Reform des Transsexuellengesetzes (Nachfrage)
der Abgeordneten Christina Schenk und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Im Oktober vergangenen Jahres bat das Bundesministerium des Innern (BMI) als das innerhalb der Bundesregierung für das Transsexuellengesetz zuständige Ministerium Verbände der Betroffenen und der in Transsexuellenverfahren tätigen Sachverständigen um Stellungnahme zu den Erfahrungen mit dem 1980 in Kraft getretenen Transsexuellengesetz (TSG). In Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Fraktion der PDS vom 12. Dezember 2001 (Bundestagsdrucksache 14/7835) teilte die Bundesregierung mit, dass die Auswertung der teilweise sehr umfangreichen Erfahrungsberichte noch nicht abgeschlossen sei.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Ist die Auswertung der vom BMI angeforderten Stellungnahmen zu den Erfahrungen mit dem Transsexuellengesetz inzwischen abgeschlossen?
Wenn nein, wann wird ein entsprechender Bericht vorliegen?
Was sind die wesentlichen Ergebnisse der Auswertung der Stellungnahmen bezogen auf
a) die konkreten Fragestellungen des BMI und
b) die darüber hinausgehend gelieferten Erfahrungsberichte der Betroffenen und Sachverständigen?
In welcher Weise werden die Angefragten (Betroffene und Sachverständige) über die Ergebnisse der Befragung informiert?
In welcher Weise werden die Ergebnisse den Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich gemacht?