprüft?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

7

Hat die Bundesregierung die Vorwürfe der IGFM zum Anlass genommen, um den Ablauf der bisherigen Gespräche zu überprüfen?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

8

Waren an der Vorbereitung und Durchführung der bisherigen Gespräche zwischen Abschiebekandidaten und vietnamesischen Beamten Beamte des Bundes (z. B. des Bundesgrenzschutzes) beteiligt?

Wenn ja, bei welchen dieser Gespräche und in welcher Form?

Wenn nein, welche anderen Stellen haben dann von deutscher Seite diese Gespräche vietnamesischer Beamter mit Abschiebekandidaten vorbereitet und begleitet?

9

Wenn deutsche Beamte beteiligt waren, haben diese Beamte kontrolliert und dafür Sorge getragen, dass keine vietnamesischen Geheimdienstbeamten anwesend waren?

10

Waren Dolmetscher bei diesen Gesprächen anwesend und haben diese die Gespräche kontrolliert und auch für andere anwesende deutsche Beamte übersetzt?

Wenn ja, von welcher Stelle wurden diese Dolmetscher ausgewählt?

Waren unter diesen Dolmetschern auch Beamte des Bundes, z. B. des Bundesgrenzschutzes oder einer anderen Behörde des Bundes?

11

Wenn solche Kontrollen bisher nicht stattgefunden haben, wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass bei diesen Gesprächen in Zukunft solche Kontrollen stattfinden?

Wenn ja, in welcher Weise?

Wenn nein, warum nicht?

12

Welche weiteren Anhörungen bzw. Gespräche vietnamesischer Beamter mit Abschiebekandidaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der nächsten Zeit geplant (bitte die Bundesländer und den Termin dieser Anhörungen einzeln angeben)?

Berlin, den 20. Juni 2002

Ulla Jelpke Roland Claus und Fraktion

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