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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Auswirkungen der Internationalen Rechnungslegung auf die Steuerpolitik (G-SIG: 16010194)

Wahlrechte im Rahmen der Rechnungslegung nach IAS/IFRS, Auswirkungen auf die Bilanzergebnisse im DAX notierter Unternehmen, Auswirkungen auf die Unternehmensbesteuerung, Anwendung auf nicht börsennotierte Unternehmen <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

20.02.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/52702. 02. 2006

Auswirkungen der Internationalen Rechnungslegung auf die Steuerpolitik

der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In der Bundesrepublik Deutschland ist das Prinzip der Maßgeblichkeit des handelsrechtlichen Abschlusses für die steuerliche Gewinnermittlung kodifiziert. Demnach hat sich die Steuerbilanz grundsätzlich nach den handelsrechtlichen Ansätzen und Bewertungen zu richten.

Seit dem 1. Januar 2005 müssen alle börsennotierten Unternehmen der Europäischen Union ihre Konzernbilanz nach den Richtlinien der International Accounting Standarts bzw. International Financial Reporting Standarts IAS/IFRS aufstellen. Im Übrigen können die Mitgliedstaaten wählen, ob sie die IAS/IFRS auch für den Konzernabschluss nicht börsennotierter Unternehmen und für den Einzelabschluss der Unternehmen vorschreiben.

Handelsrechtlicher Jahresabschluss und der Abschluss nach IAS/IFRS folgen unterschiedlichen Ansätzen: So dominiert bei ersterem das Vorsichtsprinzip als Grundprinzip des Bilanzrechts. Demgegenüber orientieren sich die IAS/IFRS an den Bedürfnissen potentieller Investoren und Anleger. Entsprechend lassen sich hinsichtlich der Rechnungslegungsgrundsätze Unterschiede feststellen, die zu Unterschieden im Erfolgsausweis der Unternehmen führen. Die zunehmende Internationalisierung der Rechnungslegung erhält durch das Prinzip der Maßgeblichkeit eine steuerpolitische Dimension. Dies verstärkt sich durch die Pläne der EU-Kommission, eine europäisch einheitliche steuerliche Bemessungsgrundlage auf Basis der IAS/IFRS zu schaffen. Darüber hinaus wird in Politik und Wirtschaft derzeit diskutiert, ob die Anwendung der IAS/IFRS zukünftig auch für nicht börsennotierte Konzerne und für den Einzelabschluss aller Unternehmen vorgeschrieben werden soll.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche wesentlichen Wahlrechte bestehen im Rahmen der Rechnungslegung nach IAS/IFRS?

2

Welche wesentlichen Abweichungen von den IAS/IFRS bestehen bei der steuerlichen Gewinnermittlung, und wie wirken sich diese jeweils materiell aus?

3

Wie hat sich ausgewirkt bzw. wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Umstellung der Rechnungslegung der im Deutschen Aktienindex notierten Unternehmen auf IAS/IFRS auf das Bilanzergebnis der betreffenden Unternehmen aus?

4

Wie hat sich ausgewirkt bzw. wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Umstellung der Rechnungslegung der unter 3. genannten Unternehmen auf deren steuerliche Belastung aus?

5

Welche Optionen bestehen nach Einschätzung der Bundesregierung bei der Ausübung des Wahlrechts der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Konzernabschlüsse nicht börsennotierter Unternehmen und der Einzelabschlüsse der Unternehmen für die Bundesrepublik Deutschland, und wie wirken sich diese auf das Maßgeblichkeitsprinzip und die Steuerpolitik aus?

6

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass bei Übernahme der IAS/IFRS nur für einen Teil der Unternehmen die Gleichmäßigkeit der Besteuerung gewährt ist, und wie begründet sie ihre Einschätzung?

7

Teilt die Bundesregierung die verschiedentlich gegen die Maßgeblichkeit der IAS/IFRS für die Steuerbilanz angeführten verfassungsrechtlichen Bedenken, dass

a) die Entstehung der IAS/IFRS dem parlamentarischen Entscheidungsprozess entzogen ist,

b) die Gewinnermittlung nach IAS/IFRS nicht mit den Prinzipien der Praktikabilität und Verhältnismäßigkeit der Besteuerung vereinbar ist und

c) sich die steuerliche Ungleichbehandlung der durch Betriebsvermögensvergleich und Überschussrechnung ermittelten Einkünfte verschärft, und wie begründet sie jeweils ihre Bewertung?

8

Wie würde sich nach Einschätzung der Bundesregierung eine uneingeschränkte Maßgeblichkeit der IAS/IFRS für die Steuerbilanz auf die steuerliche Belastung der Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland auswirken (bitte aufgeteilt nach Branchen, lang- und kurzfristigen Wirkungen und Unternehmensgrößen)?

9

Woraus lässt sich nach Einschätzung der Bundesregierung bei uneingeschränkter Maßgeblichkeit der IAS/IFRS für die Steuerbilanz eine Veränderung der steuerlichen Belastung der Unternehmen ableiten (konkrete Regelungen)?

10

Hält die Bundesregierung die Vorschriften der IAS/IFRS für mit dem für die Ermittlung des steuerlichen Gewinns maßgeblichen Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit für vereinbar, und wie begründet sie ihre Bewertung?

11

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass bei Einführung der IAS/IFRS auch für den Konzernabschluss nicht börsennotierter Unternehmen und den Einzelabschluss der Unternehmen die Aufrechterhaltung des Maßgeblichkeitsprinzips hinsichtlich des Erhalts der Steuereinnahmen sachgerecht ist, und wie begründet sie ihre Bewertung?

Berlin, den 1. Februar 2006

Dr. Barbara Höll Dr. Axel Troost Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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